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   BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06   

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BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06 (https://dejure.org/2007,267)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2007 - XII ZB 229/06 (https://dejure.org/2007,267)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 (https://dejure.org/2007,267)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1626 a Abs. 2, 1672 Abs. 1, 1751 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Übertragung des alleinigen elterlichen Sorgerechts auf den Vater, wenn die Mutter einer Adoption des Kindes zugestimmt hat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuordnung der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern; Übertragung der elterlichen Sorge unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der dafür relevanten individuellen Umstände des Einzelfalls; Zustimmungserfordernis beider Elternteile zur Freigabe des Kindes zur ...

  • Judicialis

    BGB § 1626 a Abs. 2; ; BGB § 1672 Abs. 1; ; BGB § 1751 Abs. 1; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater nach Zustimmung zur Adoption des Kindes durch die Mutter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Ruhen der elterl. Sorge: Zustimmung zum alleinigen Sorgerecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall Görgülü)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sorgerecht nach Adoptionsfreigabe durch Mutter eines nicht ehelichen Kindes

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zum Sorgerecht eines Vaters für sein nichteheliches Kind ("Fall Görgülü")

  • juraforum.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall Görgülü)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.10.2007)

    Rechte nichteheliche Väter // Grundsatzentscheidung zum Sorgerecht im "Fall Görgülü"

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.08.2007)

    Fall Görgülü: Junge soll nun doch beim Vater leben

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 223
  • MDR 2008, 28
  • FamRZ 2007, 1969
  • FamRZ 2007, 2060 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 2189 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 777 (Ls.)
  • Rpfleger 2008, 23
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    - Auf die Verfassungsbeschwerde des Vaters hob das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5. April 2005 (FamRZ 2005, 783) auch diese Entscheidung des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg auf und verwies die Sache an einen anderen Senat des Beschwerdegerichts zurück.

    Auf der Grundlage der gebotenen verfassungsrechtlichen und konventionskonformen Auslegung ist vor Übertragung des Sorgerechts nach § 1672 Abs. 1 BGB folglich zu prüfen, ob und auf welche Weise die Belastungen des Kindes durch eine Annäherung an den leiblichen Vater und die damit einhergehende Lockerung des Verhältnisses zu den Pflegeeltern soweit vermindert werden können, dass ein Umzug des Kindes in die väterliche Familie in Betracht kommt (EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459; BVerfG FamRZ 2005, 783, 784).

    Auch diese Vorschrift, die grundsätzlich besondere Anforderungen an die Kindeswohlprüfung stellt, ist im Lichte der Verfassung unter Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention auszulegen (BVerfG FamRZ 2005, 783, 785).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    Selbst bei Einführung der Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB hat der Gesetzgeber nicht die Interessen der Pflegeeltern, sondern das Wohl des betroffenen Kindes schützen wollen, denn ein zwischen Kind und Pflegeeltern seit längerer Zeit bestehendes Familienpflegeverhältnis soll nicht zum Schaden des Kindes zerstört werden (BVerfG FamRZ 1989, 31, 32 und NJW 1988, 125).

    Sonst wäre eine Rückführung stets ausgeschlossen, wenn sich eine tragfähige Bindung an die Pflegeeltern eingestellt hat (BVerfG NJW 1988, 125, 126).

    Wegen dieses belasteten Verhältnisses zwischen dem Kind und der Pflegefamilie wird der Amtsvormund regelmäßig zu prüfen haben, ob das Kind weiterhin in der Pflegefamilie untergebracht bleiben kann, wenn die Pflegeeltern ein solches Verhalten in der Zukunft fortsetzen und damit (wenn auch unbewusst) ihre Bindung zu dem Kind untergraben (vgl. insoweit BVerfG NJW 1988, 125 ff.).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    Selbst bei Einführung der Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB hat der Gesetzgeber nicht die Interessen der Pflegeeltern, sondern das Wohl des betroffenen Kindes schützen wollen, denn ein zwischen Kind und Pflegeeltern seit längerer Zeit bestehendes Familienpflegeverhältnis soll nicht zum Schaden des Kindes zerstört werden (BVerfG FamRZ 1989, 31, 32 und NJW 1988, 125).

    Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind hingegen der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG FamRZ 1989, 31, 33).

    Denn der Gesetzgeber wollte bei Pflegekindern, die wegen des Anlasses zur Einrichtung eines Pflegeverhältnisses häufig ein schweres Schicksal zu tragen haben, dafür sorgen, dass nicht ohne Not Bindungslosigkeit entsteht (BVerfG FamRZ 1989, 31, 32).

