Rechtsprechung
   BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03   

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https://dejure.org/2006,1695
BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03 (https://dejure.org/2006,1695)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.2006 - 1Z BR 97/03 (https://dejure.org/2006,1695)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 1Z BR 97/03 (https://dejure.org/2006,1695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2078, 2079, 2346
    Keine Anfechtung des Erbverzichts nach dem Erbfall möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2078, 2079, 2346
    Keine Anfechtung des Erbverzichts durch Verzichtenden nach Eintritt des Erbfalls - Auswahl erbrechtlicher Regelung in Unkenntnis anderer Gestaltungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Erbverzicht - Anfechtung eines Erbverzichts nach dem Erbfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 372
  • MDR 2006, 638
  • DNotZ 2006, 528
  • FamRZ 2006, 1631
  • Rpfleger 2006, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93

    Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Einer förmlichen Feststellung des kammerinternen Vertretungsfalles bedurfte es, auch wenn die Richterin an diesem Tag im Gericht anwesend gewesen sein sollte, angesichts dieser Sachlage nicht (vgl. BGH NJW 1995, 335; BGH NJW 1989, 1681; Kissel § 21e Rn. 145; vgl. …

    Unter diesen Umständen kann dahin stehen, ob bei einem Verstoß bei der konkreten Handhabung der Geschäftsverteilung, so er denn überhaupt vorläge, eine Rechtsverletzung nicht nur bei willkürlicher Handhabung (vgl. Zöller/Gummer § 21e Rn. 53 m.w.N.) oder jedenfalls Verkennung des Rechtsbegriffs der Verhinderung (vgl. BGH NJW 1995, 335/336) gegeben wäre.

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB können nur solche Irrtümer die Anfechtung rechtfertigen, die bewegender Grund für den letzten Willen waren (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413).

    (e) Die nicht erfüllte Erwartung künftigen Wohlverhaltens des eingesetzten Erben kann, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nur dann die Anfechtung tragen, wenn sie nicht nur eine Ursache, sondern der bewegende Grund für den letzten Willen war (BGH NJW-RR 1987, 1412/1413).

  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 250/88

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Einer förmlichen Feststellung des kammerinternen Vertretungsfalles bedurfte es, auch wenn die Richterin an diesem Tag im Gericht anwesend gewesen sein sollte, angesichts dieser Sachlage nicht (vgl. BGH NJW 1995, 335; BGH NJW 1989, 1681; Kissel § 21e Rn. 145; vgl. …
  • BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen (Beweggrund und Kausalität) trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 16/96

    Umfang eines Erbverzichts im Anwendungsbereich der HöfeO; Anpassung des

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Er ändert die gesetzliche Erbfolge unmittelbar, indem er die Erbenstellung und Pflichtteilsberechtigung (§ 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB) des Verzichtenden beseitigt (vgl. BGH NJW 1997, 653).
  • BGH, 10.02.1953 - IV ZB 87/52

    Ferienkammern und Feriensenate

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Die insoweit maßgeblichen Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (vgl. BGHZ 9, 30/32 f.) und der Anspruch des Beteiligten zu 1 auf seinen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) sind nicht verletzt.
  • BGH, 04.11.1998 - IV ZR 327/97

    Gültigkeit eines Erb- oder Zuwendungsverzichts

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Die Erbfolge muss mit dem Tod des Erblassers auf einer festen Grundlage stehen und darf grundsätzlich nicht noch nach beliebig langer Zeit wieder umgestoßen werden können (BGH NJW 1999, 789).
  • BayObLG, 14.05.1997 - 1Z BR 241/96

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Anfechtungsrecht und Kausalität)

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Der Irrtum muss gerade für diese Verfügung ursächlich, d.h. bestimmend oder zumindest derart mitbestimmend sein, dass der Erblasser sie ohne die irrige Vorstellung nicht getroffen hätte (BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437).
  • OLG Koblenz, 04.03.1993 - 6 W 99/93

    Arglistige Täuschung bei Erbverzicht

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Für die Anfechtung des Erbverzichts durch den Verzichtenden nach Eintritt des Erbfalls kann nichts anderes gelten (so auch OLG Celle NJW-RR 2003, 1450 = ZEV 2004, 156/157 mit ablehnender Anmerkung Damrau; Schleswig- Holsteinisches OLG ZEV 1998, 28/30 mit ablehnender Anmerkung Mankowski; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 708/709; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 704/705; ausführlich Staudinger/Schotten BGB Bearbeitungsstand 2004 § 2346 Rn. 106 m.w.N.; Palandt/Edenhofer vor § 2346 Rn. 7; MünchKommBGB/Strobel 4. Aufl. § 2346 Rn. 4 a.E.; a.A. Soergel/Damrau BGB 13. Aufl. § 2346 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 3 Wx 105/97

