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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5927
OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05 (https://dejure.org/2006,5927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2006 - 11 Wx 59/05 (https://dejure.org/2006,5927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 11 Wx 59/05 (https://dejure.org/2006,5927)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer vormundschaftlichen Genehmigung zur Ausstattung eines Betreuten mit einem Sendechip; Einstufung von Personenortungsanlagen als freiheitsentziehende Maßnahmen; Vorliegen einer unterbringungsähnlichen Maßnahme

  • OLG Brandenburg PDF
  • rabüro.de

    Keine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Anbringung von Funkchips an der Kleidung eines demenzkranken Betreuten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personenortungsanlage als freiheitsentziehende Maßnahme, Personenortungschip

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1906 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 4; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906; FGG § 27 Abs. 1 § 29
    Zur Anbringung einer elektronischen Weglaufanzeige bei einem demenzkranken Bewohner eines Pflegeheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sendechip für Betreuten - freiheitsentziehende Maßnahme?

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 1906 Abs. 2 und Abs. 4 BGB
    Zum Anbringen von Funkortungschips ohne Genehmigung des Vormundschafts- gerichts [Personenortungsanlage, Funkortungschip, Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, freiheitsentziehende Maßnahme, Grundrechtseinschränkung, psychomotorische Unruhe, altersdementer Patient]

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1481
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Hannover, 05.05.1992 - 62 XVII L8
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
    In der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte wird die Genehmigungsbedürftigkeit der Ausstattung des Betreuten mit einem Sendechip bejaht (AG Hannover, BtPrax 1992, 113; AG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AG Stuttgart-Bad Cannstadt, FamRZ 1997, 704).

    Das AG Hannover führt in seiner Entscheidung vom 5.5.1992 (BtPrax 1992, 113) zur Begründung aus, dass bereits die Ausstattung mit einem Sender den Betroffenen unmittelbar in seinem Recht auf Freiheit einschränke.

  • AG Bielefeld, 16.09.1996 - 2 XVII B 32
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
    In der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte wird die Genehmigungsbedürftigkeit der Ausstattung des Betreuten mit einem Sendechip bejaht (AG Hannover, BtPrax 1992, 113; AG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AG Stuttgart-Bad Cannstadt, FamRZ 1997, 704).

    Das AG Bielefeld stellt in einem Beschluss vom 16.9.1996 (BtPrax 1996, 232) die Zweckrichtung der Signalgebung in den Vordergrund, die darauf gerichtet ist, das Pflegepersonal in die Lage zu versetzen, den Betroffenen sofort nach Passieren der Außentür zur Rückkehr zu bewegen und in das Innere des Gebäudes zurückzubegleiten.

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 26.11.1996 - XVII 101/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
    In der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte wird die Genehmigungsbedürftigkeit der Ausstattung des Betreuten mit einem Sendechip bejaht (AG Hannover, BtPrax 1992, 113; AG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AG Stuttgart-Bad Cannstadt, FamRZ 1997, 704).

    Das AG Stuttgart-Bad Cannstadt räumt in der Entscheidung vom 26.11.1996 (FamRZ 1997, 704) zwar ein, dass der Sender selbst die Bewegungsfreiheit seines Trägers nicht einschränke, sondern hierzu zusätzliche Maßnahmen des Heimes erforderlich seien.

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2006 - 11 Wx 59/05
    Auszugehen ist hierbei zunächst vom Schutzzweck des Genehmigungsvorbehaltes, der darin liegt, die körperliche Bewegungs- und Entschließungsfreiheit zur Fortbewegung im Sinne der Aufenthaltsbestimmungsfreiheit zu gewährleisten (BGH FamRZ 2001, 149).
  • AG Brandenburg, 05.03.2019 - 82 XVII 28/19

    Zur gerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der Anbringung eines Funkortungschip

    Für die Anbringung eines Sicherheits-Chips (bzw. Funkortungs- oder GPS-Chips) an der Kleidung bzw. im Schuh eines (demenzkranken) Betroffenen, der an (psychomotorischer) Unruhe mit Weglauftendenz leidet, bedarf es hingegen in der Regel nicht der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 19.01.2006, Az.: 11 Wx 59/05, u.a. in: FamRZ 2006, Seiten 1481 f.; AG Hildesheim , Beschluss vom 21.01.2008, Az.: 76 XVII D 553, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 04656 = "juris"; AG Coesfeld , Beschluss vom 31.08.2007, Az.: 9 XVII 214/06, u.a. in: FamRZ 2008, Seite 304; AG Meißen , Beschluss vom 27.04.2007, Az.: 5 X 25/07, u.a. in: FamRZ 2007, Seite 1911; Klasen / Klasen , BtPrax 2018, Seiten 179 ff. Feuerabend , BtPrax 1999, Seiten 93 ff. ).