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    a) Soweit das Gesetz in § 1626 a Abs. 2 BGB die elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern grundsätzlich allein der Mutter zuordnet und dem Vater in § 1672 BGB lediglich ein Recht auf Übertragung der - alleinigen oder gemeinsamen - elterlichen Sorge zuweist, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287 ff. mit kritischer Anm. Coester FamRZ 2004, 87; vgl. auch Coester FamRZ 2007, 1137, 1144).

    Fehlen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287 und 1995, 789, 792).

    Angesichts der Unterschiede der Lebensverhältnisse außerhalb einer Ehe ist es deswegen gerechtfertigt, das Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder beiden Elternteilen gemeinsam zuzuordnen (BVerfG FamRZ 2003, 285, 287 f.).

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    - Auf die Menschenrechtsbeschwerde des Vaters stellte der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) mit Urteil vom 26. Februar 2004 (FamRZ 2004, 1456) fest, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. Juni 2001 gegen Art. 8 der Menschenrechtskonvention verstößt.

    In diese Abwägung sind nicht nur die unmittelbaren Auswirkungen der Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern einzubeziehen, sondern auch die langfristigen Auswirkungen einer dauerhaften Trennung von seinem leiblichen Vater (EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459).

    Auf der Grundlage der gebotenen verfassungsrechtlichen und konventionskonformen Auslegung ist vor Übertragung des Sorgerechts nach § 1672 Abs. 1 BGB folglich zu prüfen, ob und auf welche Weise die Belastungen des Kindes durch eine Annäherung an den leiblichen Vater und die damit einhergehende Lockerung des Verhältnisses zu den Pflegeeltern soweit vermindert werden können, dass ein Umzug des Kindes in die väterliche Familie in Betracht kommt (EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459; BVerfG FamRZ 2005, 783, 784).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    - Auf die Verfassungsbeschwerde des Vaters hob das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 14. Oktober 2004 (FamRZ 2004, 1857) auf und verwies die Sache an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zurück.

    Weil die Europäische Menschenrechtskonvention nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der deutschen Rechtsordnung im Range eines Bundesgesetzes gilt, ist sie in der Auslegung des EGMR bei der Interpretation des deutschen materiellen Rechts zu berücksichtigen (BVerfG FamRZ 2004, 1857, 1859).

  • OLG Naumburg, 09.07.2004 - 14 UF 60/04
    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    - Auf die Beschwerden des Amtsvormunds und der Verfahrenspflegerin setzte der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit weiterem Beschluss vom 30. März 2004 (14 UF 60/04) auch den Vollzug dieser Sorgerechtsentscheidung aus.

    - Mit weiterem Beschluss vom 9. Juli 2004 (FamRZ 2004, 1507) wies der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg den Antrag des Vaters auf Übertragung der elterlichen Sorge unter Abänderung der amtsgerichtlichen Entscheidung ab.

  • OLG Naumburg, 20.12.2004 - 14 WF 234/04

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Untätigkeit des Familiengerichts

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    Zugleich wies er das Amtsgericht auf die Untätigkeitsbeschwerde des Amtsvormunds mit weiterem Beschluss vom 20. Dezember 2004 (14 WF 234/04; NJ 2005, 278) an, das Hauptsacheverfahren zum Umgangsrecht "mit äußerster Beschleunigung" weiterzuführen und zum Abschluss zu bringen, also unverzüglich einen "zweckmäßigerweise angesichts der Bedeutung der Sache hoch qualifiziert aus dem Kreis der Hochschullehrer für Kinderpsychologie oder Kinderpsychiatrie auszuwählenden" Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen und sodann längstens binnen sechs Wochen nach Eingang des Sachverständigengutachtens die Beteiligten und gegebenenfalls den Sachverständigen anzuhören sowie abschließend zu entscheiden.

    - Nachdem das Oberlandesgericht Naumburg Ablehnungsgesuche des Vaters gegen namentlich benannte Richter des 14. Zivilsenats mit Beschlüssen vom 20. Dezember 2004 (14 WF 236/04 und 14 WF 234/04) abgelehnt hatte, gab es dem weiteren Ablehnungsgesuch des Vaters vom 28. Januar 2005 mit Beschluss vom 14. März 2005 (14 WF 9/05) statt.

