Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.05.2003 - 3 UF 335/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7333
OLG Frankfurt, 27.05.2003 - 3 UF 335/02 (https://dejure.org/2003,7333)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2003 - 3 UF 335/02 (https://dejure.org/2003,7333)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 3 UF 335/02 (https://dejure.org/2003,7333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 166 Abs 2 S 1 ZGB TUR, Art 13 IntPRG TUR, § 1565 BGB, Art 14 Abs 1 Nr 1 BGBEG, Art 17 BGBEG
    Ehescheidung: Anwendbares Recht bei Scheidung von Ehegatten türkischer Nationalität mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik; Widerspruchsrecht nach türkischem Recht gegen einen Scheidungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehescheidung: Anwendbares Recht bei Scheidung von Ehegatten türkischer Nationalität mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik; Widerspruchsrecht nach türkischem Recht gegen einen Scheidungsantrag

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendung türkischen Rechts im Scheidungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 953
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 23.05.2003 - 3 WF 76/03

    Voraussetzungen für prozessuale und materiell-rechtliche Bindungen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2003 - 3 UF 335/02
    Gemäß Artikel 13 des türkischen internationalen Privatrecht ist das materielle Recht des Aufenthalts der Parteien anzuwenden, d.h. durch Art. 13 türkisches internationales Privatrecht erfolgt eine Rückverweisung auf das materielle deutsche Recht (vgl. Turan-Schnieders/Finger in FamRB 2002, 187 ff., 213 ff. - 215 - Bilge-Öztan in Hohlloch "Internationales Privatrecht des Scheidungs- und Scheidungsfolgerechts" Türkei, Rdnr. 16; vgl. bereits Ansay "Das Standesamt 83, 29 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt Beschluß vom 31.03.2003 - 3 WF 76/03).
  • OLG Frankfurt, 21.04.1994 - 6 UF 279/93

    Scheidung türkischer Eheleute; Türkisches Recht; Zerrüttete Ehe; Erziehung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2003 - 3 UF 335/02
    Selbst wenn es zutrifft, dass die Antragstellerin - wie vom Antragsgegner behauptet -, sich zu stark von ihren Eltern oder ihrer Familien hat beeinflussen lassen, kann darin kein ausreichendes "überwiegendes Verschulden an der Zerrüttung" gesehen werden, dass zu einem Widerspruchsrecht im Sinne der oben genannten Bestimmung des türkischen ZGB führen würde (vgl. Staudinger a.a.O. auch Rdnr. 49; vgl. OLG Frankfurt FamRZ 94, 1111, 1112).
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 17/04

    Umfang der Verweisung auf das Heimatrecht des Namensträgers und Umfang von

    Die damit anzunehmende Rückverweisung führt in diesen Fällen gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB zu einer unmittelbaren Anwendung der deutschen Sachnormen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2004, 953, 954; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 912 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 913; Hohloch aaO Rdn. 16; vgl. hierzu bereits Ansay StAZ 1983, 29, 30).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.09.2012 - 3 BGs 262/12

    Nebenklageberechtigung des geschiedenen Ehegatten (Ausschluss der

    Auf den daraufhin vorgelegten Schriftsatz vom 29. Februar 2012 wies der Generalbundesanwalt unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 27. Mai 2003 ( FamRZ 2004, 953 f.) auf fortbestehende Bedenken hin und gab Rechtsanwalt Dr. D. die Möglichkeit, ergänzend zu Art. 13, 54 und 58 des türkischen Gesetzes über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (türk. IPRG) vorzutragen, da auch nach den Ausführungen im Schriftsatz vom 29. Februar 2012 von der Geltung deutschen Scheidungsrecht auszugehen sei.

    Die Eheleute Ö. waren beide in der Bundesrepublik Deutschland aufenthältig, so dass auf deutsches Scheidungsrecht zurückverwiesen wird (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2004, 953 f.).

    (1) Anders als der Generalbundesanwalt unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2003 ( FamRZ 2004, 953) meint, folgt dies allerdings nicht bereits aus einer Verweisung in Art. 13 Abs. 1 türk.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht