Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 14.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.03.2006 - 4 UF 294/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4729
OLG Hamm, 23.03.2006 - 4 UF 294/05 (https://dejure.org/2006,4729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.03.2006 - 4 UF 294/05 (https://dejure.org/2006,4729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. März 2006 - 4 UF 294/05 (https://dejure.org/2006,4729)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Abänderung eines Sorgerechtsausspruchs; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für gemeinsame Kinder auf die Mutter; Anforderungen an einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; Stellenwert der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • Judicialis

    BGB § 1628 S. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 623 Abs. 4

  • rewis.io
  • fr-blog.com

    Teil-Sorgerechtsübertragung zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

  • fr-blog.com

    Übertragung der elterlichen Sorge für Teilbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1628 S. 1 § 1671 Abs. 2
    Entziehung der gemeinsamen elterlichen Sorge für gewisse Teilbereiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1058
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2006 - 4 UF 294/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht weder eine gesetzliche Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge noch eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel dem Kindeswohl am besten entspricht (BGH FamRZ 1999, 1646 ff; vgl. auch zum Streitstand Palandt-Diederichsen, BGB, 65. Auflage, § 1671 Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Maßgeblich für die Sorgerechtszuweisung ist in diesem Fall also das Kindeswohl, nicht dagegen die fehlende Willensübereinstimmung der Eltern, die erst im Rahmen der Würdigung des Einzelfalls Berücksichtigung findet, wenn zu klären ist, ob sie auf einer Unfähigkeit der Eltern zur Kooperation beruht, die negative Auswirkungen auf das Kind befürchten lässt (so z.B. auch OLG Köln, FamRZ 2009, S. 62 ; OLG Hamm, FamRZ 2006, S. 1058 ).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.06.2005 - 3 UF 55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11764
OLG Naumburg, 14.06.2005 - 3 UF 55/05 (https://dejure.org/2005,11764)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.06.2005 - 3 UF 55/05 (https://dejure.org/2005,11764)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 3 UF 55/05 (https://dejure.org/2005,11764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Übertragung der Entscheidung auf ein Elternteil bei Nichteinigung der Eltern im Rahmen einer Frage von erheblicher Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1058
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 17.09.2007 - 9 UF 156/07

    Gemeinsame elterliche Sorge: Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis

    Dies betrifft beispielsweise die Frage, ob auf Grund schlechter schulischer Leistungen Nachhilfeunterricht zu gewähren ist (OLG Naumburg, FamRZ 2006, 1058).
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