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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07, 17 W 73/07, 17 W 74/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3085
OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07, 17 W 73/07, 17 W 74/07 (https://dejure.org/2007,3085)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.07.2007 - 17 W 72/07, 17 W 73/07, 17 W 74/07 (https://dejure.org/2007,3085)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 17 W 72/07, 17 W 73/07, 17 W 74/07 (https://dejure.org/2007,3085)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Betreuung: Gerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Begutachtung durch einen externen Sachverständigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1903 Abs. 1 BGB; § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 69d Abs. 2 FGG; § 70e FGG
    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen Genehmigung einer Zwangsbehandlung; Berücksichtigung der möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen für den Betroffenen; Pflicht zur Ermittlung von Ergebnissen etwaig bereits erfolgter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen Genehmigung einer Zwangsbehandlung; Berücksichtigung der möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen für den Betroffenen; Pflicht zur Ermittlung von Ergebnissen etwaig bereits erfolgter ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen Genehmigung einer Zwangsbehandlung; Berücksichtigung der möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen für den Betroffenen; Pflicht zur Ermittlung von Ergebnissen etwaig bereits erfolgter ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Sachverständigenauswahl

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 70 e

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 70 e

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Zwangsbehandlung während der Unterbringung durch den Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906; FGG § 70e
    Verhältnismäßigkeitsprüfung vor gerichtlich angeordneter Zwangsbehandlung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906; FGG § 70e
    Verhältnismäßigkeitsprüfung vor gerichtlich angeordneter Zwangsbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwangsbehandlung - Was ist zu beachten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 230
  • FamRZ 2007, 2107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2006 (FamRZ 2006, 615) festgestellt, dass § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage für eine vom Betreuer befürwortete Zwangsbehandlung im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung darstellt.

    Für den Bereich einer (wie hier) neuroleptischen Medikation als notwendige Heilbehandlung muss dabei in jedem Fall eine therapeutische Indikation bestehen und der mögliche therapeutische Nutzen der Behandlung gegen die Gesundheitsschäden abgewogen werden, die ohne die Behandlung entstehen würden (BGH FamRZ 2006, 615, 616).

  • OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 74/07
    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    17 W 72/07 17 W 73/07 17 W 74/07.

    Im Verfahren zu 3) = 17 W 74/07 = 53 T 08/07 geht es um den Beschluss des Amtsgerichts Neustadt vom 19. Januar 2007, mit dem sowohl die weitere geschlossenen Unterbringung für ein Jahr und die gleichzeitige medikamentöse Zwangsbehandlung der Betroffenen vormundschaftsgerichtlich genehmigt worden ist.

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    Bei der Prüfung der Frage, ob die beabsichtigte Zwangsmaßnahme unter Berücksichtigung der einem Kranken grundsätzlich zustehenden "Freiheit zur Krankheit" (BVerfGE 58, 208, 224 ff.) im Einzelfall zulässig ist, kommt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als notwendigem Korrektiv für die Eingriffe in das Freiheitsrecht des Betroffenen besondere Bedeutung zu.
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98

    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des freiheitsentziehenden Eingriffes ohne Rücksicht darauf, dass sich die Hauptsache durch Zeitablauf erledigt hat (BVerfG NJW 1997, 2163; 1998, 2432; 2002, 281; BGH XII ZB 80/98 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des freiheitsentziehenden Eingriffes ohne Rücksicht darauf, dass sich die Hauptsache durch Zeitablauf erledigt hat (BVerfG NJW 1997, 2163; 1998, 2432; 2002, 281; BGH XII ZB 80/98 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07
    In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des freiheitsentziehenden Eingriffes ohne Rücksicht darauf, dass sich die Hauptsache durch Zeitablauf erledigt hat (BVerfG NJW 1997, 2163; 1998, 2432; 2002, 281; BGH XII ZB 80/98 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    bb) Zwangsmaßnahmen dürfen ferner nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn mildere Mittel keinen Erfolg versprechen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom10. Juli 2007 - 17 W 72/07 u.a. -, NJW-RR 2008, S. 230 ; Heide, a.a.O., S. 204; Honds, Die Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht, 2008, S. 144 ff. ; für Fixierungen OLG Naumburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 U 77/09 -, BTPrax 2010, S. 127 ; aus psychiatrischer Sicht SAMW, Zwangsmaßnahmen in der Medizin.
  • OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 74/07

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen

    17 W 72/07 17 W 73/07 17 W 74/07.

    Im Verfahren zu 1) = 17 W 72/07 = 53 T 54/06 geht es um den Beschluss des Amtsgerichts Neustadt vom 27. September 2006 (Bl.116 d.A.), in dem die Betreuung um den Bereich Vermögenssorge erweitert und für diesen und alle anderen noch bestehende Aufgabenkreise ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet worden ist.

