Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03   

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https://dejure.org/2003,7498
OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03 (https://dejure.org/2003,7498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2003 - 16 WF 77/03 (https://dejure.org/2003,7498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 16 WF 77/03 (https://dejure.org/2003,7498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen den Streitwert festsetzenden Beschluss ; Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus vollstreckbarer Urkunde; Vollstreckungsabwehrklage

  • Judicialis

    ZPO § 767; ; GKG § 17

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767; GKG § 17
    Umfang des Streitwertes bei einer Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1226
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03
    Bei einer Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde bemisst sich der Streitwert nach dem gesamten Zahlungsanspruch (BGH Beschluss vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; Beschluss vom 23. September 1987 - III ZR 96/87 - Kostenrechtsprechung ZPO § 3 Nr. 890).

    Die Beschränkung der Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Betrag, oder, insbesondere bei Unterhaltstiteln, einen bestimmten Zeitraum sollte zweckmäßigerweise ausdrücklich erfolgen, ist aber auch stillschweigend möglich (so im Grundsatz BGH Beschluss vom 02. Februar 1962 a.a.O.; OLG Köln a.a.O.).

  • BGH, 23.09.1987 - III ZR 96/87

    Berichtigung der Streitwertfeststellung - Wertermittlung bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03
    Bei einer Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde bemisst sich der Streitwert nach dem gesamten Zahlungsanspruch (BGH Beschluss vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; Beschluss vom 23. September 1987 - III ZR 96/87 - Kostenrechtsprechung ZPO § 3 Nr. 890).
  • OLG Koblenz, 18.02.2000 - 13 WF 64/00

    Neufestsetzung eines Streitwertes auf Grund einer Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03
    Dann bemisst sich der Wert der Vollstreckungsabwehrklage nach dem so bestimmten Umfang (BGH a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 845; OLG Hamm, JurBüro 1988, 1078; OLG Köln, Rpfleger 1976, 138; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 585/80

    Unterhaltsanspruch von getrennt lebenden Ehegatten - Übergangsfälle des Art. 12

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03
    Dieser Teil des Streitwerts ist nach § 17 GKG zu bemessen; dabei ist insbesondere auch § 17 Abs. 4 GKG zu beachten (BGH Beschluss vom 18. März 1981 - IVb ZR 585/80 - Kostenrechtsprechung, GKG, § 17 Nr. 31).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 310/04

    Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH, Beschl. v. 23. September 1987 - III ZR 96/87, KostRsp ZPO § 3 Nr. 890; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226 f).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 1 W 14/07

    Streitwertfestsetzung: Bemessung des Streitwerts einer Vollstreckungsabwehrklage

    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH NJW-RR 1988, 444; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226).

    Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (BGH NJW-RR 1988, 444; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226).

  • AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19

    Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs -

    Diese Kosten entscheiden nämlich grundsätzlich den Wert des hier zu vollstreckenden Anspruchs ( BGH , Beschluss vom 23.09.1987, Az.: III ZR 96/87, u.a. in: NJW-RR 1988, Seite 444; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 30.01.2007, Az.: 1 W 14/07, u.a. in: OLG-Report 2007, Seite 996; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 27.06.2003, Az.: 16 WF 77/03, u.a. in: FamRZ 2004, Seiten 1226 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 22.06.2017, Az.: 31 C 82/16, u.a. in: JurBüro 2017, Seiten 434 ff. = NJW-RR 2017, Seiten 1146 ff. ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 1 Ta 32/10

    Festsetzung des Vergleichsmehrwerts bei zweifelhafter Realisierbarkeit der

    Gegen eine derartige Festsetzung haben die Prozessbevollmächtigten des Klägers eingewendet, nach der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte sei bei der Festsetzung des Streitwertes der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 444; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1226).

    Soweit die Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers auf eine gegenteilige Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1988, 444) und des OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 1226) verweisen, ging es in diesen Entscheidungen nicht um die Frage der Bewertung einer außerordentlich hohen Schadensposition, sondern darum, wie der Wert einer Vollstreckungsabwehrklage zu ermitteln ist.

