Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 05.12.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03   

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https://dejure.org/2004,6552
BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03 (https://dejure.org/2004,6552)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.2004 - 3Z BR 225/03 (https://dejure.org/2004,6552)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 3Z BR 225/03 (https://dejure.org/2004,6552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlender notwendiger Kontakt des Betreuers zum Betroffenen, Betreuerauwahl, Vorschlag des Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4
    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das Wohl des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der vorgenommenen Bestellung des Sohnes des Betroffenen zum Betreuer wegen Gefährdung des Wohls des Betroffenen; Berücksichtigung des durch seinen natürlichen Willen getragenen Wunsches auch eines willensschwachen Betroffenen nach einem bestimmten Betreuer; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 976
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Er ist nur dann nicht zu beachten, wenn die Bestellung des gewünschten Betreuers dem Wohl des Betroffenen widerspricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

    Die Nichtberücksichtigung des Vorschlages des Betroffenen setzt voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG BtPrax 2002, 165).

  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98

    Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.
  • OLG Köln, 19.03.1999 - 16 Wx 30/99

    Auswahl des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann auch dann mit dem Wohl des Betreuten unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen der Geschwister leidet (vgl. OLG Köln NJWE-FER 1999, 123; FamRZ 2000, 188) oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136/137).
  • BayObLG, 23.03.1998 - 1Z BR 157/97

    Ermittlungspflicht und Beweiswürdigung bei begründeten Zweifeln an der Echtheit

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Dieser ist im Rahmen der weiteren Beschwerde nur begrenzt überprüfbar, nämlich darauf hin, ob der Tatsachenrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung erforscht hat, ob seine Tatsachenwürdigung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob Rechtsvorschriften, Beweisregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Tatumstände außer Acht gelassen worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 332 und 2000, 174).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03
    Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 57/99

    Offenkundiger Gesetzesverstoß als unrichtige Sachbehandlung i.S. des 16 Abs. 1

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen;

  • OLG Zweibrücken, 03.03.1997 - 3 W 9/97
  • OLG Brandenburg, 02.01.2001 - 9 Wx 21/00

    Beachtlichkeit eines Vorschlags des Betreuten zur Person des Betreuers

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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7527
BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03 (https://dejure.org/2003,7527)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.2003 - 3Z BR 191/03 (https://dejure.org/2003,7527)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - 3Z BR 191/03 (https://dejure.org/2003,7527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer Verfahrensvollmacht durch Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Vertreter im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Betreuerbestellung füe einen Volljährigen wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen ...

  • Bt-Recht

    Bestellung eines neuen Verfahrensbevollmächtigten, Betreuerbestellung, freie Willensbestimmung

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1; ; FGG § 13; ; ZPO § 87

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1; FGG § 13; ZPO § 87
    Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung bei Anordnung einer Betreuung gegen den Willen der Betreuten - Vertretung des Betreuten im Beschwerdeverfahren bei Bestellung eines neuen Verfahrensbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 976 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Gemäß § 1899 Abs. 1 Satz 1 BGB ist es deshalb z.B. möglich, mit der Verwaltung des Vermögens eines Betroffenen wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten einen Fachmann zu beauftragen, die außerdem erforderliche Betreuung in persönlichen Angelegenheiten dagegen einer nahestehenden Person zu übertragen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht in der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 104/02

    Fristlauf bei Zustellung an mehrere Verfahrensbevollmächtigte; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    So hat der nunmehrige Verfahrensbevollmächtigte nicht angezeigt, dass er die Betroffene allein vertrete (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 567/568).
  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere

    Auszug aus BayObLG, 05.12.2003 - 3Z BR 191/03
    Die einstweilige Anordnung, welche dieser Beschluss beinhaltet, wurde durch die endgültige Entscheidung des Amtsgerichts vom 17.7.2003 gegenstandslos, so dass die Hauptsache insoweit erledigt ist (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 61; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85 und 87 "prozessuale Überholung").
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Ist der Betroffene in diesem Sinne einsichtsfähig, so ist seine ablehnende Haltung zu akzeptieren, soweit er in der Lage ist, eine dieser Einsicht entsprechende Entscheidung zu treffen und hiernach zu handeln (vgl. Bt-Drucks. 15/2494, S. 28; OLG Köln FGPrax 2006, 117; BayObLG BtPrax 2004, 68).
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