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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.10.2004 - 2Z BR 87/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4550
BayObLG, 06.10.2004 - 2Z BR 87/04 (https://dejure.org/2004,4550)
BayObLG, Entscheidung vom 06.10.2004 - 2Z BR 87/04 (https://dejure.org/2004,4550)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 2Z BR 87/04 (https://dejure.org/2004,4550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 59

    §§ 2032, 2111 BGB
    Keine Erbengemeinschaft aus Nacherbe und Alleinerbe des Vorerben

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2032, 2111
    Keine Erbengemeinschaft aus Nacherbe und Alleinerbe des Vorerben

  • Judicialis

    BGB § 2032; ; BGB § 2111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2032 § 2111
    Keine Erbengemeinschaft zwischen Nacherben und Alleinerben des Vorerben - Fortsetzung der Nacherbenbindung bei Grunderwerb des nicht befreiten Vorerben im Rahmen der Auseinandersetzung mit Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer Unrichtigkeit des Grundbuchs; Voraussetzungen für das Entstehen der Erbengemeinschaft; Eintritt der dinglichen Surrogation des § 2111 Abs. 1 BGB durch Erweb eines Grundstückes durch einen Vorerben

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 4 T 1445/03
  • BayObLG, 06.10.2004 - 2Z BR 87/04

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 233
  • FamRZ 2005, 1279
  • Rpfleger 2005, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 451/98

    Auseinandersetzung bei Nacherbschaft hinsichtlich eines Gesamthandanteils

    Auszug aus BayObLG, 06.10.2004 - 2Z BR 87/04
    Nach allgemeiner Meinung tritt nämlich die dingliche Surrogation des § 2111 Abs. 1 BGB auch dann ein, wenn ein Vorerbe als Miterbe im Zuge der Erbauseinandersetzung ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu Alleineigentum erwirbt; denn dafür gibt er seine Gesamthandsberechtigung am Nachlass auf, so dass in einem weiteren Sinn das Alleineigentum mit Mitteln der Erbschaft erworben wird (BGH NJW-RR 2001, 217/218; Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2111 Rn. 6; Soergel/Harder/Wegmann BGB 13. Aufl. § 2111 Rn. 6; Staudinger/Avenarius BGB Bearbeitung 2003 Rn. 27; Meikel/Kraiß GBO 9. Aufl. § 51 Rn. 23, 24).
  • OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13

    Grundbuchberichtigung nach dem Eintritt des Nacherbfalls: Voraussetzungen für die

    Anerkannt ist insoweit, dass es bei der Erbauseinandersetzung unter Beteiligung von Nacherben möglich ist, eine endgültige Auseinandersetzung vorzunehmen mit der Folge, dass die dem Vorerben übertragenen Gegenstände aus dem Nachlass ausscheiden und damit von der Nacherbeneinsetzung nicht mehr erfasst werden (vgl. BGH NJW-RR 217/218; auch BayObLG MittBayNot 2005, 239/240).

    b) Anders als dies das Grundbuchamt sieht, zeigt der in den Erklärungen der Urkundsbeteiligten zum Ausdruck gekommene Parteiwille deutlich auf, dass der Vertrag nur die Auseinandersetzung unter den Erben nach Anton N. (senior) regeln sollte, nicht hingegen eine vertragliche Auflösung des zwischen dem Vorerben und der Beteiligten als Nacherbin bestehenden Verhältnisses bezweckte (siehe dazu BGH NJW-RR 2001, 217/218; BayObLG MittBayNot 2005, 239/240; Palandt/Weidlich BGB 73. Aufl. § 2100 Rn. 18; Lang in Burandt/Rojahn § 2111 BGB Rn. 18 und 19).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5487
OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04 (https://dejure.org/2005,5487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2005 - 20 W 427/04 (https://dejure.org/2005,5487)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 2005 - 20 W 427/04 (https://dejure.org/2005,5487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836 BGB, § 1836a BGB, § 1908i BGB, § 1 Abs 1 S 2 Nr 2 BVormVG
    Betreuervergütung: Keine betreuungsrelevante Fachkenntnisse durch Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschafts- und Freiraumplanung

  • Wolters Kluwer

    (Betreuervergütung: Keine betreuungsrelevante Fachkenntnisse durch Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschafts- und Freiraumplanung)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Landschafts- und Freiraumplanung, Betreuervergütung, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1908 i; ; BVormVG § 1 I 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Vergütung des Berufsbetreuers - betreuungsrelevante Fachkenntnisse aufgrund Hochschulstudiums der Fachrichtung Landschaftsplanung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der beim Hochschulstudium der Fachrichtung Landschaftsplanung und Freiraumplanung vermittelten betreuungsrelevanten Fachkenntnisse; Voraussetzungen für eine Vergütung mit dem Stundensatz von 31 Euro nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Berufsvormündervergütungsgesetz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. etwa FamRZ 2002, 1657 und OLG-Report Frankfurt 2002, 189 und 2003, 62) sind besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).

    Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG), die nur vorliegen, wenn der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, gegen Denkgesetze verstoßen oder allgemein bekannte Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und 124/125).

