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   BGH, 04.05.2005 - XII ZB 202/04   

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https://dejure.org/2005,7968
BGH, 04.05.2005 - XII ZB 202/04 (https://dejure.org/2005,7968)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2005 - XII ZB 202/04 (https://dejure.org/2005,7968)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - XII ZB 202/04 (https://dejure.org/2005,7968)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung über das Vermögen des Erblassers gegen dessen Betreuer; Verpflichtung zur eidesstattlichen Versicherung bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben; Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Abgaben von ...

  • Judicialis

    ZPO § 570 Abs. 3; ; ZPO § 570 Abs. 3 Halbs. 1; ; ZPO § 570 Abs. 3 Halbs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Versicherung der Richtigkeit einer Auskunft an Eides statt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1066
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 04.05.2005 - XII ZB 202/04
    Es kann vielmehr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1 ZPO auch die Vollziehung der Entscheidung der ersten Instanz aussetzen (BGH Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02 - NJW 2002, 1658).

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die den Gläubigern im Falle des Zuwartens mit der Vollstreckung drohenden Nachteile gegeneinander abzuwägen (BGH Beschluß vom 21. März 2002 aaO).

  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 04.05.2005 - XII ZB 202/04
    Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nur erforderlich, wenn es gilt, der Entwicklung einer uneinheitlichen Rechtsprechung schon in den Anfängen durch eine höchstrichterliche Leitentscheidung entgegenzutreten (BGH Beschluß vom 31. Oktober 2002 - V ZR 100/02 - NJW 2003, 754, 755).
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 2/92

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zu eidestattlicher Versicherung

    Auszug aus BGH, 04.05.2005 - XII ZB 202/04
    Da die eidesstattliche Versicherung dazu dient, die erteilte Auskunft zu erhärten, wird der für die Abgabe maßgebliche Zeit- und Kostenaufwand zwar regelmäßig demjenigen für die Erteilung der vorangegangenen Auskunft entsprechen (BGH Beschluß vom 1. April 1992 - VIII ZB 2/92 - NJW 1992, 2020).
  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11

    Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung:

    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung maßgebliche Zeit- und Kostenaufwand regelmäßig demjenigen für die Erteilung der vorangegangenen Auskunft entspricht (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZB 202/04 - FamRZ 2005, 1066).
  • BGH, 26.10.2016 - XII ZB 560/15

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe

    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach denselben Grundsätzen bemisst wie bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung (Senatsbeschlüsse vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 9 und vom 4. Mai 2005 - XII ZB 202/04 - FamRZ 2005, 1066).
  • LSG Thüringen, 23.01.2014 - L 6 SF 1945/13

    Vollstreckung von Pauschgebühren

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der Erinnerung und die dem Gläubiger (Erinnerungsführer) im Falle des Zuwartens mit der Vollstreckung drohenden Nachteile abzuwägen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZB 202/04, nach juris).
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