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    Die Zuständigkeit richtet sich somit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 151, 63, 64 = FamRZ 2002, 1182), so dass es nicht darauf ankommt, dass das Kind inzwischen auch die türkische Staatsangehörigkeit erhalten hat.
  • OLG Naumburg, 30.06.2004 - 14 WF 64/04

    Einstweilige Anordnung im Umgangsrechtsverfahren - keine Bindung deutscher

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
    - Mit weiterem Beschluss vom 30. Juni 2004 (FamRZ 2004, 1510) wies der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg unter Abänderung der amtsgerichtlichen Entscheidung auch diesen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.
  • OLG Naumburg, 15.12.2006 - 8 UF 84/05
  • BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07

    Gerichtliche Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem

  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

  • BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch Ablehnung der Übertragung der

  • EGMR, 30.03.2006 - 61/02

    LALE AND OTHERS v. TURKEY

  • AG Dessau, 02.09.2006 - 11 BER 58/06
  • OLG Dresden, 08.02.2005 - Ss OWi 32/05

    Atemalkohol

  • BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2790/04

    Widerspruch gegen einstweilige Anordnung des BVerfG in Sachen Görgülü erfolglos

  • BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07

    Gerichtliche Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem

  • OLG Naumburg, 24.07.2003 - 10 Wx 9/02

    Anfechtung der Ablehnung der Aussetzung eines Verfahrens auf Ersetzung der

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

    Soweit den Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung des Kindes von ihnen verfestigt wird, darf dies nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfG FamRZ 1982, 567, 569; Senatsbeschlüsse BGHZ 200, 86 = FamRZ 2014, 543 Rn. 20 und vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969 Rn. 32).
  • BGH, 16.11.2016 - XII ZB 328/15

    Familiensache: Anspruch der Pflegeeltern auf Rückführung ihres früheren

    (1) Zwar weist die Rechtsbeschwerde zu Recht darauf hin, dass sich die Pflegefamilie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich auf Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG berufen kann (siehe etwa BVerfG FamRZ 1999, 1417, 1418; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969 Rn. 31).

    Wegen der im Übrigen aber schwächeren Ausgestaltung von Pflegekindschaftsverhältnissen, die institutionell auf Zeit angelegt sind, bedarf es von Verfassungs wegen eines gesonderten Herausgabeanspruchs der Pflegeeltern nicht; bei der Einführung des § 1632 Abs. 4 BGB sollte weniger die Stellung der Pflegeeltern gestärkt, als vielmehr dem Wohl des Kindes entsprochen werden (BVerfG FamRZ 1989, 31, 32; Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969 Rn. 33).

  • BGH, 18.02.2015 - XII ZB 473/13

    Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe

    Allein aus der Unkenntnis kann nicht auf ein Desinteresse des (möglichen) leiblichen Vaters geschlossen werden (vgl. - neben EGMR FamRZ 1995, 110, 112 - die Fallgestaltungen der Entscheidungen des EGMR FamRZ 2004, 1456 [Görgülü] sowie - zum selben Fall - BVerfG FamRZ 2004, 1857 und Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969; ferner Senatsbeschluss vom 16. Juni 2010 - XII ZB 35/10 - FamRZ 2010, 1242).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 68/11

    Elterliche Sorge: Abwehr der Kindeswohlgefährdung durch Anordnung des Verbleibens

    Soweit den Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung des Kindes von ihnen gesichert wird, darf dies nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfG FamRZ 1982, 567, 569; Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969 Rn. 32).

    § 1632 Abs. 4 BGB geht davon aus, dass zwischen dem Kind und den Pflegeeltern als Folge eines länger dauernden Pflegeverhältnisses eine gewachsene Bindung entstanden sein kann, die nicht zum Schaden des Kindes zerstört werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969 Rn. 31).

    Dabei werden nicht nur die unmittelbaren Auswirkungen einer Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern einzubeziehen sein, sondern auch die langfristigen Auswirkungen einer dauerhaften Trennung des Kindes von seinen leiblichen Eltern (so bereits Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969 Rn. 35 zu Art. 8 EMRK; BVerfG FamRZ 2012, 1127, 1129).

    Die Gefährdung der familiären Beziehung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern bedeutet aber zugleich eine Trennung des Kindes von seinen Wurzeln (Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969 Rn. 34).

  • OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16

    Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von

    Insbesondere Entscheidungen zum Sorgerecht sind auch nach deutschem Recht der materiellen Rechtskraft nicht fähig (vgl. etwa BGH FamRZ 2007, 1969 ff, Tz. 38 der Entscheidung); ausländische Entscheidungen zum Sorgerecht gehören aber ohne weiteres zum Anwendungsbereich des § 108 Abs. 1 FamFG.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 18 UF 266/11

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater:

    In den Fällen der Adoptionspflege ist anerkannt, dass im Rahmen der Entscheidung über den Antrag eines erziehungsgeeigneten und -bereiten Vaters auf Übertragung des Sorgerechts geprüft werden muss, ob eine Zusammenführung von Vater und Kind möglich ist, die die Belastungen des Kindes soweit wie möglich vermindert (BGH NJW 2008, 223).

    Während in den Adoptionspflegefällen, in denen die alleinige elterliche Sorge der Mutter ruht, eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater bereits dann in Betracht kommt, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht (BGH NJW 2008, 223), ist im vorliegenden Fall, bei dem die Mutter Inhaberin des Sorgerechts ist, auf den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstab des § 1671 BGB abzustellen (BVerfG FamRZ 2010, 1403).

    Anderenfalls wäre die Zusammenführung von Kind und Eltern immer ausgeschlossen, wenn das Kind seine "sozialen" Eltern gefunden hätte (BVerfG FamRZ 2005, 783 Rz. 18; BVerfG FamRZ 2010, 865 Rz. 27; BGH NJW 2008, 223 Rz. 37).

    Insoweit ist es insbesondere die Aufgabe des Jugendamtes, den Beteiligten die notwendige Unterstützung zu geben (BGH NJW 2008, 223), um die Beeinträchtigungen für S. so gering wie möglich zu halten.

    Dabei sind auch mehrtägige Umgangskontakte und Ferienkontakte sicherzustellen (so BGH NJW 2008, 223).

    Der Senat verkennt nicht, dass sich auch die Pflegeeltern auf eine eigene Grundrechtsposition aus Art. 6 Abs. 1 GG berufen können, da das Pflegeverhältnis bereits seit 13.11.2007, somit über einen längeren Zeitraum besteht und Bindungen zwischen ihnen und S. gewachsen sind (zur Grundrechtsposition der Pflegeeltern BVerfG FamRZ 1985, 39; BVerfG FamRZ 1989, 31; BVerfG FamRZ 2010, 865; BGH NJW 2008, 223).

    Die Stellung der Pflegeeltern ist umso weniger geschützt, als sie sich auf die spätere Herausgabe des Kindes einstellen mussten (BGH NJW 2008, 223).

  • BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10

    Elterliche Sorge für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Beschwerderecht des

    Diese Regelung begründet ein subjektives Recht des Vaters, aus dem sich auch dessen Beschwerdeberechtigung gemäß § 20 FGG ergibt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969).

    bb) Ob es sich bei der Entscheidung um eine erstmalige Prüfung der Sorgerechtsübertragung nach § 1680 Abs. 3, Abs. 2 Satz 2 BGB oder aber wegen der bereits erfolgten Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt um eine Abänderungsentscheidung nach § 1696 BGB handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Mai 2005 - XII ZB 28/05 - FamRZ 2005, 1469 und kritisch hierzu Staudinger/Coester [2009] § 1680 Rdn. 24, 14) und welchen Kriterien die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater unterliegt (vgl. EGMR FamRZ 2010, 103; BVerfG Beschluss vom 20. Oktober 2008 FamRZ 2008, 1285; Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969), ist hier nicht ausschlaggebend, weil eine Beschwerdeberechtigung des Vaters in jedem Fall gegeben ist.

  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 10 UF 94/07

    Sorgerechtsausübung: Erlass einer unbefristeten Verbleibensanordnung zugunsten

    Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet, darf dies allein nicht genügen, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer dann ausgeschlossen wäre, wenn das Kind seine "sozialen Eltern" gefunden hätte (BVerfG, FamRZ 2004, 771; BGH, FamRZ 2007, 1969, Rz. 37).

    In die anzustellende Abwägung sind nicht nur die unmittelbaren Auswirkungen der Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern einzubeziehen, sondern auch die langfristigen Auswirkungen einer dauerhaften Trennung vom leiblichen Elternteil (BGH, FamRZ 2007, 1969, Rz. 35).

    Deshalb ist zu prüfen, ob und auf welche Weise die Belastungen des Kindes durch eine Annäherung an den leiblichen Elternteil und die damit einhergehende Lockerung des Verhältnisses zu den Pflegeeltern soweit vermieden werden kann, dass ein Umzug des Kindes in die Familie des leiblichen Elternteils in Betracht kommt (BGH, FamRZ 2007, 1969, Rz. 36).

