Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erlöschen des Anspruchs auf Betreuervergütung 15 Monate nach Entstehung des Anspruchs, Anspruch gegen Betreuten und Staatskasse
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 1836 a.F. (jetzt BGB § 1836 i.V.m VBVG § 2)
Erlöschen des Anspruchs auf Betreuervergütung 15 Monate nach Entstehung des Anspruchs, Anspruch gegen Betreuten und Staatskasse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahrung der 15-Monatsfrist mit der erstmaligen Geltendmachung des Betreuervergütungsanspruchs gegenüber dem Vormundschaftsgericht; Geltendmachung des Betreuervergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Einhaltung der 15-Monatsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Frist für Vergütungsanspruch und Verzögerungen bei Geltendmachung
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1357
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06
Denn die subsidiäre Haftung der Staatskasse kommt nicht erst dann in Betracht, wenn unzweifelhaft feststeht, dass der Betreute mittellos ist, sondern auch schon dann, wenn sich im Rahmen der Amtsaufklärung die Mittellosigkeit nicht positiv feststellen lässt (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.1996, FamRZ 1996, 819). - BayObLG, 30.11.1995 - 3Z BR 161/93
Ansprüche des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft: Auskunftsanspruch - Umfang - …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.10.2003, 3Z BR 161/93 (FamRZ 2004, 305-308) steht der Auffassung der Kammer, dass die Beteiligte zu 1. mit der Geltendmachung ihres Anspruches im März 2002 und Januar 2003 den Lauf der Frist gem. § 1836 Abs. 2 BGB a.F. unterbrochen hat und diese Frist beim Übergang des Anspruchs gegen die Staatskasse nicht mehr eingehalten zu werden braucht, nicht entgegen. - BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03
Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.10.2003, 3Z BR 161/93 (FamRZ 2004, 305-308) steht der Auffassung der Kammer, dass die Beteiligte zu 1. mit der Geltendmachung ihres Anspruches im März 2002 und Januar 2003 den Lauf der Frist gem. § 1836 Abs. 2 BGB a.F. unterbrochen hat und diese Frist beim Übergang des Anspruchs gegen die Staatskasse nicht mehr eingehalten zu werden braucht, nicht entgegen.
- AG Ludwigslust, 26.09.2014 - 5 C 63/11 Diese Möglichkeit der Bestellung eines Prozesspflegers ist jedoch gegenüber der Einrichtung einer Betreuung gemäß § 1896 Abs. 1 BGB nachrangig und vom Gesetz allenfalls für die Übergangszeit bis zur Bestellung des Betreuers als gesetzlichem Vertreter vorgesehen (vgl. LG Mönchengladbach FamRZ 2007, 1357).