Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.02.2008 - 10 WF 46/08   

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https://dejure.org/2008,8338
OLG Celle, 12.02.2008 - 10 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,8338)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.02.2008 - 10 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,8338)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 10 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,8338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Vermögenswerten für späteren Zugewinnausgleich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68 Abs. 3 GKG; § 3 ZPO
    Kriterien für die Bestimmung des Streitwerts eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Vermögenswerten für einen späteren Zugewinnausgleich; Verminderung des Streitwerts eines Beweisverfahrens durch eine vom Antragsteller von vornherein beabsichtigte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Bestimmung des Streitwerts eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Vermögenswerten für einen späteren Zugewinnausgleich; Verminderung des Streitwerts eines Beweisverfahrens durch eine vom Antragsteller von vornherein beabsichtigte ...

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Vermögenswerten für einen späteren Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1197
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 25.04.2014 - 18 WF 85/14

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von während der Ehezeit im Rahmen einer

    Grundsätzlich kann zur Erleichterung einer außergerichtlichen Zugewinnausgleichsregelung und somit Vermeidung eines entsprechenden Gerichtsverfahrens ein selbständiges Beweisverfahren geführt werden (vgl. OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2011, 1521; OLG Celle FamRZ 2008, 1197).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Bemessung des Streitwerts nach den

    Maßgeblich sind mithin die Angaben, welche der Antragsteller selbst bei der Antragstellung im selbstständigen Beweisverfahren zu den Ansprüchen macht, die nach seiner Auffassung in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3489; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22, 23; OLG Celle, FamRZ 2008, 1197).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2023 - 7 WF 9/23

    Streitwert des Beweissicherungsverfahren für Zugewinnausgleichsverfahren

    Das OLG Celle hat die Auffassung vertreten, dass in dem hier vorliegenden Fall, in dem im Zugewinnausgleichsverfahren der Wert eines Gegenstandes ermittelt werden muss, auf die Hälfte der Differenz zwischen den Wertbehauptungen der Beteiligten abzustellen ist (OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2008 - 10 WF 46/08, BeckRS 2008, 4964).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 13 WF 142/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Verfahrenswertes in einem selbständigen

    In Zugewinnsachen ist allerdings zu beachten, dass sich der Gegenstandswert nicht nach der gesamten Zugewinnforderung bemisst, sondern nur nach der Differenz der Zugewinnausgleichsforderungen, die sich aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten über die Höhe des Werts des beweiserheblichen Gegenstands errechnet, also regelmäßig auf die Hälfte der Differenz zwischen den behaupteten Werten (vgl. OLG Hamm FamFR 2013, 542; OLG Celle FamRZ 2008, 1197; Schneider/Volpert/Fölsch, a. a. O. § 52 FamGKG Rn. 54).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08, 9 WF 46/08   

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https://dejure.org/2008,31921
OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08, 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,31921)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2008 - 9 WF 45/08, 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,31921)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2008 - 9 WF 45/08, 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,31921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Festlegung einer bestimmten Reihenfolge der zu erörternden Fragen durch ein Gericht i.R.d. Vorbereitung eines Anhörungstermins oder Verhandlungstermins; Trennung von Fragen des Umgangsrechts von solchen des Sorgerechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1197
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Die Kundgabe einer eigenen Meinung zum möglichen Verfahrensausgang selbst bietet als solches noch nicht einen Grund zu der Befürchtung, der Richter mache sich zum Sachwalter der Gegenpartei (vgl. BGH NJW 1998, 612).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist, oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330/335; 82, 30/37; BGHZ 77, 70/72; BGH NJW-RR 2003, 1220/1221).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist, oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330/335; 82, 30/37; BGHZ 77, 70/72; BGH NJW-RR 2003, 1220/1221).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist, oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330/335; 82, 30/37; BGHZ 77, 70/72; BGH NJW-RR 2003, 1220/1221).
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Maßgebend ist hierbei nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist, oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung genügend objektive Gründe vorliegen, die die Befürchtung wecken können, der Richter stehe dem Rechtstreit nicht mehr unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 73, 330/335; 82, 30/37; BGHZ 77, 70/72; BGH NJW-RR 2003, 1220/1221).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1986 - 15 W 13/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Gerade im Verlaufe von Vergleichsverhandlungen kann durchaus Anlass bestehen, eindeutig Stellung zu beziehen (vgl. OLG München MDR 2004, 52; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248).
  • OLG München, 19.05.2003 - 13 U 2149/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Erteilung eines richterlichen Hinweises