    Bei seiner Vernehmung am 19.2.2008 hat er, auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.9.2007 (FamRZ 2007, 1969 ff.), erklärt, S... sei sehr an die Pflegeeltern gebunden, die primäre Bindungsfindung sei abgeschlossen.

  • OLG Koblenz, 20.08.2018 - 9 UF 247/18

    Kindschaftssache: Voraussetzungen einer Anordnung des Verbleibens von Kindern in

    Unter dieser Voraussetzung ist auch die aus dem Kind und dem Pflegeelternteil bestehende Pflegefamilie durch Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) geschützt, sodass Art. 6 Abs. 3 GG (Trennung des Kindes von der Familie) bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen" Familie auch auf Seiten des Pflegeelternteils nicht gänzlich außer Acht bleiben darf (vgl. BVerfG, a.a.O.; BGH, FamRZ 2007, 1969, 1972, Rdnr. 31; OLG Brandenburg, a.a.O., m.w.N.; OLG Saarbrücken, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass Art. 6 Abs. 1 GG sowie Art. 6 Abs. 3 GG im Zusammenhang mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gesehen werden müssen, auf das sich Pflegeeltern gerade nicht berufen können (vgl. BVerfG, NJW 1989, 519, 519; BGH, FamRZ 2007, 1969, 1972, Rdnr. 32; OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 320, 320 f.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; BeckOK Epping/Hillgruber-Uhle, GG, 37. Edition, Stand: 15. Mai 2018, Art. 6, Rdnr. 59 MünchKomm-Huber, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1632, Rdnr. 38; Staudinger-Rauscher, BGB, Neubearb. 2011, Einl §§ 1589 ff, Rdnr. 37, m.w.N.).

  • OLG Köln, 10.12.2007 - 14 UF 103/07

    Notwendigkeit des Vorliegens von das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründen

    Bei der Auslegung des Begriffs des Kindeswohls ist der Vorrang des Erziehungsrechts der leiblichen Eltern nach Art. 6 II 1 GG zu beachten (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1664), der auch gegenüber den - ebenfalls grundgesetzlich nach Art. 6 I und III GG geschützten - Rechten der Pflegefamilie gilt, (vgl. BVerfG, FamRZ 1999, 1417 ff. [1418 unter II.1.a]; BGH, FamRZ 2007, 1969 ff. [1972]), wobei im Konfliktfall letztlich das Kindeswohl ausschlaggebend bleibt (vgl. auch BVerfG FamRZ 2005 783 ff.).

    Weil die EMRK nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der deutschen Rechtsordnung im Range eines Bundesgesetzes gilt, ist sie gemäß Art. 20 III GG mit der Auslegung des EuGHMR bei der Interpretation des deutschen materiellen Rechts zu berücksichtigen (BVerfG, FamRZ 2004, 1857 ff., fortgeführt in FamRZ 2005, 783 ff; BGH, FamRZ 2007, 1969 ff. [1972/73]).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof in seinem bereits oben zitierten Beschluss vom 26.9.2007 (FamRZ 2007, 1969 ff.) entschiedenen Sachverhalt, bei dem der BGH eine Verbleibensanordnung nicht für ausreichend angesehen hat, ist im vorliegenden Fall durch die jahrelangen intensiven Besuchskontakte bereits eine enge Bindung des Kindes auch zu seinem leiblichen Vater und den Großeltern entstanden.

  • BGH, 10.06.2009 - XII ZB 182/08

    Anwendbarkeit der Vorschriften der Art. 21 ff. VO 2201/2003/EG auf vollstreckbare

  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10

    Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge

  • OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19

    Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen

  • OLG Brandenburg, 08.08.2016 - 3 UF 151/14

    Elterliche Sorge: Zeitlich unbefristete Anordnung des Verbleibens des Kindes bei

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2015 - 6 UF 20/15

    Verbleibensanordnung für ein Kind in Familienpflege: Rückkehroption bei

  • OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22

    Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug

  • OLG Bamberg, 05.01.2011 - 2 UF 204/10

    Sorgerechtsregelung: Voraussetzungen einer Übertragung des Sorgerechts auf den

  • OLG Köln, 12.11.2010 - 2 Wx 165/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts im Verfahren

  • AG Bonn, 23.01.2018 - 410 F 309/17

    Vornahme des Eingriffs in die elterliche Sorge bei Gefährdung des körperlichen,

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