Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05   

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https://dejure.org/2006,1128
BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05 (https://dejure.org/2006,1128)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2006 - I ZR 105/05 (https://dejure.org/2006,1128)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2006 - I ZR 105/05 (https://dejure.org/2006,1128)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Bestehen eines Zulassungsgrundes für einen Teil des Streitstoffs; Vorliegen einer objektiven Klagehäufung; Beschränkte Zulassung der Revision

  • Judicialis

    ZPO § 544; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544; EGZPO § 26 Nr. 8
    Zulassung der Revision bei nur für einen Teil des Streitstoffs gegebenen Zulassungsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berechnung der Beschwer für Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Revision: Zur Wertgrenze der Zulassung nach § 26 Nr. 8 EGZPO (IBR 2006, 1386)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 166, 327
  • NJW-RR 2006, 717
  • MDR 2006, 1366
  • FamRZ 2006, 695 (Ls.)
  • BB 2006, 1025
  • BauR 2006, 1019
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    Dies gilt nicht nur dann, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde rechtlich zusammenhängende Ansprüche betrifft (vgl. BGH, Beschl. v. 27.6.2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721; Beschl. v. 30.11.2005 - IV ZR 214/04 Tz. 5, 7), sondern auch dann, wenn der nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgebliche Wert der Beschwer sich aus einer Addition des Werts von rechtlich nicht zusammenhängenden Ansprüchen ergibt wie im hier gegebenen Fall der objektiven Klagehäufung.

    Der IV. Zivilsenat und der V. Zivilsenat haben zum Fall der objektiven Klagehäufung bislang eine andere Auffassung vertreten (vgl. BGH NJW 2002, 2720 f.; Beschl. v. 23.10.2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159; Beschl. v. 29.9.2004 - IV ZR 145/03, NJW 2005, 224; Beschl. v. 30.11.2005 - IV ZR 214/04, Tz 7).

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 214/04

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    Dies gilt nicht nur dann, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde rechtlich zusammenhängende Ansprüche betrifft (vgl. BGH, Beschl. v. 27.6.2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721; Beschl. v. 30.11.2005 - IV ZR 214/04 Tz. 5, 7), sondern auch dann, wenn der nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgebliche Wert der Beschwer sich aus einer Addition des Werts von rechtlich nicht zusammenhängenden Ansprüchen ergibt wie im hier gegebenen Fall der objektiven Klagehäufung.

    Der IV. Zivilsenat und der V. Zivilsenat haben zum Fall der objektiven Klagehäufung bislang eine andere Auffassung vertreten (vgl. BGH NJW 2002, 2720 f.; Beschl. v. 23.10.2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159; Beschl. v. 29.9.2004 - IV ZR 145/03, NJW 2005, 224; Beschl. v. 30.11.2005 - IV ZR 214/04, Tz 7).

  • BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02

    Unfallversicherung - Fristgerechte ärztliche Feststellung -

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    Der IV. Zivilsenat und der V. Zivilsenat haben zum Fall der objektiven Klagehäufung bislang eine andere Auffassung vertreten (vgl. BGH NJW 2002, 2720 f.; Beschl. v. 23.10.2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159; Beschl. v. 29.9.2004 - IV ZR 145/03, NJW 2005, 224; Beschl. v. 30.11.2005 - IV ZR 214/04, Tz 7).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZR 62/03

    Erreichen der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    Dem Wortlaut des § 26 Nr. 8 EGZPO ist nicht zu entnehmen, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde, die sich mit abtrennbaren, einer beschränkten Revisionszulassung zugänglichen Teilen des Prozessstoffs befasst, deren Wert zusammengerechnet die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO übersteigt, unzulässig ist, weil der Wert des jeweiligen Teils unter dieser Grenze liegt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 29.9.2005 - IX ZR 62/03, Umdruck S. 3, unveröffentlicht; Beschl. v. 21.7.2005 - IX ZR 114/02, Umdruck S. 3, unveröffentlicht; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 544 Rdn. 6).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 108/04

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes bei Verzicht auf die Durchführung von

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    In der Sache hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg (vgl. zum Schadensfall 6 die jeweils die Revision der Beklagten zurückweisenden Senatsurteile v. 4.5.2005 - I ZR 235/02, TranspR 2005, 403 und I ZR 295/02, zu den Schadensfällen 4 und 10 die ebenfalls die Revision der Beklagten zurückweisenden Senatsurteile v. 1.12.2005 - I ZR 103/04 und I ZR 108/04).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 295/02

    Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    In der Sache hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg (vgl. zum Schadensfall 6 die jeweils die Revision der Beklagten zurückweisenden Senatsurteile v. 4.5.2005 - I ZR 235/02, TranspR 2005, 403 und I ZR 295/02, zu den Schadensfällen 4 und 10 die ebenfalls die Revision der Beklagten zurückweisenden Senatsurteile v. 1.12.2005 - I ZR 103/04 und I ZR 108/04).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 114/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    Dem Wortlaut des § 26 Nr. 8 EGZPO ist nicht zu entnehmen, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde, die sich mit abtrennbaren, einer beschränkten Revisionszulassung zugänglichen Teilen des Prozessstoffs befasst, deren Wert zusammengerechnet die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO übersteigt, unzulässig ist, weil der Wert des jeweiligen Teils unter dieser Grenze liegt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 29.9.2005 - IX ZR 62/03, Umdruck S. 3, unveröffentlicht; Beschl. v. 21.7.2005 - IX ZR 114/02, Umdruck S. 3, unveröffentlicht; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 544 Rdn. 6).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 103/04

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung eines Paketdienstes bei Verzicht auf

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    In der Sache hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg (vgl. zum Schadensfall 6 die jeweils die Revision der Beklagten zurückweisenden Senatsurteile v. 4.5.2005 - I ZR 235/02, TranspR 2005, 403 und I ZR 295/02, zu den Schadensfällen 4 und 10 die ebenfalls die Revision der Beklagten zurückweisenden Senatsurteile v. 1.12.2005 - I ZR 103/04 und I ZR 108/04).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    Sind Gründe für die Zulassung einer Revision dargelegt (zu den Anforderungen hierzu vgl. BGHZ 154, 288, 291), mit welcher ein 20.000 EUR übersteigender Wert der Beschwer geltend gemacht werden soll (§ 26 Nr. 8 EGZPO), ist ein Zulassungsgrund aber nur für einen Teil des Streitstoffs gegeben, ist die Revision hierauf beschränkt zuzulassen, auch wenn der verbleibende Wert der Beschwer unter 20.000 EUR liegt.
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 145/03

    Wertgrenze bei mehreren abtrennbaren Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 13.03.2006 - I ZR 105/05
    Der IV. Zivilsenat und der V. Zivilsenat haben zum Fall der objektiven Klagehäufung bislang eine andere Auffassung vertreten (vgl. BGH NJW 2002, 2720 f.; Beschl. v. 23.10.2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159; Beschl. v. 29.9.2004 - IV ZR 145/03, NJW 2005, 224; Beschl. v. 30.11.2005 - IV ZR 214/04, Tz 7).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 235/02

    Rechtsfolgen der Vereinbarung des EDI-Verfahrens bei der Abwicklung von

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Diese Umstände reichen aber weder für die Annahme eines rechtlichen (vgl. auch BGHZ 166, 327, 328) noch eines wirtschaftlichen Zusammenhangs aus.
  • BGH, 03.02.2011 - I ZA 17/10

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Da hinsichtlich der übrigen Teile des Streitstoffs keine Gründe für die Zulassung der Revision dargelegt oder sonst ersichtlich sind, wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde auch bei Vorliegen eines Zulassungsgrundes hinsichtlich dieses Teils des Streitstoffs nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2006 - I ZR 105/05, BGHZ 166, 327).
  • BGH, 23.07.2015 - XI ZR 263/14

    Zulässigkeit der Revision: Ermittlung der Revisionsbeschwer bei

    Dementsprechend wird der Wert verschiedener Ansprüche, die im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden, zur Bemessung des Werts der Beschwer nach § 26 Nr. 8 EGZPO zusammengerechnet, auch wenn diese Ansprüche sich nicht aus einem einheitlichen Streitgegenstand ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2006 - I ZR 105/05, BGHZ 166, 327 Rn. 3 ff. unter Hinweis darauf, dass der IV. und V. Zivilsenat an abweichenden Entscheidungen nicht festhalten, vom 11. Mai 2006 - VII ZR 131/05, NJW-RR 2006, 1097 Rn. 8 und vom 23. Mai 2007 - IV ZR 19/06, FamRZ 2007, 1644 Rn. 10).
  • BGH, 29.01.2009 - VII ZR 187/08

