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   BGH, 14.06.2006 - IV ZR 219/04   

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https://dejure.org/2006,4611
BGH, 14.06.2006 - IV ZR 219/04 (https://dejure.org/2006,4611)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2006 - IV ZR 219/04 (https://dejure.org/2006,4611)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04 (https://dejure.org/2006,4611)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit einer Richterin wegen der Beteiligung Verwandter am Verfahren; Namensnennung des Vaters der Richterin im Briefkopf der früheren Prozessbevollmächtigten der Beklagten

  • Judicialis

    ZPO § 41; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 41 § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit wegen Verwandtschaft mit einem früheren Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1440
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.08.2001 - VII S 5/01

    Vollstreckungsmaßnahme - Befangenheit - Ausschluß eines Richters - Richter als

    Auszug aus BGH, 14.06.2006 - IV ZR 219/04
    Allein die Namensnennung des Vaters der Richterin im Briefkopf der früheren Prozessbevollmächtigten der Beklagten begründet die Besorgnis der Befangenheit nicht (im Ergebnis ebenso OLG Celle aaO; vgl. auch BFH/NV 2002, 40, 41; 2005, 234, 235).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 237/09

    Richterablehnung wegen persönlicher Beziehungen zu einem Mitglied einer in

    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).

    Die Parteien wurden auch nicht - was nicht genügen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440) - durch ein Mitglied dieser Anwaltssozietät vertreten.

  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Entscheidend ist insoweit, ob eine Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2002 - XI ZR 388/01 - NJW 2002, 2396; vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03 - NJW 2004, 164; vom 6. April 2006 - V ZB 194/05 - NJW 2006, 2492, 2494, Rn. 26; vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04 - FamRZ 2006, 1440; BVerfGE 98, 134, 137; BVerfG, NJW 2000, 2808).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in

    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).

    Die Parteien wurden auch nicht - was nicht genügen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440) - durch ein Mitglied dieser Anwaltssozietät vertreten.

  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Hierfür ausreichend, aber auch erforderlich ist nach allgemeiner Auffassung und insbesondere ständiger Rechtsprechung ein Sachverhalt, der aus der Sicht des Ablehnenden einer ruhig und vernünftig wägenden Partei bei Würdigung aller Umstände berechtigten Anlaß gibt, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 [38]; BVerfGE 92, 1238 [139]; BGHZ 77, 70 [72]; BGH NJW 1995, 1677 [1679]; BGH NJW-RR 2003, 1220 [1221]; BGH FamRZ 2006, 1440; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091; OLG Naumburg, a.a.O.; Thomas/Putzo/ Hüßtege, a.a.O., § 42, Rdn. 9; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 11 W 53/15

    Loveparade-Zivilverfahren: Zweifel der Klägerinnen an Unparteilichkeit einer

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 12.09.2012 - 11 U 94/11
    Damit kommen der Klägerin nach der Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 26.02.2009 - III ZR 225/08, NJW 2009, 3300 f., Rz. 4 f. zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 07.06.2005 - IV ZR 219/04, NJW-RR 2005, 1185; OLG Koblenz, Urteil vom 27.10.2010 - 1 U 170/10, VVR 2011, 67, Rz. 10 zitiert nach juris) die Regeln über den Anscheinsbeweis zugute (BGH, a.a.O.).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Hierfür ausreichend, aber auch erforderlich ist nach allgemeiner Auffassung und insbesondere ständiger Rechtsprechung ein Sachverhalt, der aus der Sicht des Ablehnenden einer ruhig und vernünftig wägenden Partei bei Würdigung aller Umstände berechtigten Anlaß gibt, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 [38]; BVerfGE 92, 138 [139]; BGHZ 77, 70 [72]; BGH NJW 1995, 1677 [1679]; BGH NJW-RR 2003, 1220 [1221]; BGH FamRZ 2006, 1440; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091; OLG Naumburg, a.a.O.; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 29. Aufl. 2008, § 42, Rdn. 9; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 9).
  • BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 505/04

    Betriebliche Altersversorgung - Eigenbeteiligung der Versicherten:

    Ob die Satzungsänderungen zur Erhebung des Sanierungsgeldes gegenüber den Mitgliedern der ZVK wirksam sind, soll in einem zur Zeit beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsstreit zwischen einem anderen AWO-Verband und der Landeshauptstadt Hannover geklärt werden (- IV ZR 219/04 -).
  • OLG Köln, 18.12.2007 - 2 W 101/07

    Richterablehnung bei flapsiger Bemerkung zur Erfolgsaussicht im Instanzenzug

    Hierfür ausreichend, aber auch erforderlich ist nach allgemeiner Auffassung und insbesondere ständiger Rechtsprechung ein Sachverhalt, der aus der Sicht des Ablehnenden einer ruhig und vernünftig denkenden Partei bei Würdigung aller Umstände berechtigten Anlaß gibt, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 [38]; BVerfGE 92, 138 [139]; BGHZ 77, 70 [72]; BGH, NJW 1995, 1677 [1679]; BGH NJW-RR 2003, 1220 [1221]; BGH FamRZ 2006, 1440; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 42, Rdn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 42, Rdn. 9).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    Die persönliche Beziehung zu einem Prozessbevollmächtigten genügt daher allenfalls bei Ehegatten (dazu BGH, NJW 2012, 1890 f.; OLG Jena, OLGR 2000, 76, 77 und OLG Rostock, OLGR 2005, 35), Verwandten ersten Grades (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2000, 390, aber auch BGH, FamRZ 2006, 1440 und OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273) oder besonders engen Freunden (so OLG München, Beschl. v. 08.02.2013, 9 W 2250/12, juris Tz. 12 f.), um die Besorgnis der Befangenheit zu bejahen.
  • OLG Köln, 11.04.2011 - 19 W 17/11
  • BGH, 02.12.2020 - IV ZR 208/19

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund eines lange zurückliegenden

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 11 W 54/15

    Loveparade-Zivilverfahren: Zweifel der Klägerinnen an Unparteilichkeit einer

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 14 W 13/16

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei freundschaftlichem Verhältnis

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.10.2010 - 8 O 1965/08

    Zur Begründetheit des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

  • LG Rottweil, 30.08.2016 - 1 O 81/16

    Selbstablehnung eines Einzelrichters: Zweifel an der Unvoreingenommenheit des

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