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03

    Kostenentscheidung bei Teilobsiegen mit einer unterhaltsrechtlichen

    Die Beschränkung der Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Zeitraum ist auch stillschweigend möglich (so im Grundsatz BGH, Beschluss vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; OLG Köln, Rpfleger 1976, 138; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 77/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.07.2003 - 4 WF 59/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7043
OLG Köln, 22.07.2003 - 4 WF 59/03 (https://dejure.org/2003,7043)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.07.2003 - 4 WF 59/03 (https://dejure.org/2003,7043)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 4 WF 59/03 (https://dejure.org/2003,7043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BRAGO § 9 Abs. 2; ; GKG § 17 Abs. 4; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BRAGO § 9 Abs. 2; GKG § 17 Abs. 4, 25 Abs. 3 S. 1
    Streitwerterhöhende Klageerweiterung bei Unterhaltsklagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1226
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 22.11.1985 - 2 UF 123/85

    Klageerweiterung; Unterhaltsrückstände; Streitwert; Unterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 22.07.2003 - 4 WF 59/03
    Der klageerhöhend geltend gemachte Betrag ist für den Zeitraum ab Geltendmachung bis zum Eingang der Klageerhöhungsschrift bei Gericht gem. § 17 Abs. 4 GKG als Rückstand zu betrachten (vergleiche OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 194, 195; Egon Schneider, Streitwert - Rechtsprechung 1990, MDR 1991, 195, 198).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2005 - 6 WF 41/05

    Streitwertfestsetzung: Unterhaltsabänderungsklage; Klageerweiterung; teilweise

    Zwar bezieht sich die Klageerhöhung auf einen Zeitraum, der vor ihrer Einreichung liegt, unter Einreichung der Klage i. S. v. § 17 Abs. 4 Satz 1 GKG a. F. ist jedoch nach der überwiegenden, vom Senat geteilten Meinung das erstmalige Unterhaltsbegehren in einem Rechtsstreit zu verstehen, so dass es auf eine spätere Klageerweiterung insoweit nicht ankommt (Saarländisches Oberlandesgericht, JurBüro 1990, 98; OLGR Karlsruhe 2000, 116; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 42 GKG, Rz. 79, jeweils m. w. N.; a. A. OLG Köln, FamRZ 2004, 1226).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 17 UF 239/15

    Verfahrenswert in Unterhaltssachen: Bezifferung zwischenzeitlich fällig

    bb) Nach einer anderen Auffassung sind die Beträge, um die der Zahlungsantrag nach der Verfahrenseinleitung durch eine spätere Antragserweiterung erhöht wird, und die auf die Zeit bis zur Antragserweiterung entfallen, werterhöhende Rückstände im Sinne des § 51 Abs. 2 FamGKG und hat die Erweiterung ab Eingang derselben im Umfang der Differenz zur Ausgangsforderung zudem werterhöhende Wirkung nach § 51 Abs. 1 FamGKG, auch über den durch die Einreichung des ursprünglichen Antrags festgelegten 12-Monats-Zeitraum hinaus; faktisch wird die Antragserweiterung danach bei der Anwendung des § 51 FamGKG wie ein weiterer eigener Antrag behandelt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2015, 431 f. m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2004, 1226 m.w.N.; Schneider/Volpert/Fölsch/N. Schneider, FamGKG, 2. A., § 51 Rn. 69 ff. m.w.N., § 34 Rn. 22; Schneider/Herget/Thiel, Streitwert-Kommentar, 14. A., Rn. 8462 ff.).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2016 - 17 UF 239/15

    Gegenstandswert eines Unterhaltsverfahrens bei Erhöhung des Antrags aufgrund

    bb) Nach einer anderen Auffassung sind die Beträge, um die der Zahlungsantrag nach der Verfahrenseinleitung durch eine spätere Antragserweiterung erhöht wird, und die auf die Zeit bis zur Antragserweiterung entfallen, werterhöhende Rückstände im Sinne des § 51 Abs. 2 FamGKG und hat die Erweiterung ab Eingang derselben im Umfang der Differenz zur Ausgangsforderung zudem werterhöhende Wirkung nach § 51 Abs. 1 FamGKG , auch über den durch die Einreichung des ursprünglichen Antrags festgelegten 12-Monats-Zeitraum hinaus; faktisch wird die Antragserweiterung danach bei der Anwendung des § 51 FamGKG wie ein weiterer eigener Antrag behandelt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2015, 431 f. m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2004, 1226 m.w.N.; Schneider/Volpert/Fölsch/N. Schneider, FamGKG , 2. A., § 51 Rn. 69 ff. m.w.N., § 34 Rn. 22; Schneider/Herget/Thiel, Streitwert-Kommentar, 14. A., Rn. 8462 ff.).
  • OLG Celle, 08.07.2008 - 15 UF 2/08
    Aus diesem Grund wird für den Fall der Klagerweiterung die stufenweise Berücksichtigung der Streitwerterhöhung befürwortet (vgl. FA-FamR/Keske, 6. Aufl., 17. Kap. Rn. 39 m.w.Nw.; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 5441; Klinkhammer in: Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess. 4. Aufl., Rn. 5151; OLG Köln FamRZ 2004, 1226 ), so dass für die Klagerweiterung jeweils der Mehrbetrag einzubeziehen ist.
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