Weitere Entscheidungen unten: BFH, 23.03.2005 | BVerwG, 18.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04   

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BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04 (https://dejure.org/2005,916)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2005 - IX ZB 214/04 (https://dejure.org/2005,916)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04 (https://dejure.org/2005,916)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herabsetzung der Dauer der Wohlverhaltensphase im Verbraucherinsolvenzverfahren; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der Dauer der Wohlverhaltensphase; Notwendigkeit des Durchlaufens der Wohlverhaltensphase durch den Schuldner, wenn keine ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vorzeitige Restschuldbefreiung im Schlusstermin

  • zvi-online.de

    InsO § 287 Abs. 2 Satz 1, §§ 299, 300
    Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung bei fehlender Anmeldung von Forderungen

  • Judicialis

    InsO § 287 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 299; ; InsO § 300

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 287 Abs. 2 S. 1 § 299 § 300
    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Schlusstermin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restschuldbefreiung bei Nichtanmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1363
  • MDR 2005, 1191
  • NZI 2005, 399
  • FamRZ 2005, 1173 (Ls.)
  • WM 2005, 1129
  • DB 2005, 1962
  • Rpfleger 2005, 471
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
    Die "Zulassung" einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde ist wirkungslos, weil sie den Bundesgerichtshof nicht bindet (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, NZI 2004, 577, z.V.b. in BGHZ).

    Indem die Rechtsbeschwerde auf die von der Auffassung des Beschwerdegerichts abweichenden instanzgerichtlichen Entscheidungen hingewiesen und im einzelnen ausgeführt hat, aus welchen Gründen entgegen der Auffassung des Landgerichts in Fällen der vorliegenden Art eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig und geboten sei, hat sie in einer den Anforderungen des § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO genügenden Weise zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen Stellung genommen (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, aaO).

  • LG Oldenburg, 05.03.2003 - 6 T 141/03

    Kein Wegfall der Wohlhaltensperiode bei fehlender Anmeldung von

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
    Nach der einen Ansicht - der sich das Beschwerdegericht im wesentlichen angeschlossen hat - kommt eine Erteilung der Restschuldbefreiung bereits im Schlußtermin trotz fehlender Gläubigeranmeldungen nicht in Betracht, weil auch den Insolvenzgläubigern, die nicht am Verfahren teilgenommen hätten, die Möglichkeit offengehalten werden müsse, Versagungsanträge nach §§ 296, 297 InsO zu stellen (LG Traunstein ZInsO 2003, 814; LG Oldenburg NZI 2004, 44; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 291 Rn. 37 ff; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 299 Rn. 3; Fuchs ZInsO 2002, 298, 308 f).
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94

    Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
    Da es sich um eine Verfahrenserklärung handelt, ist der Senat zu einer derartigen Auslegung befugt (vgl. BGH, Urt. v. 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94, NJW 1995, 2563, 2564).
  • BGH, 22.06.2001 - V ZR 128/00

    Bereicherungsansprüche des Mieters aufgrund Bebauung des gemieteten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
    Nicht am Verfahren teilnehmenden Gläubigern ist es verwehrt, Verfahrensrechte in der Wohlverhaltensphase wahrzunehmen (MünchKomm-InsO/Stephan, § 296 Rn. 4; HK-InsO/ Landfermann, § 296 InsO Rn. 6; Lessing EWiR 2001, 1001; Pape NZI 2004, 1, 4; a.A. Uhlenbruck/Vallender, § 296 InsO Rn. 3).
  • LG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 9 T 309/03

    Vorzeitige Restschuldbefreiungserteilung ohne Wohlverhaltensperiode bei Verzicht

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
    Nach der Gegenmeinung kann dem Schuldner bei fehlenden Gläubigeranmeldungen die Restschuldbefreiung bereits im Schlußtermin erteilt werden (LG Frankfurt a.M. ZVI 2003, 426; FK-InsO/Ahrens, 3. Aufl. § 300 Rn. 12a; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 299 Rn. 4; Braun/Buck, InsO 2. Aufl. § 299 Rn. 3; Lohmann ZInsO 2000, 445; Winter ZVI 2003, 451; Pape NZI 2004, 1 ff; ders. NJW 2004, 2492, 2496).
  • LG Traunstein, 14.08.2003 - 4 T 2025/03

    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ; Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
    Nach der einen Ansicht - der sich das Beschwerdegericht im wesentlichen angeschlossen hat - kommt eine Erteilung der Restschuldbefreiung bereits im Schlußtermin trotz fehlender Gläubigeranmeldungen nicht in Betracht, weil auch den Insolvenzgläubigern, die nicht am Verfahren teilgenommen hätten, die Möglichkeit offengehalten werden müsse, Versagungsanträge nach §§ 296, 297 InsO zu stellen (LG Traunstein ZInsO 2003, 814; LG Oldenburg NZI 2004, 44; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 291 Rn. 37 ff; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 299 Rn. 3; Fuchs ZInsO 2002, 298, 308 f).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 29/16

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen der vorzeitigen

    Wies der Schuldner erst später nach, dass keine Kosten mehr offen und sämtliche Verbindlichkeiten getilgt sind, war ihm entsprechend § 299 InsO aF auf seinen Antrag die Restschuldbefreiung schon vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode zu erteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, WM 2005, 1129, 1130; vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, Rn. 5; vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, Rn. 2 f; vom 29. September 2011 - IX ZB 219/10, WM 2011, 2106 Rn. 7).
  • BGH, 19.12.2019 - IX ZR 53/18

    Erfassen einer Verbindlichkeit des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen

    Ihm würde das Recht abgeschnitten, seinen Antrag auf Restschuldbefreiung möglichst frühzeitig zurückzunehmen und sich den Anforderungen der Wohlverhaltensperiode von vornherein im Hinblick auf die als privilegiert angemeldeten Forderungen nicht auszusetzen (vgl. zur Antragsrücknahme BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 unter III.3.a; vom 22. September 2016 - IX ZB 50/15, NZI 2017, 75 Rn. 5 f; vom 14. Juni 2018 - IX ZB 43/17, NZI 2018, 700 Rn. 7; Fischer in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 3. Aufl., § 287 a.F. Rn. 12; HK-InsO/Waltenberger, 9. Aufl., § 287 Rn. 31; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2019, § 287 Rn. 3; Uhlenbruck/Sternal, InsO, 15. Aufl., § 287 Rn. 28), solange über seinen Antrag auf Restschuldbefreiung noch nicht entschieden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 221/09, NZI 2011, 544 Rn. 7; BeckOK-InsO/Riedel, 2019, § 287 Rn. 16a), sofern nicht ein Gläubiger zuvor einen zulässigen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt hat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - IX ZB 43/17, NZI 2018, 700 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 50/15, NZI 2017, 75; Waltenberger aaO; Wenzel aaO Rn. 3a; Sternal, aaO Rn. 29; Riedel, aaO Rn. 16a f).
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14

    Insolvenzverfahren: Rückstellungsbildung bei der Schlussverteilung zur

    Ausschüttungen an die Gläubiger in diesem Verfahrensabschnitt erfolgen in den Verfahren, in denen dem Schuldner die Verfahrenskosten nach §§ 4a ff InsO gestundet worden sind, erst dann, wenn die gesamten gestundeten Verfahrenskosten (abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts) berichtigt sind, also neben der in diesem Verfahrensabschnitt anfallenden Verfahrenskosten auch die, die im Insolvenzverfahren nicht aus der Masse zurückgeführt werden konnten (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 401; vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, NZI 2010, 188 Rn. 22).

    Darüber hinaus hat der Treuhänder auch die sonstigen noch offenen Masseverbindlichkeiten zu befriedigen, bevor er Ausschüttungen an die Insolvenzgläubiger vornimmt (BGH, Beschluss vom 17. März 2005, aaO).

  • BGH, 13.02.2020 - IX ZB 55/18

    Antrag auf Versagung einer Restschuldbefreiung bei nachträglicher Feststellung

    Aus diesem Grund wurden auch Versagungsanträge nach §§ 296, 297 InsO, die nach dem Schlusstermin gestellt werden konnten, dem Erfordernis einer Forderungsanmeldung unterstellt, obschon eine solche zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich war (BGH, Beschluss 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400; vom 9. Oktober 2008 - IX ZB 16/08, ZInsO 2009, 52 Rn. 2; vom 20. November 2014, aaO).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10

    Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase: Abschluss eines Vergleichs mit den

    Mit der Ablehnung dieser Anträge unter Hinweis auf § 213 InsO hat sich das Beschwerdegericht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats gesetzt (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 f; Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, juris Rn. 5; Beschluss vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, juris Rn. 2 f) und verkannt, dass der Schuldnerin nach dieser Rechtsprechung vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt und das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig beendet werden kann (analog §§ 213, 299, 300 Abs. 1 InsO).
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 44/13

