Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 21.10.2005

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - I-3 W 23/06   

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https://dejure.org/2006,1521
OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - I-3 W 23/06 (https://dejure.org/2006,1521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2006 - I-3 W 23/06 (https://dejure.org/2006,1521)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2006 - I-3 W 23/06 (https://dejure.org/2006,1521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung einer durch polnisches Gericht titulierten Unterhaltsforderung; Einwand der erfolgten Begleichung des gesamten ausstehenden Unterhalts in einem Betrag; Behandlung nachträglich entstandener materiell-rechtlicher Einwendungen gegen einen Titel; ...

  • Judicialis

    Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (BGBl 1986 II, 826 - Haager Unterhaltsübereinkommen) Art. 4; ; Haager Ü... bereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (BGBl 1986 II, 826 - Haager Unterhaltsübereinkommen) Art. 5; ; Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (BGBl 1986 II, 826 - Haager Unterhaltsübereinkommen) Art. 17; ; Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (BGBl 1986 II, 826 - Haager Unterhaltsübereinkommen) Art. 23; ; EuGVVO Art. 38; ; EuGVVO Art. 43; ; EuGVVO Art. 45; ; AVAG § 1 Abs. 1 Nr. 1c; ; AVAG § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Vollstreckbarkeitserklärung einer durch polnisches Gericht titulierten Unterhaltsforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 803
  • Rpfleger 2006, 262
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2005 - 3 W 335/04

    Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06
    Der Senat (Beschluss vom 1. März 2005 - 3 Wx 335/04, NJW-RR 2005, 933) hat sich der letztgenannten Auffassung insoweit angeschlossen, als zumindest eine unstreitige Erfüllung nach Erlass des ausländischen Urteils vom Schuldner im Rahmen des § 12 AVAG auch nach Inkrafttreten der EUGVVO dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung entgegen gehalten werden kann.
  • OLG Koblenz, 05.04.2004 - 11 UF 43/04

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06
    Das OLG Koblenz (OLGR 2005, 276) meint in diesem Zusammenhang, auch wenn § 12 AVAG in § 55 AVAG (Vollzug der EuGVVO) nicht für unanwendbar erklärt sei, vermöge das innerstaatliche (Durchführungs-) Recht nicht Vorschriften des - höherrangigen - Gemeinschaftsrechts zu derogieren.
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Diese Ansicht wird auch mit der Modifikation vertreten, dass § 12 AVAG gemeinschaftsrechtskonform zu reduzieren sei und nur solche "liquiden" Einwendungen zugelassen werden könnten, die entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933, 934 f. und FamRZ 2006, 803, 804; OLG Köln OLGR 2004, 359, 360; Zöller/Geimer ZPO 26. Aufl. Art. 45 EG-VO Zivil- und Handelssachen Rdn. 1; Geimer/Schütze aaO Art. 45 EuGVVO Rdn. 11; Geimer IPrax 2003, 337, 339; Münzberg in FS Geimer [2002], S. 745, 751 f.; Musielak/Lackmann ZPO 5. Aufl. Art. 45 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Rdn. 2 und § 12 AVAG Rdn. 2; wohl auch Rauscher/Mankowski aaO Art. 45 Brüssel I-VO Rdn. 6 und 6 a; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 63. Aufl. Art. 45 EuGVVO Rdn. 1; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl. Art. 43 Rdn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

    Eine andere Entscheidung wäre schließlich auch dann nicht angezeigt gewesen, wenn die Erfolgsaussichten aufgrund der erhobenen gemeinschaftsrechtlichen Bedenken oder des beim Bundesverwaltungsgericht noch anhängigen Revisionsverfahrens - BVerwG 6 C 40.06 - noch als offen anzusehen wären (anders OVG Saarland, Beschl. v. 04.04.2007 - 3 W 23/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.01.2007 - 3 MB 38/06 -).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 267/11

    Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO: Zulässigkeit von nachträglich

    Zum gleichen Ergebnis kommt die Ansicht, die im Bereich der Verordnung § 12 AVAG einschränkend dahingehend auslegt, dass der Schuldner im Beschwerdeverfahren nur liquide Einwendungen erheben kann (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 933, 934 f; FamRZ 2006, 803, 804; OLG Köln, OLGR 2004, 359, 360; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., Art. 45 EuGVVO Rn. 1; MünchKomm-ZPO/Gottwald, 3. Aufl., Art. 43 EuGVVO Rn. 7; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 45, Rn. 11; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Art. 43 EuGVVO Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.10.2005 - 23 WF 775/05   

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https://dejure.org/2005,27541
OLG Dresden, 21.10.2005 - 23 WF 775/05 (https://dejure.org/2005,27541)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.10.2005 - 23 WF 775/05 (https://dejure.org/2005,27541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung bei Beantragung mehrerer unterschiedlicher Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 803
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 22.01.2008 - 10 WF 7/08

    Streitwertbemessung: Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

    Der Senat folgt damit im Wesentlichen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 21.10.2005 (FamRZ 2006, Seite 803) und des Senats vom 28.9.2007 (10 WF 1265/07), bemisst allerdings den Wert des Antrags nach § 2 GewSchG konkret nach dem Mietwert.
  • OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08

    Isoliertes Gewaltschutzverfahren: Geschäftswert der einstweiligen Anordnung über

    In der genannten Bestimmung des Gerichtskostengesetz ist für das einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Regelung der Benutzung der Wohnung ein fester Wert in Höhe von 2.000 Euro genannt, sodass auch für die einstweilige Wohnungszuweisung im isolierten Gewaltschutzverfahren von einem Geschäftswert in dieser Höhe auszugehen ist (ebenso OLG Dresden FamRZ 2006, 803; OLG Koblenz FamRZ 2005, 1849; Riedel/Sußbauer-Keller, RVG, 9. Aufl., § 25 Rn 9; a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. 10 WF 7/08).
  • AG Rostock, 17.12.2008 - 47 C 487/08

    Streitwertfestsetzung: unerwünschter Einwurf von Werbung in den Hausbriefkasten

    Selbst in Gewaltschutzsachen, die erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen und nicht selten Körperverletzungen zum Inhalt haben, beträgt der Streitwert im Hauptsacheverfahren (!) 3.000,-- bis 4.000,-- EUR (OLG Köln NJW-RR 2002, 1723; OLG Naumburg v. 07.07.2005, Az.: 14 WF 25/05; OLG Dresden FamRZ 2006, 803).
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