Rechtsprechung
OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringung, Einsatz von Zwangsmaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1906
Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger Behandlung im Rahmen genehmigter Unterbringung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung einer an einer chronisch-paranoiden Schizophrenie mit stabilem Wahnsystem leidenden Person; Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Fixierung der Extremitäten bei gleichzeitig genehmigter Zwangsmedikation ; ...
Verfahrensgang
- AG Traunstein - XVII 514/04
- LG Traunstein, 24.01.2005 - 4 T 4667/04
- OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1530
- MDR 2005, 873
- FGPrax 2005, 156
- FamRZ 2005, 1196
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in …
Mit dieser Rechtsansicht weiche es von den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 25. Januar 2002 (FamRZ 2002, 984 ff.), des OLG München vom 30. März 2005 (FamRZ 2005, 1196 ff.) und des OLG Düsseldorf - I-25 Wx 73/03 - vom 24. Juli 2003 (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank bei www.justiz.nrw.de) ab, wonach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine vom Unterbringungszweck umfasste Zwangsbehandlung auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten ermögliche. - OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
Betreuungsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit der zwangsweisen Behandlung eines …
Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984;… Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16). - OLG Celle, 10.08.2005 - 17 W 37/05
Betreuungsrecht: Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation; …
Die Gegenposition (OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG Düsseldorf, Az. I -25 Wx 73/03; OLG München, OLGR 2005, 394;… Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3.Aufl., § 1904, Rdnr.16) geht von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation aus und sieht dabei die Regelungen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 1906 Abs. 4 BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an.
- OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05
Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit …
Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJW-FER 2001, 150; OLG München FamRZ 2005, 1196/1197).Zwar schließt allein der Umstand, dass bei der Betroffenen bereits eine Chronifizierung des Krankheitsbildes eingetreten ist, die Notwendigkeit einer Behandlung nicht aus, da auch bei chronischen Krankheitsbildern eine weitere Verschlimmerung eintreten und zu irreversiblen Schäden führen kann (vgl. OLG München FamRZ 2005, 1196/1198).
- OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
Ausrichtung der Höchstdauer genehmigter Unterbringung an Zeitpunkt der …
Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, den der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1997, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150; OLG München Beschluss vom 30.3.2005 - 33 Wx 38/05). - AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08
Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs. …
(Im Ergebnis so auch: OLG München, Beschluss vom 30.03.2005, 33 Wx 38/05, FamRZ 2005, 1196 = FGPrax 2005, 156 = NJW-RR 2005, 1530). - OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation
Soweit der BGH in einer Grundsatzentscheidung (Beschl. vom 11.10.2000, Az. XII ZB 69/00 = FamRZ 2001, 149, 151 = BGHZ 145, 297, 300, 301) den gesetzlichen Begriff einer Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB restriktiv ausgelegt und nicht auf eine lediglich ambulant durchgeführte Zwangsmedikation erstreckt hat, ist diese Regel nicht auf die vorliegende Konstellation einer dauerhaften Unterbringung übertragbar (vgl. OLG München MDR 2005, 873, 874; OLG Schleswig OLGR 2003, 391, 392). - AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700 Eine den (auch) körperlichen Widerstand überwindende Zwangsbehandlung muss im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aus Sicht des erkennenden Gerichts daher auch möglich und zulässig sein, wenn es darum geht, eine weitere Chronifizierung der Anlasskrankheit, oder wo eine solche schon eingetreten ist, eine Verschlimmerung der Krankheit respektive eine Linderung der Krankheitssymptome im Sinn einer Verbesserung der krankheitsbedingten Leiden und mithin auch der Lebensqualität zu bewirken (ebenso wohl OLG München, Beschluss vom 30.03.2005 - 33 Wx 038/05, zitiert nach Juris; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 06.01.2005 - 2 W 328/05: Stabilisierung der Anlasskrankheit auf einem im Rahmen der Chronifizierung bestehenden Maß, zitiert nach Juris, dort indes entgegen der Zitierung bei Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1906 Rdn. 21 a. E. nicht zu einer Zwangsbehandlung;… ebenso OLG Karlsruhe, a. a. O., Tz. 10).
Dass eine Chronifizierung bereits eingetreten ist, schließt die Notwendigkeit der Heilbehandlung nicht aus, da sich auch eine chronische Erkrankung verschlimmern und zu weiteren Schäden führen kann (zutreffend OLG München, Beschluss vom 30.03.2005, a. a. O., Tz. 20; Beschluss vom 13.10.2005 - 33 Wx 137/05 , Tz. 24, zitiert nach Juris).
- OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des …
Unabhängig von der materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer solchen Maßnahme (siehe dazu die nachstehenden Hinweise), kommen als verfahrensrechtliche Grundlage insoweit nur die §§ 70 ff. FGG, als Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts also nur die sofortige Beschwerde in Betracht (OLG München NJW-RR 2005, 1530 f.). - KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03
Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung zur medikamentösen Behandlung; …
Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Gefahr droht, dass sich eine chronische Krankheit ohne konsequente Behandlung zunehmend weiter chronifiziert (OLG München, FGPrax 2005, 156, 158;… Hoffmann, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 108). - OLG Brandenburg, 06.07.2007 - 11 Wx 35/07
Unterbringung: Notwendigkeit konkreter Feststellungen im Zusammenhang mit dem …
- OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 11 Wx 36/09
Unterbringung eines Betreuten in einer psychiatrischen Klinik: Anforderung an den …
- LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12
Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung
- OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 214/06
Rechtsprechung
BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1795
Gesetzlicher Ausschluss des Betreuers hinsichtlich gegen ihn selbst bestehender Rückfor¬derungsansprüche des Betreuten - Bt-Recht
Schenkungen an den späteren Betreuer
- rechtsportal.de
BGB § 1795 § 1908i Abs. 1 § 181
Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor Feststellung der Geschäftsunfähigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestellung eines vorläufigen Betreuers; Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit; Nichtigkeit einer Schenkung
Verfahrensgang
- AG Forchheim - XVII 77/04
- LG Bamberg, 06.08.2004 - 3 T 119/04
- BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1196 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich …
Zum Aufgabenkreis gehört demnach auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die dem Betreuten gegen Dritte zustehen, und zwar unabhängig davon, ob der Grund für diese Ansprüche während des Laufs der Betreuung oder bereits vorher gelegt worden ist (BayObLG vom 24.2.2005 - 3Z BR 262/04).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1896 Abs 1 S 1 BGB, § 12 FGG, § 68a Abs 1 FGG, § 68b Abs 1 FGG
Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der Erfahrung des Sachverständigen; inhaltliche Anforderungen an das Sachverständigengutachten - Judicialis
- Bt-Recht
Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Frage der Bestellung eines Betreuers
- rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 1; FGG § 68b Abs. 1
Qualifiziertes Sachverständigengutachten als Voraussetzung für Bestellung eines Betreuers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwendigkeit einer vorherigen Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Errichtung einer Betreuung; Darlegungspflicht des Gerichts über die Erfahrungen des Sachverständigen; Anforderungen an den Inhalt der Ausführungen eines Sachverständigen
Verfahrensgang
- AG Alzey - XVII 1540/04
- LG Mainz, 16.12.2004 - 8 T 293/04
- OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1196 (Ls.)
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 300/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- Bt-Recht
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 1896; BGB § 1903 Abs. 1
Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes; Feststellung durch das Beschwerdegericht; Verfahrensfehler bei Treffen der Entscheidung; Maßnahme zur Abwendung einer erheblichen Vermögensgefahr
Verfahrensgang
- AG Norderstedt - 32 XVII Sch 226
- LG Kiel - 3 T 266/04
- LG Kiel - 3 T 429/04
- OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 300/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1196 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter …
Ein solcher Einwilligungsvorbehalt kann geeignet sein, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens eines Betroffenen abzuwenden, weil dessen Verfahrenshandlungen von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Abgrenzung zu OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350).Neben der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge ist eine solche Anordnung auch für Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen grundsätzlich möglich (BayObLG, FamRZ 1998, 454; im Ergebnis wohl auch OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350, das im konkreten Fall einen entsprechenden Einwilligungsvorbehalt zur Abwehr einer Vermögensgefährdung für ungeeignet hielt;… Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, § 62, Rdn. 14).
Sind jedoch die Verfahrenshandlungen des Betroffenen auf Grund eines Einwilligungsvorbehalts von vornherein unwirksam, können auch keine gerichtlichen Gebühren entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (…Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Loseblatt 62. Lieferung 2006, § 22, Rdn. 3;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 22 GKG, Rdn. 12; a.A. OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350).
- OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 11 Wx 61/16
Grundbuchsache: Kostenhaftung eines unter Betreuung stehenden Antragstellers
In der Rechtsprechung zu § 2 Nr. 1 KostO war anerkannt, dass die Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten dessen Kostenpflicht als Antragsteller nicht berührt (OLG München, ZEV 2012, 109; OLG Köln, RNotZ 2001, 56; BayObLGZ 1991, 113; KG, MDR 1977, 764; OLG Frankfurt, KostRsp KostO § 2 Nr. 17; LG Köln, BeckRS 2006, 03828; vgl. auch OLGR Schleswig 2005, 350, a.A. KGR Berlin 2007, 562 zu § 22 GKG).
Rechtsprechung
OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
Betreuungsverfahren; Abgabe; Zustimmung des Betreuers; Schweigen des Betreuers
- Bt-Recht
Schweigen des Betreuers als Verweigerung der Zustimmung
- rechtsportal.de
FGG § 46 Abs. 2 § 65a Abs. 1
Schweigen des Betreuers auf Anfrage des Gerichts zur Abgabe an anderes Vormundschaftsgericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage; Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht
Verfahrensgang
- AG Augsburg - XVII 459/04
- OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1196
- FamRZ 2005, 1199 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Verden, 13.12.2005 - 1 T 146/05
Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zur Durchführung einer …
Die Zulässigkeit von Zwangsbehandlungen ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (verneinend: z.B. OLGR Celle 2005, 728; bejahend: z.B. OLG Düsseldorf, 1-25 Wx 73/03, Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2002, 794, OLG München, FamRZ 2005, 1196 [OLG München 26.01.2005 - 33 AR 3/05] , Soergel, § 1906 Rn.50, Palandt, § 1906 Rn.10).