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   VGH Hessen, 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03   

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https://dejure.org/2004,4701
VGH Hessen, 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03 (https://dejure.org/2004,4701)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03 (https://dejure.org/2004,4701)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 (https://dejure.org/2004,4701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124a VwGO, § 1 Abs 1 Nr 3a UhVorschG
    Mängel im Tatbestand sind kein Grund für eine Berufungszulassung; kein Ausbleiben von Unterhaltsleistungen bei Sorgerechtsvereinbarung, nach der ein Elternteil Sorgerecht und Unterhaltspflicht für mindestens ein Kind hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Getrennte Ausübung des Sorgerechts durch die geschiedenen Eltern zweier Kinder; Voraussetzuungen eines Ausbleibens von Unterhaltsleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3a Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); Verbringung von Kindern ins Ausland

  • Judicialis

    UVG § 1 Abs. 1; ; UVG § 1 Abs. 1 Nr. 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UVG § 1 Abs. 1 Nr. 3a
    Unterhaltsvorschussrecht - "Aufteilung" von Kindern, Ausbleiben von Unterhalt, Sorgerechtsentscheidung, Unterhaltsvorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 483
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95

    Kein Unterhaltsvorschuß im Falle sogenannter "aufgeteilter Kinder" nach einer

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03
    Die öffentliche Unterhaltsleistung unterstützt demnach einen alleinerziehenden Elternteil, wenn erwartete Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils planwidrig ausbleiben (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.1995 in NJW 1996, 946).
  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03
    Eine solche zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (vgl. dazu BT-Drucks. 8/1952, S. 6 und 8/2774, S. 11; sowie BVerwGE 89, 192 ).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    aa) Der in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansatz, die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 a) UVG sei nur dann als erfüllt anzusehen, wenn der zivilrechtlich geschuldete Unterhalt des anderen Elternteils "planwidrig" ausbleibe (vgl. etwa VG Aachen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 K 384/10 - juris Rn. 23 f.; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 K 4145/10.F - NJW 2011, 2603; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - NVwZ-RR 2007, 394 ; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - FamRZ 2005, 483 und VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3 und 99; DIV-Gutachten vom 18. Mai 1999, DAVorm 1999, 841 und DIJuF-Rechtsgutachten vom 6. März 2006, JAmt 2006, 301 jeweils m.w.N.), wobei die geforderte "Planwidrigkeit" anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht des alleinerziehenden Elternteils beurteilt und angenommen wird, wenn der alleinerziehende Elternteil - anders als hier - Unterhaltsleistungen von dem anderen Elternteil erwarten durfte (vgl. zur fehlenden Planwidrigkeit etwa OVG Lüneburg a.a.O.; VGH Kassel a.a.O. und VGH Mannheim a.a.O. S. 946 f.), erweist sich als nicht vereinbar mit der gesetzgeberischen Konzeption.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2007 - 4 LA 94/07

    Freistellung von der Unterhaltspflicht im Sinne eines planwidrigen Ausfalls von

    Das gilt jedoch nur dann, wenn erwartete Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils planwidrig ausbleiben (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 1.7.2004 - 10 UZ 1802/03 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1995, NJW 1996, S. 946).
  • VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 982.18

    Mitwirkung der Kindesmutter zur Feststellung der Vaterschaft bzw. Ermittlung des

    Wie die Kammer mit dem o.g. Urteil vom 23. Januar 2018 bereits ausgeführt hat (a.a.O., Rn. 29 f.; vgl. nunmehr auch der 12. Senat des VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 - juris Rn. 29 ff.), sind die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur zwar bislang davon ausgegangen, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 4; 6. Senat des VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - juris Rn. 14; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was in der Praxis (u.a. des Beklagten) etwa bei einem One-night-stand angenommen wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 12 S 2935/11

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kind aus anonymer künstlicher Befruchtung

    Diesbezüglich ist nicht nur seitens des die Ausgangsentscheidung erlassenden Verwaltungsgerichts sondern auch bereits anderweitig (vgl. etwa VG Arnsberg, Beschl. v. 15.04.2002 - 14 L 427/02 - JAmt 2003, 160; VG Frankfurt am Main, a.a.O.; Grube, a.a.O., § 1 RN 99; Deutsches Institut f. Jugendhilfe u. Familienrecht e.V., Stellungnahme v. 19.05.2009 - UVG 1.101-1 DL/K) erwogen worden, die bereits gefestigte verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu der Situation sogenannter zwischen den Eltern "aufgeteilter Kinder" fruchtbar zu machen (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ, Urt. v. 08.11.1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946; Hessischer VGH, Beschl. v. 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03 - FamRZ 2005, 483; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.02.2007 - 4 LA 94/07 - NVwZ-RR 2007, 394; VG Arnsberg, Urt. v. 19.12.2005 - 9 K 67/05 - juris; VG Bayreuth, Urt. v. 26.04.2004 - B 3 K 03.360 - juris; VG Braunschweig, Urt. v. 20.06.1996 - 3 A 3012/96 - ZfJ 1998, 474).
  • VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16

