Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Amtshaftung: Keine Haftung des Jugendamts für Pflichtverletzung der Pflegeeltern bei vorläufiger Unterbringung eines Kindes mit Zustimmung des Sorgeberechtigten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Gefährdung für das Kindeswohl; Zustimmung zu vom Jugendamt veranlassten vorläufigen Schutzmaßnahmen durch ein sorgeberechtigtes Elternteil; Verletzung von Aufsichtspflichten durch Mitarbeiter des Jugendamtes im Rahmen einer vorläufigen Schutzmaßnahme in ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Jugendamts im Rahmen der Unterbringung eines Kindes bei Pflegeeltern - mögliche Amtshaftung bei Pflichtverletzung der Pflegeeltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)
Keine Haftung des Landkreises Reutlingen für verunglücktes Pflegekind
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 18.02.2005 - 7 O 560/03
- OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 164/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3579
- NJW 2006, 1168 (Ls.)
- FamRZ 2006, 416 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91
Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Entscheidend ist hierbei, ob die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung Einfluss nimmt, dass sie die Tätigkeit wie ihre eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muss, wie wenn der Beauftragte lediglich als Werkzeug der öffentlichen Behörde bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig geworden wäre (BGHZ 48, 98; BGHZ 121, 161).Danach kann sich die öffentliche Hand jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grundsätzlich durch einen privatrechtlichen Vertrag nicht entziehen (BGHZ 121, 161).
- BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03
Zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Das oberste Ziel des SGB VIII ist, die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und ihnen ein an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien orientiertes System von beratenden und unterstützenden Leistungen anzubieten (BGH NJW 2005, 68; BT-Drucks. 11/5948, Vorblatt).Außerdem würde eine starke Einflussnahme durch das Jugendamt auch dem Grundgedanken des Jugendhilferechts, wonach das Jugendamt nur beratend und unterstützend tätig sein soll (BGH NJW 2005, 68; BT-Drucks. 11/5948, Vorblatt), widersprechen.
- BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52
Haftung des Amtsvormunds
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Die Haftung als Amtsvormunds wäre grundsätzlich nicht anders zu beurteilen wie die Haftung des Vormunds nach § 1833 BGB (BGHZ 9, 255; BGH NJW 1980, 2249).
- LG Tübingen, 18.02.2005 - 7 O 560/03
Amtshaftungsklage gegen den Jugendamtsträger bei Verletzung eines bei einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 18.02.2005 (7 O 560/03) wird zurückgewiesen. - BVerwG, 12.08.2004 - 5 C 51.03
Inobhutnahme, Kostenerstattung nach - von unbegleitet eingereisten ausländischen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Allein mit der Unterrichtung des Personensorgeberechtigten und dessen Zustimmung in die Inobhutnahme ist die vorläufige Schutzmaßnahme noch nicht beendet (BVerwG NVwZ-RR 2005, S. 119;… Wiesner u.a., a.a.O., § 42, Rn. 8d;… Schellhorn-Mann, a.a.O., § 42 Rn. 11;… Röchling in LPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 42, Rn. 9;… a. A.: Jans/Happe/Saurbier, a.a.O., § 42 Rn. 40 u. § 43 Rn. 26). - OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 5 UF 13/96
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Ein Verlust des elterlichen Sorgerechts ist damit nicht verbunden (OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 1026). - BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65
Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Entscheidend ist hierbei, ob die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung Einfluss nimmt, dass sie die Tätigkeit wie ihre eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muss, wie wenn der Beauftragte lediglich als Werkzeug der öffentlichen Behörde bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig geworden wäre (BGHZ 48, 98; BGHZ 121, 161). - BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Eine geschützte Grundrechtsposition ist erst dann gegeben, wenn bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und den Pflegeeltern eine gewachsene Bindung entstanden ist (BVerfGE 68, 176). - BGH, 04.06.1980 - IVb ZR 514/80
Pflicht des Vormundes zur Versicherung des Mündels gegen gesetzliche Haftpflicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Die Haftung als Amtsvormunds wäre grundsätzlich nicht anders zu beurteilen wie die Haftung des Vormunds nach § 1833 BGB (BGHZ 9, 255; BGH NJW 1980, 2249). - RG, 01.05.1911 - IV 413/10