    Wirksamkeit und Reichweite eines Erbverzichtsvertrags

    Auszug aus BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
    Für die Anfechtung des Erbverzichts durch den Verzichtenden nach Eintritt des Erbfalls kann nichts anderes gelten (so auch OLG Celle NJW-RR 2003, 1450 = ZEV 2004, 156/157 mit ablehnender Anmerkung Damrau; Schleswig- Holsteinisches OLG ZEV 1998, 28/30 mit ablehnender Anmerkung Mankowski; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 708/709; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 704/705; ausführlich Staudinger/Schotten BGB Bearbeitungsstand 2004 § 2346 Rn. 106 m.w.N.; Palandt/Edenhofer vor § 2346 Rn. 7; MünchKommBGB/Strobel 4. Aufl. § 2346 Rn. 4 a.E.; a.A. Soergel/Damrau BGB 13. Aufl. § 2346 Rn. 20).
  • OLG Celle, 08.07.2003 - 6 W 63/03

    Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge ; Verzicht auf Erb- und

  • OLG Schleswig, 27.05.1997 - 3 U 148/95
  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 176/08

    Ausschluss der Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke der

    Für die Gläubiger eines Miterben kann nichts Anderes gelten (KG JR 1952, 323, 324; zur verwaltenden Testamentsvollsteckung KG KGJ 52, 113, 117 f.; Bamberger/Roth/Mayer, aaO, § 2214 Rdn. 7; MünchKomm-BGB/Zimmermann, aaO, § 2214 Rdn. 4; Soergel/Damrau, BGB, 13. Aufl., § 2214 Rdn. 4; Staudinger/Reimann, aaO, § 2214 Rdn. 2; Bengel in Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., Kap. 1 Rdn. 223; Schaub, ebenda, Kap. 4 Rdn. 216; Winkler, Der Testamentsvollstrecker nach bürgerlichem, Handelsund Steuerrecht, 19. Aufl., Rdn. 180; Zimmermann, Die Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., Rdn. 622; Muscheler, Die Haftungsordnung der Testamentsvollstreckung, S. 112; ders. AcP 1995, 35, 69; a.M. BayObLG ZEV 2006, 209, 212; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl., § 2214 Rdn. 2; Ensthaler, Rpfleger 1988, 94, 95).
  • OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15

    Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der

    Die nicht erfüllte Erwartung künftigen Wohlverhaltens des eingesetzten Erben kann aber nur dann die Anfechtung tragen, wenn sie nicht nur eine Ursache, sondern der bewegende Grund für den letzten Willen war (BayObLG ZEV 2006, 209, 212 sub 3e; BGH NJW-RR 1987, 1412, 1413).
  • OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07

    Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin -

    d) Die Feststellungslast für die anfechtungsbegründenden Tatsachen (Beweggrund und Kausalität) trägt der Anfechtende (BayObLG FamRZ 1997, 772/773), hier die von der Anfechtung begünstigten Beteiligten zu 1 und 3. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 2006, 372/375).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4388
OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05 (https://dejure.org/2006,4388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2006 - 15 W 371/05 (https://dejure.org/2006,4388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2006 - 15 W 371/05 (https://dejure.org/2006,4388)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Stundensatz, Erhöhte Vergütung nach Theologiestudium, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Theologiestudium als besondere Kenntnisse i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erhöhter Stundensatz für Theologen als Berufsbetreuer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1630 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1631 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 15 W 210/01

    Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
    Nutzbringende Fachkenntnisse in diesem Sinne sind auch solche, die hilfreich sind, um Schwierigkeiten zu überwinden, die sich im persönlichen Kontakt mit dem Betroffenen wegen seiner Erkrankung oder Behinderung oder wegen seiner Persönlichkeitsstruktur ergeben können und die das Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit steigern, auf den Betroffene auch mit dem Ziel einer selbstbestimmten Bewältigung seiner Lebenssituation einzuwirken (Senat, NJW-RR 2002, 654 = BtPrax 2002, 43, zu den durch ein Lehramtsstudium erworbenen pädagogischen Kenntnissen).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung zur vergütungssteigernden Wirkung des Lehramtsstudiums (NJW-RR 2002, 654 = BtPrax 2002, 43) bereits ausgeführt hat, wird die Verwertbarkeit von pädagogischen Kenntnisse für die Aufgaben als Betreuer nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie in erster Linie auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
    Besondere Kenntnisse i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844).

