Rechtsprechung
BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klärung des Rangverhältnisses mehrerer Unterhaltsbedürftiger im Falle des Aufeinandertreffens der Ansprüche von geschiedenen und neuen Ehepartnern; Nichteinbeziehung von Unterhaltsansprüchen in die Mangelfallberechnung; Berechnungsgrundlage für die Unterhaltsermittlung ...
- Judicialis
BGB § 1577 Abs. 2; ; BGB § 1578; ; BGB § 1582; ; BGB § 1609 Abs. 2
- ra.de
- fr-blog.com
Mangelfall, konkurrierende Rangfolgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1577 Abs. 2 §§ 1578 1582 1609 Abs. 2
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern und des bevorrechtigten geschiedenen Ehegatten gegenüber dem Unterhaltsanspruch des neuen Ehegatten; Berücksichtigung überobligationsmäßiger Einkünfte - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Nachrangigkeit von Unterhaltsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mehrere Unterhaltsberechtigte - Rangfolge
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kindes- und Ehegattenunterhalt - Rangfragen und überobligationsmäßige Einkünfte
Verfahrensgang
- AG Betzdorf, 28.02.2002 - 5 F 630/01
- OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Papierfundstellen
- BGHZ 162, 384
- NJW 2005, 2145
- MDR 2005, 1171
- FamRZ 2005, 1154
- FamRZ 2005, 1823 (Ls.)
- FamRZ 2007, 422
- FamRZ 2007, 427
- JR 2006, 335
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (24)
- BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01
Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung …
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Der nicht unterhaltsrelevante Teil bleibt bei der Unterhaltsermittlung vollständig unberücksichtigt (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 148, 368 = FamRZ 2001, 1687 und vom 22. Januar 2003 - XII ZR 186/01 - FamRZ 2003, 518).Den Umfang des somit zu berücksichtigenden Einkommens hat der Senat bislang lediglich negativ dahin abgegrenzt, daß "bei der Berechnung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs gemäß 1578 BGB nach der sogenannten Additions- bzw. Differenzmethode ... ein vom Unterhaltsberechtigten überobligationsmäßig erzielter Einkommensanteil nicht einzubeziehen" ist (Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 186/01 - FamRZ 2003, 518, 520 m.Anm. Büttner).
Soweit teilweise aus dieser Rechtsprechung des Senats hergeleitet wird, ein nicht unterhaltsrelevanter überobligationsmäßig erzielter Einkommensanteil sei im Wege der Anrechnungsmethode in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen (Büttner Anm. zum Senatsurteil vom 22. Januar 2003 aaO), verkennt dieses die Rechtsprechung des Senats.
Mit Urteil vom 22. Januar 2003 (aaO) hat der Senat lediglich ausgeführt, daß bei der Berechnung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs gemäß § 1578 BGB der nicht unterhaltsrelevante Teil eines vom Unterhaltsberechtigten überobligationsmäßig erzielten Einkommensanteils nicht in die sog. Additions- bzw. Differenzmethode einzubeziehen ist.
- BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Dabei ist nicht zu beanstanden, wenn jedenfalls der Betrag abgesetzt wird, der für die infolge dieser Berufstätigkeit notwendig gewordene anderweitige Betreuung des Kindes aufgewendet werden muß (sog. konkreter Betreuungsaufwand;… AnwK-BGB/Schürmann § 1577 Rdn. 64 m.w.N., zum Unterhaltspflichtigen vgl. Senatsurteile vom 19. Mai 1982 - IVb ZR 702/80 - FamRZ 1982, 779, 780, vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 570 und vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352).Die Berücksichtigung eines anrechnungsfreien Betrages des auf einer überobligationsmäßigen Tätigkeit beruhenden Mehreinkommens hat der Senat aber auch dann für gerechtfertigt gehalten, wenn keine konkreten Betreuungskosten anfallen, etwa weil die zweite Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten das Kind aus dessen Ehe mitbetreut, (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 379/81 - veröffentlicht bei JURIS und vom 29. November 2000, aaO).