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Gerade im Verlaufe von Vergleichsverhandlungen kann durchaus Anlass bestehen, eindeutig Stellung zu beziehen (vgl. OLG München MDR 2004, 52; OLG Karlsruhe OLGZ 1987, 248).
  • BayObLG, 12.05.1977 - BReg. 1 Z 29/77

    Besorgnis der Befangenheit; Richter; Ablehnung; Unparteilichkeit; Objektiv;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Es kommt mithin darauf an, ob die von der Antragstellerin vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei geeignet erscheinen, berechtigte Zweifel an der auch unter dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu fordernden zweifelsfreien, auch nur den Anschein der Voreingenommenheit ausschließenden (vgl. BayObLG DRiZ 1977, 244 m.w.Nw.) Unparteilichkeit und Neutralität der Richterin zu begründen.
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 46/08

    Festlegung einer bestimmten Reihenfolge der zu erörternden Fragen durch ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Die Antragstellerin hat mit Schriftsätzen vom 18./25. Juli 2007 die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für D... G..., hilfsweise die alleinige Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten der Schul- und Berufsausbildung sowie der Gesundheitsvorsorge einschließlich aller ärztlicher Behandlungsmaßnahmen und Therapien (Az. 31 F 174/07 des Amtsgerichts Oranienburg, Az. 9 WF 46/08 des erkennenden Senates) sowie die Regelung des Umgangsrechtes für den Sohn (Az. 31 F 181/07 des Amtsgerichts Oranienburg, Az. 9 WF 45/08 des erkennenden Senates) angetragen.
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04

    Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08
    Zwar kann ein Befangenheitsgesuch nach § 42 Abs. 2 ZPO auch auf einen "Gesamttatbestand" als Verhalten des abgelehnten Richters im laufenden Verfahren gestützt werden und in diesem Zusammenhang auch auf nach § 43 ZPO verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 561).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15

    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem

    Ein salopper Tonfall oder die Verwendung umgangssprachlicher Redewendungen allein ist deshalb nicht ausreichend (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2008 - 9 WF 45/08; OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2012 - 14 W 2/12).
  • VG Ansbach, 02.03.2009 - AN 14 K 08.00376

    Befangenheitsgesuch wegen eines gerichtlichen Anhörungsschreibens zu der

    Grundsätzlich rechtfertigen weder rechtliche Darlegungen des Richters noch Maßnahmen der Prozessleitung einen Ablehnungsgrund (OLG Brandenburg vom 5.3.2008 FamRZ 2008, 1197 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 46/08   

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https://dejure.org/2008,34915
OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,34915)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2008 - 9 WF 46/08 (https://dejure.org/2008,34915)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festlegung einer bestimmten Reihenfolge der zu erörternden Fragen durch ein Gericht i.R.d. Vorbereitung eines Anhörungstermins oder Verhandlungstermins; Trennung von Fragen des Umgangsrechts von solchen des Sorgerechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1197
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 17-I-10

    Holger Apfel

    Ihr Handeln wird folglich dem Antragsgegner zugerechnet (vgl. BbgVerfG, Urteil vom 17. September 2009 - 45/08; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1982, BVerfGE 60, 374 [378]).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 12-I-10

    Ordnungsruf verletzt Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 39 Abs.3 SächsVerf

