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   OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06   

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https://dejure.org/2006,4727
OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06 (https://dejure.org/2006,4727)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.10.2006 - 17 W 101/06 (https://dejure.org/2006,4727)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 17 W 101/06 (https://dejure.org/2006,4727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betreuungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung bei Erteilung der Befugnis zur Gewaltanwendung und zum gewaltsamen Wohnungszutritt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68b Abs. 3 S. 2 FGG; Art. 19 Abs. 4 GG
    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilenden Untersuchungsanordnung und Vorführungsanordnung; Befugnis zur Anwendung körperlicher Gewalt gegen den Betroffenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilenden Untersuchungsanordnung und Vorführungsanordnung; Befugnis zur Anwendung körperlicher Gewalt gegen den Betroffenen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung, Vorlagebeschluss

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 3 S. 2

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Anfechtbarkeit der Anordnung der Vorführung zur Untersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b Abs. 3 S. 2
    Anfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung bei damit verbundener Befugnis zur Gewaltanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 167
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06
    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.

    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, 4.Aufl., Rdnr.74 ff zu § 68b) gebietet nach Auffassung des Senats eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift zumindest in denjenigen Fällen eine gesonderte Anfechtbarkeit, in denen mit der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung einfacher Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Betroffenen erteilt wird (so auch Sonnenfeld in Jansen, 3.Aufl., Rdnr. 51 zu § 68b; wohl auch Bienwald a.a.O.; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayObLG FamRZ 2003, 60; 1994, 1190; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15.Aufl., Rdnr.14 zu § 68b; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdnr.28 zu § 68b FGG).

    In der von ihm beabsichtigten Art und Weise kann der Senat allerdings nicht entscheiden, ohne im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG von den vorstehend genannten Entscheidungen des OLG Hamm (FamRZ 1997, 440) und des BayObLG (FamRZ 2003, 60; 1994, 1190) abzuweichen.

  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02

    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06
    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, 4.Aufl., Rdnr.74 ff zu § 68b) gebietet nach Auffassung des Senats eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift zumindest in denjenigen Fällen eine gesonderte Anfechtbarkeit, in denen mit der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung einfacher Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Betroffenen erteilt wird (so auch Sonnenfeld in Jansen, 3.Aufl., Rdnr. 51 zu § 68b; wohl auch Bienwald a.a.O.; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayObLG FamRZ 2003, 60; 1994, 1190; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15.Aufl., Rdnr.14 zu § 68b; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdnr.28 zu § 68b FGG).

    In der von ihm beabsichtigten Art und Weise kann der Senat allerdings nicht entscheiden, ohne im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG von den vorstehend genannten Entscheidungen des OLG Hamm (FamRZ 1997, 440) und des BayObLG (FamRZ 2003, 60; 1994, 1190) abzuweichen.

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06
    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Für die hier zu beurteilende Frage kommt es deshalb auch nicht darauf an, ob die Anfechtbarkeit der Zulassung der Ausübung unmittelbaren Zwangs gegen den Betroffenen im Zusammenhang mit einer Vorführungsanordnung zu bejahen ist (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Celle vom 23.10.2006 - 17 W 101/06 -).
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