    Restschuldbefreiung: Verkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen

    § 299 InsO ist entsprechend anzuwenden, wenn der Schuldner seinen Restschuldbefreiungsantrag zurücknimmt, der Antrag für erledigt erklärt wird oder das Verfahren durch den Tod des Schuldners sein Ende findet (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, WM 2005, 1129, 1130 mwN).

    cc) Der Senat hat eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung außerdem in entsprechender Anwendung von § 299 gebilligt, wenn keine Gläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet haben oder alle Gläubiger des Schlussverzeichnisses vollständig befriedigt und keine Verfahrenskosten oder sonstige Masseverbindlichkeiten offen sind (BGH, Beschluss vom 17. März 2005, aaO S. 1130 f; vom 8. November 2007 - IX ZB 115/04, nv Rn. 5; vom 29. Januar 2009 - IX ZB 290/08, nv Rn. 2; vgl. MünchKomm-InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 299 Rn. 13, 17; HK-InsO/Waltenberger, 7. Aufl., § 299 aF Rn. 5; Weinland in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2. Aufl., § 299 Rn. 7 f).

  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 50/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rücknahme des Antrags auf

    Auch eine Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner ist grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, ZInsO 2005, 597, 598; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 221/09, ZInsO 2011, 1127 Rn. 7; vom 20. März 2014 - IX ZB 17/13, ZInsO 2014, 795 Rn. 8; vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 22/13, ZInsO 2015, 499 Rn. 7; LG Freiburg, ZInsO 2003, 1106; Häsemeyer, Insolvenzrecht, 4. Aufl., Rn. 26.16; Fischer in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 287 Rn. 10; FK-InsO/Ahrens, 8. Aufl., § 287 Rn. 92 ff; HmbKomm-InsO/Streck, 5. Aufl., § 287 Rn. 6; HK-InsO/Waltenberger, 8. Aufl., § 287 Rn. 30; MünchKomm-InsO/Stephan, 3. Aufl., § 287 Rn. 33a; Pape in Pape/Uhländer, InsO, § 287 Rn. 19; Schmidt/Henning, InsO, 19. Aufl., § 287 Rn. 18; Uhlenbruck/Sternal, InsO, 14. Aufl., § 287 Rn. 28 ff; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2014, § 287 Rn. 3; Fuchs, ZInsO 2002, 298, 306 f mwN; einschränkend Hackländer, ZInsO 2008, 1308, 1314 f).
  • BGH, 28.06.2007 - IX ZR 73/06

    Zulässigkeit einer Zahlungsklage während der Wohlverhaltensphase

    Folglich muss sie einen Titel nunmehr erstreiten können; ein Grund, ihrer Masseforderung (zum Fortbestehen dieser rechtlichen Einordnung vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZB 214/04, WM 2005, 1129, 1131) eine (mindestens) vergleichbare Vollstreckungsaussicht zu verwehren, besteht nicht.

    Gemäß § 292 Abs. 1 InsO ist sie vor den Insolvenzgläubigern zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005, aaO); die Klägerin wird ihren Anspruch auf anteilige Ausschüttung gegenüber dem Treuhänder mit größerer Aussicht auf Erfolg durchsetzen können, wenn sie über einen ihre Masseforderung ausweisenden Titel verfügt.

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 124/05

    Fortgeltung der grundsätzlichen Bedeutung nach Erlass einer höchstrichterlichen

    Da es sich um eine Verfahrenserklärung handelt, ist der Senat zu einer derartigen Auslegung befugt (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 400 m. Anm. Ahrens aaO S. 401; G. Pape ZInsO 2005, 599).

    Zwar hat der Senat die Frage, derentwegen die Sache grundsätzliche Bedeutung hatte, inzwischen entschieden (vgl. BGH, Beschl. v. 17. März 2005 aaO).

    Wie der Senat in dem Beschluss vom 17. März 2005 (aaO) ausgeführt hat, kann dem Schuldner bei fehlenden Gläubigeranmeldungen die Restschuldbefreiung unter Umständen bereits im Schlusstermin erteilt werden.

    Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung kann nur versagt werden, wenn noch Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) oder sonstige Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) offen sind (BGH, Beschl. v. 17. März 2005 aaO).

