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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7163
OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04 (https://dejure.org/2005,7163)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.01.2005 - 2 W 328/04 (https://dejure.org/2005,7163)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 2 W 328/04 (https://dejure.org/2005,7163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Heilbehandlung; Gesundheitszustand des Betroffenen in Bezug auf seine Anlasskrankheit; Prognose für eine Therapie ; Voraussetzungen für eine Hauspflege

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heilbehandlung zur Verhinderung einer Chronifizierung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer Chronifizierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 136
  • FamRZ 2005, 834 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04
    (BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9; NJOZ 2003, 3572, 3575; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1906 Rn. 10 und 11).

    Nach Auffassung des Senats überwiegen nach allem gegenwärtig auch unter Berücksichtigung der Dauer der Unterbringung die mit der Entlassung verbundenen Nachteile noch deutlich die Nachteile des Eingriffs in die Freiheit des Betroffenen (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04
    (BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9; NJOZ 2003, 3572, 3575; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1906 Rn. 10 und 11).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04
    (BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9; NJOZ 2003, 3572, 3575; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1906 Rn. 10 und 11).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    (Leitsatz des OLG Schleswig, Beschl. v. 6.1.2005, 2 W 328/04, FamRZ 2005, 834) Entsprechendes gilt für den graduellen Verlust sozialer und materieller Lebensgrundlagen.

    Aufgrund der Schwere der Krankheitsfolgen ist eine Heilbehandlung im Rahmen von § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB daher auch gerechtfertigt, "wenn dadurch der Gesundheitszustand des Betroffenen in Bezug auf die Anlasskrankheit (Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis) auf einem im Rahmen der Chronifizierung bestehenden Maß stabil gehalten werden kann und eine weitere Chronifizierung verhindert wird." (OLG Schleswig v. 6.1.2005, 2 W 328/04, FamRZ 2005, 136).

  • OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07

    Betreuungsrecht: Voraussetzungen der Einweisung einer betreuten Person zur

    Keinen Bedenken begegnet weiter die Auffassung des Landgerichts, dass die Gefahr der Chronifizierung des Krankheitsbilds grundsätzlich eine Unterbringung rechtfertigen kann (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 136).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Jedoch genügt im Einzelfall ein begrenzter Therapieerfolg der Art, dass eine weitere Chronifizierung der Erkrankung durch die medizinische Behandlung und Versorgung innerhalb einer geschlossenen Einrichtung verhindert werden kann ( OLG Schleswig , FGPrax 2005, Seiten 136 f.; OLG Schleswig , OLG-Report 2003, Seiten 391 f.; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).
  • OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 95/06

    Voraussetzungen der einstweiligen geschlossenen Unterbringung eines Betreuten;

    Im Bereich der Anlasskrankheit, also der psychischen Krankheit, die zur Betreuerbestellung geführt hat, ist gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Unterbringung zur Heilbehandlung des Betroffenen, der auf Grund der Erkrankung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann, nur zulässig, wenn die beabsichtigte Behandlungsmaßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg herbeizuführen und die Nachteile, die ohne Unterbringung und Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FG-Prax 2005, 136 f.; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f.).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Die Nachteile, die ohne Unterbringung und Behandlung entstehen würden, müssen die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (OLG-Report Schleswig 2005, 236 = FGPrax 2005, 136).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Dabei mag im Einzelfall ein begrenzter Therapieerfolg der Art genügen, dass eine weitere Chronifizierung der Erkrankung und eine damit einhergehende Verwahrlosung des Betroffenen durch die regelmäßige medikamentöse Versorgung innerhalb einer geschlossenen Einrichtung verhindert wird (vgl. SchlHOLG FGPrax 2005, 136 (137); SchlHOLG OLGR 2003, 391 (392)).
  • OLG Dresden, 08.11.2007 - 3 W 1169/07
    Insbesondere ist eine Heilbehandlung auch dann im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlich, wenn sie zwar nicht zu einer Besserung der Erkrankung als solche führen kann, jedoch geeignet ist, den Gesundheitszustand des Betroffenen zu stabilisieren und ihn vor einer Verschlechterung des Krankheitsbildes zu bewahren ( OLG Hamm FGPrax 2000, 113 [OLG Hamm 06.04.2000 - 15 W 76/00]; OLG Schleswig FGPrax 2005, 136).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 194/04, 3 Z BR 190/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8794
BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 194/04, 3 Z BR 190/04 (https://dejure.org/2004,8794)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.2004 - 3Z BR 194/04, 3 Z BR 190/04 (https://dejure.org/2004,8794)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 2004 - 3Z BR 194/04, 3 Z BR 190/04 (https://dejure.org/2004,8794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Fehlende Unterschrift, Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftstelle

  • Judicialis

    FGG § 11; ; FGG § 21 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    FGG § 11 § 21 Abs. 2 § 29 Abs. 4
    Formwirksame Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle trotz fehlender Unterschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine formwirksame Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Gerichtliche Feststellungen über die Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers; Erforderlichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Entlassung eines Betreuers durch ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine formwirksame Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Gerichtliche Feststellungen über die Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers; Erforderlichkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts; Entlassung eines Betreuers durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 834
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Wesentlich ist dabei, dass durch den neuen Betreuer das Wohl des Betroffenen erheblich besser gewahrt ist (BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458).

