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   OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06   

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https://dejure.org/2007,6234
OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06 (https://dejure.org/2007,6234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2007 - 11 Wx 137/06 (https://dejure.org/2007,6234)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2007 - 11 Wx 137/06 (https://dejure.org/2007,6234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines Berufsbetreuers nach vorheriger Beendigung einer vorläufigen Betreuung wegen Zeitablaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung eines Verhinderungsbetreuers; Einrichtung der vorläufigen Betreuung als Beginn der Betreuung; Bestellung eines Regelbetreuers; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bekanntmachung der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über die Bestellung eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Erstbetreuer nach zweieinhalb Monaten Unterbrechung, Anfangsvergütung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nach 2 1/2 Monaten Betreuungspause Erstbetreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1086
  • FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).

    Nach Ansicht des OLG München kann der Stundenansatz einer Erstbestellung nicht gewährt werden, wenn nach dem Tod des Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird und die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet (FamRZ 2006, 647); im Einzelfall soll sogar eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der endgültigen Betreuerbestellung nicht zur Annahme einer Erstbetreuung führen (FGPrax 2006, 213).

    Durch die erhöhten Stundenansätze im ersten Betreuungsjahr soll pauschaliert der höhere Arbeitsaufwand bei Neubetreuungen abgegolten werden (OLG München FamRZ 2006, 647, 649).

    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Nach Ansicht des OLG München kann der Stundenansatz einer Erstbestellung nicht gewährt werden, wenn nach dem Tod des Betreuers ein neuer Betreuer bestellt wird und die zeitliche Lücke innerhalb der Betreuung drei Monate nicht überschreitet (FamRZ 2006, 647); im Einzelfall soll sogar eine zeitliche Lücke von sechs Monaten zwischen dem Ende einer vorläufigen Betreuung und der endgültigen Betreuerbestellung nicht zur Annahme einer Erstbetreuung führen (FGPrax 2006, 213).

    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).

    Dann musste sie sich nach Ansicht des OLG München hieran auch für den Folgezeitraum festhalten lassen (FGPrax 2006, 213, 215).

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - 3 W 8/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz bei nach neun Monaten betreuungsloser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Schließlich ist es unerheblich, ob die erstmalige Bestellung eines Betreuers durch eine einstweilige Anordnung erfolgt oder nicht (OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 121, 122; Entwurfsbegründung, BT-Drucks. 15/2494, S. 33).

    Das OLG Zweibrücken hat eine erneute Erstbetreuung angenommen, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertigt, wenn eine vorläufige angeordnete Betreuung in Folge Zeitablaufs endet und erst neun Monate später erneut eine Betreuung angeordnet wird (FGPrax 2006, 121).

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96

    Voraussetzungen der Vorlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 26/04

    Zurückweisung einer Divergenzvorlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    d) Die Entscheidungen des OLG München vom 28.07.2006 (FGPrax 2006, 213) und vom 09.02.2006 (FamRZ 2006, 647) sowie die Beurteilung des vorliegend zu entscheidenden Falles durch den Senat haben nicht zur Folge, dass die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden muss (vgl. BGH NJW 2004, 3339; BGH NJW-RR 1997, 1162).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06

    Vergütung des auf einen ehrenamtlichen Betreuer folgenden Berufsbetreuers:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06
    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 534/19

    Betreuungsverfahren: Zeitpunkt für Bemessung des Stundensatzes bei vorläufiger

    In einem Fall, in dem eine vorläufige Betreuung infolge Zeitablaufs endete und zweieinhalb Monate später ein Betreuer in der Hauptsache bestellt wurde, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe hingegen angenommen, dass dieser als Erstbetreuer anzusehen sei, wenn nicht die Umstände des konkreten Einzelfalls dagegen sprechen (NJW-RR 2007, 1086 f.).
  • LG Kassel, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Zur Betreuervergütung bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung

    Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11 , Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 24/09

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütung eines nach Ende einer ehrenamtlichen

    Des Weiteren hat das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2007, 1086) ebenfalls die erhöhte Anfangsvergütung des § 5 VBVG zugrunde gelegt, wenn zwischen der Beendigung der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der späteren Bestellung eines Betreuers ein Zeitraum von 21/2 Monaten liegt.
  • AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2