  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Nach herrschender und vom erkennenden Gericht geteilter Auffassung stellt die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB daher zugleich eine Rechtsgrundlage für die Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung des einwilligungsunfähigen Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen, d. h. auch unter Anwendung von Zwang gegen körperlichen Widerstand, dar (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 11.10.2000 - XII ZB 69/00 ; Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05 ; vgl. ferner Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss 25.01.2002 - 2 W 17/02 ; Beschluss vom 23.03.2007 - 2 W 61/07 ; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2006 - 16 Wx 141/06 ; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2007 - 17 W 72/07 u. a., alle zitiert nach Juris; aus dem Schrifttum etwa Jürgens/Marschner, Betreuungsrecht, 4. A. 2010, § 1904 Rdn. 12; eine spezielle Rechtsgrundlage fordernd Palandt/Diederichsen, BGB, 70. A. 2011, § 1906 Rdn. 20; zur Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug jüngst auch BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 , dort auch zur Vereinbarkeit mit der UN-BRK, zweifelnd insoweit Marschner, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7153
OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07 (https://dejure.org/2007,7153)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2007 - 11 Wx 42/07 (https://dejure.org/2007,7153)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2007 - 11 Wx 42/07 (https://dejure.org/2007,7153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Unterbringung einer Patientin in einer geschlossenen Einrichtung zum Zweck der medizinischen Heilbehandlung; Drohende Chronifizierung einer Krankheit als Rechtfertigung für eine Unterbringung; Voraussetzungen für eine Unterbringungsentscheidung seitens eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07
    Zwar kann das Vormundschaftsgericht ausnahmsweise gem. §§ 1908 i Abs. 1 S. 1, 1846 BGB Maßnahmen der Unterbringung auch ohne vorherige Bestellung eines Betreuers anordnen, wenn die Betreuerbestellung alsbald - innerhalb weniger Tage - nachgeholt wird (vgl. BGH FamRZ 2002, 744).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04

    Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07
    Keinen Bedenken begegnet weiter die Auffassung des Landgerichts, dass die Gefahr der Chronifizierung des Krankheitsbilds grundsätzlich eine Unterbringung rechtfertigen kann (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 136).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4740
OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06 (https://dejure.org/2007,4740)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.07.2007 - 19 Wx 44/06 (https://dejure.org/2007,4740)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 19 Wx 44/06 (https://dejure.org/2007,4740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Genehmigung einer Unterbringung: Unterbringung eines psychisch Erkrankten in einer geschlossenen Einrichtung; Anforderungen an die Angaben zur Krankheit, zur Art der Behandlung sowie zur Medikation

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Angabe der vom Betreuten zu duldenden Behandlung in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; Unterbringung wegen Gefahr der Selbsttötung oder Zufügung erheblichen gesundheitlichen Schadens; Stationäre Unterbringung bei fehlender ...

  • Bt-Recht

    Präzisierung der Behandlung in Unterbringungsgenehmigung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung für Heilbehandlung - Präzise Beschreibung erforderlich!

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB
    Zur Bestimmtheit einer auf Heilbehandlung gestützten Unterbringung [Unterbringung, Heilbehandlung, Genehmigung der Unterbringung, Vormundschaftsgericht, geschlossene Einrichtung]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 2107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06
    Ein e Genehmigung der Unterbringung ist aber nicht deshalb rechtswidrig, weil wenn der Beschluss keine Angaben über die einzusetzende Arzneimittel oder Wirkstoffe und deren Höchstdosierung sowie Verabreichungshäufigkeit enthält (entgegen BGHZ 166, 141).

    Im übrigen genüge der Beschluss des Vormundschaftsgerichts nicht den Anforderungen des BGH (NJW 2006, 1277 = BGHZ 166, 141ff.).

    Vielmehr bleibt auch dem psychisch Kranken in weniger gewichtigen Fällen die "Freiheit zur Krankheit" (BVerfGE 58, 208, 224ff.; BGHZ 145, 297, 305; 166, 141ff.).

