Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und das Rechts zur Ausübung der Gesundheitsfürsorge; Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung einer Gefahr für das Kindeswohl
- Judicialis
BGB § 621 Abs. 1; ; BGB § 621 Zi. 1; ; BGB § 621 e; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; ZPO § 620 Zi. 1; ; ZPO § 621 g
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666 § 1666a
Voraussetzungen für eine Entziehung der elterlichen Sorge nach den §§ 1666 , 1666a BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gütersloh, 10.06.2005 - 16 F 1001/04
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 359 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 14.03.2003 - 19 UF 35/03
Systematik des § 1671 BGB; Übertragung des alleinigen Sorgerechts; Ausnahmefall …
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05
Eingriffe in das grundgesetzlich geschützte Recht der Eltern auf Ausübung der elterlichen Sorge sind daher nicht schon bei einer abstrakten Gefährdung, sondern erst dann zulässig, wenn eine gegenwärtig vorhandene Gefahr die Erwartung begründet, dass bei weiterer unbeeinflußter Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadens zum Nachteil des betroffenen Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. OLG Celle FamRZ 2003, 1490, 1491). - BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94
Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05
Entscheidend für die Frage der Eignung einer gerichtlichen Maßnahme zur Regelung der elterlichen Sorge sind nicht nur die, den Erlass der Maßnahme begründenden Umstände, sondern insbesondere auch die Möglichkeit der Durchsetzbarkeit der zu erlassenden Entscheidung (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 948, 949 f.).
- OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15
Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes: Begriff des Kindeswohl; …
Die Anwendung hoheitlichen Zwangs wird hingegen durch eine bevorstehende, künftige oder latente Gefahr noch nicht rechtfertigt (…BVerfG, BeckRS 2014, 49403, Rdnr. 30, 34; FamRZ 2009, 1472; NJW 1982, 1379, 1381; OLG Bremen, FamRZ 2010, 821; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1742; 2010, 1745; BeckRS 2006, 06867; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146, 147;… Staudinger- Coester, § 1666 Rdnr. 82, 87 f.). - OLG Frankfurt, 16.01.2015 - 4 UF 255/14
Zum Maßstab für die Prüfung des Entzugs der elterlichen Sorge
Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist daher erst dann gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. die ständige Rspr. des BVerfG, zuletzt Kammerbeschluss vom 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14 -, zitiert nach juris; außerdem BGH, FamRZ 1956, 350; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Hamm, 15.09.2014 - 3 UF 109/13
Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern
Erforderlich ist insoweit der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (BGH FamRZ 2005, 344; OLG Hamm FamRZ 2006, 359).
- OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 4 UF 54/15
Voraussetzungen für den Entzug des Umgangsbestimmungsrechts
Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. die ständige Rspr. des BVerfG, zuletzt Kammerbeschluss vom 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14 -, zitiert nach juris; außerdem BGH, FamRZ 1956, 350; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 10 UF 360/11
Sorgerechtsverfahren: Erforderlichkeit eines Sorgerechtsentzugs bei gravierenden …
Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 4 UF 385/14
Voraussetzungen für Entzug des Umgangsbestimmungsrechts
Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. die ständige Rspr. des BVerfG, zuletzt Kammerbeschluss vom 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14 -, zitiert nach juris; außerdem BGH, FamRZ 1956, 350; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 9 UF 105/07
Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Unterbringung der Kinder …
Erforderlich ist der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Brandenburg, 25.05.2020 - 13 UF 225/19
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Verhaltensauffälligkeiten des …
Eine Gefahr für das Kindeswohl im Sinne von § 1666 BGB setzt eine gegenwärtige, in solchem Maße bestehende Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2012, 99; FamRZ 2010, 720; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09
Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege …
Erforderlich ist der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (…Senat, aaO, m.w.N.; BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359; OLG Köln, FamRZ 2006, 877; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 63, m.w.N. sowie OLGR Brandenburg 2004, 114, m.w.N.). - OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 9 WF 7/08