    Erst wenn die zeitliche Vakanz in der Zusammenschau mit den übrigen Umständen insgesamt dazu führt, dass nicht mehr von einer Fortführung einer in der Vergangenheit bestehenden Betreuung, sondern vielmehr von einer Neubestellung eines Betreuers ausgegangen werden muss, kann die Vergütungsberechnung des § 5 VBVG von vorn zu laufen beginnen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2012, Az. XII ZB 481/11, Rz. 22, juris; OLG Karlsruhe, BtPrax 2007, 183; OLG Zweibrücken BtPrax 2006, 115; OLG München BtPrax 2006, 182).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5130
OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06 (https://dejure.org/2007,5130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.2007 - 20 W 429/06 (https://dejure.org/2007,5130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 20 W 429/06 (https://dejure.org/2007,5130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 VBVG, § 5 Abs 2 VBVG, § 1908b Abs 1 S 1 BGB, § 69e Abs 1 FGG, § 56g Abs 5 S 2 FGG
    Betreuervergütung: Stundenansatz eines Berufsbetreuers bei vorheriger Betreuung durch einen ehrenamtlichen Betreuer, der mangels Eignung entlassen wurde

  • Bt-Recht

    Bemessung des pauschalierten Stundensatzes, Betreuerwechsel

  • Judicialis

    VBGB § 5 Abs. 1; ; VBGV § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    VBGB § 5 Abs. 1; VBGV § 5 Abs. 2
    Zur Bemessung des pauschalierten Stundenansatzes bei vollzogenem Betreuerwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung des pauschalierten Stundenansatzes nach einem vollzogenen Betreuerwechsel; Relevanz des Zeitpunktes der erstmaligen Einrichtung der Betreuung bei der Betreuervergütung; Entlassung eines ehrenamtlichen Betreuers wegen mangelnder Eignung; Bemessung des dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Zwar hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2006, 167) die Anwendung des erhöhten Zeitansatzes nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 VBVG für einen Berufsbetreuer herangezogen, dessen Wirkungskreis wegen Pflichtwidrigkeiten des zuvor entlassenen früheren Betreuers ausdrücklich auf den Wirkungskreis der Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber diesem früheren Betreuer, die mit der ganz erheblichen Größenordnung von 140.000,-- EUR im Raum standen, erstreckt worden war.
  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5186
OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06 (https://dejure.org/2006,5186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06 (https://dejure.org/2006,5186)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - I-3 Wx 154/06 (https://dejure.org/2006,5186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Ergänzungserbvertrages sowie eines handschriftlichen Testaments wegen Übergehung der pflichtteilsberechtigten Ehefrau; Wirksamkeit des Ausschlusses des Anfechtungsrechts eines Dritten; Beginn der Anfechtungsfrist des § 2283 BGB; Begriff des Erlassens einer ...

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 25 T 479/06
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - I-3 Wx 154/06

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 947
  • FamRZ 2007, 1272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 3 Wx 154/06
    Zu diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte Kenntnis von dem gemeinschaftlichen Testament, wenn er sich daran ohne weitere Gedächtnishilfe erinnern würde, falls er sich mit der Frage der Nachlassregelung befassen sollte (BayObLG FamRZ 1995, 1024).

    Die Kammer hat diesen Punkt rechtlich einwandfrei als unaufklärbar bewertet und ohne Rechtsfehler unter Hinweis u. a. auf BayObLG FamRZ 1995, 1024 die Feststellungslast bei dem Beteiligten zu 1 gesehen.

  • OLG Stuttgart, 29.04.1982 - 8 W 374/81

    Beweislastregelung bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 3 Wx 154/06
    Nach herrschender Auffassung treffe die Feststellungslast für den Ausschluss eines entstandenen Anfechtungsrechts durch Zeitablauf und damit auch für den Zeitpunkt der Kenntnis des Anfechtungsberechtigten von den sein Anfechtungsrecht begründenden Umständen den Anfechtungsgegner [BayObLG a.a.O.; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 315; Staudinger - Kanzleiter, BGB, 13. Aufl., § 2285 Rn. 4; Soergel - Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2285 Rn. 5; Baumgärtl, Handbuch der Beweislast, Band II, § 2285 BGB Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 7 U 120/07

    Keine Alleinerbschaft bei Verstreichen der Anfechtungsfrist eines der

    Das Erbscheinsverfahren zwischen den Parteien endete im Oktober 2006 mit einem Erfolg der hiesigen Klägerin; das Nachlassgericht wurde angewiesen, der Klägerin einen Erbschein als Alleinerbin auszustellen (Bl. 207 ff B A, auch NJW-RR 2007, 947).
  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