    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (Senat, FGPrax 2003, 126; BayObLG, FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
    Das Gesetz begnügt sich hierbei mit der potenziellen Nützlichkeit dieser Fachkenntnisse; eine konkrete Nutzung des vom Betreuer vorgehaltenen Wissens wird nicht verlangt (BGH FamRZ 2003, 1653).
  • OLG Köln, 25.02.2004 - 16 Wx 27/04

    Vergütung eines Diplomtheologen als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
    Der Senat teilt im Grundsatz die Auffassung des OLG Köln (FamRZ 2004, 1604), dass im Rahmen eines Theologiestudiums im Kernbereich auch eine erhöhte soziale Kompetenz und die Fähigkeit, im besonderen Maße auf Menschen einzugehen, ihre Probleme zu erkennen und bei deren Bewältigung mitzuwirken, vermittelt werden.
  • LG Hamburg, 03.05.2000 - 326 T 31/00
    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
    Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemeinsam ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuungen nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (Senat, FGPrax 2003, 126; BayObLG, FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05
    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (Senat, FGPrax 2003, 126; BayObLG, FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • LG Augsburg, 09.11.2009 - 5 T 1848/09

    Rechtliche Betreuung: Betreuervergütung eines studierten Theologen

    Sofern die Begründung der Beschwerde sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 11.04.2006 (15 W 371/05) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 11.03.2002 (6 W 54/02) beruft - zusprechend auch OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1532, anders: OLG Frankfurt vom 25.11.2002 (20 W 430/02) - vermag die Kammer der dort vertretenen Auffassung nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 13.07.2006 - 2 T 444/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26534
LG Koblenz, 13.07.2006 - 2 T 444/06 (https://dejure.org/2006,26534)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.2006 - 2 T 444/06 (https://dejure.org/2006,26534)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 2 T 444/06 (https://dejure.org/2006,26534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Aufenthalt in psychiatrischem Krankenhaus

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 3 XVII 261/04
  • LG Koblenz, 13.07.2006 - 2 T 444/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1631 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Amberg, 25.01.2006 - 33 T 1329/05
    Auszug aus LG Koblenz, 13.07.2006 - 2 T 444/06
    15 Nach Auffassung der Kammer ist die Unterbringung einem forensischen Krankenhaus bezüglich des dem Betreuer entstehenden Betreuungsaufwandes einem Heim gleichgestellt (so auch LG Traunstein, Beschluss vom 13. Februar 2006, Az. 4 T 4514/05; LG Amberg, Beschluss vom 25. Januar 2006, Az. 33 T 1329/05).
  • LG Traunstein, 13.02.2006 - 4 T 4514/05
    Auszug aus LG Koblenz, 13.07.2006 - 2 T 444/06
    15 Nach Auffassung der Kammer ist die Unterbringung einem forensischen Krankenhaus bezüglich des dem Betreuer entstehenden Betreuungsaufwandes einem Heim gleichgestellt (so auch LG Traunstein, Beschluss vom 13. Februar 2006, Az. 4 T 4514/05; LG Amberg, Beschluss vom 25. Januar 2006, Az. 33 T 1329/05).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 24.01.2006 - 2 T 909/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34634
LG Koblenz, 24.01.2006 - 2 T 909/05 (https://dejure.org/2006,34634)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2006 - 2 T 909/05 (https://dejure.org/2006,34634)
LG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 2 T 909/05 (https://dejure.org/2006,34634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Keine pauschale Kürzung bei Abrechnung im 5-Minuten-Takt, Grundsatz der Selbständigkeit des Betreuers

Verfahrensgang

  • AG Koblenz - 2 XVII79/05
  • LG Koblenz, 24.01.2006 - 2 T 909/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1631 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 15.01.2003 - 2 W 192/02

    Betreuervergütung: Abrechnung von Telefongesprächen

    Auszug aus LG Koblenz, 24.01.2006 - 2 T 909/05
    Dies bedeutet im Ergebnis auch, dass es dem Vormundschaftsgericht verwehrt ist, sämtliche abgerechneten Positionen pauschal zu kürzen, ohne die in Rechnung gestellten Zeitansätze überhaupt einer Plausibilitätskontrolle zu unterwerfen (OLG Schleswig, OLGR 2003, 291).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus LG Koblenz, 24.01.2006 - 2 T 909/05
    Das Vormundschaftsgericht überschreitet jedoch sein Ermessen, wenn es dem Betreuer zumutet, "in dem Krümeln zu suchen", d.h. eine minuziöse Überprüfung sämtlicher vom Betreuer entfalteten Tätigkeiten vornimmt (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1533 ; BayObLG, FamRZ 1996, 1169 ).
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