    Anforderungen an die Versagung der Prozesskostenhilfe mit der Erwägung der

    Ist eine Nichtzulassungsbeschwerde zulässig, ein Zulassungsgrund aber nur für einen Teil des Streitstoffes tatsächlich gegeben, ist die Revision hierauf beschränkt zuzulassen, auch wenn der verbleibende Wert der Beschwer unter 20.000 EUR liegt (BGH, Beschluss vom 13. März 2006 - I ZR 105/05, BGHZ 166, 327;Beschluss vom 11. Mai 2006 - VII ZR 131/05, BauR 2006, 1339 = NZBau 2006, 507 = ZfBR 2006, 565).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 131/05

    Höhe der Rechtsmittelbeschwer

    Maßgeblich ist gemäß § 5 ZPO der Wert der nach dem beabsichtigten Rechtsmittelantrag insgesamt erstrebten Abänderung des angefochtenen Urteils (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13. März 2006 - I ZR 105/05).

    Auch insoweit ist die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig (BGH, Beschluss vom 13. März 2006 - I ZR 105/05 unter Hinweis darauf, dass der IV. und V. Zivilsenat an abweichenden Entscheidungen nicht festhalten; Beschluss vom 29. September 2005 - IX ZR 62/03, unveröffentlicht; Beschluss vom 21. Juli 2005 - IX ZR 114/02, unveröffentlicht).

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 146/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Diese Umstände reichen aber weder für die Annahme eines rechtlichen (vgl. auch BGHZ 166, 327, 328) noch eines wirtschaftlichen Zusammenhangs aus (vgl. auch BGH, Urt. v. 22.11.2007 - I ZR 74/05, Tz. 42).
  • BGH, 04.10.2006 - I ZR 196/05

    Nur auf Neukäufe

    Außer Betracht zu bleiben haben allerdings die Teile des Streitstoffs, zu denen in der Nichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund nicht dargelegt ist (BGH, Beschl. v. 13.3.2006 - I ZR 105/05, NJW-RR 2006, 717 Tz 3 f.; Beschl. v. 11.5.2006 - VII ZR 131/05, NJW-RR 2006, 1097 Tz 8 f.).
  • BGH, 23.05.2007 - IV ZR 19/06

    Auslegung einer formgebundenen Willenserklärungen

    Der Senat hat sich der Auffassung angeschlossen, dass die Werte selbstständiger Streitgegenstände, hinsichtlich derer jeweils Zulassungsgründe dargelegt werden, zusammenzurechnen sind (BGHZ 166, 327, 328; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - VII ZR 131/05 - BGH-Report 2006, 1118 Tz. 8).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 173/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung eines

    Hierbei ist der Wert des aus fremden Recht geltend gemachten Schadensersatzanspruches nicht isoliert zu betrachten; denn gegen beide Teile des Streitgegenstandes wird der nämliche Zulassungsgrund dargelegt (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2006 - I ZR 105/05, z.V.b.).
  • BGH, 07.04.2016 - V ZR 145/15

    Beurteilung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer in

    Sind Teile des Prozessstoffs rechtlich oder tatsächlich selbständig abtrennbar und deshalb einer Teilzulassung zugänglich, so muss der Wert des Beschwerdegegenstands hinsichtlich des Teils überschritten sein, für den in der Begründung eine Abänderung erstrebt und ein Zulassungsgrund dargelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - VII ZR 131/05, BauR 2006, 1338 Rn. 8, 9; Beschluss vom 13. März 2006 - I ZR 105/05, BGHZ 166, 327, 328; Senat, Beschluss vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 184/06

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 176/05

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 184/10

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Darlegung der Revisionszulassungsgründe bei

  • BGH, 05.03.2014 - IV ZR 228/13

    Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision

  • LG Krefeld, 13.11.2018 - 2 S 19/18

    Ein Teil des Berufungsangriffs liegt unterhalb der Mindestbeschwer von 600,00 €

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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2871
BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04 (https://dejure.org/2006,2871)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - IV ZB 57/04 (https://dejure.org/2006,2871)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04 (https://dejure.org/2006,2871)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verlust des Berufungsrechts durch Rücknahme des eingelegten Rechtsmittels; Anfechtbarkeit von Beschlüssen des Berufungsgerichts; Zulässigkeit eines Rechtsmittels trotz fehlender Statthaftigkeit mangels anderer Möglichkeit gegen die Verletzung des rechtlichen Gehörs ...

