Weitere Entscheidung unten: LG Kassel, 10.03.2006

Rechtsprechung
   KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04   

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https://dejure.org/2006,10043
KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04 (https://dejure.org/2006,10043)
KG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 W 445/04 (https://dejure.org/2006,10043)
KG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 W 445/04 (https://dejure.org/2006,10043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines entlassenen Betreuers auf Akteneinsicht; Rechtsbehelfe gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht des Betreuers nach Entlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34, Rdn. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass vernünftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315, 318; BayObLG-Report 2005, 54).

    Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62; Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13).

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05

    Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Deshalb bedarf es insoweit keiner Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf, BtPrax 1996, 188, 189; BayObLG, BtPrax 1998, 78; OLG München, OLG-Report 2006, 20; 2006, 63).
  • OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 8 W 35/85

    Unbeschränkte Akteneinsicht; Berechtigtes Interesse; Sorgerechtsverfahren;

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Bei einem Verfahrensbeteiligten ist grundsätzlich von einem berechtigten Interesse auszugehen (OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 525).
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05

    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62; Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
  • BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97

    Akteneinsichtsrecht der beschwerdeführenden Tochter des Betreuten

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Deshalb bedarf es insoweit keiner Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf, BtPrax 1996, 188, 189; BayObLG, BtPrax 1998, 78; OLG München, OLG-Report 2006, 20; 2006, 63).
  • BayObLG, 25.05.1982 - BReg. 1 Z 22/82

    Berechtigtes Interesse; Akteneinsicht; Nachlaß; Nachlaßakte; Erbe

    Auszug aus KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04
    Auch die Eigenschaft als Verfahrensbeteiligter schließt das Fehlen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 34 Abs. 1 FGG im Einzelfall nicht aus (BayObLG, MDR 1982, 857).
  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - FGPrax 2006, 122; Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 445/04, OLG-Report 2006, 576 = BtPrax 2006, 118; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 10.03.2006 - 3 T 160/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18506
LG Kassel, 10.03.2006 - 3 T 160/06 (https://dejure.org/2006,18506)
LG Kassel, Entscheidung vom 10.03.2006 - 3 T 160/06 (https://dejure.org/2006,18506)
LG Kassel, Entscheidung vom 10. März 2006 - 3 T 160/06 (https://dejure.org/2006,18506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus LG Kassel, 10.03.2006 - 3 T 160/06
    Diese Vergütung kann aber schwerlich höher sein als die eines Berufsbetreuers (BayObLG FamRZ 2004, 1138; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Auflage, § 1836 Rn. 10; MüKo/Wagnitz, BGB, 4. Auflage, § 1836 Rdnr. 71).
  • LG Mainz, 18.02.2013 - 8 T 225/12

    Betreuung: Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Das Landgericht Kassel (Beschluss vom 10. März 2006, BeckRS 2008, 25984) und das BayObLG (Beschluss vom 31. März 2004, NJOZ 2004, S. 2164, 2166) stellen gerade fest, dass die Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers nicht mit der des Berufsbetreuers vergleichbar sei, da der ehrenamtliche Betreuer seine Dienste nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern aus anderen Motiven erbringe.
  • LG Kleve, 25.10.2007 - 4 T 237/07

    Vergütung für ehrenamtliche Betreuer.

    Die durch einen Berufsbetreuer zu erzielende Vergütung kann nur als Kontroll- oder Höchstwert herangezogen werden (vgl. BayObLG aaO sowie LG Kassel, Beschluss vom 10.03.2006 - Az.: 3 T 160/06 = FamRZ 2006, 1302).
  • LG Kassel, 10.07.2009 - 3 T 783/08

    Vergütung eines Behördenbetreuers: Begrenzung auf die Höhe der Vergütung eines

    Die Kammer hält insoweit an ihrer bereits früher vertretenen Auffassung (FamRZ 2006, 1302; Beschluss vom 17.10.2007, Az. 3 T 428/07; Beschluss vom 15.01.2008, Az. 3 T 632/07; vgl. auch BayObLG FamRZ 2004, 1138; so auch noch Palandt, BGB, 65. Auflage, § 1836 Rn. 10; MüKo/Wagnitz, BGB, 4. Auflage, § 1836 Rdnr. 71) fest.
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