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   OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06   

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OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06 (https://dejure.org/2006,1680)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.09.2006 - 12 UF 74/06 (https://dejure.org/2006,1680)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. September 2006 - 12 UF 74/06 (https://dejure.org/2006,1680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bei Unterhaltsanspruch des neuen Ehegatten wegen Kinderbetreuung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1570 BGB; § 1573 Abs. 2 BGB; § 1579 BGB; § 1582 Abs. 1 BGB; Art. 6 GG
    Art der Auslegung von § 1582 Absatz 1 BGB unter dem Aspekt der "langen Dauer einer Ehe" beim Zusammentreffen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt mit den Ansprüchen eines neuen Ehegatten; Unterhalt als keine dauerhafte Einrichtung zur Finanzierung von Lebensunterhalten; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Art der Auslegung von § 1582 Absatz 1 BGB unter dem Aspekt der "langen Dauer einer Ehe" beim Zusammentreffen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt mit den Ansprüchen eines neuen Ehegatten; Unterhalt als keine dauerhafte Einrichtung zur Finanzierung von Lebensunterhalten; ...

  • Judicialis

    BGB § 1582; ; BGB § 1573; ; BGB § 1360

  • RA Kotz

    Unterhaltsanspruch der Ex-Frau gegenüber Anspruch der kinderbetreuenden neuen Frau

  • RA Kotz

    Unterhaltsansprüche: langjährige Ehe und Vorrang vor anderen Ansprüchen Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360 § 1582 § 1573 § 1578
    Rangverhältnis zwischen Aufstockungsunterhalt des geschiedenen Ehegatten und Unterhaltsanspruch des kinderbetreuenden Ehegatten in neuer Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Unterhaltsanspruche aus alter und neuer Ehe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsanspruch: Geschiedene und bestehende Ehen sind grundsätzlich gleichwertig - Neue Ehefrau mit Kind genießt allerdings Privileg gegenüber langjähriger Ex-Frau ohne Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1842
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Die geschiedene und die bestehende Ehe sind grundsätzlich gleichwertig (BVerfG FamRZ 2003, 1821).

    Dieser Erwägung steht aber der Gesichtspunkt gegenüber, dass auch die neue Ehe eine Erwerbsgemeinschaft ist, in der der nicht erwerbstätige Ehegatte seinen eigenen Beitrag zum Familienunterhalts leistet (BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823).

    Denn die zweite Ehe genießt keinen geringeren Schutz als die Folgewirkungen aus einer geschiedenen Ehe (BVerfG FamRZ 1980, 326; FamRZ 2003, 1821, 1823).

    Zudem ändert die Rangfolge nichts an dem Grundsatz, dass die vom Gesetzgeber einer bestehenden Ehe eingeräumten Vorteile dieser nicht dadurch wieder entzogen werden dürfen, dass sie zugleich einer geschiedenen Ehe zugewiesen werden (BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823; BGH FamRZ 2005, 1817).

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Diese Erwägungen hat der BGH mit Urteil vom 15. März 2006 (FamRZ 2006, 683) auf die Änderung aller sonstigen das Einkommen des Unterhaltsschuldners belastenden Veränderungen übertragen, sofern diese dauerhaft und von dem Schuldner nicht vermeidbar sind.

    Da beide Ansprüche bedarfsprägend sind (BGH FamRZ 2006, 683), beeinflussen sie sich wechselseitig in ihrer Höhe.

    Dieses vermindert sich um den Tabellenbetrag für den bedarfsmindernd zu berücksichtigenden Kindesunterhalt (BGH FamRZ 2006, 683) sowie den Beitrag zur privaten Krankenversicherung für das Kind auf 2.305 Euro.

  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03

    Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Der Unterhaltsanspruch des kinderbetreuenden Elternteils wird in erster Linie von dem Bedarf des kleinen Kindes auf Pflege und Erziehung getragen (vgl. BGH, FamRZ 1998, 541; FamRZ 2005, 354; Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 5. Aufl. § 30 Rn. 19) und ist aus diesem Grund in jeder Hinsicht privilegiert.

    Dies zeigt sich besonders deutlich in der Ausweitung des Unterhaltsanspruchs aus § 1615 l BGB, der für die ersten Lebensjahre des Kindes einen von der Ehe unabhängigen Unterhaltsanspruch begründet - wobei sich wiederum eine inhaltliche Annäherung beider Ansprüche vollzieht (vgl. BGH FamRZ 2005, 354).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Denn die zweite Ehe genießt keinen geringeren Schutz als die Folgewirkungen aus einer geschiedenen Ehe (BVerfG FamRZ 1980, 326; FamRZ 2003, 1821, 1823).
  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81

    Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Der BGH hat grundsätzlich mit Ablauf von 15 Jahren eine den Vorrang sichernde lange Ehedauer angenommen (BGH FamRZ 1983, 886).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Zwar wirkt sich der Erwerbstätigenbonus in einer bestehenden Ehe nicht aus (BGH FamRZ 1989, 842; FamRZ 2002, 742).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Zudem ändert die Rangfolge nichts an dem Grundsatz, dass die vom Gesetzgeber einer bestehenden Ehe eingeräumten Vorteile dieser nicht dadurch wieder entzogen werden dürfen, dass sie zugleich einer geschiedenen Ehe zugewiesen werden (BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823; BGH FamRZ 2005, 1817).
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Aus den gleichen Erwägungen hat der BGH bei einer Ehedauer von knapp15 Jahren die Möglichkeit einer Befristung des Anspruchs gebilligt (BGH FamRZ 2006, 1006).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 59/88

    Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Zwar wirkt sich der Erwerbstätigenbonus in einer bestehenden Ehe nicht aus (BGH FamRZ 1989, 842; FamRZ 2002, 742).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gehört dieser Anspruch in seinem Kernbereich zum unverzichtbaren Scheidungsfolgenrecht (BGH FamRZ 2004, 601).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 31/86

    Unterhalt - Ehegatte - Scheidung - Neuer Ehegatte - Grundgesetz

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 61/83

    Verfassungsmäßigkeit - Vorrang von geschiedenen Ehegatten - Scheidung - Ehegatten

  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 7 UF 111/05

    Karrieresprung, Begrenzung/Befristung eines Unterhaltsanspruchs

  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03

    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1842 veröffentlicht ist, ist die Abänderungsklage ohne die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO auch rückwirkend zulässig.
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