Dabei entzieht sich die Bemessung des nach § 1577 Abs. 2 BGB anrechnungsfrei zu belassenden Teils des Einkommens allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer schematischen Beurteilung und hängt im Einzelfall davon ab, wie etwa die Kindesbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrzeiten zu vereinbaren ist und ob und ggf. zu welchen Zeiten die Kinder infolge eines Kindergarten- oder Schulbesuchs zeitweise der Betreuung ohnehin nicht bedürfen (Senatsurteil vom 29. November 2000 aaO).
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Auch der zeitweilige Verzicht eines Ehegatten auf Erwerbstätigkeit, um die Haushaltsführung oder die Kindererziehung zu übernehmen, prägt also die ehelichen Verhältnisse, wie die vorher ausgeübte Berufstätigkeit und die danach wieder aufgenommene oder angestrebte Erwerbstätigkeit (BVerfGE 105, 1, 11 f. = FamRZ 2002, 527, 529; vgl. auch Senatsurteile vom 5. Mai 2004 - XII ZR 10/03 - FamRZ 2004, 1170 und - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173).Schon damit hatte der Senat seine frühere Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - XII ZR 117/96 - FamRZ 1998, 1501 m.w.N.) aufgegeben, wonach Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht nachhaltig prägen können, weil der Unterhaltsberechtigte diese Tätigkeit jederzeit wieder aufgeben kann (zur Kritik an der früheren Rechtsprechung vgl. Scholz FamRZ 2002, 733, 734).
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Diese Vorrangstellung des geschiedenen Ehegatten setzt sich in Mangelfällen uneingeschränkt durch (Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 - FamRZ 1986, 790, 792), selbst wenn der neue Ehegatte hierdurch im äußersten Fall, auch unter Berücksichtigung des Splittingvorteils aus der neuen Ehe (…BVerfGE 108, aaO = FamRZ aaO, 1824), darauf verwiesen wird, für seinen Unterhalt Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, und wenn der Unterhaltspflichtige auf diese Weise gehalten ist, den ihm an sich für seine eigenen Bedürfnisse zustehenden Selbstbehalt mit dem neuen Ehegatten zu teilen (BVerfGE 66, 84, 94 ff.).Der Senat hat einen Abzug von monatlich 300 DM in einem Fall, in dem die zweite Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten dessen 13 und 14 Jahre alte Kinder aus erster Ehe mitbetreute, nicht beanstandet (Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 - FamRZ 1986, 790, 791).
- BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00
Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Der nicht unterhaltsrelevante Teil bleibt bei der Unterhaltsermittlung vollständig unberücksichtigt (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 148, 368 = FamRZ 2001, 1687 und vom 22. Januar 2003 - XII ZR 186/01 - FamRZ 2003, 518).bb) Ebenso hat der Senat bereits entschieden, daß bei der Berechnung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs gemäß § 1578 BGB der sich im Surrogat fortsetzende Wert der Haushaltstätigkeit auch in den Fällen im Wege der Additions- oder Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen ist, "in denen ein Erwerbseinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten bisher nicht als eheprägend in die Bedarfsbemessung einbezogen wurde, weil es durch eine unzumutbare und die ehelichen Lebensverhältnisse deshalb nicht nachhaltig prägende Erwerbstätigkeit erzielt wurde" (Senatsurteil BGHZ 148, 368, 381 = FamRZ 2001, 1687, 1691).
- BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Denn § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB bestimmt, daß "der Ehegatte" - also sowohl der geschiedene als auch der neue Ehegatte (BVerfGE 66, 84, 87) - den minderjährigen unverheirateten Kindern und den sogenannten privilegierten volljährigen Kindern im Rang gleichsteht.Diese Vorrangstellung des geschiedenen Ehegatten setzt sich in Mangelfällen uneingeschränkt durch (Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 - FamRZ 1986, 790, 792), selbst wenn der neue Ehegatte hierdurch im äußersten Fall, auch unter Berücksichtigung des Splittingvorteils aus der neuen Ehe (…BVerfGE 108, aaO = FamRZ aaO, 1824), darauf verwiesen wird, für seinen Unterhalt Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, und wenn der Unterhaltspflichtige auf diese Weise gehalten ist, den ihm an sich für seine eigenen Bedürfnisse zustehenden Selbstbehalt mit dem neuen Ehegatten zu teilen (BVerfGE 66, 84, 94 ff.).
