Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 29.03.2005 | OLG Köln, 03.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.2005 - 14 WF 40/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6442
OLG Köln, 15.03.2005 - 14 WF 40/05 (https://dejure.org/2005,6442)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.2005 - 14 WF 40/05 (https://dejure.org/2005,6442)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 2005 - 14 WF 40/05 (https://dejure.org/2005,6442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GKG a.F. § 12 II; ; GKG n.F. § 48 III 3; ; ZPO § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 12 Abs. 2 (a.F.) § 48 Abs. 3 Satz 3; ZPO § 5
    Streitwert bei Vaterschaftsanfechtung bezüglich mehrerer Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1765
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 06.02.1987 - 11 W 11/87
    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 14 WF 40/05
    Unabhängig davon ist es aber nach altem Recht wie nach neuem Recht so, dass eine Mehrzahl von Beklagten in einem Kindschaftsprozess zu einer entsprechenden Vervielfachung des Streitwerts führt (OLG Karlsruhe Justiz 1987, 146; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Vaterschaftsanfechtung").
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 2 WF 20/07

    Streitwertfestsetzung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren für mehrere Kinder

    Bei jedem Kind, das beklagt wird, handelt es sich um eine selbständige Kindschaftssache und damit um einen eigenen Streitgegenstand (OLG Köln, FamRZ 2005, 1765 = JurBüro 2005, 542; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 1655; Karlsruhe Justiz 1987, 146; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 48 GKG, Rn 42 und Anh. I zu § 48, Rn 73; Zöller-Herget a.a..).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14327
OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05 (https://dejure.org/2005,14327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2005 - 16 WF 3/05 (https://dejure.org/2005,14327)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2005 - 16 WF 3/05 (https://dejure.org/2005,14327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: "Steckengebliebene" Stufenklage

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbeschwerde; Erledigung einer Stufenklage bevor der Leistungsantrag beziffert wurde

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1765
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 09.01.1987 - 4 WF 152/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05
    Dieses ist in der Regel mit einem Bruchteil des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen (OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 652; OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 1293; Zöller-Herget, 25. Aufl., § 3 RN 16, Stichwort "Stufenklage").
  • OLG Hamm, 28.08.1996 - 12 WF 276/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05
    Der Gegenansicht, wonach der Gebührenstreitwert im Falle der "steckengebliebenen Stufenklage" stets dem Wert des Leistungsanspruches entspricht (z.B. OLG Hamm, FamRZ 1998, 312), schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Stuttgart, 17.01.1990 - 17 WF 23/90

    Abstellen auf die Bewertung des Auskunftsanspruches bei fehlender Bezifferung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 16 WF 3/05
    Dieses ist in der Regel mit einem Bruchteil des Wertes des Leistungsanspruchs zu bemessen (OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 652; OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 1293; Zöller-Herget, 25. Aufl., § 3 RN 16, Stichwort "Stufenklage").
  • OLG Celle, 09.03.2009 - 6 W 28/09

    Streitwert einer Stufenklage

    Die Meinung, dass allein der Wert der Auskunftsstufe maßgeblich sei, da andernfalls die Regelung des § 44 GKG keinen Sinn habe, wenn der Gegenstandswert stets nach dem des Leistungsantrags bemessen werde (OLG Stuttgart - 17. Zivilsenat - FamRZ 1990, 652. OLG Stuttgart - 16. Zivilsenat - FamRZ 2005, 1765 [der ausdrücklich keine Stellung zu dem Fall der vollständigen Abweisung der Klage bezieht]) folgt der Senat nicht.
  • OLG Schleswig, 26.08.2014 - 3 W 72/14

    Stufenklage; steckengebliebene Stufenklage; Auskunftsstufe; Streitwert

    Zwar wird für den Fall der sog. "steckengebliebenen" Stufenklage - die Leistungsstufe wird nicht mehr aufgerufen - von einer Ansicht vertreten, es sei für die Wertberechnung allein auf die Hilfsstufen abzustellen (OLG Stuttgart, 16. ZS, FamRZ 2005, 1765 f; OLG Dresden MDR 1997, 691 ).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 5 W 205/10

    Gerichtskosten: Ermittlung des Streitwertes einer "steckengebliebenen"

    (a) Allerdings wird für die sog. steckengebliebene Stufenklage, bei welcher - wie hier - der Leistungsantrag nach Erteilung der Auskunft nicht weiterbetrieben wird, teilweise vertreten, es sei für die Wertberechnung allein auf den Auskunftsanspruch abzustellen (OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2009, 267; FamRZ 2005, 1765; OLG Dresden, MDR 1997, 691).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich

    Die bisweilen vertretene Ansicht, in diesem Fall sei für die Wertberechnung allein auf den Auskunftsanspruch abzustellen (OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2009, 267; FamRZ 2005, 1765; OLG Dresden, MDR 1997, 691), teilt der Senat mit der herrschenden Meinung nicht.
  • OLG Stuttgart, 06.11.2007 - 8 W 444/07

    Streitwert: Gebührenstreitwert einer Stufenklage, die bereits in der

    Auch der noch nicht bezifferte Leistungsantrag wird mit Einreichung der Stufenklage anhängig und mit ihrer Zustellung rechtshängig und kann deshalb bei der Wertfestsetzung nicht unberücksichtigt bleiben (h.M.; ebenso: OLG Stuttgart - 11. Zivilsenat - Beschlüsse vom 09.08.2007, Az. 11 WF 134/07, und vom 16.08.2007, Az. 11 WF 151/07; entgegen: OLG Stuttgart - 17. Zivilsenat - FamRZ 1990, 652 und - 16. Zivilsenat - FamRZ 2005, 1765).