    Bei einer derartigen Personenortungsanlage, die es lediglich ermöglicht festzustellen, ob der Betroffene infolge seiner krankheitsbedingten Weglauftendenz das Gebäude bzw. das Gelände verlassen will und sich dadurch ggf. in erhebliche Gesundheitsgefahren bringt, handelt es sich nämlich in der Regel - so wie auch hier - nicht um eine freiheitsentziehende oder unterbringungsähnliche Maßnahme ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 19.01.2006, Az.: 11 Wx 59/05, u.a. in: FamRZ 2006, Seiten 1481 f.; AG Hildesheim , Beschluss vom 21.01.2008, Az.: 76 XVII D 553, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 04656 = "juris"; AG Coesfeld , Beschluss vom 31.08.2007, Az.: 9 XVII 214/06, u.a. in: FamRZ 2008, Seite 304; AG Meißen , Beschluss vom 27.04.2007, Az.: 5 X 25/07, u.a. in: FamRZ 2007, Seite 1911; Klasen / Klasen , BtPrax 2018, Seiten 179 ff. Feuerabend , BtPrax 1999, Seiten 93 ff. ), da das Tragen eines derartigen Chips keinen Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit des Betroffenen darstellt.

  • LG Ulm, 25.06.2008 - 3 T 54/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit eines

    Kann letzteres nicht gänzlich ausgeschlossen werden, handelt es sich beim Anbringen des Funkchips und der dem Pflegepersonal vorgegebenen Reaktion auf das Verlassen des Heims durch den Bewohner um eine Maßnahme, die als Ganzes darauf ausgerichtet ist, die Betroffene über einen längeren Zeitraum die Freiheit zu entziehen (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481, wonach bei einem Personenortungssystem, das darauf gerichtet ist, notfalls durch Zwang am Verlassen des Hauses zu hindern, jedenfalls die möglicherweise erforderlich werdenden Zwangsmaßnahmen einer vorherigen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu unterstellen sind; vgl. ferner Schwab in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn 34 und OLG Hamm vom 22.06.1993, 15 W 145/93, BtPrax 1993, 172 zum Anbringen eines Bettgitters und Bauchgurtes im Rollstuhl).
  • AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15

    Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen

    Nach Ansicht des OLG Brandenburg (vgl. FamRZ 2006, 1481) bedarf das Einlegen eines Sendechips in den Schuh der Betroffenen nicht der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht, denn die elektronische Funkortung des Betreuten ist keine freiheitsentziehende Maßnahme i.S. v. § 1906 Abs. 4 BGB.
  • AG Meißen, 27.04.2007 - 5 X 25/07

    Anbringung eines Sicherheitschips bzw. Funkortungschips an der Kleidung eines

    Zu dieser Auffassung neigt auch die ­ soweit ersichtlich ­ bislang einzige obergerichtliche Entscheidung (OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1481).
  • AG Hildesheim, 22.09.2008 - 42 XVII W 1285

    Abgrenzung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Altenheimbewohner;

    Solche elektronischen Warneinrichtungen stellen keine freiheitsentziehenden Maßnahmen dar; sie sind deshalb nicht genehmigungsbedürftig (so auch OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1481; AG Coesfeld, FamRZ 2008, 304; AG Meißen, FamRZ 2007, 1911; Bauer , in: Prüttig/Wegen/Weinrich, BGB-Kommentar, 3. Auflage 2008, § 1906 Rn. 6, 9; Palandt- Diederichsen , 67. Auflage 2008, § 1906 BGB Rn. 37; Feuerabend , BtPrax 1999, 93 ff.; Erman- Roth , Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. II, 12. Auflage 2008, § 1906 Rn. 29; MüKo-BGB- Schwab , Bd. 8, 4. Auflage 2002, § 1906 Rn. 34; Soergel- Zimmermann , Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 20 - Familienrecht 4, 13. Auflage 2000, § 1906 Rn. 80).
  • AG Hildesheim, 21.01.2008 - 76 XVII D 553