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87
Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem …
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
a) Treffen im Mangelfall minderjährige unverheiratete oder privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) mit einem nach § 1582 BGB bevorrechtigten geschiedenen Ehegatten zusammen, ist der Unterhaltsanspruch eines neuen Ehegatten auch dann nachrangig, wenn der geschiedene Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch nicht geltend macht (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705).Dem in dieser Weise gekennzeichneten Rangverhältnis zwischen dem geschiedenen und dem neuen Ehegatten kann bei Vorhandensein minderjähriger unverheirateter Kinder nur dadurch Rechnung getragen werden, daß der Anwendungsbereich des § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB in Mangelfällen bei einer Kollision mit der Rangregelung des § 1582 BGB im Wege der teleologischen Reduktion dahin eingeschränkt wird, daß der in § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB angeordnete Gleichrang mit "dem Ehegatten" nur für den nach § 1582 BGB privilegierten geschiedenen, und nicht auch für den (relativ) nachrangigen neuen Ehegatten gilt (Senatsurteil BGHZ 104, 158, 165 = FamRZ 1988, 705, 707 m.w.N.).
- BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Auch der zeitweilige Verzicht eines Ehegatten auf Erwerbstätigkeit, um die Haushaltsführung oder die Kindererziehung zu übernehmen, prägt also die ehelichen Verhältnisse, wie die vorher ausgeübte Berufstätigkeit und die danach wieder aufgenommene oder angestrebte Erwerbstätigkeit (BVerfGE 105, 1, 11 f. = FamRZ 2002, 527, 529; vgl. auch Senatsurteile vom 5. Mai 2004 - XII ZR 10/03 - FamRZ 2004, 1170 und - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173). - BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96
Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus …
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Schon damit hatte der Senat seine frühere Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - XII ZR 117/96 - FamRZ 1998, 1501 m.w.N.) aufgegeben, wonach Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht nachhaltig prägen können, weil der Unterhaltsberechtigte diese Tätigkeit jederzeit wieder aufgeben kann (zur Kritik an der früheren Rechtsprechung vgl. Scholz FamRZ 2002, 733, 734). - BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Auszug aus BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Denn die ehelichen Lebensverhältnisse umfassen alles, was während der Ehe für den Lebenszuschnitt der Ehegatten nicht nur vorübergehend tatsächlich von Bedeutung ist, mithin auch den durch die häusliche Mitarbeit des nicht erwerbstätigen Ehegatten erreichten sozialen Standard (Senatsurteil BGHZ 148, 105, 115 f. = FamRZ 2001, 986, 989). - BGH, 05.05.2004 - XII ZR 10/03
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein …
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
- OLG Hamm, 19.05.1993 - 11 UF 463/92
Unterhaltsansprüche ; Minderjährige Kinder; Zweite Ehefrau; Konkurrenz; …
- OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
Unterhaltsrechtliches Rangverhältnis zwischen der neuen Ehefrau und …
- BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer …
- OLG Köln, 21.12.1992 - 26 UF 188/92
Unterhalt; Wiederheirat; Ehelich; Kind; Ehegattenunterhalt
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den …
- OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02
Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs des früheren Ehegatten
- BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 702/80
Berücksichtigung von Überstunden beim Ehegattenunterhalt; Berücksichtigung von …
- BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des …
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 523/80
Unterhaltsbedürftigkeit einer geschiedenen Ehefrau bei Zusammenleben mit einem …
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den …
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 379/81
Unterhaltsansprüche bei Betreuung minderjähriger Kinder durch beide geschiedene …
- OLG München, 20.07.1998 - 12 WF 885/98
- BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05
Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen
Darauf, dass freiwillige Leistungen Dritter grundsätzlich bei der Unterhaltsbemessung unberücksichtigt bleiben, weil sie dem Unterhaltsberechtigten lediglich zu dessen eigener Entlastung und nicht zur Erweiterung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit gewährt werden (Senatsurteil BGHZ 162, 384, 391 = FamRZ 2005, 1154, 1156), kommt es mithin nicht an. - BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02
Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten …
Deshalb ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber beim Aufeinandertreffen von Unterhaltsansprüchen aus der geschiedenen und aus der neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen dem geschiedenen Unterhaltsberechtigten durch § 1582 BGB einen Vorrang eingeräumt hat (vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - FamRZ 2005, 1154, 1155 f.). - BGH, 04.10.2017 - XII ZB 55/17
Kindesunterhalt: Mehrbedarf des Kindes wegen Betreuungskosten des betreuenden …
Bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts ist zudem stets zu prüfen, ob und in welchem Umfang der verbleibende Anteil an der Betreuung neben der ausgeübten Erwerbstätigkeit den betreuenden Ehegatten überobligatorisch belastet (…vgl. Senatsurteile BGHZ 193, 78 = FamRZ 2012, 1040 Rn. 24; vom 17. Juni 2009 - XII ZR 102/09 - FamRZ 2009, 1391 Rn. 18, 33 und BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1156).
- BGH, 15.02.2017 - XII ZB 201/16
Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit bei vom Unterhaltsschuldner an sein …
Dann wäre das neben der Kinderbetreuung erzielte Einkommen im Rahmen der Unterhaltsbemessung nur anteilig zu berücksichtigen (Senatsbeschluss BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 17, 23 und Senatsurteil BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1156 f.).Über die Anrechnung ist deshalb nach Treu und Glauben unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. für den Ehegattenunterhalt Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2014 - XII ZB 185/13 - FamRZ 2014, 1987 Rn. 19 f. mwN und zum Kindesunterhalt Senatsurteil BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1156 f.).
- BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08
Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus …
Erweist sich demnach eine Einkommenskorrektur nach Billigkeitskriterien als geboten, so ist diese - entsprechend der Betrachtungsweise für den Unterhaltsberechtigten (Senatsurteile BGHZ 162, 384, 393 ff. = FamRZ 2005, 1154, 1157; BGHZ 166, 351, 355 f. = FamRZ 2006, 683, 684 und vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 887) - bereits bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB vorzunehmen, wenn dieser wie im vorliegenden Fall als Quote aufgrund des beiderseitigen Einkommens der Ehegatten ermittelt wird (Senatsurteile vom 29. November 2000 - XII ZR 212/98 - FamRZ 2001, 350, 352 und vom 19. Mai 1982 - IVb ZR 702/80 - FamRZ 1982, 779, 780). - BGH, 15.05.2019 - XII ZB 357/18
Fiktive Fortschreibung des zum Zeitpunkt des Todeseintritts bestehenden …
Die Berücksichtigung eines anrechnungsfreien Betrages des auf einer überobligationsmäßigen Tätigkeit beruhenden Mehreinkommens hat der Senat auch dann für gerechtfertigt gehalten, wenn keine konkreten Betreuungskosten anfallen (Senatsurteil BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1156). - BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06
Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung …
Bereits in seiner Surrogatrechtsprechung zur Berücksichtigung der Erwerbseinkünfte aus einer späteren Erwerbstätigkeit anstelle früherer Haushaltstätigkeit und Kindererziehung (vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 986, 989 ff., vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173, vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - FamRZ 2005, 1154, 1157 und vom 7. September 2005 - XII ZR 311/02 - FamRZ 2005, 1979, 1981) hat der Senat ausgeführt, dass auch die später hinzugekommenen Einkünfte schon in Gestalt der Haushaltstätigkeit und Kindererziehung in der Ehe angelegt waren. - BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08
Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
Erzielt er allerdings eigene Einkünfte, weil das Kind auf andere Weise betreut wird, ist das überobligatorisch erzielte Einkommen nicht völlig unberücksichtigt zu lassen, sondern nach den Umständen des Einzelfalles anteilig zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - FamRZ 2005, 1154, 1156 f.). - BGH, 22.05.2019 - XII ZB 613/16
Zurverfügungstehen von Geld für anderweitigen Mindestkindesunterhalt durch den …
Dies gilt auch, soweit sich auf der Grundlage konkreter Umstände für die Zukunft prognostizieren lässt, dass einzelne gleichrangige Kindesunterhaltsansprüche nicht geltend gemacht werden (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02, BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154).(a) Zwar hat der Senat zum früheren Recht entschieden, dass der Unterhaltsanspruch eines gegenüber dem Anspruch minderjähriger und privilegiert volljähriger Kinder (§ 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB) nachrangigen neuen Ehegatten auch dann nachrangig bleibt, wenn der gegenüber den Kindern gleichrangige frühere Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch nicht geltend macht (BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1155 f.).