    Unterhaltsvorschussleistungen bei planwidrigem Ausfall der Unterhaltszahlung und

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur ging bislang davon aus, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - Juris; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was etwa dann angenommen wurde, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freigestellt hat.
  • VG Bayreuth, 21.07.2021 - B 8 K 20.633

    Aufgeteilte Kinder, Leistungsunfähigkeit eines Elternteils

    Nach der Rechtsprechung (BayVGH B.v. 11.08.2020 - 12 ZB 18.1572 Rn. 10; VGH BW U.v. 08.11.1995 - 6 S 1945/95, Rn. 16; HessVGH U.v. 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03, Rn. 6; OVG NW B. v. 22.04.2013 - 12 A 1973/12 - Rn. 4 - alle juris; vgl. auch Grube, JAmt 2019, 178 und DIJuFRechtsgutachten vom 22.3.2019, JAmt 2019, 200) ist ein Unterhaltsvorschuss dann ausgeschlossen, wenn Eltern zwei Kinder dergestalt unter sich "aufgeteilt" haben, dass jeder Elternteil das Sorgerecht für eines der Kinder erhält und tatsächlich dieses Kind vollständig unterhält.

    Das Unterhaltsvorschussgesetz bietet keinen Anknüpfungspunkt für eine rechnerische Aufteilung abstrakter Unterhaltssummen, sondern soll lediglich als besondere Sozialleistung die Härten von ausbleibenden Unterhaltszahlungen mildern (HessVGH U.v. 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 6).

  • VG Berlin, 23.01.2018 - 21 K 581.17

    Familienrecht; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung

    Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur ging bislang davon aus, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 4; VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - juris Rn. 14; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was etwa dann angenommen wurde, wenn der das Kind betreuende Elternteil den anderen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht freigestellt oder die prekäre Lage selbst herbeigeführt hat.
  • VGH Bayern, 11.08.2020 - 12 ZB 18.1572

    Keine Unterhaltsvorschussleistungen für "aufgeteilte Kinder" und solche in

    Werden jedoch zwei Kinder, die der gleichen Unterhaltsgruppe zuzurechnen sind, zwischen den Eltern dergestalt "aufgeteilt", dass jeweils ein Kind bei einem Elternteil lebt und von diesem vollständig unterhalten wird, liegt nach der Rechtsprechung die Voraussetzung für einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss aus § 1 Abs. 1 Nr. 3 lit. a UVG, nämlich, dass das anspruchsberechtigte Kind nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält, nicht vor (vgl. hierzu OVG Münster, B.v. 22.4.2013 - 12 A 1973/12 - BeckRS 2013, 50195; VGH Kassel, B.v. 1.7.2004 - 10 ZU 1802/03 - BeckRS 2005, 23063; VGH Mannheim, U.v. 8.11.1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946; Conradis in Rancke, Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Betreuungsgeld, 4. Aufl. 2015, § 1 UVG Rn. 20; von Koppenfels-Spies in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 1 UVG Rn. 10; ferner DIJuFRechtsgutachten vom 22.3.2019, JAmt 2019, 200; ebenso Ziffer 1.5.2 der Verwaltungsvorschriften zum Unterhaltsvorschussgesetz, VwUVG 2020).
  • VG Frankfurt/Main, 23.02.2011 - 3 K 4145/10

    Kein Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende

    Deshalb soll die öffentliche Unterhaltsleistung dem alleinerziehenden Elternteil - wenn auch Anspruchsinhaber das von ihm erzogene Kind ist - dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben (zu dieser Einschränkung der Anspruchsberechtigung auf das Ausbleiben des zivilrechtlichen Unterhalts als "planwidrig" etwa VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.1995 - 6 S 1945/95 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03 - juris; ferner Grube, Kommentar zum UVG 2009, § 1 Rdnr. 3 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 14.22

    Unterhaltsvorschussanspruch: zur Frage, ob bei im Wege einer anonymen Samenspende

    Wie die Kammer bereits mit Urteil vom 23. Januar 2018 - VG 21 K 581.17 - ausgeführt hat (juris Rn. 29 f.; vgl.a. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 - juris Rn. 29 ff.), sind die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Kommentarliteratur zwar jahrzehntelang davon ausgegangen, das Unterhaltsvorschussgesetz setze nach seinem Wortlaut wie auch nach seiner gesamten Konzeption voraus, dass Unterhaltsleistungen "planwidrig" ausbleiben (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - juris Rn. 4; VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - juris Rn. 14; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3, 99), was in der Praxis (u.a. des Beklagten) etwa bei einem One-night-Stand angenommen wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 16 E 858/05

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Besondere Notlage bei

  • VG Arnsberg, 19.12.2005 - 9 K 67/05

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG); Anforderungen

  • VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 1271.21
  • VG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 3 K 4979/17
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