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   OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04, 5 W 221/04 - 73   

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https://dejure.org/2004,4431
OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04, 5 W 221/04 - 73 (https://dejure.org/2004,4431)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.11.2004 - 5 W 221/04, 5 W 221/04 - 73 (https://dejure.org/2004,4431)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. November 2004 - 5 W 221/04, 5 W 221/04 - 73 (https://dejure.org/2004,4431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Adoption des minderjährigen, nichtehelichen Kindes durch den Ehegatten der Mutter: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung eines inhaftierten Vaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung eines unehelichen Vaters zur Adoption ; Folgen des Vorliegens eines unverhältnismäßigen Nachteils im Falle des Unterbleibens der Annahme als Kind; Bedeutung des Vorliegens eines Fehlverhaltens des Vaters ...

  • Judicialis

    BGB § 1748 Abs. 1; ; BGB § 1748 Abs. 4; ; FGG § 13a Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 131 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung zur Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01

    Einwilligungsersetzung bei unverhältnismäßigem Nachteil durch Unterbleiben einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04
    Die gegenüber § 1748 Abs. 1 BGB weniger strenge Fassung des Abs. 4 soll zwar, wie auch die Gesetzesmaterialien belegen, die Ersetzung erleichtern, ohne dass damit jedoch das Erfordernis aufgegeben worden wäre, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowohl die Belange des Kindes als auch die des Vaters zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 2001, 333, 336 f. m.w.N.; BayObLGR 2004, 212-213).

    Bei dem Tatbestandsmerkmal des "unverhältnismäßigen Nachteils" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt im Verfahren der weiteren Beschwerde unbeschränkt nachprüfbar ist (BayObLGZ 2001, 333-338; NJW-RR 1994, 903).

    Hierin liegt auch der wesentliche Unterschied zu der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 09.11.2001 (BayObLGZ 2001, 333 ff), auf welche sich der angefochtene Beschluss des Landgerichts bezieht.

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04
    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460, 462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348, 1350 m.w.N.).

    Bei dem Tatbestandsmerkmal des "unverhältnismäßigen Nachteils" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt im Verfahren der weiteren Beschwerde unbeschränkt nachprüfbar ist (BayObLGZ 2001, 333-338; NJW-RR 1994, 903).

  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86

    Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04
    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460, 462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348, 1350 m.w.N.).
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