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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.03.2006 - 10 WF 338/06   

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https://dejure.org/2006,3697
OLG Nürnberg, 21.03.2006 - 10 WF 338/06 (https://dejure.org/2006,3697)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.03.2006 - 10 WF 338/06 (https://dejure.org/2006,3697)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. März 2006 - 10 WF 338/06 (https://dejure.org/2006,3697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Einsatzes des Vermögens aus einem Bausparvertrag zur Bestreitung von Prozesskosten; Rechtmäßigkeit des Verbrauchs des Vermögens aus einer Lebensversicherung zur Bestreitung von Prozesskosten

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 3
    PKH: Einsatz eines Bausparvertrages - Einsatz einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kundeninformation - Einsatz von Lebensversicherung und Bausparvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 58
  • FamRZ 2006, 1284
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2006 - 10 WF 338/06
    Aus der Anerkennung der Abzugsfähigkeit von Lebensversicherungsprämien für die Berechnung des eheangemessenen Unterhalts durch den BGH (FamRZ 2005, Seite 1817) ergibt sich nicht, dass das angesparte Vermögen nicht für die Kosten einer Prozessführung einzusetzen ist.

    Auch kann aus der Anerkennung zusätzlicher Altersvorsorgeaufwendungen durch den Bundesgerichtshof (FamRZ 2005, S. 1817) in Unterhaltsverfahren nicht abgeleitet werden, daß dies auch für Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gilt.

  • OLG Köln, 24.04.2003 - 25 WF 73/03

    Einsatz des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung für die Prozesskosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.03.2006 - 10 WF 338/06
    Der Senat teilt insoweit die Rechtsansicht des OLG Köln, FamRZ 2004, Seite 382.
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Die Rechtsprechung des Senats zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Altersvorsorge (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/07 - FamRZ 2009, 1207 Tz. 30 m.w.N.) findet im Prozesskostenhilferecht keine Anwendung (entgegen OLG Celle 12. Senat für Familiensachen FamRZ 2007, 913 und OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850, s. aber auch OLG Celle 6. Zivilsenat NJW-RR 2009, 1520 und OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284), so dass auch daraus gebildetes Kapital einzusetzen ist.
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Die Rechtsprechung des Senats zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Altersvorsorge (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 111/07 - FamRZ 2009, 1207 Tz. 30 m.w.N.) findet im Prozesskostenhilferecht keine Anwendung (entgegen OLG Celle 12. Senat für Familiensachen FamRZ 2007, 913 und OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850, s. aber auch OLG Celle 6. Zivilsenat NJW-RR 2009, 1520 und OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284), so dass auch daraus gebildetes Kapital einzusetzen ist.
  • OLG Nürnberg, 19.02.2008 - 7 UF 739/07

    Prozesskostenhilfe: Einsatz einer für die zusätzliche Altersvorsorge bestimmten

    Unverwertbarkeit komme nur dann in Betracht, wenn die Verwertung im Einzelfall eine unzumutbare Härte § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII darstellt (vgl. z. B. OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1174; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2008, 11; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; 2007, 1338; Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl. § 115 Rn. 48; ausführlich zum Meinungsstand: OLG Brandenburg im Beschluss vom 08.01.2008, 9 UF 2077/07 - juris).

    Auch aus der Anerkennung zusätzlicher Altersvorsorgeaufwendungen in Unterhaltsverfahren durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817) kann nicht abgeleitet werden, dass eine Lebensversicherung, die einer zusätzlichen Altersvorsorge dienen soll, nicht einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO darstellt (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; 2007, 1338; siehe aber OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1850).

  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 9 UF 207/07

    Erforderliche Erwerbsbemühungen des Antragstellers nachehelichen Unterhalts wegen

    Vorhandenes Sparvermögen muss einer Verwertung zugeführt werden - sei es im Wege der Beleihung, sei es im Wege der Realisierung des Rückkaufswertes - bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird (allgemein dazu BAG FamRZ 2006, 1445; BVerwG NJW 2004, 3647, 3648; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG FamRZ 2003, 1394; AG Pforzheim FamRZ 2005, 467, 468).