Nur in solchen Fällen war es nach dem Sinn der gesetzlichen Vorschriften geboten, den (relativen) Nachrang der späteren Ehefrau gegenüber der ersten Ehefrau auch auf das Rangverhältnis gegenüber den minderjährigen und den privilegierten volljährigen Kindern zu übertragen (Senatsurteil BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1155 mwN).
Stand dem geschiedenen Ehegatten allerdings an sich ein Unterhaltsanspruch zu und machte er diesen lediglich nicht geltend, um wenigstens den Regelbedarf seiner minderjährigen Kinder zu sichern, blieb es bei dem (relativen) Nachrang des neuen Ehegatten gemäß § 1582 BGB a.F., mit der Folge, dass diesem die minderjährigen Kinder im Rang vorgingen (Senatsurteil BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1155 mwN).
Ein unterhaltsberechtigter geschiedener Ehegatte sollte nicht gezwungen sein, einen eigenen Unterhaltsanspruch tatsächlich geltend zu machen, nur um den Vorrang der Unterhaltsansprüche seiner minderjährigen Kinder vor denen eines neuen Ehegatten zu wahren (BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1155 f. mwN).
Auch dann verblieb es bei dem einmal entstandenen (relativen) Vorrang gegenüber dem Unterhaltsanspruch der neuen Ehefrau nach § 1582 BGB a.F. (BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1156 mwN).
- BGH, 11.07.2012 - XII ZR 72/10
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit …
Selbst ein überobligatorisch erzieltes Einkommen ist mit seinem nach Billigkeitskriterien (§§ 1577 Abs. 2, 242 BGB) zu ermittelnden unterhaltsrelevanten Teil in die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen einzubeziehen (Senatsurteile BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154, 1157 f. und BGHZ 188, 50 = FamRZ 2011, 454 Rn. 17). - BGH, 17.06.2009 - XII ZR 102/08
Verlängerung des nachehelichen Betreuungsunterhalts über die Vollendung des …
- BGH, 30.08.2006 - XII ZR 138/04
Bemessung des Betreuungsunterhalts des auswärts untergebrachten minderjährigen …
- BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08
Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich …
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04
Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt
- BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03
Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von …
- BGH, 21.10.2020 - XII ZB 201/19
Kindesunterhalt: Bemessung des neben Barunterhalt geschuldeten …
- BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02
Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe, wenn der …
- BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11
Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren …
- BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04
Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen; …
- BGH, 14.05.2014 - XII ZB 301/12
Nachehelicher Unterhalt: Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen …
- BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08
Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des …
- BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05
Unterhaltspflicht eines in Verbraucherinsolvenz befindlichen Selbständigen …
- BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09
Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des …
- BGH, 15.09.2010 - XII ZR 20/09
Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des …
- BGH, 06.05.2009 - XII ZR 114/08
Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus …
- BGH, 01.10.2014 - XII ZB 185/13
Nachehelicher Unterhalt: Betreuungsunterhalt für den eine überobligatorische …
- BGH, 21.06.2006 - XII ZR 147/04
Auswirkung des Erziehungsgeldes auf die Unterhaltspflicht
- BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Berücksichtigung des Anspruchs der neuen Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen …
- BGH, 10.11.2010 - XII ZR 37/09
Unterhaltsrecht: Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage und anwendbares …
- OLG Karlsruhe, 13.09.2005 - 16 (20) UF 76/05
Kindesunterhalt: Bemessung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und …
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung
- OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11
- BSG, 25.02.2010 - B 13 R 147/08 R
Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - Aufteilung …
- OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05
Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen …
- OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
Nachehelicher Unterhalt: Unzulässige Doppelberücksichtigung der Tilgung von …
- OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 9 UF 187/04
Nachehelicher Unterhalt: Kriterien zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Teils …
- OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20
1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die …
- OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 18 UF 225/07
Kindesunterhalt: Erwerbsverpflichtung eines unterhaltsverpflichteten ALG …
- OLG Brandenburg, 27.07.2011 - 13 U 133/09
Nutzungsentschädigung nach Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung …
- BFH, 22.09.2011 - III R 73/10
Kein Abzug von vermögenswirksamen Leistungen im Rahmen der Grenzbetragsprüfung
- BFH, 22.09.2011 - III R 73/08
Vermögenswirksame Leistungen und Belegschaftsaktien im Rahmen der …
- OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines …
- OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 18 UF 225/07
Einordnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. …
- OLG Zweibrücken, 25.10.2007 - 6 UF 138/06
Unterhaltsbedarfsberechnung bei hohen Einkommensverhältnissen des …
- OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08
Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller …
- FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1515/07
Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der …
- OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 10 UF 183/05
Trennungsunterhaltsbemessung: Steuerliche Auswirkungen einer …
- BFH, 22.09.2011 - III R 23/09
Kein Abzug der vermögenswirksamen Leistungen und der Prämien für eine private …
- KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Betreuungsbonus bei Ausweitung einer …
- OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltsverpflichtungen aus …
- OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 197/05
Zur Berücksichtigung des Pflegegeldes als Einkommen der Pflegeperson
- OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 UF 333/05
Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Unterhaltsanspruchs der ein Kind im …
- OLG Jena, 08.06.2009 - 1 UF 424/08
Inanspruchnahme eines kinderbetreuenden Ehegatten auf Trennungsunterhalt
- OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 9 WF 356/08
Prozesskostenhilfe: Inanspruchnahme eines kinderbetreuenden Ehegatten auf …
- OLG Saarbrücken, 30.06.2010 - 9 UF 124/09
Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung
- BFH, 22.09.2011 - III R 57/09
Arbeitgeberbeiträge zur Vermögensbildung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung
- KG, 26.02.2010 - 13 UF 97/09
Trennungsunterhalt: Zubilligung eines Betreuungsbonus für den …
- OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 UF 91/05
Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten …
- OLG Saarbrücken, 16.02.2021 - 6 UF 160/20
Anspruch auf Kindesunterhalt Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen vom …
- FG Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 6 K 83/06
Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: …
- OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 7 UF 111/05
Karrieresprung, Begrenzung/Befristung eines Unterhaltsanspruchs
- OLG Köln, 22.09.2005 - 14 WF 123/05
Unterhaltsrechtliche Differenzberechnung bei Arbeitslosengeld und Abfindung nach …
- AG Kassel, 04.10.2017 - 512 F 1151/16
Betreuungsunterhalt - Anspruch der nichtehelichen Mutter
- OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 10 WF 255/06
Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners gegen das volljährige Kind: Darlegungs- …
- OLG Hamm, 03.04.2007 - 3 UF 191/06
Zur Anrechnungsfreiheit eines überobligatorischen Einkommens des …
- OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
Familienrecht: Umfang des nachehelichen Unterhaltsanspruchs
- OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 10 WF 39/07
Prozesskostenhilfe; Trennungsunterhalt: Bemessung eines Kinderbetreuungsbonus; …
- AG Flensburg, 23.10.2007 - 92 F 1/07
Abänderung eines abgeschlossenen Unterhaltsvergleichs; Anwendung für den …