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   LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06   

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https://dejure.org/2006,18674
LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06 (https://dejure.org/2006,18674)
LG Stendal, Entscheidung vom 28.09.2006 - 22 S 19/06 (https://dejure.org/2006,18674)
LG Stendal, Entscheidung vom 28. September 2006 - 22 S 19/06 (https://dejure.org/2006,18674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunft über einen Nachlass im Wege der Stufenklage; Zusammenhang der Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs mit der Verjährung eines etwaigen Auskunftsanspruchs; Schriftsätzliches Anerkenntnis eines Auskunftsanspruchs; Abgrenzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LG Stendal (Leitsatz)

    § 197 Abs 1 Nr 2 BGB, § 202 Abs 2 BGB, § 2303 BGB, § 2314 Abs 1 BGB, § 2332 BGB
    Leitsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1201
  • FamRZ 2007, 585
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
    Auskunftsansprüche können allerdings nur so lange geltend gemacht werden, wie ein Informationsbedürfnis besteht (vgl. BGH NJW 1985, 384).

    Da der Pflichtteilsanspruch aus § 2303 BGB der kurzen Verjährung von 3 Jahren aus § 2332 Abs. 1 BGB unterliegt und nach seiner Verjährung objektiv kein entsprechendes Informationsbedürfnis mehr besteht - der Berechtigte kann im Falle wirksamer Erhebung der Verjährungseinrede zur Hauptsache keinen Pflichtteilsanspruch mehr geltend machen -, sind auch Auskunftsansprüche nach § 2314 BGB grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dem Pflichtteilsanspruch die Einrede der Verjährung wirksam entgegensteht (vgl. BGH NJW 1985, 384).

  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05

    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung - Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
    Eine solche ergibt sich entgegen Heinrichs (in Palandt, a.a.O. und diesem gleichfalls ohne nähere Begründung folgend OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 871 (871f.) [OLG Brandenburg 16.02.2005 - 9 WF 38/05] ) auch nicht aus § 202 Abs. 2 BGB n.F. Diese Regelung bewirkt für das neue Schuldrecht allein die grundsätzliche Anerkennung sowie die nach dem Dafürhalten des Gesetzgebers aus Schutzgründen erforderlichen Grenzen eines durch (also auch einseitiges) "Rechtsgeschäft" -so der Wortlaut der Norm- bzw. durch "Vereinbarung" (also vertragliches Handeln) -so die amtliche Überschrift und der konsequente Wortgebrauch während der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. BT-DrS. 14/6040, S. 110f.; BRat-DrS. 338/01 Beschluss S. 49) - erfolgten Hinausschiebens des VerjährungsbeginnS.
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01

    Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

    Auszug aus LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
    Voraussetzung ist lediglich ein Pflichtteilsrecht, nicht auch ein Pflichtteilsanspruch, zu dessen Beurteilung die Auskunft erst dienen soll (vgl. BGH NJW 2002, 2469).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
    Dies gilt im Hinblick auf die nach Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB anzuwendende neue Rechtslage zum Neuanlauf der Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB ebenso wie nach alter (§ 208 BGB a.F.) Rechtslage (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2005, § 212 Rz. 2; BGH NJW 1997, 516 (517)).
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
    Das Begehr der Kläger aus § 2314 BGB gliedert sich in selbständige Ansprüche auf Auskunft durch Aufstellung eines privaten Nachlassverzeichnisses ( § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB ), auf Wertermittlung (§ 2314 Abs. 1 S. 2 BGB) und auf Vorlage eines notariellen Verzeichnisses ( § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB ) (vgl. BGH NJW 1961, 602, Coing NJW 1983, 1298f. m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1987 - IVa ZR 214/85

    Klage auf Zahlung von entgangenen Provisionen wegen Nichtweiterleitung von

    Auszug aus LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
    Der Text beider Schreiben erfüllt die strengen Voraussetzungen eines derartigen Anerkenntnisses nach § 208 BGB a.F. Hiernach ist ein Verhalten des Schuldners erforderlich, aus dem sich unzweideutig ergibt, dass er den Anspruch als bestehend ansieht (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1108).
  • OLG Nürnberg, 25.02.2005 - 5 U 3721/04

    Zur Auskunftserteilung des Erben an den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
    Hinreichende Auskunft im Sinne des § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB ist durch den Erben, den Beklagten, bislang nicht, auch nicht durch die hierzu der Form nach grundsätzlich geeigneten anwaltlichen Schreiben (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2005, 808 [OLG Nürnberg 25.02.2005 - 5 U 3721/04] ) erteilt worden.
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

    Auszug aus LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
    Anders ist dies, wenn bereits von vornherein feststeht, dass der Berechtigte einen Pflichtteilsanspruch nicht geltend machen kann (vgl. BGHZ 28, 177).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06
    Das nach Eintritt der Verjährung (1997) erklärte deklaratorische Anerkenntnis kann diese nicht mehr unterbrechen (vgl. BGH NJW 1997, 316 (317), BGH NJW-RR 1987, 288) und damit als solche beseitigen.
  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 447/06

    Auslegung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung; Rechtsfolgen des

    Enthält der Verzicht auf die Verjährung keine zeitliche Einschränkung, so führt das aber nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit des Verzichts, sondern es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Forderung durch den Verzicht nicht unverjährbar sein soll (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 66. Aufl. § 202 Rdn. 7 a.E.; Bamberger/Roth/Henrich, BGB 2. Aufl. § 202 Rdn. 7; a.A. LG Stendal FamRZ 2007, 585, 586, Tz. 36).

    Für die Annahme, es beginne wie beim Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) eine neue Verjährungsfrist zu laufen, besteht mangels Regelungslücke kein Anlass (vgl. LG Stendal FamRZ 2007, 585, 586, Tz. 36; MünchKommBGB/Grothe 5. Aufl. § 202 Rdn. 13; Lakkis ZGS 2003, 423, 426; a.A. Palandt/Heinrichs, BGB 66. Aufl. § 202 Rdn. 7 a.E; sowie für den Fall bereits eingetretener Verjährung bei Abgabe der Verzichtserklärung OLG Karlsruhe, NJW 1964, 1135, 1136; OLG Brandenburg NJW-RR 2005, 871, 872; auch Bamberger/Roth/Henrich, BGB 2. Aufl. § 202 Rdn. 7).

  • KG, 05.06.2008 - 8 U 213/07

    Anspruchsverjährung: Wirkung des Verjährungsverzichts; Hemmung der Verjährung bei

    Nach anderer Auffassung, der sich der BGH in einer neueren Entscheidung vom 18. September 2007 - XI ZR 447/06 (MDR 2008, 94 = ZIP 2007, 2206) angeschlossen hat, besteht für die Annahme, es beginne wie beim Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) eine neue Verjährungsfrist zu laufen, mangels Regelungslücke kein Anlass (vgl. auch LG Stendal FamRZ 2007, 585; Müko/Grothe, a.a.O., § 214 BGB, Rdnr. 8; Lakkis ZGS 2003, 423).
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