Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 18 WF 257/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kindesunterhaltsklage gegen einen Elternteil: Bedeutung einer Freistellungsvereinbarung der Eltern über den Kindesunterhalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung von familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber ihrem Vater; Ausgestaltung der Reichweite einer zwischen den Eltern getroffenen Freistellungsvereinbarung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rottenburg/Neckar, 12.10.2005 - 2 F 249/05
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 18 WF 257/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 782 (Ls.)
- NJW-RR 2007, 151
- FamRZ 2006, 866
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 6/85
Vereinbarung der Freistellung von Unterhaltsansprüchen ehelicher Kinder gegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 18 WF 257/05
Eine zwischen den Eltern getroffene Freistellungsvereinbarung vermag das Rechtsschutzbedürfnis der Kinder an der Verurteilung des freigestellten Elternteils nicht zu hindern, denn von einer solchen Vereinbarung bleibt der Unterhaltsanspruch der Kinder unberührt (FamRZ 1986, 444 ff).
- OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, konkludente Annahme einer Abtretung, …
Das Kind ist hieran nicht gebunden und kann trotzdem den Kindesunterhalt einklagen (OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 866). - OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 13 UF 64/18
Abänderung eines Unterhaltstitels Präklusion von Vorbringen Verschärfte …
Derartige Vereinbarungen sind zwar zulässig, das Kind ist hieran aber nicht gebunden und kann trotzdem den Kindesunterhalt einklagen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1986 - IVb ZR 6/85 -, juris;… Viefus aaO, Rn. 35; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 03. Juli 2008 - 1 UF 141/08 -, Rn. 73, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 866). - AG Nordenham, 18.08.2011 - 4 F 266/11 VKH1
Vollstreckung von Kindesunterhalt aus Prozessvergleich: Gläubigerstellung des …
Sind - wie hier - Gläubiger des Anspruchs, wegen dem die Zwangsvollstreckung betrieben wird, und Schuldner des Gegenanspruchs personenverschieden, fehlt es an der für die wirksame Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts notwendigen Gegenseitigkeit (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 866 [juris]). - AG Nordenham, 18.08.2011 - 4 F 266/11
Vollstreckung von Kindesunterhalt aus Prozessvergleich: Gläubigerstellung des …
Sind - wie hier - Gläubiger des Anspruchs, wegen dem die Zwangsvollstreckung betrieben wird, und Schuldner des Gegenanspruchs personenverschieden, fehlt es an der für die wirksame Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts notwendigen Gegenseitigkeit (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 866 [juris]).