Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung für den Erwerb einer Eigentumswohnung; Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks; Vorliegen einer Schenkung bei ehebedingten Zuwendungen; Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 516 § 530 § 531 § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1
Rückforderung ehebedingter Zuwendungen durch Dritte bei Scheitern der Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Dem Schwiegersohn Geld für Eigentumswohnung gegeben - Nach der Scheidung verlangt die Schwiegermutter das Geld zurück
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Rückforderung - Schenkung oder ehebedingte Zuwendung?
Verfahrensgang
- LG Mainz, 26.08.2004 - 1 O 245/03
- OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 437
- FamRZ 2006, 412
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Verfolgung auch eigener, in die Zukunft gerichteter Interessen zumindest indiziell gegen eine Zuwendung spricht, die nur die Ehegemeinschaft begünstigen soll (vgl. BGH NJW 1995, 1889 m.w.N.).Schließlich ist auch nicht ersichtlich, inwieweit das Belassen des Geldes beim Beklagten der Klägerin unzumutbar sein soll (vgl. dazu auch BGH NJW 1995, 1889, 1891 im Hinblick auf den güterrechtlichen Ausgleich).
- BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof auch auf ehebedingte Zuwendungen Dritter - etwa der Eltern oder Schwiegereltern - übertragen (vgl. BGH WM 1998, 1088 ; BGH NJW 1995, 1989).Damit war die Zuwendung nicht vergleichbar mit der Zuwendung eines Familienheims (vgl. BGH WM 1998, 1088 ; OLG Oldenburg NJW 1994, 1539 ; OLG Köln JuS 1994, 708 mit Anmerkung Karsten Schmidt), das dem ehelichen und familiären Leben dient und den Lebensmittelpunkt darstellt.
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Es kommt auf eine wertende Betrachtung des Gesamtverhaltens des Beschenkten im Vergleich mit dem gesamten Verhalten des Schenkers an (vgl. BGH FamRZ 2005, 337 ; BGH NJW 2002, 2461 ; BGH NJW 1992, 183 ).
- BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90
Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Den (subsidiären - vgl. BGH NJW 1992, 2690 ) Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 S.2 2.Alt. BGB ) hat das Landgericht zu Recht nicht durchgreifen lassen, da ein Fall der Zweckverfehlung nicht gegeben ist. - BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89
Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Eine Zuwendung unter Ehegatten, der die Vorstellung oder Erwartung zugrunde liegt, dass die eheliche Gemeinschaft Bestand haben werde oder die sonst um der Ehe willen als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht sind und die darin ihre Geschäftsgrundlage hat, stellt keine Schenkung dar, sondern eine ehebedingte Zuwendung (BGH NJW-RR 1990, 386 m.w.N.). - BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97
Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Während schwere Verfehlungen eines Beschenkten sich nicht gegen den Schenker selbst zu richten brauchen, sondern auch gegen einen nahen Angehörigen des Schenker gerichtet sein können, damit sie zum Anlass für einen Widerruf der Schenkung genommen werden können, muss wegen der Zweckrichtung des § 530 Abs. 1 BGB in jedem Fall geprüft und festgestellt werden, ob dem beanstandeten Verhalten des Beschenkten grober Undank gerade gegenüber dem Schenker entnommen werden kann (BGH NJW 1999, 1623 ). - OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93
Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Damit war die Zuwendung nicht vergleichbar mit der Zuwendung eines Familienheims (vgl. BGH WM 1998, 1088 ; OLG Oldenburg NJW 1994, 1539 ; OLG Köln JuS 1994, 708 mit Anmerkung Karsten Schmidt), das dem ehelichen und familiären Leben dient und den Lebensmittelpunkt darstellt. - BGH, 05.10.2004 - X ZR 25/02
Rückforderung einer Schenkung wegen schwerer Verfehlung des Beschenkten und wegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Es kommt auf eine wertende Betrachtung des Gesamtverhaltens des Beschenkten im Vergleich mit dem gesamten Verhalten des Schenkers an (vgl. BGH FamRZ 2005, 337 ; BGH NJW 2002, 2461 ; BGH NJW 1992, 183 ). - BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90
Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Es kommt auf eine wertende Betrachtung des Gesamtverhaltens des Beschenkten im Vergleich mit dem gesamten Verhalten des Schenkers an (vgl. BGH FamRZ 2005, 337 ; BGH NJW 2002, 2461 ; BGH NJW 1992, 183 ). - BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90
Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04
Im Falle des Scheiterns der Ehe könne Zuwendungen unter Ehegatten nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu Ausgleichsansprüchen führen, wenn dem zuwendenden Ehegatten die Beibehaltung der durch die Zuwendung an den anderen herbeigeführten Vermögensverhältnisse nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist (BGH NJW 1993, 385 m.w.N.).
- BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14
Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe: …
(2) Da sich die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 1444; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1065, 1066; OLG Köln NJW 2009, 1005, 1007; KG NJW-RR 2007, 365, 366 f.; OLG Koblenz FamRZ 2006, 412, 413; OLG München FamRZ 2004, 196 f.; OLG Celle FamRZ 2003, 1657, 1658; OLG Dresden FamRZ 1997, 739) und das Schrifttum (…vgl. etwa Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 5. Aufl. Rn. 567;… Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Teil IX Rn. 92;… Hoppenz Familiensachen 9. Aufl. § 1372 BGB Rn. 48) dieser Rechtsprechung des Senats angeschlossen hatten, bestand bis zur Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 3. Februar 2010 keine Rechtsunsicherheit, die es den Antragstellern aus diesem Grunde unzumutbar gemacht hat, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Verjährung zu hemmen.