Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 19.10.2004 | LG Gießen, 25.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4548
OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05 (https://dejure.org/2005,4548)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2005 - 2 UF 240/05 (https://dejure.org/2005,4548)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2005 - 2 UF 240/05 (https://dejure.org/2005,4548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und das Rechts zur Ausübung der Gesundheitsfürsorge; Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung einer Gefahr für das Kindeswohl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 14.03.2003 - 19 UF 35/03

    Systematik des § 1671 BGB; Übertragung des alleinigen Sorgerechts; Ausnahmefall

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05
    Eingriffe in das grundgesetzlich geschützte Recht der Eltern auf Ausübung der elterlichen Sorge sind daher nicht schon bei einer abstrakten Gefährdung, sondern erst dann zulässig, wenn eine gegenwärtig vorhandene Gefahr die Erwartung begründet, dass bei weiterer unbeeinflußter Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadens zum Nachteil des betroffenen Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. OLG Celle FamRZ 2003, 1490, 1491).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94

    Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05
    Entscheidend für die Frage der Eignung einer gerichtlichen Maßnahme zur Regelung der elterlichen Sorge sind nicht nur die, den Erlass der Maßnahme begründenden Umstände, sondern insbesondere auch die Möglichkeit der Durchsetzbarkeit der zu erlassenden Entscheidung (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 948, 949 f.).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes: Begriff des Kindeswohl;

    Die Anwendung hoheitlichen Zwangs wird hingegen durch eine bevorstehende, künftige oder latente Gefahr noch nicht rechtfertigt (BVerfG, BeckRS 2014, 49403, Rdnr. 30, 34; FamRZ 2009, 1472; NJW 1982, 1379, 1381; OLG Bremen, FamRZ 2010, 821; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1742; 2010, 1745; BeckRS 2006, 06867; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 146, 147; Staudinger- Coester, § 1666 Rdnr. 82, 87 f.).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2015 - 4 UF 255/14

    Zum Maßstab für die Prüfung des Entzugs der elterlichen Sorge

    Eine ein staatliches Eingreifen rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls ist daher erst dann gegeben, wenn bei weiterer unbeeinflusster Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadens oder die Verfestigung eines bereits eingetretenen Schadens im Sinne einer Störung der Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist (vgl. die ständige Rspr. des BVerfG, zuletzt Kammerbeschluss vom 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14 -, zitiert nach juris; außerdem BGH, FamRZ 1956, 350; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359).
  • OLG Hamm, 15.09.2014 - 3 UF 109/13

    Deutsches Familiengericht darf ausländische Sorgerechtsentscheidung abändern

    Erforderlich ist insoweit der Eintritt eines sich mit einiger Sicherheit abzeichnenden Schadens, eine nur zukünftig drohende Gefahr genügt nicht (BGH FamRZ 2005, 344; OLG Hamm FamRZ 2006, 359).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 6 UF 3/04   

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https://dejure.org/2004,7454
OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 6 UF 3/04 (https://dejure.org/2004,7454)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.10.2004 - 6 UF 3/04 (https://dejure.org/2004,7454)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 6 UF 3/04 (https://dejure.org/2004,7454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der noch rechtshängigen verbleibenden Teilentscheidung ; Änderungsbefugnis des § 18 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur Änderung der von ihm ...

  • Judicialis

    FGG § 18; ; FGG § 24 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    FGG § 18; FGG § 24 Abs. 3
    Änderung einer gerichtlichen Verfügung nach dem FGG durch das Rechtsmittelgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 17.12.2002 - 5 UF 112/00

    Abänderung einer in Verfahren nach dem HKiEntÜ im Beschwerdeverfahren ergangenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.10.2004 - 6 UF 3/04
    Das Rechtsmittelgericht darf die von ihm selbst erlassenen Entscheidungen nicht, auch nicht auf Antrag, ändern (Schmidt, a.a.O., Rn.8; Bassenge, a.a.O., Rn. 17), denn es kann nur wieder tätig werden, wenn es etwa im Instanzenzug erneut mit der Sache befasst wird (Schmidt, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch PfOLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 961).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 25.11.2005 - 7 T 565/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30634
LG Gießen, 25.11.2005 - 7 T 565/05 (https://dejure.org/2005,30634)
LG Gießen, Entscheidung vom 25.11.2005 - 7 T 565/05 (https://dejure.org/2005,30634)
LG Gießen, Entscheidung vom 25. November 2005 - 7 T 565/05 (https://dejure.org/2005,30634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung eines bestellten Betreuers zur Regelung mietrechtlicher Angelegenheiten und Vertretung in einem Zivilverfahren und einem Strafverfahren sowie weiteren Aufgabenkreisen wie u.a. die Gesundheitssorge; Bemessung eines Betreuungsaufwands

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Höhe des Stundenansatzes bei beruflicher Betreuung nach einem Betreuerwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 359
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07

    Festsetzung der Vergütung einer berufsmäßig tätigen Betreuerin; Vorliegen der

    In der Sache stellt diese Beschlussfassung aber keine Erweiterung des Aufgabenkreises dar (vgl. so zutreffend auch Zimmermann in FamRZ 2006, 1802, 1804 in der Kritik an einer Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1060 [OLG Zweibrücken 06.03.2006 - 3 W 3/06 ]: Dort hat das OLG Zweibrücken den für die Vermögenssorge und die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den früheren Betreuer bestellten neuen Betreuer vergütungsrechtlich als erstbestellten Betreuer behandelt, wogegen Zimmermann zu Recht anführt, dass gar keine Erweiterung des Aufgabenkreises vorgelegen habe, da die Vermögenssorge natürlich auch die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den früheren Betreuer beinhalte.) So liegt es auch hier, so dass die Kammer die Frage, ob eine solche Erweiterung des Aufgabenkreises eine Ausnahme für die Annahme einer erstmaligen Betreuerbestellung darstellen könne, nicht zu entscheiden braucht (vgl. diese Auffassung ablehnend LG Gießen FamRZ 2006, 359 [LG Gießen 25.11.2005 - 7 T 565/05 ]; diese Ausnahme bejahend für den Fall einer wesentlichen Erweiterung des Aufgabenkreises Palandt-Diederichsen a.a.O. und Bienwald FamRZ 2006, 360 ).
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