Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 5 WF 141/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2733
OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 5 WF 141/05 (https://dejure.org/2005,2733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2005 - 5 WF 141/05 (https://dejure.org/2005,2733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 5 WF 141/05 (https://dejure.org/2005,2733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    PKH - Lebensversicherung - Auflösung und Altersvorsorgeaufbau

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe -Auflösung einer Lebensversicherung ist nicht zumutbar

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    ZPO 115, SGB XII, 90 Abs. 3
    PKH, Vermögenseinsatz; Vermögenseinsatz, Kapital-Lebensversicherung, PKH

  • Judicialis

    SGB XII § 90 III; ; ZPO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 90 Abs. 3; ZPO § 115
    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Auflösung einer Kapital-Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbarkeit der Auflösung einer Kapital-Lebensversicherung durch eine vermögenslose Partei; Glaubhaftmachung der Unverzichtbarkeit von Vermögen zum Aufbau einer angemessenen Altersversorgung; Abhängigkeit der Leistung von Sozialhilfe vom Einsatz des Vermögens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 12 WF 168/00

    Einsatz einer der Altersversorgung dienenden Lebensversicherung für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 5 WF 141/05
    Der wirtschaftliche Verlust im Falle vorzeitiger Kündigung der Versicherung kommt hinzu, auch wenn er allein keine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII begründen würde (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 11.05.2005, 2 WF 51/05, Juris KORE4434692005; siehe auch OLG Hamburg, FamRZ 2001, S. 925):.
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 5 WF 141/05
    Der wirtschaftliche Verlust im Falle vorzeitiger Kündigung der Versicherung kommt hinzu, auch wenn er allein keine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII begründen würde (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 11.05.2005, 2 WF 51/05, Juris KORE4434692005; siehe auch OLG Hamburg, FamRZ 2001, S. 925):.
  • OLG Nürnberg, 19.02.2008 - 7 UF 739/07

    Prozesskostenhilfe: Einsatz einer für die zusätzliche Altersvorsorge bestimmten

    So hat z. B. das OLG Frankfurt (FamRZ 2006, 135) entschieden, dass eine Lebensversicherung jedem anderen Vermögenswert, welcher ebenfalls eine hinreichende Altersvorsorge sichern soll, gleichsteht und deshalb deren Einsatz regelmäßig gemäß § 115 Abs. 2 S. 1 ZPO unzumutbar ist (so auch Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 115 Rn. 59).

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen vor, da die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Vermögen i. S. des § 115 ZPO in Form einer Kapitallebensversicherung einzusetzen ist, grundsätzliche Bedeutung hat und diese Entscheidung von der des OLG Frankfurt vom 27.07.2005 - 5 WF 141/05 - (FamRZ 2006, 135) abweicht (§ 574 Abs. 3 i. V. mit Abs. 2 ZPO).

  • OLG Dresden, 22.06.2016 - 4 W 543/16

    Pflicht einer Prozesspartei zum Einsatz einer für den behindertengerechten Umbau

    Die Frage, ob der Einsatz einer Lebensversicherung unzumutbar ist und eine Härte im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, ist jeweils anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten (BGH VersR 2011, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; FamRZ 2009, 1850; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; Hanseatisches OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Celle FamRZ 2007, 913; OLG Koblenz OLGR 2005, 887; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein ZPO 5. Aufl. § 115 Rn 41).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2007 - 6 WF 192/07

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

    Zu berücksichtigen ist weiter der bereits vom Amtsgericht erkannte erhebliche wirtschaftliche Verlust im Falle einer vorzeitigen Kündigung, auch wenn dies für sich allein gesehen keine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII zu begründen vermag (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; Hessisches Landesarbeitsgericht NZA-RR 2006, 268).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.05.2005 - 6 WF 84/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6991
OLG Zweibrücken, 24.05.2005 - 6 WF 84/05 (https://dejure.org/2005,6991)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.05.2005 - 6 WF 84/05 (https://dejure.org/2005,6991)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 6 WF 84/05 (https://dejure.org/2005,6991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Prozesskostenhilferaten; Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Hilfe zum Lebensunterhalt; Kontrolle der richterlichen Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Staatskasse

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff; ; SGB II § 24

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 114 ff; SGB II § 24
    Zuschlag gemäß § 24 SGB II als Einkommen im Sinne des § 115 Abs. 1 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 135 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Ob Einkommen in diesem Sinne auch das - von der Beklagten bezogene - Arbeitslosengeld II nach §§ 19 ff. SGB II ist, wie das Beschwerdegericht angenommen hat, ist insbesondere wegen des Zwecks des Arbeitslosengeldes II, den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu sichern (amtliche Begründung zu § 19 Satz 1 SGB II, BT-Drs. 15/1516, S. 56), in Rechtsprechung und Schrifttum streitig (dafür: OLG Stuttgart, OLGR 2007, 967; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 947; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 115 Rdnr. 17 "Arbeitsloser"; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 218; dagegen: OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 155; wohl auch Saenger/Pukall, ZPO, 2. Aufl., § 115 Rdnr. 6).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 9 WF 333/08

