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   BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02   

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https://dejure.org/2005,1753
BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02 (https://dejure.org/2005,1753)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2005 - XII ZR 316/02 (https://dejure.org/2005,1753)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2005 - XII ZR 316/02 (https://dejure.org/2005,1753)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 242
    Ausgleichszahlung bei dinglicher Rückgewähr eines Überlassungsvertrages nach ZGB-DDR

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen Schwieger(groß-)eltern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dingliche Rückgewähr eines Grundstücksanteils; Bemessung einer Ausgleichszahlung; Vorliegen einer ehebezogenen Zuwendung durch einen "Überlassungsvertrag" über ein Grundstück; Rechtsverhältnis eigener Art bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehepartner des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überlassungsvertrag gegen Verpflichtung zur Pflege und Betreuung der Großmutter des geschiedenen Ehegatten; Rückgewähr ehebezogener Zuwendungen; Ausgleichszahlung

  • Judicialis

    BGB § 242 Bb; ; ZGB/DDR § 45 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZGB/DDR § 45 Abs. 3
    Rückabwicklung der Zuwendung eines von der Großmutter des geschiedenen Ehegatten zugewendeten Grundstücksanteils; Bemessung der Ausgleichszahlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Dingliche Rückgewähr eines geschänkten Grundstücksanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 664
  • MDR 2006, 693
  • NJ 2006, 268
  • FamRZ 2006, 394
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02
    b) Zur Bemessung der Ausgleichszahlung in solchen Fällen (im Anschluss an die Senatsurteile vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669 und vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365).

    Insoweit muss das wirtschaftliche Ergebnis einer dinglichen Rückgewähr identisch mit dem eines bloß schuldrechtlichen Rückausgleichs sein (Senatsurteile vom 4. Februar 1998 aaO und vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 367).

    In diesem Falle erschöpft sich die vom Zuwendungsempfänger nach Billigkeit geschuldete Ausgleichszahlung jedenfalls in dem Wert der Zuwendung, soweit dieser nicht bereits durch Leistungen aufgewogen wird, die der Zuwendungsempfänger im Hinblick auf die Zuwendung an den Zuwendenden erbracht hat; Wertsteigerungen, die der zugewandte Gegenstand nach der Zuwendung erfahren hat, verbleiben ebenso wie der zugewandte Gegenstand selbst grundsätzlich dem Zuwendungsempfänger (vgl. bereits Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 aaO 365).

    Da die Eheleute das Eigentum am Grundstück der Großmutter in Ansehung der Abfindung teilweise entgeltlich erworben haben, gebührt vielmehr auch der Wertzuwachs, den dieses Grundstück inzwischen aufgrund der deutschen Einheit erfahren hat, in dem Umfang den Erwerbern, in dem sie dieses Grundstück entgeltlich erworben haben (vgl. bereits Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 aaO); denn insoweit ergeben sich zwischen einem vor der Wiedervereinigung vereinbarten und durchgeführten Grundstückskauf und der hier vorliegenden familienrechtlich geprägten Grundstücksüberlassung keine Unterschiede: In beiden Fällen ist für den erworbenen Gegenstand ein Preis entrichtet worden.

    Wie der Senat bereits klargestellt hat, geht es bei der Bemessung des dem rückgewährpflichtigen Zuwendungsempfänger geschuldeten Ausgleichs in Fällen der vorliegenden Art nicht um eine Rückabwicklung nach Bereicherungsgrundsätzen; Maßstab sind vielmehr die Grundsätze der Billigkeit , die einen Aufwendungsersatz rechtfertigen (Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 aaO).

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02
    b) Zur Bemessung der Ausgleichszahlung in solchen Fällen (im Anschluss an die Senatsurteile vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669 und vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehepartner des leiblichen Kindes zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Lebens regelmäßig ein Rechtsverhältnis eigener Art anzunehmen, das mit den ehebezogenen Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar ist (Urteil vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669 f.).

    Ähnliches gilt bei Zuwendungen von Eltern oder Großeltern eines Ehegatten an den mit ihnen nicht verwandten anderen Ehegatten (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 1998 aaO 670).

    Insoweit muss das wirtschaftliche Ergebnis einer dinglichen Rückgewähr identisch mit dem eines bloß schuldrechtlichen Rückausgleichs sein (Senatsurteile vom 4. Februar 1998 aaO und vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 367).