    Grundsätzlich ist damit Voraussetzung der Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB, dass das Wohl des Betroffenen bei fortbestehender Betreuerbestellung nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458; Senatsbeschluss vom 28.7.2004, 3Z BR 094/04).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 45).
  • AG Saarbrücken, 28.03.2001 - 40 F 130/01

    Anordnung der Herausgabe eines Kindes zum Zwecke der Zurückführung nach dem Hager

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 45).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 94/04

    Wechsel und Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 3Z BR 190/04
    Grundsätzlich ist damit Voraussetzung der Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB, dass das Wohl des Betroffenen bei fortbestehender Betreuerbestellung nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einem Austausch des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1457/1458; Senatsbeschluss vom 28.7.2004, 3Z BR 094/04).
  • BGH, 02.02.2022 - XII ZB 530/21

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers zur Einlegung der Beschwerde im Namen des

    Die Gegenansicht (vgl. Keidel/Meyer-Holz FamFG 20. Aufl. § 59 Rn. 76; Keidel/Giers FamFG 20. Aufl. § 335 Rn. 2; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 335 Rn. 9) verweist wie das Beschwerdegericht insbesondere auf eine zum früheren Recht ergangene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3. November 2004 (FamRZ 2005, 834).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.11.2004 - 3Z BR 212/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9558
BayObLG, 10.11.2004 - 3Z BR 212/04 (https://dejure.org/2004,9558)
BayObLG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 3Z BR 212/04 (https://dejure.org/2004,9558)
BayObLG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 3Z BR 212/04 (https://dejure.org/2004,9558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Kein Beschwerderecht des Betroffenen gegen Ablehnung geschlossener Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1; ; FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1; FGG § 20 Abs. 1
    Kein Beschwerderecht des Betroffenen gegen Ablehnung der vom Betreuer beantragten geschlossener Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerderecht gegen Unterbringung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung einer vorläufigen oder endgültigen Unterbringungsmaßname; Recht im Sinne des § 20 Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Existenz des Rechtes eines Betroffenen auf Entziehung seiner persönlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 834
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 10.11.2004 - 3Z BR 212/04
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).
  • LG Augsburg, 22.06.2021 - 51 T 3982/20

    Beschwerde, Behinderung, Krankheit, Betreuung, Erkrankung, Krankenhaus,

    Zu prüfen ist stets, ob die Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung eines Betroffenen in der Form eingreift, dass sein Recht aufgehoben, beschränkt oder gemindert wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.11.2004, Az. 3Z BR 212/04).

    (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.11.2004, Az. 3Z BR 212/04) 051 T 3982/20 - Seite 16 - 2) Die Betroffene wurde durch den Beschluss, mit dem die vorläufige Betreuung aufgehoben wurde, nicht in ihren Rechten beeinträchtigt.

  • LG Berlin, 05.06.2018 - 83 T 23/18
    Ein Betroffener ist indes mangels Beschwer gegen die Ablehnung einer Unterbringungsgenehmigung grundsätzlich nicht beschwerdebefugt, weil kein materielles Recht eines Betroffenen auf Entziehung seiner persönlichen Freiheit gegen seinen Willen besteht (vgl. BayObLG - 3Z BR 212/04 - Beschluss vom 10.11.2004 = FamRZ 2005, 834; OLG Frankfurt/M. - 20 W 474/99 = FamRZ 2000, 1446; Keidel/Budde, FamFG, 19. Auflage, § 335 Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 156/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10114
BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 156/04 (https://dejure.org/2004,10114)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2004 - 3Z BR 156/04 (https://dejure.org/2004,10114)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 3Z BR 156/04 (https://dejure.org/2004,10114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung einer Betreuung; Rechtsmittel nach Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht; Rechtsmittel gegen angeordneten Einwilligungsvorbehalt

  • Bt-Recht

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 69i Abs. 6

  • rechtsportal.de

    FGG § 27 § 69i Abs. 6
    Unzulässige Beschwerde gegen Betreuerbestellung bei Verlängerung der Überprüfungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 834
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93

    Hauptsache; Einlegung; Beschwerde; Erledigung; Beschränkung; Kosten; Errichtung;

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 156/04
    Die Hauptsache jenes Beschwerdeverfahrens hat sich mit dem weiteren amtsgerichtlichen Beschluss vom 25.4.2002 erledigt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1190 für die Verlängerung einer vorläufigen Betreuung).
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