    Die Frage, wer die Folgen der Unaufklärbarkeit eines bestimmten Sachverhalts zu tragen hat, ist vielmehr in gerichtlichen Verfahren, in denen die Pflicht zur Amtsermittlung gilt, ebenfalls nach dem einschlägigen materiellen Recht zu beantworten (vgl. etwa zu § 86 VwGO: BVerwG NVwZ 1998, 400; zu § 12 FGG: BayObLG FamRZ 1995, 1024; BayObLG NJW-RR 2002, 1453; BayObLG FGPrax 2005, 56 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 947, 948).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8105
OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 (https://dejure.org/2006,8105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 (https://dejure.org/2006,8105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2006 - 11 Wx 35/06 (https://dejure.org/2006,8105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütung des auf einen ehrenamtlichen Betreuer folgenden Berufsbetreuers: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Höhe des pauschalen Stundenansatzes

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers; Ansetzung des dem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwandes bei einem mittellosen Betreuten; Anwendung des pauschalen Stundenansatzes bei der erstmaligen Bestellung eines Betreuers

  • Bt-Recht

    Berechnung des Stundensatzes nach Betreuerwechsel

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VBVG § 5
    Stundenansatz bei erstmaliger Begründung eines Betreuungsverhältnisses auch bei Wechsel auf Berufsbetreuer maßgebend

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein erhöhter Stundensatz bei Wechsel auf Berufsbetreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06
    Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zu dieser Rechtsfrage ergangenen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).

    Dies hindert jedoch nicht, bei der Berechnung des Stundenansatzes auf den Beginn der Betreuung auch dann abzustellen, wenn der erste Betreuer ehrenamtlich und damit stets unentgeltlich arbeitet (zutreffend OLG Schleswig FGPrax 2006, 120, 121; OLG München FamRZ 2006, 647).

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06
    Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zu dieser Rechtsfrage ergangenen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).

    Dies hindert jedoch nicht, bei der Berechnung des Stundenansatzes auf den Beginn der Betreuung auch dann abzustellen, wenn der erste Betreuer ehrenamtlich und damit stets unentgeltlich arbeitet (zutreffend OLG Schleswig FGPrax 2006, 120, 121; OLG München FamRZ 2006, 647).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06
    Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zu dieser Rechtsfrage ergangenen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2006 - 11 Wx 35/06
    Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zu dieser Rechtsfrage ergangenen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    aa) Zu Recht ist das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass die Berechnung der Dauer der Betreuung nach § 5 VBVG mit der Anordnung der Erstbetreuung beginnt und bei einem sich daran anschließenden Betreuerwechsel - auch von einem ehrenamtlichen zu einem Berufsbetreuer - nicht neu beginnt, sondern weiter läuft (OLG Saarbrücken OLGR 2007, 904; OLG Köln Beschluss vom 14. Juni 2006 - 16 Wx 109/06 - juris; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 169; OLG Stuttgart Beschluss vom 30. November 2006 - 8 W 406/06 - juris; OLG Hamm OLGR 2006, 686; OLG Schleswig FamRZ 2006, 649; MünchKommBGB/Fröschle 6. Aufl. § 5 VBVG Rn. 7 f.; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 11 f.; Knittel Betreuungsrecht Stand 1. Juni 2010 § 5 VBVG Rn. 27 mwN; aA Deinert JurBüro 2005, 285, 286).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 11 Wx 137/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz im Rahmen der Berechnung der Vergütung eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung - auch des Senats - sieht die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann als maßgebend für die Höhe des Stundenansatzes des Betreuers an, wenn auf einen ehrenamtlichen Betreuer ein Berufsbetreuer folgt (Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - 11 Wx 35/06 - OLGR 2007, 169; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG München FamRZ 2006, 647; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe, 19. Zivilsenat, OLGR 2006, 667).
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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 13.01.2006 - 6 T 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16433
LG Wuppertal, 13.01.2006 - 6 T 8/06 (https://dejure.org/2006,16433)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13.01.2006 - 6 T 8/06 (https://dejure.org/2006,16433)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 6 T 8/06 (https://dejure.org/2006,16433)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1066 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Wuppertal, 29.12.2005 - 6 T 802/05

    Abrechnung von nach dem Tod des Betroffenen entstandenen Vergütungsansprüchen zur

    Auszug aus LG Wuppertal, 13.01.2006 - 6 T 8/06
    Dies läßt den Schluß darauf zu, daß es für das Entstehen des Vergütungsanspruchs allein auf die Einrichtung der Betreuung bzw. der Beendigung ankommt (vgl. Beschluß der Kammer vom 29. Dezember 2005 - 6 T 802/05).
  • LG Wuppertal, 02.08.2006 - 6 T 452/06

    Fälligkeit der Vergütung eines Betreuers; Geltendmachen einer Vergütung nach § 9

    Hierzu hat die Kammer bereits im Beschluss vom 13. Januar 2006 (6 T 8/06) ausgeführt:.
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