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   BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07   

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https://dejure.org/2007,291
BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07 (https://dejure.org/2007,291)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - XII ZA 11/07 (https://dejure.org/2007,291)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 (https://dejure.org/2007,291)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frage der Verpflichtung zur Einsetzung des während eines Scheidungsverfahrens zugesprochenen Zugewinnausgleichs zur Fortsetzung des Verfahrens bis zur Zumutbarkeitsgrenze bei Erwerb eines angemessenen Hausgrundstücks im Sinne von § 115 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einsatz von durch Zugewinnausgleich erlangtem Vermögen (hier: angemessenes Hausgrundstück) für Prozeßkosten; Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8

  • ra.de
  • RA Kotz

    Zugewinnausgleich: Vermögen (Hausgrundstück) ist einzusetzen - PKH-Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatz durch Zugewinnausgleich erlangten Vermögens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einsetzen von erlangtem Vermögen für die PKH?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die Prozesskosten

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 120 ZPO
    PKH: Einsatz von Vermögen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Prozesskostenhilfe Geld vom Ehemann erstritten Damit muss die Ehefrau nun vorrangig die Prozesskosten bezahlen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die Prozesskosten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Parteien müssen nach PKH-Bewilligung erlangtes Vermögen auch bei Wohnungskauf für Prozesskosten einsetzen

  • rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)
  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach erfolgreichem Prozess

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: PROZESSKOSTENHILFE- ZUGEWINN- der Einsatz von Vermögen für die Prozesskostenhilfe

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einsatz eines nach Bewilligung von PKH erlangten Vermögens für die Prozesskosten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    PKH - Keine Flucht in dinglichen Vermögenserwerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 144
  • MDR 2007, 138
  • MDR 2007, 1388
  • FamRZ 2007, 1720
  • Rpfleger 2007, 612
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07
    Allerdings hat die Rechtsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. von § 114 ZPO, weil die Entscheidung von der Beantwortung einer schwierigen Rechtsfrage abhängig ist (Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634).

    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Prozesskostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633 f.).

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 305/05

    Voraussetzungen der Änderung von Entscheidungen über Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07
    Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein (durch den Zugewinnausgleich) erlangtes Vermögen für die Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (Fortführung von BGH Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05 - NJW-RR 2007, 628).

    Ebenso kann der Partei im Rahmen einer Änderungsentscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO Vermögen zugerechnet werden, das sie inzwischen erworben, aber in Kenntnis der Abänderungsmöglichkeit wieder ausgegeben hat, womit sie ihre zeitweilig entfallene Leistungsunfähigkeit böswillig wieder herbeigeführt hat (BGH Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05 - NJW-RR 2007, 628).

  • BGH, 08.01.1959 - II ZR 195/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann einer Partei Prozesskostenhilfe verweigert werden, wenn sie in Kenntnis eines bevorstehenden Prozesses ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeiführt (BGH Urteil vom 8. Januar 1959 - II ZR 195/57 - NJW 1959, 884, 885).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Denn die Rechtsbeschwerde wirft Fragen auf, die das Verfahren der Prozesskostenhilfe betreffen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720 Tz. 6) und höchstrichterlich noch nicht entschieden sind.
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Denn die Rechtsbeschwerde wirft Fragen auf, die das Verfahren der Prozesskostenhilfe betreffen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720 Tz. 6) und höchstrichterlich noch nicht entschieden sind.
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2017 - 18 WF 239/16

    Aufhebung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsverfahren

    Dies schließt jedoch eine rückwirkende Abänderung bezogen auf den Zeitpunkt der Einkommensverbesserung zumindest in den Fällen nicht aus, in denen der Beteiligte gegen seine Mitteilungspflicht nach § 120a Abs. 2 ZPO verstoßen hat, ohne dass ihm hierbei ein qualifiziertes Verschulden in Form von Absicht oder grober Nachlässigkeit im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 4 vorzuwerfen ist (Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 37. Auflage 2016, § 121 Rn. 12; Zöller/Geimer, a.a.O., § 120a Rn. 1; Büttner/Strobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 7. Auflage 2014, Rn. 394; Viefhues, jurisPR-FamR 26/2013 Anm. 1; Straßfeld SGb 2014, 236 BT-Drucksache 11/11472 S. 34 und 35; BGH FamRZ 2007, 1720, juris Rn. 15 für den Fall des Vermögenszuflusses; a.A. Bahrenfuss/Wittenstein, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 120 a Rn. 6 Zöller/Geimer, a.a.O., § 121a Rn. 23).

