Weitere Entscheidung unten: LG Oldenburg, 05.10.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.07.2005 - 21 UF 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5747
OLG Celle, 15.07.2005 - 21 UF 25/05 (https://dejure.org/2005,5747)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.07.2005 - 21 UF 25/05 (https://dejure.org/2005,5747)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 21 UF 25/05 (https://dejure.org/2005,5747)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unterhalt: Ehegattenunterhalt aufgrund zweiter Heirat derselben Ehegatten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1361 Abs. 1 BGB; § 1361 Abs. 3 BGB; § 1579 Nr. 7 BGB
    Ausschluss des Unterhaltsanspruchs mangels einer in der Ehe bestandenen Lebensgemeinschaft ; Berechnung des angemessenen Unterhalts der Ehefrau; Ausschluss des Unterhaltsanspruchs wegen einer zweiten Eheschließung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Unterhaltsanspruchs mangels einer in der Ehe bestandenen Lebensgemeinschaft ; Berechnung des angemessenen Unterhalts der Ehefrau; Ausschluss des Unterhaltsanspruchs wegen einer zweiten Eheschließung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltsposition - erneute Heirat derselben Parteien

  • Judicialis

    BGB § 1361; ; BGB § 1579

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 § 1579
    Keine Verschlechterung der unterhaltsberechtigten Person eines Ehegatten durch erneute Ehe derselben Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Zweite Ehe mit demselben Ehegatten

  • nonnenmacher.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhaltsansprüche bei erneuter Heirat und abermaliger Trennung derselben Parteien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 703
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 664/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2005 - 21 UF 25/05
    Insbesondere während der Trennungszeit, aber auch nach Rechtskraft der Scheidung spielt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher auch der Senat folgt, für den Unterhaltsanspruch des Ehegatten dem Grunde nach keine Rolle, ob die Ehegatten vor der Trennung überhaupt zusammengelebt haben bzw. zwischen ihnen eine Lebensgemeinschaft bestanden hat (BGH NJW 1982, 1460; 1985, 1345; 1989, 838; 1994, 558).
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83

    Rechtskraft eines Abänderungsurteils

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2005 - 21 UF 25/05
    Insbesondere während der Trennungszeit, aber auch nach Rechtskraft der Scheidung spielt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher auch der Senat folgt, für den Unterhaltsanspruch des Ehegatten dem Grunde nach keine Rolle, ob die Ehegatten vor der Trennung überhaupt zusammengelebt haben bzw. zwischen ihnen eine Lebensgemeinschaft bestanden hat (BGH NJW 1982, 1460; 1985, 1345; 1989, 838; 1994, 558).
  • BGH, 15.11.1988 - XI ZB 3/88

    Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2005 - 21 UF 25/05
    Insbesondere während der Trennungszeit, aber auch nach Rechtskraft der Scheidung spielt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher auch der Senat folgt, für den Unterhaltsanspruch des Ehegatten dem Grunde nach keine Rolle, ob die Ehegatten vor der Trennung überhaupt zusammengelebt haben bzw. zwischen ihnen eine Lebensgemeinschaft bestanden hat (BGH NJW 1982, 1460; 1985, 1345; 1989, 838; 1994, 558).
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Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26204
LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04 (https://dejure.org/2005,26204)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05.10.2005 - 5 S 590/04 (https://dejure.org/2005,26204)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 5 S 590/04 (https://dejure.org/2005,26204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 513 ZPO; § 529 ZPO; § 531 Abs. 2 ZPO; § 546 ZPO; §§ 249 ff. BGB; § 286 BGB; § 1357 BGB
    Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses i.R.v. Energielieferungen an einen Privathaushalt durch den Auszug eines Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses i.R.v. Energielieferungen an einen Privathaushalt durch den Auszug eines Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 703
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.07.1987 - 10 U 36/87

    Inkassobüro; Zahlungsunwilligkeit; Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04
    Zwar soll es nach einer verbreiteten Ansicht ausreichen, daß der Gläubiger im Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassobüros von der Beitreibbarkeit seiner Forderung durch das Institut ausgehen konnte (Nachw. bei OLG Düsseldorf, OLGZ 87, 494 und Ernst, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1986 - 6 U 234/85
    Auszug aus LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04
    Mit dem OLG Düsseldorf geht die Kammer jedoch davon aus, daß darüber hinaus der Gläubiger aufgrund konkreter in seiner Rechtsbeziehung zu dem Schuldner oder in dessen Person liegender Umstände positive Kenntnis davon haben muß, daß der Schuldner bei Einschaltung eines Inkassobüros zahlen werde (OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich OLG Karlsruhe NJW-RR 87, 15).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04
    Bei Energielieferungen handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis wie es der BGH für einen Bierlieferungsvertrag oder eine dauernde Belieferung mit Holzspänen angenommen hat (BGH WM 81, 331).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

