Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5302
OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04 (https://dejure.org/2005,5302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2005 - 20 W 460/04 (https://dejure.org/2005,5302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 20 W 460/04 (https://dejure.org/2005,5302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Teilnahme an einer Strafverhandlung

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1908 i I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Vergütungsfähigkeit einer Tätigkeit des Berufsbetreuers außerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises hier: Teilnahme an Strafverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch von Betreuern auf Grund der Teilnahme an Strafverhandlungen; Auswirkung der Nichtübertragung der Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten; Bemessungsgrundlage derartiger Ansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 146
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04
    Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740).

    Hierfür reicht der bloße Zusammenhang zwischen den der Anklage zu Grunde liegenden Straftaten und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, nicht aus (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740).

  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04
    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04
    Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33).
  • OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01

    Betreuervergütung Teilnahme Strafverhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04
    Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 169/96

    Sicherungsverfahren - Unterbringung des Angeklagten - Betreuer des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04
    Ist für den Betroffenen - wie im vorliegenden Fall - ein Verteidiger bestellt, so obliegt nach den Grundsätzen des Strafprozessrechts grundsätzlich allein diesem die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen im Strafverfahren (vgl. BGH FamRZ 1997, 175 und BayObLG FamRZ 1999, 740).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 460/04
    Vielmehr wird eine Vergütungsfähigkeit von der Rechtsprechung in diesen Fällen nur dann angenommen, wenn zusätzlich der Betreuer gerade wegen dieses Zusammenhanges zu der Hauptverhandlung in seiner Funktion als Betreuer bzw. gesetzlicher Vertreter des Betroffenen hinzugezogen worden war (so OLG Dresden BtPrax 2002, 219 und OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Wie der Senat erst kürzlich mit Beschlüssen vom 9. Mai 2005 ( 20 W 352/04 und 20 W 460/04) entschieden hat, ist nach diesen Grundsätzen die Teilnahme eines Berufsbetreuers an einem Hauptverhandlungstermin gegen den Betroffenen in aller Regel nur dann vergütungsfähig, wenn dem Betreuer der Aufgabenkreis der Vertretung des Betroffenen in Strafverfahren durch das Vormundschaftsgericht übertragen wurde.

    Allerdings reichen der bloße Zusammenhang zwischen den dem Betroffenen vorgeworfenen Straftaten und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, sowie die allgemeine Annahme, dass die Verurteilung in einem Strafverfahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe in aller Regel Auswirkungen auf das Vermögen oder den künftigen Aufenthaltsort des Betroffenen haben wird, grundsätzlich nicht aus, um einen tragfähigen Zusammenhang zu den Aufgabenkreisen der Vermögenssorge bzw. Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten herzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 740 und Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2005 -20 W 352/04 und 20 W 460/04).

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Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10093
OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05 (https://dejure.org/2005,10093)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2005 - 33 Wx 108/05 (https://dejure.org/2005,10093)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 33 Wx 108/05 (https://dejure.org/2005,10093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Angehörige des Betreuten, Akteneinsichtsrecht

  • Judicialis

    FGG § 34

  • rechtsportal.de

    FGG § 34
    Keine Akteneinsicht durch Angehörige des Betreuten bei bloßem Interesse an Meinungsbildung des Gerichts zur Genehmigung eines Grundstücksverkaufs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht auf Akteneinsicht von Angehörigen eines Betreuten ohne eigene Beschwerdebefugnis gegen die Entscheidung des Gerichts; Interesse an der Meinungsbildung des Vormundschaftsgerichts vor der Genehmigung eines Grundstücksverkaufs; Darlegung eines berechtigten Interesses ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 403/99
    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05
    Es handelt sich um eine Erstbeschwerde, weil das Landgericht den bei ihm gestellten Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht zurückgewiesen hat (vgl. BayObLG vom 15.2.2000 = FamRZ 2001, 1246).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05
    Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit also die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05
    Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit also die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89
    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 108/05
    Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit also die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 12 Rn. 141).
  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07

