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   BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01   

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https://dejure.org/2006,1949
BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01 (https://dejure.org/2006,1949)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2006 - XII ZB 206/01 (https://dejure.org/2006,1949)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - XII ZB 206/01 (https://dejure.org/2006,1949)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich von Versorgungsansprüchen; Ermittlung einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft; Voraussetzungen für die Annahme der Dynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium; Grundsätze zur Berücksichtigung nicht volldynamischer Versorgungen in der ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 6; ; BeamtVG § 55

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 6; BeamtVG § 55
    Ruhensberechnung von Anwartschaften auf berufsständische Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Ruhensberechnung: Anwartschaft auf Zusatzversorgung öff. Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 579
  • MDR 2006, 1046
  • FamRZ 2006, 397
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.04.1987 - IVb ZB 127/84

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Anwartschaft auf Beamtenversorgung und

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Bei der Ruhensberechnung nach § 1587 a Abs. 6, 2. Halbs. BGB i.V. mit § 55 BeamtVG ist eine zur Kürzung führende, nicht volldynamische Anwartschaft auf berufsständische Versorgung nicht mit ihrem Nominalbetrag, sondern nur mit ihrem anhand der Barwert-Verordnung dynamisierten Wert zu berücksichtigen (Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. April 1987 - IVb ZB 127/84 - FamRZ 1987, 798).

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass eine statische Versorgungsanwartschaft aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nur nach ihrem anhand der Barwert-Verordnung dynamisierten Wert bei der Ruhensberechnung Berücksichtigung finden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 1987 - IVb ZB 127/84 - FamRZ 1987, 798, 799 und vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 126/84 - FamRZ 1988, 49, 51; zustimmend RGRK/Wick, BGB, 12. Aufl. § 1587 a Rdn. 418; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 a, Rdn. 83; Staudinger/Rehme, BGB [2004], § 1587 a, Rdn. 506; Bamberger/Roth/Bergmann, BGB, § 1587 a, Rdn. 34; Wick, Der Versorgungsausgleich Rdn. 126).

    Sie verstellen den Blick darauf, dass es sich bei der Frage, mit welchem Wert die Anwartschaft auf eine nicht volldynamische Versorgung in die Ruhensberechnung nach § 1587 a Abs. 6 BGB in Verbindung mit § 55 BeamtVG einzustellen ist, um die Frage nach der Bewertung dieses Rentenanrechtes für die Zwecke des Versorgungsausgleiches handelt (Senatsbeschluss vom 29. April 1987 aaO).

    Würde ein nicht dynamisches Rentenanrecht im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei der Ruhensberechnung nach § 55 BeamtVG mit dem Nominalbetrag und in der Ausgleichsbilanz mit dem dynamisierten Betrag bewertet, wäre dies nicht nur systemwidrig, sondern würde auch eine nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung des ausgleichsberechtigten Ehegatten bewirken; dieser müsste die Kürzung der Versorgung des Beamten in einem Maße mittragen, welches seine Teilhabe an der diese Kürzung verursachenden Rente überstiege (Senatsbeschluss vom 29. April 1987 aaO).

  • BGH, 10.07.2002 - XII ZB 122/99

    Bewertung von Versorgungsanrechten der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Diese individuelle Beitragsdynamik entspricht der Anpassung der Anwartschaften an die allgemeine Einkommensentwicklung nach dem Vorbild der gesetzlichen Rentenversicherung nicht (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20. September 1995 - XII ZB 87/94 - FamRZ 1996, 481, 482 und vom 10. Juli 2002 - XII ZB 122/99 - FamRZ 2002, 1554, 1555).

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass es der Beurteilung als volldynamisch nicht entgegensteht, wenn Anpassungen aus Überschusserträgen stammen und in der maßgeblichen Versorgungsordnung kein Rechtsanspruch auf Anpassung vorgesehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2002 aaO und vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 167 f.).

  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 155/84

    Anwartschaft - Versorgungswerk - Volldynamisch - Statisch

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Das Oberlandesgericht hat die beim Versorgungswerk der LÄK Hessen erworbenen Anrechte des Ehemannes im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362, vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 88/85 - FamRZ 1989, 951, 952 und vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165 f.) nur im Leistungsstadium als dynamisch, im Anwartschaftsstadium jedoch als statisch bewertet.

    Im Falle des Versorgungswerkes der LÄK Hessen hat der Senat ein weiteres gewichtiges Kriterium für die fehlende Dynamik im Anwartschaftsstadium in den Regelungen zur Verwendung der Überschüsse gesehen, die nach damaligem Satzungsrecht nur zur Verbesserung der laufenden Renten, nicht aber für eine Wertsteigerung der Rentenanwartschaften verwendet werden durften (Senatsbeschluss vom 21. Januar 1987 aaO).