    Hierzu wird vertreten, dass allein der Wert des Auskunftsanspruchs maßgeblich sei, da die Differenzierung in § 44 GKG keinen Sinn ergebe, wenn der Gegenstandswert stets nach dem des Leistungsantrags bemessen werde (OLG Stuttgart - 17. Zivilsenat - FamRZ 1990, 652 und - 16. Zivilsenat - FamRZ 2005, 1765).

  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 16 WF 173/08

    Gebührenstreitwert einer in der Auskunftsstufe stecken gebliebenen

    Dieses kann für den Auskunfts- und Belegantrag und den Antrag auf Abgabe der Versicherung an Eides Statt in der Regel mit einem Bruchteil des Wertes des Leistungsanspruches bemessen werden (OLG Stuttgart FamRZ 1990, 652; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1765 f.).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 89/06

    Streitwert einer steckengebliebenen Stufenklage

    Demgegenüber hält ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1765; FamRZ 1990, 652; OLG Dresden (7. ZS), MDR 1997, 691; OLG Schleswig (4. ZS), MDR 1995, 642; OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 878; zustimmend Lappe, KostRspr.
  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 11 WF 134/07

    Streitwertbemessung bei "steckengebliebener" Stufenklage

    Hierzu wird vertreten, dass in solchen Fällen allein der Wert des Auskunftsanspruchs maßgeblich ist, weil die Differenzierung in § 44 GKG (früher § 18 GKG) keinen Sinn mache, wenn der Gegenstandswert stets nach dem Wert des Leistungsantrags zu bemessen wäre (OLG Stuttgart -17. ZS- FamRZ 1990, 652; -16. ZS- FamRZ 2005, 1765).
  • OLG Schleswig, 30.06.2015 - 10 WF 73/15

    Verfahrenswert eines Stufenantrags

    Der in der Rechtsprechung vereinzelt vertretenen Auffassung, dass in diesem Falle der Wert des Auskunftsanspruches maßgeblich sei (OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1765 ; OLG Dresden, NJW 1997, 691) ist nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 17 WF 192/07

    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigterklärung einer Stufenklage

    Die Zahlungserwartung der Klägers war auf einen Betrag von 98.000 EUR gerichtet, so dass dieser Betrag der Bemessung der gerichtlichen Verfahrens- und der anwaltlichen Prozessgebühr zugrunde zu legen ist (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1664; OLG Köln, FamRZ 2005, 1847; der Gegenmeinung des 16. Zivilsenats, OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1765 tritt der Senat nicht bei).
  • OLG Celle, 26.11.2008 - 15 WF 293/08

    Streitwert einer Stufenklage ohne Bezifferung in der Leistungsstufe

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 18 WF 191/07

    Maßgeblichkeit des höchsten bei verbundenen Ansprüche für die anwaltliche

  • LG Mannheim, 08.10.2008 - 8 O 302/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.12.2004 - 25 WF 278/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8695
OLG Köln, 03.12.2004 - 25 WF 278/04 (https://dejure.org/2004,8695)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.2004 - 25 WF 278/04 (https://dejure.org/2004,8695)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 25 WF 278/04 (https://dejure.org/2004,8695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1765
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.02.2004 - 11 WF 17/04

    Streitwertfestsetzung für das Scheidungsverfahren: Keine Einbeziehung des

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2004 - 25 WF 278/04
    Der Senat folgt nicht der teilweise vertretenen Auffassung, dass bei beiderseits ratenfreier Prozesskostenhilfe nur vom Mindestwert 2.000 EUR auszugehen ist (so aber z.B. OLG Hamm [11.ZS] FamRZ 2004, 1297; OLG Schleswig OLGR 2004, 306).
  • OLG Koblenz, 17.12.2003 - 13 WF 933/02

    Streitwert in einem Scheidungsverfahren bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2004 - 25 WF 278/04
    Er schließt sich vielmehr aus den nachfolgenden Gründen der Gegenmeinung (z.B. OLG Hamm [7. ZS] OLGR 2004, 227; OLG Koblenz OLGR 2004, 127; OLG Zweibrücken OLGR 2004, 195) an.
  • KG, 22.07.2003 - 1 VA 27/02

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: Berechtigung für Antrag

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2004 - 25 WF 278/04
    Zu Recht weist auch das KG (KGReport Berlin 2003, 385) darauf hin, dass es sich bei dem Institut der Prozesskostenhilfe um eine Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge zur grundgesetzlich geschützten Rechtsweggewährung handelt, die Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege ausübt (BVerfGE 9, 258; 35, 355) und allein deshalb eine Sozialhilfeleistung als Hilfe in besonderen Lebenslagen für die Rechtsverfolgung unnötig macht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht