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   OLG Brandenburg, 01.09.2004 - 9 UF 176/04   

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https://dejure.org/2004,19905
OLG Brandenburg, 01.09.2004 - 9 UF 176/04 (https://dejure.org/2004,19905)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.09.2004 - 9 UF 176/04 (https://dejure.org/2004,19905)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. September 2004 - 9 UF 176/04 (https://dejure.org/2004,19905)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 93 § 269 Abs. 3 S. 2 § 323
    Begriff der Veranlassung zur Klage

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 536
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 20.01.2016 - 2 WF 199/15

    Veranlassung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt; Jugendamtsurkunde;

    Zur Erhebung des Antrags hat der Antragsgegner deswegen Veranlassung gegeben, weil er sich - ohne Rücksicht auf etwaiges eigenes Verschulden - vorprozessual so verhalten hat, dass die Antragstellerin annehmen musste, ohne Anrufung des Gerichts ihr Ziel nicht erreichen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 08. März 2005 - VIII ZB 3/04 - NJW-RR 2005, 1005; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 10 UF 169/06 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05. Dezember 2006 - 9 UF 90/06 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. September 2004 - 9 UF 176/04 - FamRZ 2005, 536).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2009 - 18 WF 64/09

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses; Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

    Selbst ein bereits die Zwangsvollstreckung wegen erheblicher Unterhaltsrückstände betreibender Beklagter gibt keine Klageveranlassung i.S.d. § 93 ZPO , wenn er nicht zuvor ergebnislos zur Unterlassung aufgefordert worden ist (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 536 f.).
  • OLG Hamm, 30.03.2011 - 8 UF 62/11

    Veranlassung des Unterhaltsverpflichteten zur Erhebung einer Abänderungsklage

    In aller Regel gibt der Gegner eine Veranlassung zur Klage daher nur, soweit ihn der Antragsteller vor Erhebung der Klage zur Erfüllung des Anspruchs, das in einem Tun oder Unterlassen bestehen kann, auffordert und wenn der Gegner darauf nicht reagiert (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 536).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 17 UF 194/11

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung durch Entgegentreten

    In aller Regel gibt der Gegner eine Veranlassung zur Klage bzw. einem Antrag daher nur, soweit ihn der Antragsteller vor Erhebung der Klage zur Erfüllung des Anspruchs, das in einem Tun oder Unterlassen bestehen kann, auffordert und wenn der Gegner darauf nicht reagiert (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 536; OLG Hamm , a. a.O.).
  • OLG Stuttgart, 20.06.2011 - 17 UF 136/11

    Kostenentscheidung in einer Kindesunterhaltssache: Anfechtbarkeit einer

    In aller Regel gibt der Gegner eine Veranlassung zur Klage daher nur, soweit ihn der Antragsteller vor Erhebung der Klage zur Erfüllung des Anspruchs, das in einem Tun oder Unterlassen bestehen kann, auffordert und wenn der Gegner darauf nicht reagiert (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 536; OLG Hamm , a. a. O.).
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