    Berücksichtigung des ALG II im Rahmen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe;

    Arbeitslosengeld II (§§ 19 ff. SGB II) ist zumindest dann, wenn der Empfänger daneben weitere Einkünfte - z. B. Kindergeld, was auch hier zutrifft - bezieht (BGH, FamRZ 2008, 781, 782; OLG Koblenz, OLGR 2008, 122 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 155 ), Einkommen, nach h. M. aber in jedem Falle (OLG Stuttgart, OLGR 2008, 390, 391; Kalthoehner/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rn. 218/238; Götsche, FamRB 2008, 141, 142 sowie jurisPR-FamR 24/2006, Nr. 3; wohl auch OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 947; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. 2007, Rdnr. 50).
  • LAG Köln, 21.09.2010 - 1 Ta 274/10

    Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld als anzurechnendes Einkommen

    In der Rechtsprechung und Literatur wird ganz überwiegend die Auffassung vertreten, der sich das erkennende Gericht anschließt, dass ein solcher Zuschlag als Einkommen im Sinne des § 115 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen ist (OLG München v. 28.11.2005 - 16 UF 1262/05 - NJW-RR 2006, 439; OLG Zweibrücken v. 24.05.2005 - 6 WF 84/05 OLGR Zweibrücken 2005, 947; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 115 Rn. 12; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010 Rn. 218).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 23.08.2005 - 1 WF 186/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10676
OLG Braunschweig, 23.08.2005 - 1 WF 186/05 (https://dejure.org/2005,10676)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.08.2005 - 1 WF 186/05 (https://dejure.org/2005,10676)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. August 2005 - 1 WF 186/05 (https://dejure.org/2005,10676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung von Vermögen aus einer Kapitallebensversicherung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Vermögen aus einer Kapitallebensversicherung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Müssen Ihre Kunden ihr Vermögen zur Begleichung der Prozesskosten einsetzen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 135
  • FamRZ 2006, 135 (Volltext mit red. LS)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.08.2005 - 1 WF 186/05
    In diesem Fall sind mit dem vorhandenen Vermögen die Prozesskosten zu begleichen, (vgl. BGH FamRZ 1999, 644).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Dies könne entweder im Wege der Beleihung oder durch die Realisierung des Rückkaufswerts geschehen (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1045; KG FamRZ 2003, 1394; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 135; LSG Sachsen SAR 2008, 52).

    cc) Nach einer weiteren Auffassung ist die Frage, ob der Einsatz einer Lebensversicherung unzumutbar ist und eine Härte im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, jeweils anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; FamRZ 2009, 1850; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; Hanseatisches OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Celle FamRZ 2007, 913; OLG Koblenz OLGR 2005, 887; MünchKomm/Motzer ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 65; Pukall in Saenger Handkommentar ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 36 u. 40; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 41; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 115 Rdn. 60; so auch BSG VersR 2010, 233 Tz. 20 zum Begriff der Härte in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alternative SGB II).

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Dies könne entweder im Wege der Beleihung oder durch die Realisierung des Rückkaufswerts geschehen (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1045; KG FamRZ 2003, 1394; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 135; LSG Sachsen SAR 2008, 52).

    cc) Nach einer weiteren Auffassung ist die Frage, ob der Einsatz einer Lebensversicherung unzumutbar ist und eine Härte im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, jeweils anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; FamRZ 2009, 1850; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; Hanseatisches OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Celle FamRZ 2007, 913; OLG Koblenz OLGR 2005, 887; MünchKomm/Motzer ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 65; Pukall in Saenger Handkommentar ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 36 u. 40; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 41; Baumbach/Lautermann/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 115 Rdn. 60; so auch BSG VersR 2010, 233 Tz. 20 zum Begriff der Härte in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alternative SGB II).

  • OLG Nürnberg, 15.05.2015 - 11 WF 511/15

    Abzugsfähigkeit von Aufwandsentschädigungen bei Verfahrenskostenhilfe

    Der mögliche Prämienverlust ist hinzunehmen, weil die sozialhilfeähnlichen Mittel der Verfahrenskostenhilfe nicht dazu dienen, die Vermögensbildung beeinträchtigungsfrei fortzuführen (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2006, 135).
  • OLG Naumburg, 11.01.2010 - 8 WF 268/09

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung eines Aktiendepots und einer

    Ferner ist die Lebensversicherung der Antragstellerin auch nicht als andere angemessene Altersversorgung gemäß § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII im Rahmen der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens i. S. d. § 115 Abs. 3 ZPO unberücksichtigt zu lassen, denn es ist nicht erkennbar und von der Antragstellerin dargetan, dass sie der Lebensversicherung zur Gewährleistung einer hinreichenden Altersversorgung bedarf (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2006, 135; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 115 Rn 52), zumal sie mit dem Gruppenvertrag bei der Allianz Pensionskasse AG neben der späteren Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits über eine (zusätzliche) betriebliche Altersversorgung verfügt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht