Weitere Entscheidung unten: AG Nidda, 27.02.2007

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.03.2007 - 16 UF 194/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31386
OLG Karlsruhe, 05.03.2007 - 16 UF 194/06 (https://dejure.org/2007,31386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.03.2007 - 16 UF 194/06 (https://dejure.org/2007,31386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. März 2007 - 16 UF 194/06 (https://dejure.org/2007,31386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohl des Kindes als maßgeblich für eine Namensänderung des Kindes nach einer Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2005 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 16.01.2015 - 5 UF 202/14

    Elterliche Sorge: Übertragung des Rechts zur Beantragung der Namensänderung für

    Bei der Frage, ob ein Antrag nach § 3 NamÄndG gestellt wird, handelt es sich um solch eine einzelne Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind (vgl. Palandt/Götz, a.a.O., § 1628 Rn. 7; OLG Stuttgart vom 11.08.2010 - 16 UF 122/10, FamRZ 2011, 305, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe vom 05.03.2007 - 16 UF 194/06, FamRZ 2007, 2005, juris Rn. 23).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe fragt in seiner Entscheidung vom 05.03.2007 (16 UF 194/06, FamRZ 2007, 2005, juris Rn. 23, 26) wiederum allein, ob die Durchführung der Namensänderung dem Kindeswohl entspricht, geht also von zivilrechtlichen Maßstäben aus.

  • OLG Stuttgart, 11.08.2010 - 16 UF 122/10

    Namensänderung: Überwiegen der Kontinuität des Kindesnamens als Kindesbelang

    Das Amtsgericht geht zu Recht davon aus, dass es sich bei der Frage, ob der Beteiligte zu 1. einen vom bisherigen Familiennamen unterschiedlichen Namen tragen soll, um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind handelt, und daher das Familiengericht nach § 1628 BGB zu einer Entscheidung berufen ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 2005).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2015 - 10 UF 120/14

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Beantragung der

    Dabei ist nicht entscheidend, ob die Namensänderung nach § 3 NÄG selbst dem Wohl des Kindes entspricht (so OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 305; wohl auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 2005), da diese Prüfung der Verwaltungsbehörde obliegt.
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Rechtsprechung
   AG Nidda, 27.02.2007 - 6 X 30/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32605
AG Nidda, 27.02.2007 - 6 X 30/02 (https://dejure.org/2007,32605)
AG Nidda, Entscheidung vom 27.02.2007 - 6 X 30/02 (https://dejure.org/2007,32605)
AG Nidda, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 6 X 30/02 (https://dejure.org/2007,32605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung einer Einwilligung der Eltern durch ein Vormundschaftsgericht bei Adoption der Kinder durch Pflegeeltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2005
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96

    Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption

    Auszug aus AG Nidda, 27.02.2007 - 6 X 30/02
    Angesichts dieser Haltung der Eltern kann, auch nach der Entscheidung BGHZ 133, 384 = FamRZ 1997 85 = NJW 585, bestätigt durch BayObLG in FamRZ 1999, 1688 die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption durch das Vormundschaftsgericht, nicht ausgesprochen werden.
  • BayObLG, 15.07.1999 - 1Z BR 6/99

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption

    Auszug aus AG Nidda, 27.02.2007 - 6 X 30/02
    Angesichts dieser Haltung der Eltern kann, auch nach der Entscheidung BGHZ 133, 384 = FamRZ 1997 85 = NJW 585, bestätigt durch BayObLG in FamRZ 1999, 1688 die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption durch das Vormundschaftsgericht, nicht ausgesprochen werden.
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