    Dies wird in der Rechtsprechung (vgl. LG Koblenz RdE 1988, 215 f.; LG Oldenburg FamRZ 2006, 703; AG Wuppertal ZMR 1980, 239, 240; AG Bad Oeynhausen RdE 1984, 28, 29; AG Erlangen RdE 1986, 50, 51; AG Beckum FamRZ 1988, 501 f.; AG Neuruppin FamRZ 2009, 1221, 1222) und in der Literatur (vgl. Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. § 1357 Rn. 9; MünchKommBGB/Roth 6. Aufl. § 1357 Rn. 49; Staudinger/Voppel BGB [Bearbeitungsstand: April 2007] § 1357 Rn. 103; Eckebrecht in Scholz/Kleffmann/Motzer [Bearbeitungsstand: Mai 2012] Teil A Rn. 56; Soergel/Lange BGB 12. Aufl. § 1357 Rn. 18; Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 6. Aufl. § 19 Rn. 71; Hahn in BeckOK BGB [Stand: 1. Februar 2013] § 1357 Rn. 44; Grüne RdE 1986, 42, 45; Schütte/Horstkotte in Hempel/Franke Recht der Energie- und Wasserversorgung [Bearbeitungsstand: Juni 2011] § 32 AVBWasserV Rn. 68 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) einhellig und zutreffend verneint:.
  • LG Hagen, 15.12.2011 - 7 S 60/11

    Mitverpflichtung des Ehepartners aus einem Stromlieferungsvertrag nach Auszug

    Bei dem Bezug von Strom für die gemeinsame Ehewohnung handelt es sich um ein Grundbedürfnis der Familie und damit um ein Rechtsgeschäft, welches der angemessenen Deckung des Lebensbedarfes der Familie im Sinne dieser Vorschrift diente und durch welches damit beide Eheleute gleichermaßen berechtigt und verpflichtet wurden (LG Essen, Beschluss vom 08.07.2011, 13 S 37/11; LG Koblenz, Urteil vom 21.04.1989, 15 O 271/88; LG Oldenburg, Urteil vom 05.10.2005, 5 S 590/04).
  • LG Karlsruhe, 17.05.2013 - 9 S 364/12

    Wirkungen der Ehe: Empfangszuständigkeit eines Ehegatten bei

    Vielmehr besteht das Schuldverhältnis - schon aus Gründen der Rechtssicherheit - weiter, bis die Trennung dem Vertragspartner angezeigt wird (so zutreffend LG Oldenburg, FamRZ 2006, 703; AG Beckum, FamRZ 1988, 501; Roth, in: Münchner Kommentar, a.a.O., § 1357 BGB, Rn. 49).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2012 - L 3 AS 233/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Stromschulden -

    Insoweit ist die gesamtschuldnerische Haftung der Ast. zu 1. für die die Ehewohnung betreffenden Zahlungsrückstände nach der Trennung von ihrem Ehemann jedenfalls insoweit zweifelhaft, als es um nach der Trennung und deren Anzeige an die Beigeladene (vgl. dazu LG Oldenburg, Urteil vom 5. Oktober 2005, 5 S 590/04 [juris]) aufgelaufene Verbindlichkeiten geht.
  • AG Neuruppin, 17.12.2008 - 42 C 192/07

    Kündigung des Gasversorgungsvertrages: Zahlungsanspruch des

    Teilweise wird die Kündigung eines von mehreren Vertragspartnern ausnahmsweise für zulässig gehalten, teilweise wird als ausreichend angesehen, dass der ausziehende Ehegatte dem Versorger von seinem Auszug Kenntnis gibt (LG Oldenburg FamRZ 2006, 703; AG Beckum FamRZ 1988, 501; Grüne RdE 1986, 45; Wacke in Münchener Kommentar zum BGB, 4.Aufl. § 1357 Rz.45; Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung § 32 AVBEltV Rz.70; a.A. - Getrenntleben reicht - LG Tübingen FamRZ 1984, 50).
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