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Rechtsprechung
   OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7367
OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05 (https://dejure.org/2005,7367)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2005 - 33 Wx 29/05 (https://dejure.org/2005,7367)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2005 - 33 Wx 29/05 (https://dejure.org/2005,7367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesanzeiger-verlag.de PDF

    Pflicht des Betreuers im Aufgabenkreis Vermögensverwaltung zur Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegenüber Dritten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht des Betreuers zur Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen

  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 105 Abs. 1; ; BGB § 1896

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104 Nr. 2 § 105 Abs. 1 § 1896
    Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen gegen Dritte auch bezüglich Vermögensverschiebungen vor Betreuerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch um Altansprüche kümmern!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichten eines Betreuers im Aufgabenkreis der Vermögenssorge; Geltendmachung von Bereicherungsansprüchen eines Betreuten gegen Dritte aus der Zeit vor der Betreuung; Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Entlassung des Betreuers; Grundlagen einer korrekten und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 62 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 332/01

    Umfang der Pflichten eines Vermögenspflegers hinsichtlich von Gewinnanteilen aus

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
    Eine korrekte und gewissenhafte Amtsführung verlangt deshalb die konsequente Verfolgung der Interessen des Betreuten (vgl. BGH vom 3.11.2004 - XII ZR 332/01 für einen Vermögenspfleger).
  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 262/04

    Rückforderungsansprüche bei Schenkungen an spätere Betreuerin kurz vor

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
    Zum Aufgabenkreis gehört demnach auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die dem Betreuten gegen Dritte zustehen, und zwar unabhängig davon, ob der Grund für diese Ansprüche während des Laufs der Betreuung oder bereits vorher gelegt worden ist (BayObLG vom 24.2.2005 - 3Z BR 262/04).
  • LG Berlin, 10.05.2001 - 31 O 658/99
    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
    a) Der Aufgabenkreis Vermögenssorge umfasst die Vertretung in allen vermögensrechtlichen Fragen, also auch die Geltendmachung von Ansprüchen, die dem Betreuten zustehen, wie Schmerzensgeld, Ansprüche nach dem Urheberrecht und Unterhaltsansprüche (vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 BGB Rn. 47) oder Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsrente (LG Berlin vom 10.5.2001 = FamRZ 2002, 345).
  • BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03

    Beschwerderecht bei Antrag auf Entlassung des Betreuers und Betreuerwechsel durch

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 29/05
    Die Verweisung in § 69i Abs. 8 FGG auf § 1908c BGB zeigt, dass sich das Rechtsmittel gegen die Entlassung und nicht gegen deren Ablehnung richten muss (vgl. BayObLG vom 30.12.2003 - FamRZ 2004, 979 [Ls.].
  • OLG Celle, 08.04.2008 - 14 W 16/08
    Der Aufgabenkreis Vermögenssorge umfasst die Vertretung in allen vermögensrechtlichen Fragen, also auch die Geltendmachung von Ansprüchen, die dem Betreuten zustehen, wie Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen Dritte, und zwar unabhängig davon, ob der Grund für diese Ansprüche während des Laufs der Betreuung oder bereits vorher gelegt worden ist (vgl. OLG München, Beschl.v. 4. August 2005, Rpfleger 2006, 14, [OLG München 04.08.2005 - 33 Wx 29/05] juris-Rdnr. 13 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10821
OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05 (https://dejure.org/2005,10821)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2005 - 33 Wx 36/05 (https://dejure.org/2005,10821)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2005 - 33 Wx 36/05 (https://dejure.org/2005,10821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Erledigung des Unterbringungsverfahren während des sofortigen Beschwerdeverfahrens

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; BGB § 1846; ; BGB § 1906; ; FGG § 69f; ; FGG § 70h Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Hinweis des Beschwerdegerichts auf Antragsumstellung bei Erledigung des Unterbringungsverfahrens - gerichtliche Bestellung eines Beistands in Eilfällen zivilrechtlicher Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung des Gerichts einen Betroffenen auf die Möglichkeit der Umstellung seines Antrages im Unterbringungsverfahren auf einen Feststellungsantrag nach Erledigung des Unterbringungsverfahrens; Umfang der Pflichten eines Gerichts in Fällen der zivilrechtlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03

    Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Daher ist es erforderlich, gleichzeitig mit der Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers ein Verfahren zur Bestellung eines vorläufigen Betreuers nach § 69f FGG einzuleiten (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306.).
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, hat das Gericht nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 13a Rn. 47 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Daher ist es erforderlich, gleichzeitig mit der Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers ein Verfahren zur Bestellung eines vorläufigen Betreuers nach § 69f FGG einzuleiten (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306.).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Dies gebietet der Anspruch der Betroffenen auf ein faires Verfahren (OLG München OLGR 2006, 26; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 62 Rn. 10; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger FamFG 4. Aufl. § 62 Rn. 18; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 30).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Einen nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen hat das Beschwerdegericht auf die Möglichkeit einer Antragsumstellung hinzuweisen (Senatsbeschluss OLG-Report München 2006, 26 = FamRZ 2006, 62 [Ls.]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10394
OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05 (https://dejure.org/2005,10394)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2005 - 33 Wx 139/05 (https://dejure.org/2005,10394)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 33 Wx 139/05 (https://dejure.org/2005,10394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Stützung der weiteren Unterbringung auf eine andere Rechtsgrundlage

  • Judicialis

    BGB § 1846; ; BGB § 1906; ; UnterbrG § 1; ; FGG § 70 h

  • rechtsportal.de

    BGB § 1846 § 1906; UnterbrG § 1; FGG § 70 h
    Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung einer vorläufigen Unterbringung; Relevante Rechtsgrundlage für eine vorläufige Unterbringung eines Betreuten im Fall mehrerer Rechtsgrundlagen; Grundlagen der formell rechtmäßigen Unterbringung auf der Grundlage eines amtsgerichtlichen Beschlusses; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 52/03

    Rechtsfolgen unterlassener Betreuerbeiordnung bei Anordnung zivilrechtlicher

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
    Die bisherige Unterbringung auf der Grundlage des amtsgerichtlichen Beschlusses bleibt aber formell rechtswidrig, wenn das Amtsgericht nicht sichergestellt hat, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).

    Das Gericht muss zudem sicherstellen, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
    Die bisherige Unterbringung auf der Grundlage des amtsgerichtlichen Beschlusses bleibt aber formell rechtswidrig, wenn das Amtsgericht nicht sichergestellt hat, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).

    Das Gericht muss zudem sicherstellen, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein Betreuer zur Seite steht (BayObLG FGPrax 2003, 145/146, BGH NJW 2002, 1801/1802).

  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
    Letzteres erfordert, dass mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muss (vgl. BayObLGZ 1998, 116/118 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
    Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen (vgl. BayObLGZ 1989, 17/20).
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
    Für den Erlass einer vorläufigen Anordnung müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 UnterbrG gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145).
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