    Eine vorhandene Lebensversicherung muss einer Verwertung zugeführt werden - sei es im Wege der Beleihung, sei es im Wege der Realisierung des Rückkaufswertes - bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird (BAG FamRZ 2006, 1445; BVerwG NJW 2004, 3647, 3648; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG FamRZ 2003, 1394; Götsche, jurisPR-FamR 16/2007 Anm. 3).

    Daran ändert auch nichts, dass die Versicherung - möglicherweise - der Alterssicherung dient, da auch ein solches Kapitalvermögen einzusetzen ist, soweit es nicht gem. §§ 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, 90 Abs. 2 Nr. 2 SGBXII als staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen (RiesterRente) geschützt ist (BAG FamRZ 2006, 1445; Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; OLG-Report 2006, 256, 257; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466; Götsche, jurisPR-FamR 16/2007 Anm. 3).

  • OLG Brandenburg, 25.09.2006 - 9 WF 289/06

    Prozesskostenhilfe: Isolierte Bewilligung für den Abschluss eines Vergleiches;

    Eine vorhandene Lebensversicherung muss einer Verwertung zugeführt werden - sei es im Wege der Beleihung, sei es im Wege der Realisierung des Rückkaufswertes - bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird (allgemein dazu BVerwG NJW 2004, 3647, 3648; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG FamRZ 2003, 1394; AG Pforzheim FamRZ 2005, 467, 468).

    Daran ändert auch nichts, dass dieses Kapital - möglicherweise - der Alterssicherung dient, da auch ein solches Kapitalvermögen einzusetzen ist (Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1396, 1397; 1399, 1400; OLG-Report 2006, 256, 257; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Frankfurt FamRZ 2005, 466).

  • OLG Zweibrücken, 26.09.2007 - 6 WF 192/07

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

    Ob der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Aufbringung von Prozess- bzw. Verfahrenskosten einzusetzen ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284 einerseits sowie OLG Naumburg FamRZ 2006 496, 0LG Stuttgart FamRZ 2006, 1850 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zusätzlichen Altersvorsorge im Rahmen des Unterhaltsrechts andererseits sowie zur Rechtsprechung Zöller/Philippi, ZPO 26. Aufl. § 115 Rdnr. 58 c; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 4. Aufl. Rdnr. 327; Zimmermann, Prozesskostenhilfe 3. Aufl. Rdnr. 149 jew. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 29.11.2006 - 15 WF 323/06

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Lebensversicherung im PKH-Verfahren

    Insoweit wird zunehmend die Auffassung vertreten, dass auch solche Versicherungen verwertet werden müssen, bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird, es sei denn, der Antragsteller legt im einzelnen dar, dass die Versicherung für die Versorgung zwingend erforderlich ist (vgl. neuestens OLG Brandenburg, MDR 2006, 1174, mit zahlreichen weiteren Nachweisen sowie OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 1284).
  • OLG Naumburg, 30.01.2007 - 4 W 8/07

    Prozesskostenhilfe: Zur Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung für

    Von daher müssten die beiden vorhandenen Lebensversicherungen einer Verwertung zugeführt werden, sei es im Wege der Beleihung oder mittels Realisierung des Rückkaufswertes, bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann (allgemein dazu BVerwG, NJW 2004, 3647, 3648; OLG Nürnberg, FamRZ 2006, 1284; OLG Brandenburg, MDR 2006, 1174; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG, FamRZ 2003, 1394).
  • OLG Nürnberg, 09.03.2007 - 10 WF 272/07

    Einsatzfähigkeit einer Lebensversicherung mit dem das Schonvermögen

    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschluss vom 21.3.2006, FamRZ 2006, 1284), dass Lebensversicherungen grundsätzlich nicht abweichend von sonstigem Sparvermögen bewertet werden können und jedenfalls ein Beleihen der Lebensversicherung zumutbar ist.
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2023 - 7 W 25/23