    Zwar ist - worauf der BGH (BGHZ 166, 141) in einem obiter dictum hingewiesen hat - in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben, weil sich nur aus diesen Angaben der Unterbringungszweck sowie Inhalt, Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar ergeben.

    Sollte der BGH (NJW 2006, 1277) der Auffassung sein, dass jede vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung zwingend auch detaillierte Angaben über die einzunehmenden Medikamente und die Art und Weise der konkreten Behandlung zu enthalten habe, folgt der Senat dem nicht.

    Die Ausführungen in der Entscheidung BGH, NJW 2006, 1277, sind lediglich obiter dicta.

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06
    Vielmehr bleibt auch dem psychisch Kranken in weniger gewichtigen Fällen die "Freiheit zur Krankheit" (BVerfGE 58, 208, 224ff.; BGHZ 145, 297, 305; 166, 141ff.).

    Auch hier verbleibt dem psychisch Kranken in weniger gewichtigen Fällen die "Freiheit zur Krankheit" (BVerfGE 58, 208, 224ff.; BGHZ 145, 297, 305).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06
    Vielmehr bleibt auch dem psychisch Kranken in weniger gewichtigen Fällen die "Freiheit zur Krankheit" (BVerfGE 58, 208, 224ff.; BGHZ 145, 297, 305; 166, 141ff.).

    Auch hier verbleibt dem psychisch Kranken in weniger gewichtigen Fällen die "Freiheit zur Krankheit" (BVerfGE 58, 208, 224ff.; BGHZ 145, 297, 305).

  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06
    Wohl aber muss dafür eine ernstliche und konkrete Gefahr bestehen (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 445).

    Der Senat weist aber vorsorglich darauf hin, dass hierzu gegebenenfalls für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB im einzelnen festzustellen ist, dass dem Betroffenen andernfalls erhebliche Gesundheitsgefahren drohen, wie etwa eine Chronifizierung der Krankheit, eine weitere Verschlimmerung der Krankheit oder sonstige Gefährdungen seiner Gesundheit (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 445).

  • OLG Köln, 26.04.2006 - 16 Wx 91/06

    Voraussetzungen für die Genehmigung einer Zwangsbehandlung des Betreuten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06
    Insbesondere ist eine Zwangsmaßnahme im Rahmen der Unterbringung zur Heilbehandlung eines Betroffenen, der auf Grund der Erkrankung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann, nur zulässig, wenn die beabsichtigte Behandlungsmaßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg herbeizuführen und die Nachteile, die ohne die Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (OLG Köln, OLGR Köln 2006, 609).

    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Köln (OLGR Köln 2006, 609); die Aufhebung und Zurückverweisung beruhte in jener Entscheidung auf einem Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06
    Auch für die beantragte Feststellung der Rechtswidrigkeit gilt die allgemeine Vorschrift des § 12 FGG (OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 521).
  • OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06
    Darüber hinaus muss die Maßnahme aber auch verhältnismäßig sein; entscheidend ist, ob Alternativen zur freiheitsentziehenden Unterbringung bestehen, um die Gefahren für die Gesundheit des Betroffenen abwenden zu können (vgl. OLG Jena, FamRZ 2006, 576; Bienwald/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl. § 1906 Rn. 129f.).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    (Ablehnend auch OLG Karlsruhe v. 5.7.2007, 19 Wx 44/06, BtPrax 2007, 267) Das zeigt auch der vorliegende Fall, obwohl die Unterbringungen im 2008 zeigen, dass der Krankheitsverlauf bei der Betroffenen auch zu Fixierungsbedarf führen kann.
  • LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11

    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

    Der gegenteilige Auffassung u.a. des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 05.07.2007 - 19 Wx 44/06 - juris), die Frage, welche Medikamente der Betroffene im Einzelnen einzunehmen habe, betreffe nicht die Rechtmäßigkeit der Unterbringung als solcher, vermag sich die Kammer - unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 01.02.2006 (NJW 2006, 1277-1281 = MedZ 2007, 104; kritisch: Dodegge NJW 2006, 1627;Ludyga FPR 2007, 104) - nicht anzuschließen.
  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Darüber hinaus muss die Maßnahme auch verhältnismäßig, insbesondere erforderlich sein, womit auch die Frage aufgeworfen ist, ob Alternativen zur freiheitsentziehenden Unterbringung bestehen, um erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Betroffenen abwenden zu können (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.07.2007 - 19 Wx 44/06 , Tz. 9 f., zitiert nach Juris, m. w. N.).
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