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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 9 UF 187/07   

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https://dejure.org/2007,5788
OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 9 UF 187/07 (https://dejure.org/2007,5788)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2007 - 9 UF 187/07 (https://dejure.org/2007,5788)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2007 - 9 UF 187/07 (https://dejure.org/2007,5788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung zu Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 98; ; ZPO § 98 Satz 1; ; ZPO § 98 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 98
    Negative Kostenregelung in einem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 234
  • FamRZ 2008, 1202
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2010 - 5 WF 209/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im

    Hierzu muss aber aus dem Vergleich vom 05.08.2010 zumindest eine positive Andeutung dahingehend zu entnehmen sein, dass wegen der Kosten des Rechtstreits eine sachbezogene Klärung durch das Gericht erwünscht ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1202 ; BGH, NJW-RR 2006, 1000 ).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 9 WF 9/09

    Kostenentscheidung: Vereinbarung in einem Prozessvergleich, das Gericht möge über

    Das bloße Ausnehmen des Kostenpunktes ist keine anderweitige Parteivereinbarung, sondern vielmehr der typische Fall, dem der Gedanke des § 98 ZPO zu Grunde liegt (OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1202; FamRZ 2008, 529).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2010 - 4 W 84/09

    Kostenentscheidung nach Abschluss eines Prozessvergleichs ohne Kostenregelung

    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur für die Auslegung entsprechender Prozessvergleiche weitgehend anerkannt (vgl. - für einen gleichartigen Fall - OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1573, 1574; ebenso BGH, NJW-RR 2006, 1000, 1001; OLG Zweibrücken, OLGR 1983, 80; OLG Naumburg, NJW-RR 1996, 1216; OLG Frankfurt, OLGR 2007, 962; OLG Brandenburg, OLGR 2008, 487; OLG Stuttgart, OLGR 2009, 75, 76; Zöller/Herget, ZPO , 28. Auflage 2010, § 98 ZPO , Rdnr. 3; Giebel in Münchener Kommentar, ZPO , 3. Auflage 2008, § 98 ZPO , Rdnr. 7; nicht ganz klar - möglicherweise anders - OLG Bremen, NJW 1968, 1238 und Baumbach/Hartmann, ZPO , 67. Auflage 2009, § 98 ZPO , Rdnr. 26).
  • KG, 29.05.2008 - 2 U 80/05

    Kostenentscheidung: Verteilung der Kosten der Nebenintervention nach einem

    Obzwar sich diese Kostenfolge aus dem Gesetz ergibt, ohne dass es hierfür einer gerichtlichen Entscheidung bedarf (OLG Brandenburg, MDR 2008, 234 [234]; Wolst in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 98 Rdnr. 8), hat der Senat die Kostenfolge - zur Klarstellung und auf Wunsch des Klägers sowie der Streithelferin zu 2. - festgestellt (die Zulässigkeit einer solchen Feststellung ebenfalls bejahend: OLG Brandenburg, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 31.01.2008 - 10 WF 22/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13769
OLG Rostock, 31.01.2008 - 10 WF 22/08 (https://dejure.org/2008,13769)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.01.2008 - 10 WF 22/08 (https://dejure.org/2008,13769)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 10 WF 22/08 (https://dejure.org/2008,13769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung bei einer Stufenklage: Kostenquotelung bei erledigter Auskunftsklage und Rücknahme der Zahlungsklage

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht bei der Rücknahme einer Stufenklage; Differenzierung bei der Kostentragungspflicht zwischen Auskunftsstufe und Leistungsstufe

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 91 a; ; ZPO §§ 567 ff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1202
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 28.02.2011 - 23 WLw 7/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Stufenklage

    Wird eine in der Auskunftsstufe (ganz oder zum Teil) erfolgreiche Stufenklage in der Leistungsstufe zurückgenommen, führt dies nicht zur vollständigen Belastung der klagenden Partei mit den Kosten des Rechtsstreits; vielmehr ist eine Quotelung der Kosten nach Maßgabe der unterschiedlichen Streitwerte vorzunehmen (vgl. OLG Rostock, JurBüro 2008, 265 f.; OLG München, MDR 1990, 636; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 254, Rn. 5; Reichold in: Thomas/ Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 254, Rn. 11; MünchKomm/Becker-Eberhard, ZPO, 3. Aufl., § 254, Rn. 33).
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