  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

    Auszug aus BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02
    Dabei kann dahinstehen, ob - wie die Revision meint - in diesem Vortrag überhaupt eine Tatsachenbehauptung zu finden ist, der Beklagte sich eine solche Behauptung zu eigen gemacht hat und die Großmutter diese Behauptung - weil zugestanden - später nicht mehr widerrufen konnte (zur möglichen Bindungswirkung eines vorweggenommenen Geständnisses etwa BGH Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 70/03 - NJW 2004, 513, 515 f.; Zöller/Greger ZPO 25. Aufl. § 288 Rdn. 3 a).
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02
    Ob die Voraussetzungen eines solchen Ausnahmefalles vorliegen, unterliegt im Wesentlichen tatrichterlicher Beurteilung (BGHZ 68, 299, 305).
  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteile vom 7. September 2005, XII ZR 316/02, FamRZ 2006, 394 m.w.N.; BGH, 12. April 1995, XII ZR 58/94, BGHZ 129, 259, 263).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats war bei Zuwendungen, die Schwiegereltern an den Ehepartner des leiblichen Kindes mit Rücksicht auf dessen Ehe mit ihrem Kind und zur Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens machen, regelmäßig ein Rechtsverhältnis eigener Art anzunehmen, das mit den ehebezogenen Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar war (Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366; vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669 f. und BGHZ 129, 259, 263).

    Hierbei wird es insbesondere auf die Abwägungskriterien zurückgreifen können, die nach der bisherigen Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlicher Zuwendungen heranzuziehen waren (vgl. Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Ist dies infolge des Scheiterns der Ehe des Kindes der Fall, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (vgl. Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 367; vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670 und BGHZ 129, 259, 264).

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

    Neben der Ehedauer sind dabei unter anderem die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Schwiegereltern und früheren Ehegatten, der Umfang der durch die Zuwendung bedingten und beim Schwiegerkind noch vorhandenen Vermögensmehrung, aber auch mit der Schenkung verbundene Erwartungen des Zuwendenden hinsichtlich seiner Versorgung im Alter von Bedeutung (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 6. Aufl. Rn. 562 ff. mwN).

    Ob die Voraussetzungen eines solchen Ausnahmefalls vorliegen, unterliegt der tatrichterlichen Beurteilung (vgl. Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Der Bundesgerichtshof hat die Verpflichtung zur dinglichen Rückgewähr von Grundeigentum bejaht bei der Gefährdung des Wohnrechts und der Altersversorgung des Zuwendenden wegen möglicher oder gar angedrohter Zwangsversteigerung (Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2005, 394, 395 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670) oder wenn die im Grundstücksübereignungsvertrag übernommene Pflegeverpflichtung wegen eines tiefen Zerwürfnisses nicht mehr erbracht werden kann (BGH Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93 - NJW-RR 1995, 77, 78).

    Das wird - von den Fällen kurzer Ehedauer abgesehen (vgl. Hahne FF 2010, 271, 272; Stein FPR 2012, 88, 89) - regelmäßig einen an das Schwiegerkind Zug um Zug gegen die dingliche Rückgewähr zu leistenden angemessenen Ausgleich in Geld bedingen (Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Dieser Ausgleich soll bewirken, dass der in Natur rückgewährpflichtige Ehegatte im wirtschaftlichen Ergebnis nicht anders steht als er stünde, wenn ihm der zugewendete Gegenstand verbliebe und der Zuwendende von ihm für die Zuwendung, soweit deren Geschäftsgrundlage entfallen ist, seinerseits eine Ausgleichszahlung verlangen könnte (vgl. zur Bemessung Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 f.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14

    Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe:

    (1) Bereits seit dem Urteil vom 12. April 1995 (BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060 ff.) bestand eine gefestigte Rechtsprechung des Senats zum Ausgleich von schwiegerelterlichen Zuwendungen (vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669 f.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365 ff. und vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394 ff.).

    Außerdem kam nach der früheren Rechtsprechung des Senats ein auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gestützter Ausgleichsanspruch der Schwiegereltern in Betracht, wenn diese mit der Zuwendung ein in die Zukunft gerichtetes Eigeninteresse verfolgt hatten (Senatsurteil BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1061) oder ein schützenswertes Interesse an der gegenständlichen Rückgewähr des an das Schwiegerkind überlassenen Vermögensgegenstands bestand (vgl. Senatsurteil vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 396).

    Denn schon auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung des Senats kamen Ansprüche der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn der Fortbestand der durch die Zuwendung herbeigeführten Vermögenslage nach dem Scheitern der Ehe den Schwiegereltern nicht zumutbar war, weil das eigene Kind durch den güterrechtlichen Ausgleich zwischen den Ehegatten nicht angemessen an der Zuwendung teil hatte (Senatsbeschluss BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1062), die Schwiegereltern mit der Zuwendung ein in die Zukunft gerichtetes Eigeninteresse verfolgt hatten (Senatsurteil BGHZ 129, 259 = FamRZ 1995, 1060, 1061) oder ein schützenswertes Interesse an der gegenständlichen Rückgewähr des an das Schwiegerkind überlassenen Vermögensgegenstands bestand (vgl. Senatsurteil vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 396).

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der bisherigen Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren (Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58; vgl. auch Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Falls dies Folge der Scheidung der Zuwendungsempfänger ist, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 59; vgl. auch Senatsurteil vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395).