    Anbringung; Einrichtung; Einsatz; freiheitsentziehende Maßnahme;

    Im Einklang mit der mittlerweile vorherrschenden Rechtsauffassung (vgl. nur OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, 11 Wx 59/05, FamRZ 2006, 1481; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, 5 X 25/07, FamRZ 2007, 1911; Palandt- Diederichsen , § 1906 Rn. 37; Soergel- Dammrau , § 1906 Rn. 80; MüKo- Schwab , § 1906 Rn. 34; ausführlich zum Ganzen: Feuerabend , Zur Freiheitsentziehung durch so genannte Personenortungsanlagen, BtPrax 1999, 93 ff.) hält das Gericht deshalb den Einsatz von Funkortungschips für nicht genehmigungsbedürftig.
  • AG Auerbach, 21.09.2021 - 6 XVII 234/18

    Keine betreuungsgerichtliche Genehmigung eines DESO-Bandes

    Die Anbringung eines Sicherheitschips, der - ohne am Verlassen der Einrichtung zu hindern - lediglich einen Alarm auslöst, bedarf hingegen in der Regel nicht der Genehmigung (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006, Az. 11 Wx 59/05; AG Meißen, Beschluss vom 27.04.2007, Az. 5 X 25/07; AG Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2019, Az. 82 XVII 28/19 - juris -), da die Fortbewegungsfreiheit als solche nicht beeinträchtigt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2011 - L 4 KR 1557/09
    Der auch klägerseits zitierte Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19. Januar 2006 11 Wx 59/05 - rechtfertige zwar im Sinne des Betreuungsrechts technische Möglichkeiten zur Beaufsichtigung, sei jedoch aus Gründen der Menschenwürde als zweifelhaft anzusehen.
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Rechtsprechung
   KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03, 1 W 182/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3851
KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03, 1 W 182/03 (https://dejure.org/2005,3851)
KG, Entscheidung vom 20.12.2005 - 1 W 170/03, 1 W 182/03 (https://dejure.org/2005,3851)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 1 W 170/03, 1 W 182/03 (https://dejure.org/2005,3851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Vollmacht i.S.d. § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB mit der Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung, wenn die Vollmacht eine medizinisch indizierte Heilbehandlung mit Psychopharmaka ausschließt; Wirkungslosigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung durch ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Vollmacht i.S.d. § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB mit der Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung, wenn die Vollmacht eine medizinisch indizierte Heilbehandlung mit Psychopharmaka ausschließt; Wirkungslosigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung durch ...

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Nichtausreichen einer Vollmacht bei eingeschränktem Umfang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1481 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99
    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Allerdings hat die Verlegung des Betreuten von der geschlossenen auf die offene Station einer psychiatrischen Klinik in der Regel zur Folge, dass die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung wirkungslos wird (BayObLG, FamRZ 1995, 1296f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 92), so dass eine Sachentscheidung über den Fortbestand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr erfolgen kann (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 670; BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 8).

    Wegen der ohnehin zeitnah anstehenden Entlassung der Betroffenen ging es vorliegend ersichtlich auch nicht darum, mit Hilfe der Aufrechterhaltung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung Druck auf sie auszuüben, um ihre Bereitschaft zu fördern, sich der ärztlichen Behandlung zu unterziehen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 671).

    Diese Beurteilung steht nicht im Gegensatz zu den Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 669) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04).

  • BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04

    Wirkungsdauer einer Unterbringungsgenehmigung

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Allerdings hat die Verlegung des Betreuten von der geschlossenen auf die offene Station einer psychiatrischen Klinik in der Regel zur Folge, dass die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung wirkungslos wird (BayObLG, FamRZ 1995, 1296f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 92), so dass eine Sachentscheidung über den Fortbestand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr erfolgen kann (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 670; BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 8).

    Der vorliegende Fall zeigt, dass es Fälle gibt, in denen ein Bedürfnis besteht, einen Untergebrachten probeweise auf eine offene Station zu verlegen, um ihn bei ungünstigem Verlauf der Erprobung alsbald wieder unterzubringen (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 9).

    Diese Beurteilung steht nicht im Gegensatz zu den Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 669) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04).