Haftung des Vormundes für Hilfspersonen; Beweislast
Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
Nach herrschender Auffassung haftet der Vormund gemäß § 1833 BGB bei der zulässigen Übertragung von Aufgaben an Dritte aber nur, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig einem ungeeigneten Dritten die Erledigung der Angelegenheit übertragen oder bei der nach Lage des Falles gebotenen Unterweisung oder Überwachung des Dritten etwas versäumt hat (RGZ 76, 185;… Staudinger-Engler, BGB, 2004, § 1833, Rn. 40;… Palandt-Diederichsen, BGB, 64 Aufl., § 1833, Rn. 5). - BVerwG, 16.10.1980 - 5 C 60.79
Rechtsweg bei Streitigkeiten im Bereich der öffentlich-rechtlichen …
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 164/05
Haftung des Jugendamts bei vorläufiger Unterbringung in einer Pflegefamilie
Mit Recht hat das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 2005, 3579 veröffentlicht ist, auf die Klägerinnen nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangene Ansprüche des verletzten Kindes verneint. - SG Düsseldorf, 13.12.2016 - S 7 R 2581/14 So hat beispielsweise das OLG Stuttgart ausgeführt, dass die Rechtsnatur von Pflegeverträgen umstritten sei, es komme ein Auftragsverhältnis mit Elementen des Dienst, Werk- und Mietvertrags in Betracht (Urteil vom 20.07.2005, 4 U 81/05).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 2 UF 119/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1375 Abs 2 BGB, § 138 ZPO
Zugewinnausgleich: Darlegungslast des nicht beweisbelasteten Ausgleichsschuldners - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1375 Abs. 2; ZPO § 138
Berechnung des Trennungsunterhalts-Darlegungslast bei in der Bilanz des Endvermögens nicht vorhandenem größeren Geldbetrag - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld - F 442/01
- OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 2 UF 119/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 7
- FamRZ 2006, 416
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bamberg, 02.08.2001 - 2 UF 189/01
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2005 - 2 UF 119/05
Wie sich aus den vom Amtsgericht in Bezug genommenen und den Parteien bekannten Akten des Vorprozesses der Parteien betreffend den Trennungsunterhalt (F 758/00 - AG Bad Hersfeld, abgeschlossen durch Senatsurteil vom 25.09.2002, 2 UF 189/01) ergibt, hat die Antragsgegnerin (dortige Klägerin) am 01.06.2001 ein durch Grundschuld auf ihrem Hausgrundstück gesichertes Darlehen über 40.000 DM aufgenommen, das am 30.05.2011 durch die Bausparsumme eines zugleich geschlossenen Bausparvertrages getilgt werden sollte (Bl. 170 ff. der genannten Beiakte).
- BGH, 12.11.2014 - XII ZB 469/13
Zugewinnausgleichsverfahren: Obliegenheit des schlüssigen Bestreitens einer …
cc) Bereits unter der Geltung des früheren Zugewinnausgleichsrechts traf den nicht beweisbelasteten Ausgleichsschuldner prozessual die Obliegenheit, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert zu bestreiten, weil die vorgetragenen Tatsachen seine eigenen Handlungen betreffen (Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 2/85 - NJW-RR 1986, 1325, 1326; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 416; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1858, 1859). - OLG Brandenburg, 27.03.2014 - 9 UF 177/13
Zugewinnausgleich: Einordnung von Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten; …
Deshalb obliegt es immer dann, wenn in zeitlicher Nähe zum Stichtag bei dem anderen Ehegatten ein größerer Vermögenswert vorhanden war, dem Inhaber dieses nicht mehr vorhandenen Vermögenswertes, sich über dem Verbleib schlüssig, substantiiert und plausibel zu erklären (OLG Frankfurt FamRZ 2006, 416, BGH NJW-RR 1986, 1325; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1858). - LG Wiesbaden, 13.07.2012 - 1 O 49/05
Zur Ermittlung des Verkehrswertes bei einem teilweise unter Denkmalschutz …
v. 8.6.2005 - 2 UF 119/05, NJW-RR 2006, 7, zugute.v. 8.6.2005 - 2 UF 119/05, NJW-RR 2006, 7, kommt dem Kläger nicht zugute.
Rechtsprechung
AG München, 01.07.2005 - 233 C 16808/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Wirt gegenüber einem Minderjährigen wegen der fehlenden Beaufsichtgung in einem Biergarten bei vorherigem deutlichen Hinweis auf die Aufsichtspflicht der Eltern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fest im Kindergarten - Handy geht zu Bruch - Verletzung der Aufsichtspflicht?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Aufsichtspflicht von Eltern während eines Kindergartenfestes
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 416