  • Judicialis

    BGB § 246; ; BGB § ... 263; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 267; ; ZPO § 220 Abs. 2; ; ZPO § 321a; ; ZPO § 321a Abs. 2; ; ZPO § 342; ; ZPO § 574; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3; ; ZPO § 850f Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 516 Abs. 3 § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung und Verlust des eingelegten Rechtsmittels nach Berufungsrücknahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 695
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04
    Sie hält eine Rechtsbeschwerde im vorliegenden Fall aufgrund des Plenarbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts NJW 2003, 1924, 1926 f. für statthaft.

    a) Wie das Bundesverfassungsgericht in der von der Klägerin angeführten Plenarentscheidung NJW 2003, 1924, 1927 feststellt, ist der Gesetzgeber nicht gehalten, die Anrufung einer weiteren Instanz vorzusehen; vielmehr genügt die Möglichkeit einer einmaligen gerichtlichen Selbstkontrolle durch das Ausgangsgericht (iudex a quo).

    Für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes hat es mit den in der Rechtsprechung zugelassenen außerordentlichen Rechtsbehelfen sein Bewenden (BVerfG NJW 2003, 1924, 1929; 3687, 3688).

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04
    Die Neuregelung ist zwar auch auf Entscheidungen vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden, soweit die nach § 321a Abs. 2 ZPO einzuhaltenden Fristen noch nicht abgelaufen sind (BVerfG NJW 2005, 3059).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04
    b) Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist seit der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist; in einem solchen Fall ist vielmehr die angefochtene Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, auf (fristgebundene) Gegenvorstellung zu korrigieren (BGHZ 150, 133 ff.; 159, 14, 18 f.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137 unter II; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03 - NJW 2004, 2529 unter III 3 a).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04
    b) Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist seit der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist; in einem solchen Fall ist vielmehr die angefochtene Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, auf (fristgebundene) Gegenvorstellung zu korrigieren (BGHZ 150, 133 ff.; 159, 14, 18 f.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137 unter II; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03 - NJW 2004, 2529 unter III 3 a).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04
    b) Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist seit der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist; in einem solchen Fall ist vielmehr die angefochtene Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, auf (fristgebundene) Gegenvorstellung zu korrigieren (BGHZ 150, 133 ff.; 159, 14, 18 f.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137 unter II; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03 - NJW 2004, 2529 unter III 3 a).
  • BGH, 15.12.1992 - VI ZR 85/92

    Wirkung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil - Zeitpunkt des Eintritts der

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04
    Dieser Auffassung steht § 220 Abs. 2 ZPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1992 - VI ZR 85/92 - NJW 1993, 861 unter II 3).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04
    b) Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist seit der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz auch dann nicht statthaft, wenn die angegriffene Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist; in einem solchen Fall ist vielmehr die angefochtene Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, auf (fristgebundene) Gegenvorstellung zu korrigieren (BGHZ 150, 133 ff.; 159, 14, 18 f.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03 - NJW 2003, 3137 unter II; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03 - NJW 2004, 2529 unter III 3 a).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04
    Nach Ablauf der Berufungsfrist hat die Klägerin beantragt, die Berufung zurückzuweisen und darüber hinaus im Hinblick auf die sich aus § 850f Abs. 2 ZPO ergebenden, erweiterten Vollstreckungsmöglichkeiten festzustellen, dass der Beklagte auch aufgrund unerlaubter Handlung hafte (vgl. BGHZ 152, 166 ff.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

    Der Bundesgerichtshof beruft sich zwar für die Auslegung des § 321a ZPO ausdrücklich auf den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (so etwa in BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 -, NJW 2005, S. 1432; Beschluss vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04 -, FamRZ 2006, S. 695 ff.).
  • BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines

    Sie kann auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung ausnahmsweise nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 4 und vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04, FamRZ 2006, 695 unter II 2 b; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654 Rn. 6; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 unter III 3 und vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 unter 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17

    Mit Beschluss aus dem Jahre 1999 war entschieden worden, dass dem Betreuer der

    Erst recht ist die Gegenvorstellung nicht auf eine Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet, wenn keine Verletzung von Verfahrensgrundrechten vorliegt (vgl. BGHZ 150, 133, 136 = NJW 2002, 1577 und Beschluss vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04 - FamRZ 2006, 695, 696).
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