    Ein Beteiligter muss also auch schon vor Einleitung des Abänderungsverfahrens nach § 120a ZPO mit der Verpflichtung rechnen, aufgrund einer Verbesserung seiner Einkommens- oder Vermögensverhältnisse zur Zahlung der Verfahrenskosten herangezogen zu werden (Thomas/Putzo/Seiler, a.a.O. § 120a Rn. 12; Büttner/Strobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a.a.O., Rn. 394; BGH FamRZ 2007, 1720, juris Rn. 15 für den Fall des Vermögenszuflusses).

  • OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19

    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit

    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (vgl. BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZA 11/07 -, NJW-RR 2008, 144; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 574, Rdnr.22).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 208/15

    Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren in einer Familiensache: Analoge

    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 2, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und es um Fragen des Verfahrens der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2010 - XII ZB 38/09 - FamRZ 2011, 463 Rn. 8 mwN und vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720, 1721 mwN).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    Denn die Rechtsbeschwerde wirft Fragen auf, die das Verfahren der Prozesskostenhilfe betreffen (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720 Tz. 6).
  • BGH, 31.10.2007 - XII ZB 55/07

    Einsatz von durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangten Vermögens für

    Der bedürftigen Partei ist es auch im Rahmen einer Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 120 Abs. 4 ZPO zuzumuten, ein durch Veräußerung des früheren Familienheims erlangtes Vermögen für schon entstandene Prozesskosten einzusetzen, selbst wenn sie damit ein neues angemessenes Hausgrundstück i.S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII erworben hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720).

    Der Senat hat die Rechtsfrage, deretwegen das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, mit Beschluss vom 18. Juli 2007 (XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720, 1721 f.) bereits entschieden.

    Im Einklang damit sind grundsätzlich auch Guthaben aus zuteilungsreifen Bausparverträgen als einzusetzendes Vermögen zu behandeln und nicht wegen ihrer Zweckbindung privilegiert (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720, 1722 m.w.N.).

  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 81/11

    Prozesskostenhilfeverfahren: Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts bei

    Die Rechtsbeschwerde kann im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur wegen solcher Fragen zugelassen werden, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126; vom 4. August 2004, XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633 und vom 18. Juli 2007, XII ZA 11/07, NJW-RR 2008, 144).

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass die Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur wegen solcher Fragen zugelassen werden kann, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, aaO; vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633 unter II 1, 2; vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07, NJW-RR 2008, 144 Rn. 6).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18

    Voraussetzungen einer Direktklage gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines

    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (vgl. BGH, Beschluss vom 18.07.2007 - XII ZA 11/07, NJW-RR 2008, 144; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 574, Rdnr. 22).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2014 - 4 W 9/14

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen Verbesserung der

    Das gilt wegen der im Gesetz normierten Möglichkeit zur Abänderung der Prozesskostenhilfeentscheidung innerhalb der nächsten vier Jahre (§ 120 Abs. 4 ZPO a. F.) generell und ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Saarländischen Oberlandesgerichts nicht vom Zugang einer entsprechenden Verfügung des Gerichts abhängig; vielmehr muss die Partei schon vor Einleitung des Verfahrens nach § 120 Abs. 4 ZPO mit der Verpflichtung zum Einsatz eines neu erlangten Vermögens für die Prozesskosten rechnen (BGH NJW-RR 2008, 144, 145 Rn. 14 f.; SaarlOLG FamRZ 2010, 1753 f.).