    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten

    Eine Abwägung der widerstreitenden Interessen ist aber erst dann möglich, wenn das Interesse an der Akteneinsicht plausibel begründet wird (OLG München OLG-Report 2006, 20).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Deshalb bedarf es insoweit keiner Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (OLG Düsseldorf, BtPrax 1996, 188, 189; BayObLG, BtPrax 1998, 78; OLG München, OLG-Report 2006, 20; 2006, 63).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11321
OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05 (https://dejure.org/2005,11321)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.2005 - 33 Wx 75/05 (https://dejure.org/2005,11321)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 33 Wx 75/05 (https://dejure.org/2005,11321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Beschwerdeberechtigung des Betreuers, Interesse des Betreuers an der Geheimhaltung des Akteninhalts, Akteneinsicht

  • Judicialis

    GG 103 Art. 1; ; FGG § 20; ; FGG § 34

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103, Art. 1; FGG § 20 § 34
    Eigenes Beschwerderecht des Betreuers bei Geheimhaltungsinteresse bezüglich persönlicher Verhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Akteneinsicht und Beschwerderecht des Betreuers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung der Beschwerdeberechtigung eines Betreuers in eigenem Namen; Gewährung von Akteneinsicht an einen Verfahrensbeteiligten mit dem Akteninhalt auch über wesentlichen Verhältnisse des Betreuers; Interesse des Betreuers an der Geheimhaltung des Akteninhalts; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 04.06.2004 - 3Z BR 97/04

    Akteneinsichtsrecht des Kindes eines Betreuten

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Schwelle einer schikanösen oder unlauteren und damit rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Akteneinsichtsinteresses überschritten ist (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 237/238; Beschluss vom 19.1.2005) bestehen auch unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des Beteiligten zu 1 nicht.
  • BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04

    Akteneinsicht bei Weigerung der Betreuten und Anspruch auf rechtliches Gehör der

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Das Recht auf rechtliches Gehör steht dem Beteiligten zu 2 bereits vor Beschwerdeeinlegung zu, da die sinnvolle Ausübung der Beschwerdebefugnis Informationen über den Verfahrensstand voraussetzt (vgl. BayObLG Beschluss vom 19.1.2005, Az. 3Z BR 220/04).
  • AG Leverkusen, 13.05.2004 - 34 F 126/03

    Übertragung der elterlichen Sorge für ein Kind nach der Scheidung der Eltern;

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht (BayObLG FamRZ 2005, 232; OLG Düsseldorf BtPrax 1996, 198).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Als Sohn der Betroffenen gehört der Beteiligte zu 1 zu dem gem. § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG privilegierten Personenkreis, dem auch ohne Beeinträchtigung eigener Rechte (§ 20 FGG) ein Beschwerderecht zusteht, wobei dieses sich auch nur gegen die Auswahl des Betreuers, nicht gegen die Betreuung insgesamt richten kann (vgl. Keidel/Kayser aaO Rn.13; BayObLGZ 1995, 220; BGH NJW 1996, 1825).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05
    Als Sohn der Betroffenen gehört der Beteiligte zu 1 zu dem gem. § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG privilegierten Personenkreis, dem auch ohne Beeinträchtigung eigener Rechte (§ 20 FGG) ein Beschwerderecht zusteht, wobei dieses sich auch nur gegen die Auswahl des Betreuers, nicht gegen die Betreuung insgesamt richten kann (vgl. Keidel/Kayser aaO Rn.13; BayObLGZ 1995, 220; BGH NJW 1996, 1825).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 20.06.2005 - 12 T 125/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20844
LG Duisburg, 20.06.2005 - 12 T 125/05 (https://dejure.org/2005,20844)
LG Duisburg, Entscheidung vom 20.06.2005 - 12 T 125/05 (https://dejure.org/2005,20844)
LG Duisburg, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 12 T 125/05 (https://dejure.org/2005,20844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Umfang der Prüfungspflicht im Rahmen einer Abhilfeentscheidung

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 146
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Rechtsprechung
   AG Sinzig, 21.07.2005 - 2 XVII 39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29908
AG Sinzig, 21.07.2005 - 2 XVII 39/04 (https://dejure.org/2005,29908)
AG Sinzig, Entscheidung vom 21.07.2005 - 2 XVII 39/04 (https://dejure.org/2005,29908)
AG Sinzig, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 2 XVII 39/04 (https://dejure.org/2005,29908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung für Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen nicht rechtzeitiger Vorlage einer Vollmacht im Betreuuungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Kostenlast für Angehörigen bei schuldhafter Nichtvorlage einer Vollmacht

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 146 (Ls.)
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