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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 3 UF 67/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14143
OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 3 UF 67/05 (1) (https://dejure.org/2007,14143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2007 - 3 UF 67/05 (1) (https://dejure.org/2007,14143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 3 UF 67/05 (1) (https://dejure.org/2007,14143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 263 ZPO, § 1629 Abs 2 S 2 BGB, § 1629 Abs 3 BGB
    Kindesunterhalt: Sachdienliche Änderung einer Kindesunterhaltsklage des gesetzlichen Prozessstandschafters in eine Klage auf familienrechtlichen Ausgleichsanspruch nach Wechsel des Kindes in den Haushalt des Beklagten

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1602

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 263; BGB § 1601; BGB § 1602
    Statthaftigkeit einer Klageänderung auf Aufwendungsersatz bei Obhutswechsel des Kindes auf den bisherigen Beklagten und Unterhaltsschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung bei Wechsel der tatsächlichen Obhut eines Kindes während der Dauer eines auf Kindesunterhalt gerichteten Rechtsstreits; Berücksichtigung von Werbungskosten und Kreditbelastungen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ersatz von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 909
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Flensburg, 31.07.2015 - 93 F 109/14

    Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines familienrechtlichen

    Vielmehr ist von der Frage der Bedarfsermittlung - allein nach dem Einkommen des Barunterhaltspflichtigen - die Frage zu unterscheiden, ob und ggf. inwieweit der betreuende Elternteil nach seinen eigenen Einkommensverhältnissen in der Lage war, den so ermittelten Barbedarf des betreuten Kindes tatsächlich zu decken (vgl. OLG Frankfurt v. 06.02.2007, 3 UF 67/05 - juris Rn. 13 = FamRZ 2007, 909; OLG Frankfurt v. 18.09.1998, 1 WF 185/98 - juris Rnrn.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 WF 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29652
OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 WF 8/07 (https://dejure.org/2007,29652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2007 - 9 WF 8/07 (https://dejure.org/2007,29652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 9 WF 8/07 (https://dejure.org/2007,29652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hypothetische Nichtverfolgung einer Rechtssache durch eine verständige Partei als mutwillige Rechtsverfolgung; Gleichzeitige Abwesenheit mehrerer Kanzleimitarbeiter als Grund für eine erhöhte Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts; Zögerliche Behandlung eines Antrages auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 909
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 25.02.2003 - 9 WF 23/03

    Zur Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 WF 8/07
    Mutwillig ist die Rechtsverfolgung, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (Brandenburgisches OLG, OLG-Report 2006, 305; FamRZ 2003, 1760).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 9 WF 353/05

    Prozesskostenhilfe: Mutwillige Rechtsverfolgung mangels Mitwirkung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 WF 8/07
    Mutwillig ist die Rechtsverfolgung, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (Brandenburgisches OLG, OLG-Report 2006, 305; FamRZ 2003, 1760).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12

    Entscheidung des Gerichts bei einseitiger Erledigungserklärung im

    Der maßgebliche Zeitpunkt ist mithin derjenige des Eintritts des erledigenden Ereignisses (BGH NJW 1994, 3232; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 909).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2010 - 18 E 1195/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Erledigung der Hauptsache vor

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 10 M 56.08 -, NJW-RR 2009, 1003; OVG Saarland, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 3 Y 9/06 -, NVwZ-RR 2006, 656; Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 7 TP 459/89 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2007 - 9 WF 8/07 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 21. August 1997- 14 WF 77-97-, NJW-RR 1998, 1083; Wax, in: MünchKommZPO, 2. Aufl. 2000, § 114 Rn. 158; Geimer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 114 Rn. 20a; Fischer, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 114 Rn. 17.
  • AG Stuttgart, 26.07.2012 - 32 C 3312/12

    Prozesskostenhilfe: Ablehnung der Bewilligung bei Wegfall der Erfolgsaussichten

    Konsequent ist denn auch Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn nach Antragstellung und vor dessen Entscheidungsreife der Klaganspruch erfüllt wird, vgl. OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 WF 8/07 = FamRZ 2007, 909; Motzer in MüKo, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 114 Rz. 110ff; Schoreit/Groß , PKH, 11. Aufl. 2012, § 114 ZPO, Rz. 25, 42.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.10.2006 - 3 WF 181/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17865
OLG Naumburg, 11.10.2006 - 3 WF 181/06 (https://dejure.org/2006,17865)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.10.2006 - 3 WF 181/06 (https://dejure.org/2006,17865)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 3 WF 181/06 (https://dejure.org/2006,17865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens; Anforderungen an Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben von einem Gerichtsverfahren aufgrund eines unaufschiebbaren Untersuchungstermins; Frage der Zulässigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes

  • Judicialis

    ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 380 Abs. 3
    Verhängung von Ordnungsgeld gegen die Antragstellerin durch das Familiengericht wegen Nichterscheinen bei Fehlen des Verfahrensbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 909
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