  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

    Falls dies Folge des Scheiterns der Ehe des Kindes mit dem Zuwendungsempfänger ist, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 59 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 29; vgl. auch Senatsurteil vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395).

    Neben der Ehedauer sind dabei unter anderem die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Schwiegereltern und früheren Ehegatten, der Umfang der durch die Zuwendung bedingten und beim Schwiegerkind noch vorhandenen Vermögensmehrung, aber auch mit der Schenkung verbundene Erwartungen des Zuwendenden hinsichtlich seiner Versorgung im Alter von Bedeutung (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 6. Aufl. Rn. 562 ff. mwN).

  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23

    Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück

    Auch kann dem Umstand Rechnung zu tragen sein, dass der mit der Zuwendung verfolgte Zweck bis zum Scheitern der Ehe erreicht worden und im Hinblick darauf der Rückübertragungsanspruch wegen Zweckerreichung zu kürzen ist (BGH FamRZ 2006, 394; OLG Düsseldorf NJW 2014, 2512; MüKoBGB/Koch § 1363 BGB Rn. 31; Wever, Die ehebezogene Zuwendung in der Vermögensauseinandersetzung, FamRZ 2021, 329, 335 m. w. N.).

    Bei einer zugunsten eines zur Rückübertragung Verpflichteten zu bemessenden Ausgleichszahlungen können jedenfalls solche Wertsteigerungen zu berücksichtigen sein, die der zugewandte Gegenstand nach der Zuwendung bis zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage erfahren hat (BGH NJW-RR 2006, 664; NJW 1999, 353).

  • LG Limburg, 12.03.2012 - 2 O 384/10

    Klage auf Rückgabe von Goldgeschenken nach Scheidung türkischer Eheleute:

    Rückforderungsansprüche kommen danach bei Scheitern der Ehe allerdings nur in Betracht, wenn die Beibehaltung der bestehenden Vermögensverteilung mit Treu und Glauben unvereinbar und unzumutbar wäre (BGHZ 129, S. 263; BGH NJW 1999, S. 353; BGH NJW-RR 2006, S. 664).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2012 - 16 UF 249/11

    Rückforderung von Schenkungen an ein Schwiegerkind: Vertragsanpassung wegen

    Beides rechtfertige eine dingliche Rückgewähr (BGH FamRZ 2006, 394ff).

    Dabei können die Abwägungskriterien der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu unbenannten schwiegerelterlicher Zuwendungen entnommen werden (vgl. BGH, FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Es geht bei der Bemessung des dem rückgewährpflichtigen Beschenkten geschuldeten Ausgleichs nicht um eine Rückabwicklung nach Bereicherungsgrundsätzen; Maßstab sind vielmehr die Grundsätze der Billigkeit (vgl. BGH FamRZ 2006, 394 - 397).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 3 UF 2/14

    Rückforderungen von Zuwendungen an ein Schwiegerkind nach Scheidung der Ehe

    d) Als Rechtsfolge aus dem Wegfall der Geschäftsgrundlage hat eine Anpassung des Schenkungsvertrages unter Beachtung der Abwägungskriterien zu erfolgen, die nach der früheren Rechtsprechung des BGH zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen heranzuziehen waren (BGH FamRZ 2010, 958 bei Juris Rn. 58, unter Verweis auf BGH FamRZ 2006, 394; BGH FamRZ 1999, 365; BGH FamRZ 1998, 669).

    aa) Zunächst ist als Abwägungskriterium zu berücksichtigen, inwieweit sich die mit der Schenkung verbundene Erwartung, dass das eigene Kind angemessen von der Schenkung profitiert, verwirklicht hat, das eigene Kind also die mitfinanzierte Immobilie bis zum endgültigen Scheitern der Ehe mitgenutzt hat (BGH FamRZ 2010, 958; BGH FamRZ 2006, 394).

  • OLG Jena, 26.09.2014 - 4 UF 322/14

    Verjährung von Ansprüchen der Schwiegereltern gegen den Schwiegersohn auf

    Bei Zuwendungen, die Schwiegereltern an den Ehepartner des leiblichen Kindes mit Rücksicht auf dessen Ehe mit ihrem Kind und zur Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens machten, wurde regelmäßig ein Rechtsverhältnis eigener Art angenommen, das mit den ehebezogenen Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar sei (BGH, FamRZ 2006, 394 ; FamRZ 1999, 365, 366; FamRZ 1998, 669 f. und NJW 1995, 1889 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern

  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 13 UF 698/20

    Rückzahlung von Eltern-Schenkungen nach Ehescheidung der Kinder Voraussetzungen

  • OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15

    Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern wegen Wegfalls der

  • OLG Celle, 05.11.2012 - 10 UF 246/12

    Voraussetzungen für den Rückforderungsanspruch einer Schwiegereltern-Zuwendung

  • OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22

    Rückforderung einer Schenkung an den früheren Schwiegersohn nach Scheidung von

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