Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04   

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https://dejure.org/2005,3383
OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04 (https://dejure.org/2005,3383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2005 - 11 UF 59/04 (https://dejure.org/2005,3383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 11 UF 59/04 (https://dejure.org/2005,3383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abänderung eines Vergleichs über die Zahlung nachehelichen Unterhalts wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Grundsätze für die Neubemessung des Ehegattenunterhalts; Zeitpunkt des Entstehens des Abänderungsanspruchs; Berücksichtigungsfähigkeit des ...

  • Judicialis

    BGB § 1573 Abs. 5; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 313

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Einbeziehung der vom Gesetzgeber der neuen Ehe eingeräumten (Steuer-) Vorteile bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unterhalt: Unterhaltsbegrenzung nach 20-jähriger Ehe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Unterhaltsbegrenzung nach 20-jähriger Ehe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1177
  • FamRZ 2005, 1777
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Auch wenn der Unterhaltspflichtige die Abänderung eines Vergleichs über die Zahlung nachehelichen Unterhalts unter Einbeziehung des Splittingvorteils aus seiner neuen Ehe erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.10.2003 (FamRZ 2003, S. 1821 ff.) verlangen kann, sind die neuen Grundsätze über die Zuordnung des Splittingvorteils im Rahmen der Verteidigung gegen ein Erhöhungsverlangen der geschiedenen Ehefrau auch für Zeiträume vor dem 07.10.2003 zu beachten.

    Insoweit stellt sich nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem Ehegattensplitting bei der Bemessung des Unterhalts des geschiedenen Ehepartners (Beschluss vom 07.10.2003, FamRZ 2003, S. 1821 ff.) die Frage, ob nicht auch diese Vorteile in Konkretisierung des Schutzauftrages aus Art. 6 Abs. 1 GG allein der bestehenden neuen Ehe eingeräumt sind und daher durch die Gerichte nicht wieder entzogen und an die geschiedene Ehe weitergegeben werden dürfen.

  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Auch Familienzuschläge für Stiefkinder aus der neuen Ehe sind entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BGH (FamRZ 89, S. 174) auf Grund der Entscheidung des BVerfG vom 07.10.2003 nicht mehr in die Unterhaltsbemessung für die geschiedene Ehefrau einzubeziehen, sondern allein der neuen Ehe zuzuordnen.

    Dessen Berücksichtigung war ebenfalls Geschäftsgrundlage des Vergleichs (Senatsurteil BA Bl. 401) und beruhte auf den Grundsätzen für die Bemessung des Ehegattenunterhalts nach Trennung und Scheidung, wie sie der BGH in seiner Entscheidung vom 23.11.1988 (FamRZ 1989, S. 174) entwickelt hatte.

  • OLG Köln, 20.04.1994 - 27 UF 94/93

    Trennungsunterhalt: Einkommensberechnung für den selbständig tätigen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Dazu muss es aber auch nach einer Ehedauer von 18 Jahren nicht zwangsläufig kommen, wie die Entscheidung des OLG Köln vom 20.04.1994 (NJW-RR 1995, S. 1157) zeigt.
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Mit dieser Argumentation knüpft das Amtsgericht an die Rechtsprechung des BGH an, wonach die Änderung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechsprechung zu einer Störung der vertraglichen Vereinbarung führen kann, die getroffene Regelung auf der Fortdauer dieser Rechtslage aufgebaut ist, dies aber erst ab dem Zeitpunkt der Änderung der Rechtsprechung durch die höchsten Gerichte, nicht schon ab der Infragestellung durch die Instanzgerichte (BGH FamRZ 2001, S. 1687 ff.).
  • OLG Hamm, 19.09.1997 - 11 UF 224/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
    Der Beklagte wird in Abänderung des Urteils des OLG Hamm vom 19.09.1997 - Az. 11 UF 224/96 - verurteilt, wie folgt Unterhalt an die Klägerin zu zahlen:.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung auszugsweise in FamRZ 2005, 1177 veröffentlicht ist, hat der Klage auf Erhöhung des geschuldeten nachehelichen Unterhalts teilweise stattgegeben und den Unterhaltsanspruch auf die Widerklage des Beklagten auf die Zeit bis Ende 2006 befristet.
  • OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 UF 91/05

    Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten

    Der Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG wird bereits aufgrund einer bestehenden Unterhaltspflicht gezahlt und ist dem unterhaltspflichtigen Einkommen zuzurechnen (Abweichung von OLG Hamm FamRZ 2005, 1177).