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Gericht der weiteren Beschwerde lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623).

    Zudem muss die Heilbehandlung hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten (Senat, OLG-Report 2005, 621, 623).

    Im Rahmen der auf Rechtsfehler beschränkten Prüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (vgl. Senat, OLG-Report 2005, 621, 623) ergeben sich keine Bedenken dagegen, dass die Genehmigung der Unterbringung maßgeblich auf diesen Feststellungen beruhte.

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.).

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KGR Berlin 05, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).

  • KG, 23.05.2000 - 1 W 2749/00
    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Aufgrund der nur auf vier Wochen beschränkten Genehmigung der Unterbringung konnte die Betroffene auch keine Entscheidung in den von der Verfahrensordnung vorgegebenen Instanzen erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 W 2749/00, FGPrax 2000, 213f.).

    Die Feststellung des Vorliegens dieser Voraussetzungen erfordert vorwiegend die Würdigung tatsächlicher Verhältnisse und kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob sie von irrigen rechtlichen Grundlagen ausgeht, gegen Denkgesetze oder gegen Verfahrensvorschriften verstößt oder ob Schlüsse gezogen werden, die mit feststehenden Beweisregeln oder mit der allgemeinen Lebenserfahrung unvereinbar sind oder ob solche Anforderungen an eine Überzeugungsbildung sonst überspannt oder vernachlässigt werden (Senat, FGPrax 2000, 213f.).

  • KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KGR Berlin 05, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2003 - 5 W 107/03
    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Zwar ist der allgemeine Aufgabenkreis Gesundheitssorge ohne Beschränkung auf den psychiatrischen bzw. nervenärztlichen Bereich bei Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB, fehlerhaft, wenn nicht die tatsächlichen Feststellungen die weite Fassung des Aufgabenkreises rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 1. November 2005 - 1 W 389 und 390/05; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 5 W 107/03 -, JURIS, Rdn. 3; BayObLG, BtPrax 2001, 37f.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein solcher Eingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Unter Anwendung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfG, NJW 1998, 1774, 1775) setzt die Heilbehandlung voraus, dass sich die Gefahr für den Betreuten nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen abwenden lässt (BT-Drs. 11/4528, S. 147, re. Sp.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03
    Eine Unterbringungsmaßnahme ist ein solcher Eingriff (BVerfG, NJW 1998, 2432 ff; BVerfGE 104, 220 ff).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtschutzes gebietet es, in Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (BayObLGZ 2002, 304; OLGR München 2006, 184; OLGR München 2006, 191; KGR Berlin 2006, 359; KGR Berlin 2007, 306; KG BT-Prax 2007, 82).

    Verbietet ein Betroffener ausdrücklich die Verabreichung von Medikamenten in einer bestimmten Form oder untersagt er eine besondere Art der Behandlung, ist die Vertretungsmacht der Bevollmächtigten insofern eingeschränkt; die nur in eingeschränktem Umfang erteilte Vollmacht ist "als nicht gleichwertig mit den Handlungsbefugnissen eines Betreuers" anzusehen (vgl. KGR Berlin 2006, 359).

  • LG Rottweil, 26.06.2018 - 1 T 78/18

    Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zeitpunkt des

    Jedoch ist dies nur für einen kurzen Zeitraum möglich (KG Beschluss vom 20.12.2005, 1 W 170/03, 182/03 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.11.2007 - 3 W 1169/07
    Damit wäre die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht wegen Wirkungslosigkeit klarstellend aufzuheben (so für den Fall der nicht nur kurzfristigen Verlegung auf eine offene Station KGR Berlin 2006, 359; OLG Hamm FGPrax 1999, 222 [OLG Hamm 18.08.1999 - 15 W 233/99]).
  • AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23

    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

    Eine probeweise Beendigung durch ist nach der Rspr. in (vor allem zeitlich) engen Grenzen möglich (KG BeckRS 2005, 30366693; BayObLG BeckRS 2004, 03803; OLG Hamm NJW-RR 2000, 669).
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Rechtsprechung
   KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5536
KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05 (https://dejure.org/2006,5536)
KG, Entscheidung vom 24.01.2006 - 1 W 172/05 (https://dejure.org/2006,5536)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 1 W 172/05 (https://dejure.org/2006,5536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche eines nicht anerkannten Betreuungsvereins; Voraussetzung für die wirksame Bestellung eines Vereinsbetreuers ; Verfahren des Vormundschaftsgerichts bei Bestellung eines Vereinsbetreuers; Geschäftsmäßige Einziehung der Vergütungsansprüche von ...