    Anrechenbarkeit von Bausparvermögen im PKH-Verfahren

    So wird eine Unzumutbarkeit teilweise angenommen, wenn der Vertrag aus vermögenswirksamen Leistungen finanziert wird und die Arbeitnehmerzulage bei Auflösung zurückzuzahlen wäre (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.3.2006 - 10 WF 338/06 -, Rn. 3, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.4.2021 - 9 WF 97/21 -, Rn. 3, juris; BeckOK ZPO/Reichling, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 115 Rn. 83.3; a.A. (wohl) OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. August 2007 - 16 WF 139/07 -, Rn. 1, juris) oder wenn das Bausparguthaben bereits fest in die Finanzierung eines nach § 90 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 8 SGB XII privilegierten Hausgrundstücks eingebunden ist (BeckOK ZPO/Reichling, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 115 Rn. 83.3 i.V.m. Rn. 63; MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 115 Rn. 88).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2022 - 7 W 25/23

    Anrechenbarkeit von Bausparvermögen im PKH-Verfahren

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Rechtsprechung
   KG, 18.08.2005 - 19 UF 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11726
KG, 18.08.2005 - 19 UF 46/05 (https://dejure.org/2005,11726)
KG, Entscheidung vom 18.08.2005 - 19 UF 46/05 (https://dejure.org/2005,11726)
KG, Entscheidung vom 18. August 2005 - 19 UF 46/05 (https://dejure.org/2005,11726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 139 F 12461/04
  • KG, 18.08.2005 - 19 UF 46/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1284
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus KG, 18.08.2005 - 19 UF 46/05
    Hierunter ist das eigentliche Streitverfahren zu verstehen, nicht aber das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren, in welchem lediglich über die Gewährung staatlicher Hilfe für den Antragsteller zu befinden ist (BGH NJW 1984, 2106).
  • OLG Hamm, 06.04.1973 - 20 W 2/73
    Auszug aus KG, 18.08.2005 - 19 UF 46/05
    Dieser Grundsatz wird aber dann durchbrochen, wenn das konkrete gerichtliche Verfahren sachgerecht ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe - und dann regelmäßig Beiordnung eines Rechtsanwalts - nicht betrieben werden kann, so z.B. beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. OLG Hamm MDR 1973, 856; OLG Schleswig SchlHA 1978, 75) sowie wenn das Gericht den Hauptsacheprozess in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert (vgl. OLG Düsseldorf OLGReport 1996, 59).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 6 WF 65/95
    Auszug aus KG, 18.08.2005 - 19 UF 46/05
    Dieser Grundsatz wird aber dann durchbrochen, wenn das konkrete gerichtliche Verfahren sachgerecht ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe - und dann regelmäßig Beiordnung eines Rechtsanwalts - nicht betrieben werden kann, so z.B. beim Abschluss eines Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. OLG Hamm MDR 1973, 856; OLG Schleswig SchlHA 1978, 75) sowie wenn das Gericht den Hauptsacheprozess in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert (vgl. OLG Düsseldorf OLGReport 1996, 59).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus KG, 18.08.2005 - 19 UF 46/05
    Es würde dem mit der Prozesskostenhilfe verfolgten, verfassungsrechtlich gebotenen (vgl. z.B. BVerfGE 81, 347) Zweck, auch einer bedürftigen Partei die Geltendmachung ihrer Rechte vor Gericht zu ermöglichen, zuwiderlaufen, wenn sie zur Vertretung auf einen Rechtsanwalt verwiesen, dessen Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe aber trotz offenkundig bestehender Bedürftigkeit unterbleiben würde.
  • OLG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 WF 5/07

    Beschwerde der Staatskasse gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    - das Kammergericht dem Beklagten, der im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren durch das Gericht zur Stellungnahme durch einen Rechtsanwalt aufgefordert worden war (Entscheidung vom 18.8.2005, FamRZ 2006, 1284),.
  • OLG München, 17.11.2011 - 1 W 1516/11

    Prozesskostenhilfebewilligung: Erfolgsaussicht einer Klage bei unübersichtlichem

    Vereinzelt wurde von Oberlandesgerichten Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn das Ausgangsgericht den Hauptsacheprozess in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert hat (OLG Düsseldorf vom 01.06.1995, 6 WF 65/95 in FamRZ 1996, 416; OLG Bamberg vom 26.02.2005, 4 W 1/05: Erholung eines Sachverständigengutachtens in einem Arzthaftungsprozess; KG Berlin vom 18.08.2005, 19 UF 46/05 in FamRZ 2006, 1284: gerichtliche Aufforderung an die Partei, sich über einen Rechtsanwalt zu äußern).
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