    Im Verhältnis der Ehegatten untereinander setzt sich folglich die gesetzliche Rangfolge des § 1582 BGB durch (OLG Celle, FamRZ 2005, 716; abweichend OLG Hamm FamRZ 2005, 1177).

  • OLG Hamm, 02.02.2005 - 11 UF 136/04

    Nachscheidungsunterhalt - Kindesunterhalt - Änderungsklage

    Kann der nach der bisherigen Rechtsprechung (z. B. BGH FamRZ 1986, 798) einzusetzende Splittingvorteil noch geltend gemacht werden, ist das grundsätzlich berechtigte Erhöhungsverlangen der geschiedenen Ehefrau auf den fiktiven Betrag zu begrenzen, der bei richtiger Zuordnung des Splittingvorteils und ausgleichender Inanspruchnahme des Realsplittings zu zahlen gewesen wäre (Senat, Urteil vom 14.01.2005 - 11 UF 59/04 -, Gutdeutsch, FamRZ 2004, 501).

    Die im Jahr 2004 erfolgte Steuererstattung für das Jahr 2003 hat der Senat hier entsprechend dem Urteil vom 14.01.2005 - 11 UF 59/04 - nicht berücksichtigt, weil insgesamt fiktiv gerechnet worden ist und um zu verhindern, dass der geschiedenen Ehefrau ein Steuervorteil zukommen könnte, der ihr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2003, 3466 = FamRZ 2003, 1821) entzogen sein soll.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 4 UF 208/05

    Berücksichtigung von Zinserträgen bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts

    Zwar gibt es keine feste Zeitgrenze, ab deren Vorliegen eine Begrenzung grundsätzlich ausscheidet (Wendl/Staudigl-Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., 2004, § 4 Rdn. 592; OLG Hamm, 11. Familiensenat, FamRZ 2005, 1177 ).
  • OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05

    Berechnung nachehelichen Unterhalts; Feststellung der unterhaltsrechtlichen

    Demgegenüber hat das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2005 (vgl. FamRZ 2005, 1177) den Zuschlag unter Hinweis auf seine doppelte Zweckbestimmung zur Hälfte der neuen Ehe zugeordnet.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 7 UF 111/05

    Karrieresprung, Begrenzung/Befristung eines Unterhaltsanspruchs

    Je weniger eine wirtschaftliche Verflechtung beider Ehepartner und das schützenswerte Bedürfnis eines Ehepartners nach Absicherung durch den Unterhalt festzustellen ist, desto weniger kommt der Ehedauer Gewicht zu (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1177, 1179 = FuR 2005, 332, 334; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1179; Viefhues ZFE 2004, 262, 264).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5655
BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04 (https://dejure.org/2005,5655)
BayObLG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 3Z BR 271/04 (https://dejure.org/2005,5655)
BayObLG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 3Z BR 271/04 (https://dejure.org/2005,5655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Überwachungsbetreuers; Pflicht des Bevollmächtigten zur Verwendung der Vollmacht zum Wohle des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1777
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Unabhängig von der Frage, ob einem Vorsorgebevollmächtigten eine Beschwerdebefugnis gegen die Bestellung eines Betreuers zusteht (vgl. hierzu BayObLGZ 2003, 106/108 ff.), hat der Beschwerdeführer als Sohn der Betroffenen nach § 69g Abs. 1 FGG ein Beschwerderecht gegen die Bestellung einer Überwachungsbetreuerin.

    Bei erheblichen Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und daran, dass eine Vermögensgefährdung durch einen Überwachungsbetreuer abgewendet werden kann, ist ein Vollbetreuer einzusetzen (BayObLG FamRZ 2001, 1402; FamRZ 2003, 1219).

  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

    Ein Überwachungsbedürfnis kann vielmehr auch zu bejahen sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil die zu besorgenden Geschäfte von besonderer Schwierigkeit und/oder besonderem Umfang sind (OLG Schleswig aaO; BayObLG FamRZ 1994, 1550; BayObLG FamRZ 1999, 151; OLG Köln aaO).

  • BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Deshalb ist zum einen erforderlich, dass der Betroffene die gebotene Kontrolle nicht selbst durchführen, etwa seine auf die Überwachung bezogenen Rechte aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (z.B. aus § 666 BGB) wegen seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst wahrnehmen kann (BayObLG FamRZ 1999, 1302).

    Das Bestehen solcher Bedenken ist aber nicht zwingende Voraussetzung (BayObLG FamRZ 1999, 1302).

  • BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93

    Betreuer; Aufgabenkreis; Geltendmachung; Rechte; Betreuter; Bevollmächtigter;

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613 und BtPrax 2002, 216).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Bei erheblichen Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten und daran, dass eine Vermögensgefährdung durch einen Überwachungsbetreuer abgewendet werden kann, ist ein Vollbetreuer einzusetzen (BayObLG FamRZ 2001, 1402; FamRZ 2003, 1219).
  • LG Wiesbaden, 22.09.1993 - 4 T 352/93
    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Diese so genannte Vollmachtsüberwachungsbetreuung dient als Ausgleich insbesondere dafür, dass ein Betroffener, der nach Erteilung der Vollmacht geschäftsunfähig geworden ist, die Ausübung der Vollmacht in aller Regel nicht mehr sachgerecht kontrollieren, vor allem aber die Vollmacht nicht mehr selbst widerrufen kann (vgl. LG Wiesbaden FamRZ 1994, 778).
  • LG München I, 29.01.1998 - 13 T 11339/97
    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (OLG Köln FamRZ 2000, 909 [Ls.]; LG München I FamRZ 1998, 923).
  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).
  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99

    Überwachungsbetreuung

    Auszug aus BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
    Ein Überwachungsbedürfnis in diesem Sinn ist etwa gegeben, wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen, z.B. wegen eines vorangegangenen Verhaltens des Bevollmächtigten (OLG Köln FamRZ 2000, 909 [Ls.]; LG München I FamRZ 1998, 923).
  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03

    Keine Bestellung eines Betreuers bei Einräumung einer

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

  • BayObLG, 11.05.2005 - 3Z BR 260/04

    Erforderlichkeit des Überwachungsbetreuers bei langjähriger unbeanstandeter

    Die Erforderlichkeit ist insbesondere gegeben, wenn der Betroffene den Bevollmächtigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr selbst kontrollieren kann und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht zum Wohle des Betroffenen verwendet, sei es, weil er dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte nicht gewachsen ist oder weil er die Vollmacht für eigene Zwecke missbraucht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04).

    Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 9.3.2005 - 3Z BR 271/04; OLG Schleswig FGPrax 2004, 70).

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    So geht z.B. das Gesetz davon aus, das bei Betreuungen durch die Eltern, den Ehegatten oder einen Abkömmling ein geringeres Überwachungsbedürfnis besteht (vgl. § 1908i i.V.m. § 1857a BGB; BayObLG FamRZ 2005, 1777).
  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    Deshalb muss, soll ein Betreuer bestellt werden, für diesen ein Handlungsbedarf bestehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1612/1613; BtPrax 2002, 216; BayObLG Beschluss vom 9.3.2005, 3Z BR 271/04, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8524
OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05 (https://dejure.org/2005,8524)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.2005 - 16 Wx 34/05 (https://dejure.org/2005,8524)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 2005 - 16 Wx 34/05 (https://dejure.org/2005,8524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung ; Entfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Falle des Widerrufs der erteilten Vollmacht durch den Kontrollbetreuer im Namen des ...

  • Bt-Recht

    Wirkung des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht durch geschäftsunfähigen Betreuten, Kontrollbetreuung

  • Judicialis

    BGB § 1896

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896
    Veranlassung zur Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung bei versuchtem Widerruf der Vorsorgevollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 156
  • FamRZ 2005, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Weiter ist eine Kontrollbetreuung möglich, wenn konkrete Verdachtsmomente für eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung des Bevollmächtigten oder einen Vollmachtsmissbrauch vorliegen (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGR 2000, 91; OLG Schleswig, Rpfleger 2003, 245; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage 2001, § 1896 Rdnr. 36).

  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99

    Überwachungsbetreuung

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Weiter ist eine Kontrollbetreuung möglich, wenn konkrete Verdachtsmomente für eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung des Bevollmächtigten oder einen Vollmachtsmissbrauch vorliegen (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGR 2000, 91; OLG Schleswig, Rpfleger 2003, 245; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage 2001, § 1896 Rdnr. 36).

  • BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
    Eine Vollmachtsüberwachungsbetreuung gemäß § 1896 III BGB kann eingerichtet werden, wenn der Betroffene eine wirksame Vollmacht erteilt hat, mit denen seine Fürsorgebedürfnisse hinreichend befriedigt werden können, er aber selbst aus den in § 1896 I BGB genannten Gründen den Bevollmächtigten nicht hinreichend überwachen kann, und wenn ein konkreter Überwachungsbedarf besteht (MueKo-Schwab, BGB, 4. Auflage 2002, § 1896 Rdnr. 228; Müller in Bamberger/Roth, BGB, § 1896 Rdnr. 27; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8060
BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04 (https://dejure.org/2005,8060)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.2005 - 3Z BR 143/04 (https://dejure.org/2005,8060)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 2005 - 3Z BR 143/04 (https://dejure.org/2005,8060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Entlassung des Berufsbetreuers bei Bereitschaft eines ehrenamtlichen Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 6; ; BGB § 1908b Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 6 § 1908b Abs. 1 Satz 2
    Keine zwangsläufige Entlassung des Berufsbetreuers bei Übernahmebereitschaft durch ehrenamtliche Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entlassung, wenn ehrenamtlicher Betreuer bereit steht?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestellung eines Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404).
  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Eine Entlassung im Beschwerdeverfahren kurz vor der Überprüfung ist, sofern kein zwingender Grund vorliegt, jedoch unzweckmäßig (vgl. Senatsbeschluss vom 14.4.2003 Az. 3Z BR 63/03 = FamRZ 2003, 1411 [LS.]).
  • OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02

    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Die Bestimmung des § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB zwingt aber gleichwohl nicht dazu, einen berufsmäßigen Betreuer zu entlassen, wenn eine ehrenamtlich tätige Person zur Übernahme der Betreuung bereit ist (Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2002, Az. 6 W 517/02, JURIS-Doc KORE 507872003; Palandt/Diederichsen § 1908b Rn. 6).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene aus eigenem Antrieb die Auswechslung des Betreuers anstrebt und aufgrund einer ernsthaften und auf Dauer angelegten eigenständigen Willensbildung einen bestimmten neuen Betreuer wünscht (vgl. BayObLG BtPrax 2005, 35/36).
  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 268/03

    Voraussetzungen für die Vollmachtserteilung in einer Betreuungssache

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Erforderlich für eine wirksame Bevollmächtigung ist aber eine vom Willen der Betroffenen getragene und ihr zuzurechnende Willenserklärung (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1323).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Die ganz herrschende Meinung leitet daraus auch die grundsätzliche Befugnis des Betroffenen ab, jederzeit selbst einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen (KG FamRZ 2010, 835; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1126; BayObLG BtPrax 2005, 148; BayObLG Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 - juris Rn. 5; OLG Saarbrücken FGPrax 1999, 108, 109; Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 275 Rn. 5; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 275 Rn. 3; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 11; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 275 Rn. 2; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 275 FamFG Rn. 5; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.3.2013] § 275 FamFG Rn. 9; Horndrasch/Viefhues/Beermann FamFG § 275 Rn. 2; Brosey in Bahrenfuss FamFG § 275 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 5; Grabow in Holzer FamFG § 275 Rn. 2; BeckOK-FamFG/Günter [Stand: 1.7.2013] § 275 Rn. 2; Heidebach in Haußleiter FamFG § 275 Rn. 3; Jurgeleit/Meier Betreuungsrecht 3. Aufl. § 275 FamFG Rn. 3; HK-BUR/Bauer [Stand: Juli 2011] § 275 Rn. 7; a.A. Prütting/Helms/Roth FamFG 3. Aufl. § 316 Rn. 3 f.).

    aa) Die Befürworter einer solchen Einschränkung des § 275 FamFG (Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 11; HK-BUR/Bauer [Stand: Juli 2011] § 275 FamFG Rn. 8; vgl. auch OLG Saarbrücken FGPrax 1999, 108, 109; wohl auch BayObLG BtPrax 2005, 148 und Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 - juris Rn. 7; unklar Grabow in Holzer FamFG § 275 Rn. 2) verweisen auf die Natur der Vollmachterteilung als Willenserklärung und darauf, dass die gesetzgeberische Vorstellung vom Betroffenen als selbstbestimmtem Verfahrenssubjekt zuweilen nicht verwirklicht werden könne, wenn der Betroffene durch seine Erkrankung jegliche Fähigkeit eingebüßt habe, sich verständlich zu artikulieren, den Sinn und die Folgen seiner Erklärung auch nur ansatzweise zu erkennen oder sich eine wenigstens ungefähre Vorstellung von seiner Lage zu bilden.