    Ihr Handeln wird folglich dem Antragsgegner zugerechnet (vgl. BbgVerfG, Urteil vom 17. September 2009 - 45/08; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1982, BVerfGE 60, 374 [378]).
  • VerfGH Berlin, 28.08.2019 - VerfGH 189/18

    Organstreitverfahren des Abgeordneten Wild erfolglos

    Die Ordnungsrufe des Präsidenten in der Abgeordnetenhaussitzung am 29. November 2018 greifen zwar in die verfassungsmäßigen Rechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 4 VvB ein, die er im vorliegenden Organstreit alleine geltend machen kann (vgl. Sächs. VerfG, Urteil vom 3. Oktober 2010 - Vf. 17-I-10- juris Rn. 34; VerfG Brandenburg, Urteil vom 17. September 2009 - 45/08 - juris Rn. 31; BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 u. a. - juris Rn. 194 ff. m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1982 - 2 BvE 2/82 - juris Rn. 19 f.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 16-I-10

    Holger Apfel

    Ihr Handeln wird folglich dem Antragsgegner zugerechnet (vgl. BbgVerfG, Urteil vom 17. September 2009 - 45/08; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1982, BVerfGE 60, 374 [378]).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 35-I-11

    Organstreit; rechtmäßiger Ordnungsruf nach Kritik an Verhandlungsführung des

    Sein Handeln wird folglich dem Antragsgegner zugerechnet (vgl. SächsVerfGH, Urteile vom 3. Dezember 2010 - Vf. 12-I-10, Vf. 16-I-10 und Vf. 17-I-10; BbgVerfG, Urteil vom 17. September 2009 - 45/08; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1982, BVerfGE 60, 374 [378]).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08

    Richterablehnung in einer Familiensache: Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht in

    Die Antragstellerin hat mit Schriftsätzen vom 18./25. Juli 2007 die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für D... G..., hilfsweise die alleinige Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten der Schul- und Berufsausbildung sowie der Gesundheitsvorsorge einschließlich aller ärztlicher Behandlungsmaßnahmen und Therapien (Az. 31 F 174/07 des Amtsgerichts Oranienburg, Az. 9 WF 46/08 des erkennenden Senates) sowie die Regelung des Umgangsrechtes für den Sohn (Az. 31 F 181/07 des Amtsgerichts Oranienburg, Az. 9 WF 45/08 des erkennenden Senates) angetragen.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 1/17

    Organklage gegen parlamentarische Ordnungsmaßnahmen erfolglos

    Dem folgend haben verschiedene Landesverfassungsgerichte in entsprechenden Organstreitverfahren den Landtagspräsidenten bzw. die Landtagspräsidentin als richtigen Antragsgegner behandelt (vgl. etwa VerfGH Sachsen, Urt. v. 30.09.2014 - Vf. 48-I-13 -, juris; Beschl. v. 10.12.2012 - Vf. 85-I-12 -, juris; Beschl. v. 19.07.2012 - Vf. 160-I-11 -, juris; LVerfG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17.05.2017 - LVerfG 1/17 -, juris; LVerfG Brandenburg, Urt. v. 17.09.2009 - 45/08 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung begründen ein salopper Tonfall (OLGR Brandenburg 2008, 755, 756) oder flapsige Wendungen (OLGR Köln 2008, 535) in der Regel keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Formulierung inhaltlich auf Willkür oder einer unsachlichen Haltung gegenüber einer Partei beruht.
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 85-I-12
    Sein Handeln wird folglich dem Antragsgegner zugerechnet (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 3. November 2011 - Vf. 35-I-11 und Urteile vom 3. Dezember 2010 - Vf. 12-I-10, Vf. 16-I-10 und Vf. 17-I-10; BbgVerfG, Urteil vom 17. September 2009 - 45/08; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1982, BVerfGE 60, 374 [378]).
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