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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4666
OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04 (https://dejure.org/2004,4666)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.10.2004 - 1 WF 317/04 (https://dejure.org/2004,4666)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 1 WF 317/04 (https://dejure.org/2004,4666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung des Prozesskostenvorschussanspruches im Kostenausgleichsverfahren; Entscheidung über die Rückzahlung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses anhand unterhaltsrechtlicher Gesichtspunkte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Prozesskostenvorschussanspruches im Kostenausgleichsverfahren; Entscheidung über die Rückzahlung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses anhand unterhaltsrechtlicher Gesichtspunkte

  • Judicialis

    BGB § 1360 a Abs. 4; ; BGB § 1360 a; ; ZPO § 127 a; ; ZPO § 620; ; ZPO §§ 621 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Berücksichtigung des Prozesskostenvorschussanspruchs im Kostenausgleichsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 12.02.1998 - 2 WF 134/97

    Anforderungen an die Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
  • OLG München, 29.06.1994 - 11 WF 1223/93

    Empfänger ; Prozeßkostenvorschuß; Anspruch auf Kostenerstattung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Umfang der Anrechnung wird dann allerdings nicht mehr einheitlich in Rechtsprechung und Literatur vorgenommen (vgl. insofern OLG München, FamRz 1994, 1605f. mit einer Darstellung der unterschiedlichen Berücksichtigung).
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 27 WF 188/01

    Prozesskostenvorschuss im Familienrecht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
  • KG, 28.06.2001 - 19 WF 9216/00

    Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses des Ehegatten bei teilweisem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 14.4.1971 , FamRZ 1971, 360, ausgeführt, dass die Frage, ob und inwieweit ein geleisteter Prozesskostenvorschuss zurückzuzahlen ist, nach unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist und deshalb in keinerlei Zusammenhang mit der im Rechtsstreit ergangenen Kostenentscheidung steht.
  • OLG Schleswig, 30.11.2001 - 15 WF 105/01

    Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses des Unterhaltspflichtigen im Rahmen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2004 - 1 WF 317/04
    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung mittlerweile überwiegenden Ansicht, (vgl. OLG München,aaO.;OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1535;OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2002, 269; KG NJW-RR 2002, 140f. OLG Köln FamRZ 2002, 1134), dass jedenfalls dann eine volle Anrechnung des Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt, wenn seitens des Vorschussempfängers keine Rückzahlung im Ausgleichsverfahren an den Vorschussleistenden zu erfolgen hat.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.02.2005 - 14 W 74/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12467
OLG Koblenz, 02.02.2005 - 14 W 74/05 (https://dejure.org/2005,12467)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.2005 - 14 W 74/05 (https://dejure.org/2005,12467)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 14 W 74/05 (https://dejure.org/2005,12467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 719
  • FamRZ 2005, 1190 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 19.08.2002 - 11 W 1893/02

    Nachfestsetzung von Zinsen nach Änderung des gesetzlichen Zinssatzes

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2005 - 14 W 74/05
    Um dies herbeizuführen, hätte es gemäß § 101 Abs. 1 ZPO eines zusätzlichen gerichtlichen Ausspruchs bedurft (OLG Hamm JurBüro 2002, 39; Senat MDR 2002, 1338, 1339; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Aufl., § 101 Rn. 12; Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 101 Rn. 5), der indessen unterblieben ist.
  • OLG Hamm, 29.03.2001 - 23 W 56/01

    Notwendige Kostengrundentscheidung bei Kostenfestsetzung für Streithelfer

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2005 - 14 W 74/05
    Um dies herbeizuführen, hätte es gemäß § 101 Abs. 1 ZPO eines zusätzlichen gerichtlichen Ausspruchs bedurft (OLG Hamm JurBüro 2002, 39; Senat MDR 2002, 1338, 1339; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Aufl., § 101 Rn. 12; Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 101 Rn. 5), der indessen unterblieben ist.
  • OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08

    Arztvertrag: Antrag eines Patienten an einen Laborarzt auf Abschluss eines

    Das Landgericht hätte zwar dem Kläger die Kosten der Streithelferin nicht durch Beschluss, sondern durch Ergänzungsurteil nach § 321 ZPO auferlegen müssen (BGH NJW-RR 2005, 295 = MDR 2005, 526; OLG Köln MDR 1992, 301; OLG München NJW-RR 2003, 1440; OLG Koblenz MDR 2005, 719).
  • OLG Koblenz, 30.04.2013 - 5 U 983/12
    Dazu hätte es gemäß § 101 Abs. 1 ZPO eines zusätzlichen gerichtlichen Ausspruchs bedurft (OLG Koblenz, v. 2.2.2005, 14 W 74/05 = MDR 2005, 719 m.w.N.), der indessen unterblieben ist.

    Die Prüfung hätte zu dem Ergebnis geführt, dass die Kostenentscheidung des Senates nach der herrschenden Meinung (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. § 101 Rn. 5 m.w.N.) wie der Auffassung des OLG Koblenz (MDR 2002, 1338; und MDR 2005, 719 m.w.N.) die Kosten der Nebenintervention nicht umfasst, so dass Handlungsbedarf bestand.

  • OLG Hamm, 20.07.2018 - 7 U 29/17

    Haftungsausfüllende Kausalität; Beweiserleichterung; Anscheinsbeweis;

    Verhält sich nämlich - wie hier - der Kostentenor nur zu den "Kosten des Rechtsstreits" und wird in den Gründen auch nicht auf § 101 Abs. 1 ZPO Bezug genommen, ist eine Auslegung dahin, dass eine Kostengrundentscheidung über die Kosten der Nebenintervention erfolgt ist, grundsätzlich ausgeschlossen (OLG Koblenz, Beschluss vom 2.2.2005, Az. 14 W 74/05, BeckRS 2005, 01677; BeckOK ZPO/Jaspersen, 28. Ed. 1.3.2018, ZPO § 101 Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 5/06

    Kostengrundentscheidung als Voraussetzung einer Kostenfestsetzung;

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  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 5/05

    Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme?

    werden, wenn dies der Kostengrundentscheidung weder ausdrücklich noch durch Auslegung zu entnehmen ist und darüber hinaus eine Beschlussergänzung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. Senat in MDR 2005, 719).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 6/05

    Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme?

    werden, wenn dies der Kostengrundentscheidung weder ausdrücklich noch durch Auslegung zu entnehmen ist und darüber hinaus eine Beschlussergänzung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. Senat in MDR 2005, 719).
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