Voraussetzungen einer Entziehung der elterlichen Sorge wegen Gefährdung des …
Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Frankfurt, 23.03.2017 - 4 UF 3/17
Teilentzug der Alleinsorge als ultima ratio
- OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 9 UF 5/08
Sorgerecht: Entziehung des einer Kindesmutter zustehenden Sorgerechts
- OLG Frankfurt, 27.11.2015 - 4 UF 353/14
Stellung als "Beteiligte/ter" eines Sorgerechts- bzw. Vormundschaftsverfahrens
- OLG Brandenburg, 03.06.2021 - 13 UF 15/20
Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge
- OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 9 UF 169/09
Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug wegen Streitereien unter den Kindeseltern und …
- OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf den Kindesvater wegen …
- OLG Brandenburg, 03.03.2014 - 10 UF 192/13
Elterliche Sorge: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur …
- OLG Frankfurt, 23.08.2012 - 4 UF 154/10
Aufhebung des Entzugs der Personensorge für ein Kind, das im Säuglingsalter in …
- OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 9 UF 51/07
Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug wegen erheblicher unterschiedlicher …
- OLG Hamm, 25.11.2013 - 8 UF 114/12
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge, da die Kindesmutter wegen …
- OLG Hamburg, 12.04.2021 - 2 UF 134/20
Entzug der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung: Anforderungen …
- OLG Hamm, 08.09.2015 - 3 UFH 3/15
Ablehnung eines Antrags des Kindesvaters auf vorläufige Untersagung eines …
- OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 4 UF 169/10
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 6 UF 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der noch rechtshängigen verbleibenden Teilentscheidung ; Änderungsbefugnis des § 18 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur Änderung der von ihm ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGG § 18; FGG § 24 Abs. 3
Änderung einer gerichtlichen Verfügung nach dem FGG durch das Rechtsmittelgericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zweibrücken, 01.01.1000 - 1 F 178/03
- OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 6 UF 3/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 359 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 17.12.2002 - 5 UF 112/00
Abänderung einer in Verfahren nach dem HKiEntÜ im Beschwerdeverfahren ergangenen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 6 UF 3/04
Das Rechtsmittelgericht darf die von ihm selbst erlassenen Entscheidungen nicht, auch nicht auf Antrag, ändern (…Schmidt, a.a.O., Rn.8;… Bassenge, a.a.O., Rn. 17), denn es kann nur wieder tätig werden, wenn es etwa im Instanzenzug erneut mit der Sache befasst wird (…Schmidt, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch PfOLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 961).
Rechtsprechung
LG Gießen, 25.11.2005 - 7 T 565/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Vergütung eines bestellten Betreuers zur Regelung mietrechtlicher Angelegenheiten und Vertretung in einem Zivilverfahren und einem Strafverfahren sowie weiteren Aufgabenkreisen wie u.a. die Gesundheitssorge; Bemessung eines Betreuungsaufwands
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Höhe des Stundenansatzes bei beruflicher Betreuung nach einem Betreuerwechsel
Verfahrensgang
- AG Gießen, 20.10.2005 - 231 XVII 1131/99
- LG Gießen, 25.11.2005 - 7 T 565/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 359
Wird zitiert von ...
- LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07
Festsetzung der Vergütung einer berufsmäßig tätigen Betreuerin; Vorliegen der …
In der Sache stellt diese Beschlussfassung aber keine Erweiterung des Aufgabenkreises dar (vgl. so zutreffend auch Zimmermann in FamRZ 2006, 1802, 1804 in der Kritik an einer Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1060 [OLG Zweibrücken 06.03.2006 - 3 W 3/06 ]: Dort hat das OLG Zweibrücken den für die Vermögenssorge und die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den früheren Betreuer bestellten neuen Betreuer vergütungsrechtlich als erstbestellten Betreuer behandelt, wogegen Zimmermann zu Recht anführt, dass gar keine Erweiterung des Aufgabenkreises vorgelegen habe, da die Vermögenssorge natürlich auch die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den früheren Betreuer beinhalte.) So liegt es auch hier, so dass die Kammer die Frage, ob eine solche Erweiterung des Aufgabenkreises eine Ausnahme für die Annahme einer erstmaligen Betreuerbestellung darstellen könne, nicht zu entscheiden braucht (vgl. diese Auffassung ablehnend LG Gießen FamRZ 2006, 359 [LG Gießen 25.11.2005 - 7 T 565/05 ];… diese Ausnahme bejahend für den Fall einer wesentlichen Erweiterung des Aufgabenkreises Palandt-Diederichsen a.a.O. und Bienwald FamRZ 2006, 360 ).