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OLG Rostock, 18.01.2005 - 3 W 120/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Betreuers zur Trennung seines Einkommens von dem des Betreuten; Verpflichtung des Betreuers zur Einreichung eines Vermögensverzeichnisses für den Aufgabenkreis Vermögenssorge; Gründe für die Abberufung eines Betreuers für den Bereich Vermögenssorge
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Überweisung einer Rente des Betreuten auf Girokonto des Betreuers
- Judicialis
BGB § 1805; ; BGB § 1805 S. 1; ; BGB § 1899 Abs. 1; ; BGB § 1908 b Abs. 1 S. 1; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 24; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 69 g; ; ZPO § 546
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1805 S. 1
Zur Verpflichtung des Betreuers zur Eröffnung eines eigenen Girokontos für den Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 15.11.2004 - 5 T 353/04
- OLG Rostock, 18.01.2005 - 3 W 120/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1588
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 20 W 114/03
Entlassung des Betreuers: Mangelnde Eignung des Betreuers; falsche Bezeichnung …
Auszug aus OLG Rostock, 18.01.2005 - 3 W 120/04
Bezieht sich die mangelnde Eignung eines Betreuers nur auf einen von mehreren Aufgabenkreisen, so kann im Wege einer teilweisen Entlassung nur dieser Aufgabenkreis entzogen und hierfür ein weiterer Betreuer gem. § 1899 Abs. 1 BGB bestellt werden (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 09.07.2003 - 20 W 114/03, m. w. N.).