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   LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06   

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https://dejure.org/2008,12350
LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06 (https://dejure.org/2008,12350)
LG Paderborn, Entscheidung vom 14.01.2008 - 4 O 595/06 (https://dejure.org/2008,12350)
LG Paderborn, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 4 O 595/06 (https://dejure.org/2008,12350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten Dritter auf den Todesfall bei einem widerruflichen Bezugsrecht; Erhebung von Erbschaftssteuer wegen Bezug einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten Dritter auf den Todesfall bei einem widerruflichen Bezugsrecht; Erhebung von Erbschaftssteuer wegen Bezug einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1292
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06
    Der 9. Zivilsenat des BGH hat jedoch in seinem Urteil vom 23.10.2003 (Aktenzeichen: IX ZR 252/01) unter Aufhebung der bisherigen Rechtsprechung - allerdings zum Zuwendungsgegenstand im Insolvenzrecht - entschieden, dass bei einem Lebensversicherungsvertrag mit widerruflicher Bezugsberechtigung eines Dritten der Anfechtungsanspruch gegen den Dritten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls stets auf Rückgewähr des Anspruchs auf die Versicherungssumme bzw. der Versicherungssumme selbst und nicht auf Rückgewähr der von dem Versicherungsnehmer geleisteten Prämien gerichtet ist.
  • BFH, 12.06.1953 - III 19/52 S

    Steuerrechtliche und zivilrechtliche Beurteilung der Begünstigung eines Dritten

    Auszug aus LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06
    Hier entspricht es einer allgemeinen Auffassung, dass der Erwerb des Bezugsberechtigten in Gestalt des vollen Wertes der Versicherungssumme der Erbschaftssteuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt (RFHE 23, 242; BFHE 56, 622 (624); BFHE 57, 648 (649-650); BFHE NJW 1999, 3736).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 74/52

    Berechnung des Pflichtteilanspruchs. Umstellung

    Auszug aus LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06
    Nach der Rechtsprechung von RG und BGH sowie der ihr folgenden herrschenden Meinung ist bei einer Lebensversicherung für den Todesfall mit widerruflicher Bezugsberechtigung eines Dritten ergänzungserheblicher Gegenstand der Schenkung nicht die Versicherungssumme, sondern die vom Erblasser entrichteten Prämien bis zum Grenzwert der Versicherungssumme, da der Versicherungsanspruch von dem Dritten originär aus dem Lebensversicherungsvertrag und nicht aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers erworben werde (RGZ 128, 187 (190); BGHZ 7, 134 (143); BGH FamRZ 1976, 615 ff.; MüKo/Musielak, § 2301 Rn. 43; Staudinger/Olshausen, § 2325 Rn. 38; Erman-Schmidt, § 2301 Rn. 14; i. Erg.
  • BFH, 11.07.1952 - III 112/51 S

    Besteuerung einer Versicherungssumme aus einer Todesfallversicherung -

    Auszug aus LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06
    Hier entspricht es einer allgemeinen Auffassung, dass der Erwerb des Bezugsberechtigten in Gestalt des vollen Wertes der Versicherungssumme der Erbschaftssteuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt (RFHE 23, 242; BFHE 56, 622 (624); BFHE 57, 648 (649-650); BFHE NJW 1999, 3736).
  • BFH, 30.06.1999 - II R 70/97

    Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06
    Hier entspricht es einer allgemeinen Auffassung, dass der Erwerb des Bezugsberechtigten in Gestalt des vollen Wertes der Versicherungssumme der Erbschaftssteuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt (RFHE 23, 242; BFHE 56, 622 (624); BFHE 57, 648 (649-650); BFHE NJW 1999, 3736).
  • RG, 25.03.1930 - VII 440/29

    Inwieweit ist für den Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils nach § 2325 BGB.

    Auszug aus LG Paderborn, 14.01.2008 - 4 O 595/06
    Nach der Rechtsprechung von RG und BGH sowie der ihr folgenden herrschenden Meinung ist bei einer Lebensversicherung für den Todesfall mit widerruflicher Bezugsberechtigung eines Dritten ergänzungserheblicher Gegenstand der Schenkung nicht die Versicherungssumme, sondern die vom Erblasser entrichteten Prämien bis zum Grenzwert der Versicherungssumme, da der Versicherungsanspruch von dem Dritten originär aus dem Lebensversicherungsvertrag und nicht aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers erworben werde (RGZ 128, 187 (190); BGHZ 7, 134 (143); BGH FamRZ 1976, 615 ff.; MüKo/Musielak, § 2301 Rn. 43; Staudinger/Olshausen, § 2325 Rn. 38; Erman-Schmidt, § 2301 Rn. 14; i. Erg.
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Im Anschluss an die genannte Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht haben einige Instanzgerichte eine entsprechende Anpassung für das Pflichtteilsergänzungsrecht für geboten erachtet (vgl. LG Göttingen NJW-RR 2008, 19; LG Paderborn FamRZ 2008, 1292).
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Im Anschluss an die genannte Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Insolvenzrecht haben einige Instanzgerichte eine entsprechende Anpassung für das Pflichtteilsergänzungsrecht für geboten erachtet (vgl. LG Göttingen NJW-RR 2008, 19; LG Paderborn FamRZ 2008, 1292).
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