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04
    Vielmehr reicht es aus, wenn sie zur Bewältigung bestimmter betreuungstypischer Aufgabenkreise verwendbar sind (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S 14/15; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 50; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 a Rn. 2; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 368/01

    Betreuervergütung: Stundensatz für Berufsbetreuer mit abgeschlossenem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04
    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.O. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. etwa FamRZ 2002, 1657 und OLG-Report Frankfurt 2002, 189 und 2003, 62) sind besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).
  • BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00

    Nicht abgeschlossenes Jurastudium

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04
    Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.O. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189).
  • OLG Köln, 15.02.2008 - 16 Wx 302/07

    Betreuungsrecht - Betreuervergütung; Kein erhöhter Stundensatz wegen eines

    Kenntnisse, die wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben erworben worden sind und auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt haben, reichen als am Rand des Studiums erworbene Kenntnisse nicht aus (vgl. BayObLG vom 18.10.2000 - 3Z BR 195/00; BayObLG, FamRZ 2000, 844; OLG Frankfurt, FamRZ 2005, 1279).
  • OLG Naumburg, 27.09.2007 - 8 Wx 28/07

    Keine Erhöhung der Betreuervergütung wegen Hochschulstudium ohne

    Schon die Vielzahl der im Abschlusszeugnis des ehemaligen Betreuers unter Ziffer II. "Hauptprüfung" und Ziffer III. "Abschlussprüfungen und Belege" aufgeführten Fächer verdeutlicht, dass das Studium des ehemaligen Betreuers jedenfalls in seinem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse, die für Betreuungen allgemein nutzbar sind, ausgerichtet war (vgl. auch OLGR Frankfurt 2005, 714 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 - ).
  • OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07

    Betreuervergütung für Diplom-Agraringenieur

    Schon die Vielzahl der im Abschlusszeugnis des ehemaligen Betreuers unter Ziffer II. "Hauptprüfung" und Ziffer III. "Abschlussprüfungen und Belege" aufgeführten Fächer verdeutlicht, dass das Studium des ehemaligen Betreuers jedenfalls in seinem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse, die für Betreuungen allgemein nutzbar sind, ausgerichtet war (vgl. auch OLGR Frankfurt 2005, 714 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 -).
  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).
  • OLG Hamm, 04.01.2023 - 10 W 78/22

    Höhe der Vergütung eines zum Nachlasspfleger bestellten, staatlich geprüften

    Kenntnisse, die wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben erworben worden sind und auch die Vermittlung nachlassrelevanter Kenntnisse zum Inhalt haben, reichen als am Rand des Studiums erworbene Kenntnisse nicht aus (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18.10.2000, Aktenzeichen 3Z BR 195/00; BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 1279).
  • OLG Hamm, 15.12.2022 - 10 W 79/22
    Kenntnisse, die wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben erworben worden sind und auch die Vermittlung nachlassrelevanter Kenntnisse zum Inhalt haben, reichen als am Rand des Studiums erworbene Kenntnisse nicht aus (vgl. BayObLG vom 18.10.2000 - 3Z BR 195/00; BayObLG, FamRZ 2000, 844; OLG Frankfurt, FamRZ 2005, 1279).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).
  • OLG Jena, 08.05.2006 - 9 W 93/06

    Festsetzung von Betreuervergütung

    Erforderlich ist insoweit jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung dieses Wissens angelegt ist, wie es insbesondere für den Fachbereich Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit regelmäßig angenommen werden kann (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLGZ 1999, 339, 342; OLG Frankfurt OLGR 2005, 714).
  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 07.12.2004 - 2 T 923/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24674
LG Koblenz, 07.12.2004 - 2 T 923/04 (https://dejure.org/2004,24674)
LG Koblenz, Entscheidung vom 07.12.2004 - 2 T 923/04 (https://dejure.org/2004,24674)
LG Koblenz, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 2 T 923/04 (https://dejure.org/2004,24674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung des ehemaligen Betreuers; Betreuung für die Aufgabenkreise der Gesundheitsfürsorge, der Vermögenssorge, der Entgegennahme und des Öffnens von Postsendungen sowie der Wahrnehmung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Bestellung des Sohnes als Betreuer; Wirkungen der ...

  • Bt-Recht

    Vergütungsanspruch nach Aufhebung der Entlassung des vorherigen Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus LG Koblenz, 07.12.2004 - 2 T 923/04
    Es ist allgemein anerkannt, dass die fehlerhafte Bestellung des Betreuers und die Aufhebung der Bestellung im Beschwerdeverfahren einem Vergütungsanspruch nicht entgegensteht (BayObLG FamRZ 1997, 701 m.w.N.; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1836 Rdn. 24).
  • OLG Köln, 09.11.1995 - 16 Wx 4/95

    Probleme des Übergangs beim Betreuerwechsel; Erlöschen aller mit der Amtsführung

    Auszug aus LG Koblenz, 07.12.2004 - 2 T 923/04
    Die von dem neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommenen Rechtsgeschäfte bleiben also für den Betreuten wirksam (OLG Köln FamRZ 1995, 1086 f.).
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