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 255/03

    Bewertung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Anrechte bei Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes, die ihre Satzung nach der von einer Arbeitsgruppe der gemeindlichen Zusatzversorgungskassen erarbeiteten Mustersatzung geändert haben, sind nach der Neuregelung der Satzung nur noch im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch anzusehen (Senatsbeschlüsse vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706: Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden; vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - FamRZ 2005, 878: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 209/03 - FamRZ 2005, 1532: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 152/01

    Ermittlung des Barwertes von Anwartschaften in der Bayerischen

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Maßgebend ist nunmehr die durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Barwert-Verordnung vom 26. Mai 2003 (BGBl I S. 728) geänderte Fassung, gegen deren Anwendung derzeit keine durchgreifenden Bedenken bestehen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 152/01 - FamRZ 2003, 1639 f.).
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 209/03

    Bewertung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Anrechte bei Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes, die ihre Satzung nach der von einer Arbeitsgruppe der gemeindlichen Zusatzversorgungskassen erarbeiteten Mustersatzung geändert haben, sind nach der Neuregelung der Satzung nur noch im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch anzusehen (Senatsbeschlüsse vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706: Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden; vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - FamRZ 2005, 878: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 209/03 - FamRZ 2005, 1532: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen).
  • BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04

    Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Anrechte bei Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes, die ihre Satzung nach der von einer Arbeitsgruppe der gemeindlichen Zusatzversorgungskassen erarbeiteten Mustersatzung geändert haben, sind nach der Neuregelung der Satzung nur noch im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch anzusehen (Senatsbeschlüsse vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706: Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden; vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - FamRZ 2005, 878: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 209/03 - FamRZ 2005, 1532: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Soweit die weitere Beschwerde im Übrigen die Verfassungsmäßigkeit der Barwert-Verordnung in der bei Erlass der Beschwerdeentscheidung gültigen Fassung bezweifelt, hat der Gesetzgeber solchen Bedenken im Anschluss an die Entscheidung des Senats vom 5. September 2001 (BGHZ 148, 351, 354 ff.) Rechnung getragen und die Barwert-Verordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2003 novelliert.
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 229/01

    Berücksichtigung von Versorgungsanwartschaften im öffentlichen Dienst; Berechnung

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Die Zurückverweisung gibt dem Oberlandesgericht zugleich Gelegenheit zur Einholung neuer Auskünfte zur Höhe der Beamtenversorgungen der Parteien, da die vorliegenden Auskünfte naturgemäß noch nicht das Versorgungsänderungsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) und die Absenkung der Sonderzuwendungen berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 229/01 - FamRZ 2006, 98, 99).
  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass es der Beurteilung als volldynamisch nicht entgegensteht, wenn Anpassungen aus Überschusserträgen stammen und in der maßgeblichen Versorgungsordnung kein Rechtsanspruch auf Anpassung vorgesehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2002 aaO und vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 167 f.).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90

    Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht

  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 126/84

    Verringerung der Versorgungsbezüge von Beamten durch Anwartschaften auf

  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 87/94

    Einbeziehung von Anwartschaften der erweiterten Honorarverteilung der

  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 88/85

    Realteilung von Anrechten der Kassenärztlichen Versorgung in Hessen

  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 35/85

    Einbeziehung von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 179/03

    Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung bei Zusammentreffen mit einer

  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 453/14

    Versorgungsausgleich: Ruhen einer Beamtenversorgung wegen Versorgung aus einer

    Dementsprechend ist im Rahmen der Berechnungen der (Gesamt-)Kürzungsbetrag für das Ruhegehalt des ausgleichsverpflichteten Ehegatten ins Verhältnis seiner ehebezogenen Dienstzeit bei der zwischen- bzw. überstaatlichen Einrichtung zu deren Gesamtzeit zu setzen (Senatsbeschluss vom 11. Oktober 1995 - XII ZB 137/91 - FamRZ 1996, 98, 103) und der auf diese Weise ermittelte eheanteilige Kürzungsbetrag vom zuvor errechneten Ehezeitanteil seiner Versorgungsanwartschaften in Abzug zu bringen (vgl. zu § 55 BeamtVG Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2000 - XII ZB 16/96 - FamRZ 2000, 746, 747; vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 179/03 - FamRZ 2005, 511, 512 und vom 18. Januar 2006 - XII ZB 206/01 - FamRZ 2006, 397, 399).
  • OLG Celle, 25.09.2006 - 10 UF 201/06

    Anwartschaften zweier Ehegatten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Hierdurch sah der BGH seine verfassungsrechtlichen Bedenken bereits ausgeräumt (BGH FamRZ 2003, 1639; 2006, 397, 399).
  • OLG Celle, 22.11.2006 - 10 UF 187/06

    Berechnung der Anrechte eines Ehezeitanteils bei dem Versorgungswerk der

    Denn die Höhe der Anwartschaft bestimmt sich (nahezu) ausschließlich nach der Höhe entrichteter Beiträge (vgl. z.B. BGH FamRZ 1992, 165 und 2006, 397 zum Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen. BGH NJW-RR 1996, 130 zum Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. BGH FamRZ 2005, 430 und OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2073 zum Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg).
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