  • Bt-Recht

    Fehlende Anerkennung als Vereinsbetreuer

  • Judicialis

    BGB a.F. § 1897 Abs. 2; ; BGB a.F. § 1808 e; ; BGB § 1908 f

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeitsanforderungen an vormundschaftsgerichtliche Bestellung eines Vereinsbetreuers - Vergütungsanspruch des Betreuungsvereins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vereinsbetreuer, wenn Verein die Anerkennung als Betreuungsverein fehlt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1481 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 398
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 15 W 406/00

    Vergütungsanspruchs eines Kinderschutzvereins, dessen Mitarbeiter als

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 1540f.).

    Auch diese Entscheidung ist von konstitutiver Wirkung und deshalb in einem nachfolgenden Vergütungsverfahren nicht mehr erneut zu prüfen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1540f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303; 2006, 64; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2005; § 1897, Rdn. 11; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1908e, Rdn. 9; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69, Rdn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., Anh zu § 1836 - § 7 VBVG, Rdn. 4; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rdn. 794).

    Deshalb bedarf es einer gesonderten Feststellung der Berufsmäßigkeit nicht, § 1908e Abs. 1 S. 1 HS 2 BGB (OLG Hamm, FamRZ 2001, 1540f.; Winterstein, in: Jürgens, Betreuungsrecht, a.a.O., § 7 VBVG, Rdn. 5).

  • LG Koblenz, 23.06.2000 - 2 T 306/00
    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
    Das Vormundschaftsgericht wollte erkennbar diese Anforderungen erfüllen (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2006, 63; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303).

    Auch diese Entscheidung ist von konstitutiver Wirkung und deshalb in einem nachfolgenden Vergütungsverfahren nicht mehr erneut zu prüfen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1540f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303; 2006, 64; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2005; § 1897, Rdn. 11; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1908e, Rdn. 9; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69, Rdn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., Anh zu § 1836 - § 7 VBVG, Rdn. 4; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rdn. 794).

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
    Das Vormundschaftsgericht wollte erkennbar diese Anforderungen erfüllen (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2006, 63; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303).

    Auch diese Entscheidung ist von konstitutiver Wirkung und deshalb in einem nachfolgenden Vergütungsverfahren nicht mehr erneut zu prüfen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1540f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303; 2006, 64; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2005; § 1897, Rdn. 11; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1908e, Rdn. 9; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69, Rdn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., Anh zu § 1836 - § 7 VBVG, Rdn. 4; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rdn. 794).

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
    Deshalb kann die einmal getroffene Feststellung nicht mit rückwirkender Kraft aufgehoben werden, weil die Voraussetzungen von Anfang an nicht vorlagen (BayObLG, BtPrax 2000, 34).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
    Ebenso wenig kann im umgekehrten Fall die Berufsbetreuereigenschaft rückwirkend anerkannt werden, wenn der Betreuer bewusst ehrenamtlich bestellt worden war (BayObLG, NJW-RR 2001, 943).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
    Dies gilt u.a. für die Feststellung, dass die Betreuung beruflich geführt wird, §§ 1908i Abs. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2001, 790; BtPrax 2003, 181).
  • OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04

    Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins gegen die Staatskasse

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
    Das Vormundschaftsgericht wollte erkennbar diese Anforderungen erfüllen (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2006, 63; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
    Dies gilt u.a. für die Feststellung, dass die Betreuung beruflich geführt wird, §§ 1908i Abs. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2001, 790; BtPrax 2003, 181).
  • LG Koblenz, 10.08.2005 - 2 T 511/05

    Ausgestaltung der Festsetzung der Vergütung einer vormundschaftsgerichtlich

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
    Auch diese Entscheidung ist von konstitutiver Wirkung und deshalb in einem nachfolgenden Vergütungsverfahren nicht mehr erneut zu prüfen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1540f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303; 2006, 64; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2005; § 1897, Rdn. 11; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1908e, Rdn. 9; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69, Rdn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., Anh zu § 1836 - § 7 VBVG, Rdn. 4; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rdn. 794).
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