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   OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05   

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https://dejure.org/2006,4154
OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05 (https://dejure.org/2006,4154)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.09.2006 - 20 UF 164/05 (https://dejure.org/2006,4154)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. September 2006 - 20 UF 164/05 (https://dejure.org/2006,4154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 48

    BGB §§ 138, 1581, 1585c
    Nichtigkeit eines den unterhaltspflichtigen Ehegatten überfordernden Ehevertrages

  • openjur.de

    Nichtigkeit eines den unterhaltspflichtigen Ehegatten überfordernden Ehevertrages

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1408, 138, 242, 1408, 1585c
    Nichtigkeit eines den unterhaltspflichtigen Ehegatten überfordernden Ehevertrages (Vereinbarung eines überhöhten vertraglichen Unterhaltsanspruchs zugunsten der Ehefrau)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Zahlung einer Leibrente aus einem Ehevertrag; Nichtigkeit einer ehevertraglichen Regelung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten; Unabhängigkeit einer Zahlungspflicht von der Leistungsfähigkeit; Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten an den die ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 1408; ; BGB § 1585 c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit eines den unterhaltspflichtigen Ehegatten überfordernden Ehevertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Evident einseitiger Ehevertrag ist nichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 477
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05
    a) Trotz der grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit darf eine ehevertragliche Regelung den Schutzzweck der gesetzlichen Scheidungsfolgenregelungen nicht beliebig unterlaufen, indem eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung geschaffen wird, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten - bei angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede - bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint (BGH FamRZ 2004, 601, 605; BVerfG FamRZ 2001, 343; BVerfG FamRZ 2001, 985).

    Die gerichtliche Überprüfung einer Vereinbarung auf eine evident einseitige Lastenverteilung wird nicht dadurch obsolet, dass die entsprechende Vereinbarung nach entsprechender Belehrung notariell beurkundet wurde (BGH FamRZ 2004, 601, 606).

    Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen erfolgt zunächst durch eine Wirksamkeitskontrolle gem. § 138 BGB unter Berücksichtigung der schon im Zeitpunkt des Zustandekommens offenkundigen Vertragswirkungen; soweit ein Vertrag im Rahmen der Wirksamkeitskontrollebestand hat, ist weiter im Rahmen einer Ausübungskontrolle gem. § 242 BGB zu prüfen, ob nach den aktuellen Verhältnissen die Berufung auf eine konkrete ehevertragliche Regelung rechtsmissbräuchlich ist (BGH FamRZ 2004, 601, 606).

    Insoweit ist insbesondere abzustellen auf die von den Ehegatten mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie die Beweggründe der Ehegatten bei der vertraglichen Gestaltung (subjektives Element; vgl. BGH FamRZ 2004, 601, 606).

  • OLG Celle, 08.09.2004 - 15 WF 214/04

    Ehegattenunterhalt: Wirksamkeit der Vereinbarung eines Mindestunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05
    Dies gilt nicht nur zu Gunsten des potenziell unterhaltsberechtigten, sondern auch zu Gunsten des unterhaltsverpflichteten Ehegatten (OLG Celle NJW-RR 2004, 1585).

    Maßgebend für diese Beurteilung ist der das gesetzliche Leitbild des Ehegattenunterhalts maßgeblich prägende Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten an den die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einnahmen und geldwerten Vorteile (Halbteilung) und der Rücksichtnahme auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1585, 1586).

  • BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92

    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages durch die Gerichte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05
    a) Trotz der grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit darf eine ehevertragliche Regelung den Schutzzweck der gesetzlichen Scheidungsfolgenregelungen nicht beliebig unterlaufen, indem eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung geschaffen wird, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten - bei angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede - bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint (BGH FamRZ 2004, 601, 605; BVerfG FamRZ 2001, 343; BVerfG FamRZ 2001, 985).

    Es genügt eine Störung der Vertragsparität durch Vorliegen einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 985).

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05
    3) Nachdem die ehevertragliche Unterhaltsvereinbarung nichtig ist, hat der Kläger auch Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels analog § 371 BGB (BGH NJW 1994, 1161, 1162); somit ist der Klagantrag Ziff. 2 ebenfalls begründet.
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05
    a) Trotz der grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit darf eine ehevertragliche Regelung den Schutzzweck der gesetzlichen Scheidungsfolgenregelungen nicht beliebig unterlaufen, indem eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung geschaffen wird, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten - bei angemessener Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten und seines Vertrauens in die Geltung der getroffenen Abrede - bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe unzumutbar erscheint (BGH FamRZ 2004, 601, 605; BVerfG FamRZ 2001, 343; BVerfG FamRZ 2001, 985).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 220/94

    Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.09.2006 - 20 UF 164/05
    Die dem Kläger ebenfalls mögliche (allerdings vorliegend lediglich hilfsweise erhobene) Vollstreckungsabwehrklage gem. §§ 795, 797 Abs. 4, 767 ZPO ist nicht vorrangig, da Gegenstand der Vollstreckungsgegenklage lediglich die Vernichtung der Vollstreckbarkeit, nicht aber die Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs selbst, ist (vgl. BGH NJW 1995, 3318).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 477 ff. veröffentlicht ist, hat die Feststellungsklage für zulässig gehalten und - in Anwendung deutschen Rechts - angenommen, die Vereinbarung in Ziff. 7 des Ehevertrages sei wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
  • OLG Brandenburg, 07.01.2021 - 9 UF 132/20

    Wirksamkeit einer vertraglichen Regelung über den Trennungsunterhalt;

    Zwar kann auch bei einer Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB zu erwägen sein (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 477).
  • LG Bayreuth, 09.01.2007 - 42 T 6/07

    Löschungserleichterung bei bedingtem Rückübertragungsanspruch

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.9.2006, 20 UF 164/05 Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer durch Ehevertrag vom Kläger zu Gunsten der Beklagten übernommenen Leibrentenverpflichtung.
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