  • LG Dresden, 07.07.2016 - 2 T 217/16
    Dann hätte das Amtsgericht weiter abwägen müssen und den Willen des Betroffenen erforschen müssen, denn § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB zwingt nicht zur Entlassung des berufsmäßigen Betreuers (vgl. BayObLG BtPRax 2005, 148, zitiert nach juris, dort Rn. 11 ff.; OLG Hamm OLGR 2006, 648, zitiert nach juris, dort Rn. 13 ff.).
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Rechtsprechung
   KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4563
KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05 (https://dejure.org/2005,4563)
KG, Entscheidung vom 24.05.2005 - 1 W 91/05 (https://dejure.org/2005,4563)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 (https://dejure.org/2005,4563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die zwangsweise Unterbringung eines psychisch Kranken; Behandlung einer nicht heilbaren chronischen paranoiden Psychose; Qualitative Anforderungen an ein Sachverständigengutachten; Zeitliche Verwertbarkeit von Gutachten; Verhältnismäßigkeit einer ...

  • Bt-Recht

    Krankheitseinsicht und Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Zur Notwendigkeit einer Unterbringung zum Zweck der Heilbehandlung bei fehlender Krankheitseinsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (BVerfG, NJW 1998, 1774/1795).

    Die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG, NJW 1998, 1774/1795).

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Das Beschwerdegericht darf weder von Amts wegen noch auf Antrag über eine andere Angelegenheit entscheiden als über diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 328; BayObLGZ 1997, 213 ff; Jansen, FGG, 2. Aufl. § 23, Rdn. 4; Keidel/Kuntze, FGG, 15. Aufl., § 23 Rn. 7 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Es stellt eine in den Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage für den Vormundschaftsrichter dar (vgl. Senat, KG-Report 1995, 248; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118).
  • LG München I, 07.07.1999 - 13 T 4301/99

    Absperren einer Wohnungstür

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war.
  • LG Frankfurt/Main, 12.11.1992 - 9 T 428/92
    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Der Hinweis des Betroffenen auf die Entscheidung des Landgerichts Frankf./M. FamRZ 1993, 478 (ähnlich OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1123 bei einem Betroffenen mit' z. Zt. unbekanntem Aufenthalt) verkennt, dass jener Fall im Tatsächlichen anders gelagert war, weil nach dem dort eingeholten ärztlichen Gutachten eine Heilbehandlung des Betroffenen mangels Einvernehmens nicht Erfolg versprechend war.
  • OLG Stuttgart, 12.04.1979 - 8 W 153/79
    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
    Das Beschwerdegericht darf weder von Amts wegen noch auf Antrag über eine andere Angelegenheit entscheiden als über diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 328; BayObLGZ 1997, 213 ff; Jansen, FGG, 2. Aufl. § 23, Rdn. 4; Keidel/Kuntze, FGG, 15. Aufl., § 23 Rn. 7 m. w. Nachw.).
  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Gericht der weiteren Beschwerde lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623).

    Zudem muss die Heilbehandlung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Im Rahmen der auf Rechtsfehler beschränkten Prüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (vgl. Senat, OLG-Report 2005, 621, 623) ergeben sich keine Bedenken dagegen, dass die Genehmigung der Unterbringung maßgeblich auf diesen Feststellungen beruhte.

  • KG, 23.01.2007 - 1 W 430/03

    Unterbringung: Zulässigkeit einer Unterbringung zur medikamentösen Behandlung;

    Die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nur zulässig, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 622).

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Allerdings folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass eine zwangsweise Unterbringung nicht geeignet und damit nicht erforderlich ist, wenn die beabsichtigte Heilbehandlung keinen Erfolg verspricht (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Die Anforderungen, die hier an die gutachterlichen Äußerungen zu stellen waren, mussten auch deshalb besonders hoch sein, weil sich in der Akte keine weiteren Fachgutachten etwa aus früheren Unterbringungs- oder Betreuungsverfahren befinden, die eine Überprüfung der Angaben des Sachverständigen Dr. Mnnnn erlaubt hätten (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 622).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist nämlich bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).

    Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Insofern ist eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung aber bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Betroffenen bzw. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ( BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 472 ff.; KG Berlin , KG-Report 2005, Seiten 621 f.; BayObLG , BayObLGR 2004, Seite 394; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09

    Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623).
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).
  • KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09

    Betreuung: Notwendigkeit der Betreuerbestellung für den Aufgabenkreis

    Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).
  • LG Kassel, 27.06.2011 - 3 T 343/11

    Betreuung: Unterbringung durch einstweilige Anordnung bei unzureichendem

    Danach sind die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die fortdauernde Heilbehandlung des Beschwerdeführers durch seine Unterbringung sichergestellt werden darf, erfüllt; denn die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ist bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774 (1775); BayObLG BayObLGR 2004, 394; KG KGR 2005, 621 (622); OLG München OLGR 2006, 472 (474)).
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