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 16/08

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer nicht angemeldeten Forderung

    Vielmehr sind Gläubiger, die nicht an dem Insolvenzverfahren teilnehmen, gehindert, in der Wohlverhaltensphase Versagungsanträge nach §§ 296, 297 InsO zu stellen (BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZB 214/04, WM 2005, 1129 f).
  • AG Göttingen, 29.04.2015 - 71 IK 99/14

    Insolvenzverfahren: Richterliches Ansichziehen der sofortigen Entscheidung über

  • BGH, 11.10.2012 - IX ZB 230/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag des

  • AG Göttingen, 27.05.2008 - 74 IK 282/07

    Anmeldung; Beendigung; Einsparung; Einwirkungsmöglichkeit; Eröffnung;

  • AG Göttingen, 02.09.2009 - 74 IN 34/03

    Erteilung einer Restschuldbefreiung nach Ablauf der Laufzeit einer

  • AG Göttingen, 09.09.2009 - 74 IK 34/07

    Möglichkeit des Erfolgens einer vorzeitigen Erteilung einer Restschuldbefreiung

  • AG Göttingen, 05.05.2017 - 74 IK 97/16

    Insolvenz

  • BGH, 29.01.2009 - IX ZB 290/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht des

  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 115/04

    Erteilung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin

  • AG Aurich, 06.12.2016 - 9 IK 55/16

    Anforderungen an eine analoge Anwendbarkeit des § 299 InsO bei Erteilung einer

  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2018 - 9 T 365/17

    Sofortige Erteilung der RSB in Verfahren ohne Forderungsanmeldungen nur bei

  • AG Aschaffenburg, 11.12.2023 - 654 IK 193/23

    Versagung der Restschuldbefreiung, Vorzeitige Restschuldbefreiung, Entscheidung

  • AG Essen, 28.04.2011 - 160 IK 313/10

    Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach der InsO bei nicht angemeldeten

  • AG Essen, 23.02.2015 - 165 IK 218/14

    Anmeldung von Forderungen der Gläubiger zur Tabelle für die Teilnahme am

  • LG Berlin, 14.04.2009 - 83 T 156/09

    Zurücknahme eines Antrags auf Restschuldbefreiung

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Rechtsprechung
   BFH, 23.03.2005 - III R 91/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,690
BFH, 23.03.2005 - III R 91/03 (https://dejure.org/2005,690)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2005 - III R 91/03 (https://dejure.org/2005,690)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2005 - III R 91/03 (https://dejure.org/2005,690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 64 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 64 Abs. 2
    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld bei gleichwertiger Aufnahme eines Kindes in den Haushalt mehrerer Berechtigter S. 19

  • Der Betrieb

    Zahlung von Kindergeld an den Elternteil, den die Eltern in ihrer Vereinbarung bestimmt haben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt beider Elternteile

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer kriegt das Kindergeld?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes getrennt lebender Eltern in die Haushalte beider Elternteile; Pflicht zur Bestimmung des Empfängers von Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern; Begriff der "Haushaltsaufnahme"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 2, EStG § 64 Abs 3
    Getrenntleben; Haushaltszugehörigkeit; Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 338
  • NJW 2005, 2175
  • NVwZ 2005, 1464 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1173
  • FamRZ 2005, 1246 (Ls.)
  • BB 2005, 1266
  • DB 2005, 1362
  • BStBl II 2008, 752
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00

    PKH; Kindergeld bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
    Eine Berechtigtenbestimmung i.S. von § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG bleibt grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
    Die Betreuung des Kindes im Haushalt eines Berechtigten muss einen zeitlich bedeutsamen Umfang haben und die Aufenthalte des Kindes dürfen nicht nur Besuchs- oder Feriencharakter haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFH/NV 2005, 616).
  • FG Niedersachsen, 23.09.2003 - 15 K 542/99

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des gezahlten

    Auszug aus BFH, 23.03.2005 - III R 91/03
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 515 veröffentlicht.
  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Soweit in anderen rechtlichen Zusammenhängen die Festlegung des hauptsächlichen Aufenthalts des Kindes bei einem Elternteil unausweichlich ist, steht die Bestimmung des Lebensmittelpunkts eines Kindes regelmäßig vor dem Hintergrund der praktikablen Festlegung öffentlich-rechtlicher Rechtsfolgen und dient hier etwa zur Vereinfachung der Auszahlung öffentlicher Leistungen (vgl. BFH FamRZ 2005, 1173, 1174; Senatsbeschluss vom 20. April 2016 - XII ZB 45/15 - FamRZ 2016, 1053 Rn. 12 f. - jeweils zum Kindergeld) oder der verlässlichen ordnungsrechtlichen Zuordnung einer Person (BVerwG FamRZ 2016, 44 - zum Melderecht; vgl. Hennemann NZFam 2016, 825).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15

    Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

    § 64 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG sind entsprechend anwendbar, wenn das Kind - wie bei einem Wechselmodell - in den getrennten Haushalten beider Berechtigter nahezu gleichwertig aufgenommen worden ist (vgl. BFH Beschluss vom 15. Januar 2014 - V B 31/13 - juris Rn. 4 und FamRZ 2005, 1173, 1174).
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Dies schließt es aus, die Eltern darüber entscheiden zu lassen, wo der Lebensmittelpunkt liegt und der Unterkunftsbedarf anfällt (vgl zur melderechtlich relevanten Einigung der Eltern auf das Bestehen eines Hauptwohnsitzes im Fall eines Wechselmodells BVerwG vom 30.9.2015 - 6 C 38.14 - BVerwGE 153, 89; vgl ferner zur elterlichen Bestimmung des Kindergeldberechtigten in einem solchen Fall BFH vom 23.3.2005 - III R 91/03 - BFHE 209, 338; vgl zur Behandlung des Wechselmodells in den unterschiedlichen Rechtsgebieten auch BGH vom 1.2.2017 - XII ZB 601/15 - BGHZ 214, 31 RdNr 19; Dürbeck in Staudinger, BGB, 2018, § 1684 RdNr 263 ff; Hennemann, NZFam 2016, 825) .
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,834
BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03 (https://dejure.org/2004,834)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2004 - 1 C 31.03 (https://dejure.org/2004,834)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 (https://dejure.org/2004,834)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AuslG § 69 Abs. 3 Satz 1, § 85 Abs. 1, § 89 Abs. 3, § 97; StAG § 4 Abs. 3 Satz 1; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2; AG-StlMindÜbK Art. 2 Satz 1
    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts; ius soli; Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland; Kind ausländischer Eltern.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 69 Abs. 3 Satz 1, § 85 Abs. 1, § 89 Abs. 3, § 97
    Gewöhnlicher Aufenthalt; Kind ausländischer Eltern; Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland; Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts; dauernder Aufenthalt; ius soli; rechtmäßiger Aufenthalt

  • Wolters Kluwer

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzips (ius soli); Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Elternteils; Folgen der kurzfristigen Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 69 Abs. 3 S. 1; AuslG § 85 Abs. 1; AuslG § 89 Abs. 3; AuslG § 97; StAG § 4 Abs. 3 S. 1; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; AG-StlMindÜbK Art. 2 S. 1
    D (A), Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland, Kinder, Gewöhnlicher Aufenthalt, Rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltsunterbrechung, Feststellungsklage

  • Judicialis

    AuslG § 69 Abs. 3 Satz 1; ; AuslG § 85 Abs. 1; ; AuslG § 89 Abs. 3; ; AuslG § 97; ; StAG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2; ; AG-StlMindÜbK Art. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland trotz kurzfristiger Unterbrechung des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts eines ausländischen Elternteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 199
  • NJW 2005, 2028 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 707
  • FamRZ 2005, 1173 (Ls.)
  • DÖV 2005, 564
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Davon ist der Senat auch hinsichtlich des ähnlich gefassten Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbK ausgegangen, der auf einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt "seit fünf Jahren" abstellt (Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 133 AG-StlMindÜbK Nr. 2 = InfAuslR 1994, 35).

    Die § 89 Abs. 3 AuslG zugrunde liegende Wertung hat der Senat im Übrigen auch in dem bereits erwähnten Urteil zu Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbK herangezogen, in dem er entschieden hat, dass die Erfüllung der in dieser Vorschrift vorgesehenen fünfjährigen Wartefrist nicht durch eine kurzfristige Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ausgeschlossen wird, die auf einem um vier Tage verspäteten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis beruht (vgl. Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94

    Einbürgerung - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs kann auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 ; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urteil vom 19. März 2002 - BVerwG 1 C 19.01 - BVerwGE 116, 128 ).

    Der Gesetzgeber ging nämlich davon aus, dass aus der Erfüllung der in dieser Vorschrift aufgeführten Voraussetzungen generell auf das Vorhandensein einer Integration in die deutschen Lebensverhältnisse geschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG Nr. 1 = NVwZ 1996, 717).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Diese Vorschrift setzt nämlich voraus, dass der Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt wird, zu dem sich der Ausländer rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ 1998, 185).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs kann auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 ; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urteil vom 19. März 2002 - BVerwG 1 C 19.01 - BVerwGE 116, 128 ).
  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
    Ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs kann auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 ; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urteil vom 19. März 2002 - BVerwG 1 C 19.01 - BVerwGE 116, 128 ).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt liegt indes nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. nur BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 und vom 18. November 2004 - 1 C 31.01 - BVerwGE 122, 199 ) nur dann vor, wenn der zur Rechtmäßigkeit des Aufenthalts führende Aufenthaltstitel sich auch auf die Dauerhaftigkeit des Aufenthalts bezieht.
  • BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15

    Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Das Erfordernis eines seit acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Inlandsaufenthalts entspricht inhaltlich der wortgleichen Formulierung in § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG (BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 8.06 - BVerwGE 128, 254 Rn. 9) bzw. dessen Vorgängerregelung in § 85 Abs. 1 Satz 1 AuslG (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 ).

    Bezüglich beider Begriffe kann an die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 m.w.N.).

    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 zum dauernden Aufenthalt nach Art. 2 AG-StlMindÜbK, vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 zum gewöhnlichen Aufenthalt nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG und vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. zum gewöhnlichen Aufenthalt nach § 3 Abs. 1 AsylVfG).

    Hiervon ist der Senat schon vor Inkrafttreten des § 12b Abs. 3 StAG ausgegangen und hat dies seinerzeit mit dem Sinn und Zweck des § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG i.V.m. der § 89 Abs. 3 AuslG zugrunde liegenden Wertung begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 im Fall einer dreitägigen Unterbrechung).

    Eine derartige - lediglich auf einem formalen Verstoß gegen ausländerrechtliche Obliegenheiten beruhende - Unterbrechung lässt keinen sicheren Rückschluss auf den Grad der Integration des Ausländers zu und ist daher auch in Bezug auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Abkömmlings durch Geburt nach § 4 Abs. 3 StAG integrationsunschädlich (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 ).

  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt;

    Das Erfordernis eines rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts entspricht inhaltlich der wortgleichen Formulierung der Vorgängerregelung in § 85 Abs. 1 Satz 1 AuslG (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 ).

    a) Bei der Auslegung des im Staatsangehörigkeitsgesetz verwendeten Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts kann nach der Rechtsprechung des Senats an die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 12).

    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 = Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 10 sowie Beschluss vom 25. November 2004 - BVerwG 1 B 24.04 - Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 9 jeweils m.w.N.) hat ein ausländischer Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG, wenn er sich hier unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, sodass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist.

    Ein ausländischer Elternteil hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 18. November 2004 a.a.O. S. 203) im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG rechtmäßig seinen Aufenthalt im Inland, wenn sein Aufenthalt genehmigungsfrei ist oder im Fall der Genehmigungspflicht insbesondere auf einem erteilten Aufenthaltstitel oder einer gesetzlichen Erlaubnis beruht oder kraft Gesetzes fiktiv erlaubt ist.

  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.01916

    Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils des im Bundesgebiet geborenen

    Voraussetzung hierfür ist, dass der achtjährige gewöhnliche Aufenthalt, der rechtmäßig im Sinne des Aufenthaltsrechts gewesen sein muss, grundsätzlich ohne Unterbrechungen bestanden haben muss wie bereits dem Wortlaut "seit acht Jahren" zu entnehmen ist, wenn auch die Berücksichtigung von Unterbrechungen nicht ausgeschlossen ist (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216 f. zur Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts).

    Danach kann an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216; B.v. 29.9.1995 - 1 B 236.94 - NVwZ 1996, 717; U.v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - NVwZ 1993, 782).

    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers (vgl. § 55 Abs. 1 AuslG 1990 sowie § 60a AufenthG) kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BayVBl 2012, 184; U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216; B.v. 25.11.2004 - 1 24.04 - NVwZ 2005, 231 jeweils m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht verweist in seinen den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 4 Abs. 3 StAG betreffenden Entscheidungen (U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216 und B.v. 25.11.2004 - 1 B 24.04 - NVwZ 2005, 231) auf sein Urteil vom 23. Februar 1993 (- 1 C 45.90 -) aber nur für die Auslegung des dem gewöhnlichen Aufenthalt gleichgestellten Begriffs des dauernden Aufenthalts (und damit auf Rn. 25 bis 29 des U.v. 23.2.1993, zitiert nach juris).

    Für die davon zu trennende Rechtmäßigkeit eines Aufenthalts nach § 4 Abs. 3 StAG verweist es dagegen ohne Einschränkungen auf den Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung und insbesondere noch auf gesetzlich erlaubte, genehmigungsfreie und fiktiv erlaubte Aufenthalte (U.v. 18..11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216).

    Vor allem würde ein Verweis auf Rn. 32 des Urteils vom 23. Februar 1993 durch das Urteil vom 18. November 2004 in Widerspruch zu den dortigen weiteren Ausführungen in Bezug auf einen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 4 Abs. 3 StAG stehen, wonach der Aufenthalt nicht mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbestimmte Zeit angelegt sein muss (BVerwG, U.v. 18..11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216).

  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 5 B 14.2090

    Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet zur Absolvierung eines

    Das Bundesverwaltungsgericht verweise in seiner Rechtsprechung für die von der Gewöhnlichkeit des Aufenthalts zu trennende Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach § 4 Abs. 3 StAG ohne Einschränkungen auf den Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung und insbesondere noch auf gesetzlich erlaubte, genehmigungsfreie und fiktiv erlaubte Aufenthalte (U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 -juris).

    Vor allem würde ein isolierter Verweis auf Rn. 32 des Urteils vom 23. Februar 1993 (1 C 45.90 - juris) durch das Urteil vom 18. November 2004 im Widerspruch zu den dortigen weiteren Ausführungen in Bezug auf einen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 4 Abs. 3 StAG stehen, wonach der Aufenthalt gerade nicht mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbestimmte Zeit angelegt sein müsse (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - juris).

    Dies zeigen schon die jüngeren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18.11.2004 - 1 C 31/03 - BVerwGE 122, 199 und vom 19.10.2011 - 5 C 28/10 - BVerwGE 141, 94) in denen ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt bejaht wird, obwohl gerade keine unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse vorgelegen haben.

  • BVerwG, 29.03.2006 - 5 C 4.05

    A: Aufenthalt, Rechtmäßigkeit des - als Einbürgerungsvoraussetzung;

    Hier kann dahinstehen, ob über eine geringfügige Dauer der Unterbrechung hinweggesehen werden kann, wie dies der seinerzeit für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 31.03 - (BVerwGE 122, 199) bei einer Unterbrechung von nur wenigen Tagen angenommen hat.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits genannten Urteil vom 18. November 2004 (a.a.O., S. 204) offen gelassen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz weder in § 4 Abs. 3 StAG noch an anderer Stelle eine ausdrückliche Bestimmung wie die des § 89 Abs. 3 AuslG 1990 enthält (ebenso schon Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 133 AG-StlMindÜbk Nr. 2 zu Art. 2 Satz 1 AG-StlMindÜbk).

    Diese Vorschrift zielt darauf ab, den im Bundesgebiet aufwachsenden Kindern ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit frühzeitig zuzuerkennen, um ihre Integration in die deutschen Lebensverhältnisse zu verbessern (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O., S. 205 unter Hinweis auf BTDrucks 14/533, S. 14).

  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276

    Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung // Anspruchseinbürgerung; Rechtmäßiger

    Im Januar 2007 hat der Beklagte das Berufungsverfahren wieder aufgenommen und unter Bezugnahme auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 18.11.2004 BVerwGE 122, 199 und vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938) betont, dass eine Unterbrechung von beinahe vier Wochen nicht mehr als kurzfristig angesehen werden könne.

    Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG wird durch den Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung vermittelt; darüber hinaus ist der gesetzlich erlaubte oder genehmigungsfreie wie auch der nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 fiktiv erlaubte Aufenthalt rechtmäßig (BVerwG, U.v. 18.11.2004, BVerwGE 122, 199/203).

    Bei dieser Zeitspanne von nahezu einem Monat handelt es sich nicht mehr um eine bereits normintern unschädliche Unterbrechung von nur wenigen Tagen (BVerwG, U.v. 18.11.2004, BVerwGE 122, 199/204 ff.; U.v. 28.9.1993 Az. 1 C 1.93 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10

    Zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten nach erfolgreichem Abschluss eines

    § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG mit seinem Erfordernis des achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalts schließlich zielt darauf, auf der Grundlage der gelungenen Integration des maßgeblichen Elternteils die Integrationschancen seines im Inland geborenen Kindes zu verbessern und ist ungeachtet des Bedürfnisses nach klaren Erwerbsvoraussetzungen diesem Ziel entsprechend auszulegen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199).

