Weitere Entscheidungen unten: LG Koblenz, 29.12.2004 | AG Ludwigshafen, 19.12.2005

Rechtsprechung
   LG Kassel, 30.11.2005 - 1 T 170/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15464
LG Kassel, 30.11.2005 - 1 T 170/05 (https://dejure.org/2005,15464)
LG Kassel, Entscheidung vom 30.11.2005 - 1 T 170/05 (https://dejure.org/2005,15464)
LG Kassel, Entscheidung vom 30. November 2005 - 1 T 170/05 (https://dejure.org/2005,15464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 Nr 1 GewSchG, § 1 Abs 1 Nr 3 GewSchG, § 4 GewSchG
    Gewaltschutzverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für neues Anordnungsverfahren trotz eines vollstreckbaren Vergleichs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erlass von Schutzanordnungen nach § 1 des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG); Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 361
  • FamRZ 2006, 561
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kassel, 05.07.2005 - 1 T 109/05

    Gewaltschutzverfahren: Unzulässiges weiteres Gewaltschutzverfahren nach

    Auszug aus LG Kassel, 30.11.2005 - 1 T 170/05
    Zur Begründung hat das Amtsgericht im Wesentlichen ausgeführt, einer Prozesskostenhilfebewilligung stehe zum einen entgegen, dass "über den selben Streitgegenstand" im Rahmen der Beschlussentscheidung der Kammer im Verfahren 1 T 109/05 (Beschluss vom 5. Juli 2005), mit dem die sofortige Beschwerde der nunmehrigen und auch damaligen Antragstellerin gegen einen ein Prozesskostenhilfegesuch zurückweisenden amtsgerichtlichen Beschluss im Verfahren 423 C 3410/05 AG Kassel zurückgewiesen worden war, abschließend entschieden worden sei, weil ausweislich der Antragsschrift vom 5. Oktober 2005 sich das jetzige Antragsbegehren auf die selbe Sache beziehe.

    Mit ihrer Beschwerdeschrift vom 12. Oktober 2005 macht die Antragstellerin geltend, entgegen der amtsgerichtlichen Entscheidung stehe die Prozesskostenhilfe-Beschwerdeentscheidung im Verfahren 1 T 109/05 einer erneuten Entscheidung nicht entgegen.

    Entgegen der amtsgerichtlichen Auffassung steht die Beschwerdeentscheidung der Kammer im Verfahren 1 T 109/05 LG Kassel vom 5. Juli 2005 einer Entscheidung im vorliegenden Verfahren nicht entgegen.

  • OLG München, 11.03.2008 - 4St RR 18/08

    Strafbarkeit nach dem Gewaltschutzgesetz bei Zuwiderhandlungen gegen einen

    Dieser Auslegung von § 4 Gewaltschutzgesetz folgt - soweit ersichtlich - auch die Rechtsprechung (vgl. LG Kassel vom 30.11.2005 Az. 1 T 170/05 Rn. 9, zitiert nach juris) und die einhellige Auffassung im Schrifttum (vgl. von Pechstadt NJW 2007, 1233/1236; Sering NJW-Spezial 2007, 375; Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 4 Gewaltschutzgesetz Rn. 8 f.).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 29.12.2004 - 2 T 980/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28254
LG Koblenz, 29.12.2004 - 2 T 980/04 (https://dejure.org/2004,28254)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29.12.2004 - 2 T 980/04 (https://dejure.org/2004,28254)
LG Koblenz, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 2 T 980/04 (https://dejure.org/2004,28254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Einzusetzendes Einkommen zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 361
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99

    Leistungsfähigkeit des Betreuten zur Deckung der Kosten der Betreuung

    Auszug aus LG Koblenz, 29.12.2004 - 2 T 980/04
    Gemäß § 1 der VO zur Durchführung des § 76 BSHG vom 28.11.1962 (BGBl. I S. 692) in der Fassung der Änderungs-VO vom 23.11.1976 (BGBl. I S. 3234) fallen unter § 76 BSHG alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur sowie ohne Rücksicht darauf, ob sie zu den Einkommensarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören und ob sie der Steuerpflicht unterliegen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562 f. m.w.N.).

    Diese Regelung verweist zwingend auf die vorhandenen einsetzbaren Mittel und bestimmt - im vorliegenden Zusammenhang - nicht ob, sondern nur, in welchem Umfang der Betreute im Wege des Regresses von der Staatskasse in Anspruch genommen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562 f. m.w.N.).

    Abzustellen ist auf die Verhältnisse des Einzelfalles (BayObLG FamRZ 2000, 562 f. ).

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Rechtsprechung
   AG Ludwigshafen, 19.12.2005 - 8 c XVII 79/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31669
AG Ludwigshafen, 19.12.2005 - 8 c XVII 79/05 (https://dejure.org/2005,31669)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 19.12.2005 - 8 c XVII 79/05 (https://dejure.org/2005,31669)
AG Ludwigshafen, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 8 c XVII 79/05 (https://dejure.org/2005,31669)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Umsatzsteuer bei Inklusivstundensatz

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 207/12

    Berufsbetreuervergütung: Anspruch des nicht umsatzsteuerpflichtigen

    a) Entgegen der Ansicht der Staatskasse ist bei der Berechnung der Vergütung für einen nicht umsatzsteuerpflichtigen Betreuer die Umsatzsteuer nicht aus den Stundensätzen des § 4 Abs. 1 VBVG heraus zu rechnen (vgl. OLG München FamRZ 2006, 1152; OLG Stuttgart FGPrax 2007, 131; LG Frankenthal FamRZ 2006, 1482; LG Mönchengladbach FamRZ 2006, 1229; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1858; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. September 2012 § 4 VBVG Rn. 60; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 4 VBVG Rn. 42; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 4 VBVG Rn. 30; aA AG Ludwigshafen FamRZ 2006, 361; Zimmermann FamRZ 2006, 1802, 1808).
  • OLG München, 17.05.2006 - 33 Wx 15/06

    Keine Kürzung der Betreuervergütung in Höhe der Umsatzsteuer

    bb) Ob der Stundensatz aus § 4 Abs. 1 VBVG bei nicht mehrwertsteuerpflichtigen Betreuern um die Umsatzsteuer zu kürzen ist, ist umstritten (für eine Kürzung: AG Ludwigshafen, FamRZ 2006, 361/362; gegen eine Kürzung: Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers 4. Aufl. Rn. 891; HK-BUR/Lütgens § 4 VBVG Rn. 11; Fröschle, Betreuungsrecht 2005 Rn. 245).
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