    Nur wenn schon berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten vorhanden waren, als der Rechtsstreit absehbar wurde, darf ein Vermögenszufluss vorrangig zum Abtrag dieser Verbindlichkeiten verwendet werden und führt erst im Übrigen zu einem für die Prozesskosten einsetzbaren Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO (BGH NJW-RR 2008, 144, 145 Rn. 15).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2016 - 8 W 59/15

    Gleichbehandlung der Erben durch einen Testamentsvollstrecker

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 282/12

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Ablehnung

  • OLG Frankfurt, 05.04.2016 - 8 W 19/16

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe gegenüber einem

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 323/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Prozesskostenhilfebewilligung für den

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 322/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Prozesskostenhilfebewilligung für den

  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 8 WF 105/09

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Einsatz einer der Altersvorsorge

  • OLG Saarbrücken, 18.03.2011 - 5 W 293/10

    Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Erneute Leistungsunfähigkeit wegen

  • OLG Koblenz, 18.03.2015 - 13 WF 199/15

    Abänderung des Verfahrenskostenhilfebewilligung: Nachträglicher Vermögenszuwachs

  • KG, 29.09.2008 - 16 WF 269/08

    Prozesskostenhilfe: Nachzahlungsanordnung bei Vermögenserwerb auf Grund eines

  • LG Wiesbaden, 16.01.2012 - 3 T 12/11

    Prozesskostenhilfe für den Mieter im Räumungsprozess: Erfolgsaussicht bei

  • LAG Köln, 24.05.2018 - 9 Ta 22/18

    Einsatz einer im Kündigungsschutzprozess vereinbarten und ausgezahlten Abfindung

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 2 WF 193/13

    Berücksichtigung nicht mehr vorhandenen Vermögens im Rahmen der

  • LAG Köln, 27.07.2018 - 9 Ta 114/18

    Prozesskostenhilfe; Abfindung; Schonvermögen

  • OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11

    Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung

  • VGH Bayern, 17.07.2008 - 5 C 08.558

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde der Staatskasse gegen Gewährung von PKH ohne

  • OLG München, 19.01.2017 - 12 WF 49/17

    Einsatz von Vermögen bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 18 WF 185/14

    Verfahrenskostenhilfe im Unterhaltsverfahren: Berücksichtigung nachträglich

  • OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 15 W 2/12

    PKH für Klage auf Schadenersatz wegen "Freiheitsberaubung" aufgrund

  • OLG Brandenburg, 03.05.2010 - 9 WF 129/10

    Pflicht zum Einsatz eines Bausparguthabens und einer Lebensversicherung zur

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 3 WF 166/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe; Fehlende

  • OLG Braunschweig, 03.01.2017 - 1 WF 279/16

    Anordnung der Zahlung der Verfahrenskosten aufgrund einer Ausgleichszahlung im

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2010 - 9 WF 5/10

    Prozesskostenhilfe: Abänderung einer Bewilligungsentscheidung wegen durch

  • LAG Köln, 18.02.2009 - 7 Ta 381/08

    Unbedingte Klageerhebung; PKH-Antrag; Verweisungsbeschluss; Zusammenhangsklage;

  • OLG Naumburg, 29.03.2016 - 1 W 7/16

    Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Einsatz von Zahlungen aus einem

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 2 UF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Bewilligungsanspruch für eine nur verfahrensbegleitende

  • OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 8 WF 165/08

    Abänderung der Prozesskostenhilfe: Pflicht zum Einsatz eines Bausparguthabens bei

  • OLG Brandenburg, 05.08.2008 - 9 UF 67/08

    Pflicht des Antragstellers in der Prozesskostenhilfe zum Einsatz von nicht

  • OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 3 WF 115/12

    Verfahrenskostenhilfeverfahren: Mitwirkungspflicht des Antragstellers;

  • LSG Bayern, 28.07.2008 - L 18 B 321/07

    Einwand der Verwendung von erhaltenen Versicherungsleistungen für den Umbau eines

  • OLG Oldenburg, 19.01.2017 - 2 W 64/16

    Änderung des Prozesskostenhilfebeschlusses durch Änderung der für die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2010 - L 2 KN 22/10
  • OLG Brandenburg, 16.08.2007 - 9 WF 233/07

    Prozesskostenhilfe: Abänderungsbeschluss auf Grund einer

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