    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts hat im Wesentlichen die gleiche Bedeutung wie der Begriff des dauernden Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.06.1977 (BGBl. I, 1101) - AG-StlMindÜbK -, der voraussetzt, dass der Betroffene nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 19 A 1390/18

    Staatsangehörigkeitsausweis Geburtsorterwerb Vaterschaftsanerkennung Gewöhnlicher

    BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85, juris, Rn. 12, vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 -, BVerwGE 155, 47, juris, Rn. 12 f., vom 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris, Rn. 10, und vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199, juris, Rn. 12; Beschluss vom 29. September 1995 - 1 B 236.94 -, juris, Rn. 9 ff., vgl. auch EuGH-Vorlagebeschluss vom 14. Mai 2019 - 1 C 5.18 -, juris, Rn. 47 f. (zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AsylG), Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, NVwZ-RR 2013, 338, juris, Rn. 16 (zu § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG); OVG NRW, Urteil vom 1. August 2013 - 19 A 2380/12 -, juris, Rn. 12 m. w. N., vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2021 - 19 A 3718/19 -, juris, Rn. 8 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a VwVfG); Bay. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 5 C 16.664 -, juris, NVwZ-RR 2017, 308, Rn. 8.
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946

    D (A), Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitserwerb durch

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106

    Nichtanrechnung von unter Identitätstäuschung zurückgelegten Aufenthaltszeiten

  • VG Stuttgart, 16.03.2010 - 11 K 4295/09

    Ausweisung wegen unerlaubter Einreise; Unrichtigkeit eines Strafurteils

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2008 - 13 S 1683/07

    Staatsangehörigkeitsausweis; analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 AuslG 1990 bei

  • LSG Bayern, 30.09.2021 - L 13 R 223/21

    Rentenversicherung: Anrechnung von Kindererziehungszeiten und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2007 - 5 B 12.06

    Einbürgerung eines Ausländers - Anrechnung von Voraufenthaltszeiten

  • VG Aachen, 19.11.2015 - 5 K 480/14

    Keine Einbürgerung bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen

  • VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Aufenthaltsdauer, rechtmäßiger

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit; verschiedene

  • VG Ansbach, 08.12.2010 - AN 15 K 10.01598

    Klageart bei behördlicher Feststellung, nicht deutscher Staatsangehöriger zu sein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 3718/19

    Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Versagung eines

  • VG Oldenburg, 21.11.2012 - 11 A 3441/12

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Einbürgerung; Fortgeltungsfiktion

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - 19 A 1814/16

    Begründung des dauernden Aufenthalts im Herkunftsgebiet durch einen

  • VG Darmstadt, 31.03.2006 - 5 E 2434/04
  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 11.3542

    Anspruchseinbürgerung; achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt;

  • VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04

    Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2017 - 5 N 39.14

    Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts wegen Visumsbeschaffung im Ausland als

  • VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07

    Einbürgerungszusicherung für mehrfach geduldeten und eine Niederlassungserlaubnis

  • VG Aachen, 28.08.2006 - 6 L 328/06

    Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht, deutsche Staatsangehörigkeit,

  • VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04

    Einbürgerungsanspruch eines IT-Fachmanns aus Äthiopien.

  • VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 2151/13

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 19 A 2380/12

    Anspruch auf Einbürgerung bei Vorliegen des Lebensmittelpunktes in den

  • VG Oldenburg, 26.09.2011 - 11 A 3420/10

    Altfallregelung; Änderung der Sachlage; Aufenthaltserlaubnis; Bestandsschutz;

  • VG München, 29.09.2011 - M 12 K 11.3404

    Vietnamese; Asylantrag offensichtlich unbegründet; Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG Aachen, 08.12.2017 - 4 K 1419/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2014 - 19 E 980/14

    Bestimmung des Geburtsorterwerbs nach § 4 Abs. 3 S. 1 StAG

  • VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07

    D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Aufenthaltsdauer, gewöhnlicher

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 10/05

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein Kind ausländischer Eltern mit

  • VG München, 06.02.2013 - M 25 K 12.3755

    Zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts bei Identitätstäuschung

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 12/05

    Folgen der Einleitung eines Asylwiderrufsverfahrens gegenüber einem Elternteil

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 2 S 63.10

    Ausländerrecht: Aussetzung einer Ausweisungsanordnung im einstweiligen

  • VG Arnsberg, 07.01.2009 - 1 K 1589/07

    Anspruch eines in Deutschland geborenen Kindes ausländischer Eltern auf die

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 11/05

    Folgen des Widerrufs der Asylberechtigung eines Elternteils für den Erwerb der

  • VG Arnsberg, 25.02.2009 - 1 K 2228/06

    Anspruch eines Kindes türkischer Eltern auf Ausstellung eines deutschen

  • VG München, 10.12.2014 - M 25 K 14.2733

    Anspruchseinbürgerung, Identitätstäuschung, achtjähriger gewöhnlicher Aufenthalt,

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 1 A 12/05

    Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Kinder, Geburt, in Deutschland geborene

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