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   OLG Hamm, 11.02.2008 - 6 WF 332/06   

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https://dejure.org/2008,7223
OLG Hamm, 11.02.2008 - 6 WF 332/06 (https://dejure.org/2008,7223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2008 - 6 WF 332/06 (https://dejure.org/2008,7223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 6 WF 332/06 (https://dejure.org/2008,7223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Verrechnung von Vorschüssen und Zahlungen mit einer auf eine später entstehende Verfahrensgebühr hälftig anzurechnende Geschäftsgebühr

  • Judicialis

    RVG § 49; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 2; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 3; ; RVG § 58 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verrechnung von Vorschüssen auf die Geschäftsgebühr des Wahlanwalts bei späterer Bestellung als beigeordneter Anwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 58 RVG
    Prozesskostenhilfe: Verrechnung von Vorschüssen und Zahlungen auf einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse nach § 58 Abs. 2 RVG

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenanrechnung - Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Teil-PKH

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1764
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 27.04.2006 - 6 WF 32/06

    Prozesskostenhilfevergütung des beigeordneten Anwalts: Anrechnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2008 - 6 WF 332/06
    Dies ergibt sich entgegen ihrer Ansicht indes nicht aus der in der Literatur und Rechtsprechung zum Teil vertretenen Ansicht, wonach ein beigeordneter Rechtsanwalt auch den Teil der Geschäftsgebühr, den er sich auf die Verfahrensgebühr anrechnen lassen muss, zunächst nach § 58 II RVG verrechnen kann (so u.a. Enders in JurBüro 2005, 281 ff sowie OLG Frankfurt a.M. in JurBüro 2007, 149 f).
  • OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08

    Verminderte Verfahrensgebühr bei Tätigkeit eines Anwalts im vorgerichtlichen

    Entgegen der vom OLG Stuttgart (FamRZ 2008, 1013, ebenso OLG Hamm Beschluss vom 11. Februar 2008, 6 WF 332/06) und in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht sind in diesem Zusammenhang die Anrechnungsvorschriften des § 58 RVG ohne Bedeutung.
  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 373/08

    Gebühren des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der

    Dies wäre jedoch bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 70, 1, juris Rdn. 87; 101, 331, juris Rdn. 94) nicht unangemessen (so jedoch OLG Hamm, FamRZ 2008, 1764, juris Rdn. 6) und würde die Rechtmäßigkeit der Anrechnung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht in Frage stellen.
  • OLG Celle, 13.11.2008 - 10 WF 312/08

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Vergütung des beigeordneten

    Mithin lässt sich aus § 58 Abs. 2 RVG auch nicht etwa der Grundsatz ableiten, dass eine Anrechnung der bereits gezahlten Geschäftsgebühr erst dann in Betracht käme, wenn die Differenz zwischen der betragsmäßigen Vergütung als Wahlanwalt und derjenigen als beigeordneter Anwalt größer ist als der nach den Vorbemerkungen 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr (in diesem Sinne auch OLG Hamm FamRZ 2008, 1764. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2007 - 13 Ta 181/07 - , zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2009 - 18 W 258/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich

    Soweit die in § 49 RVG vorgesehene Verringerung der von der Staatskasse zu tragenden Gebührenschuld in entsprechenden Fallkonstellationen bei Anrechnung einer anteiligen nach § 13 RVG errechneten Geschäftsgebühr zu einem vollständigen Entfallen eines Anspruchs auf Ausgleich einer Verfahrensgebühr führen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 11.2.2008, Az.: 6 WF 332/06, FamRZ 2008, 1764, OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.9.2008, Az.: 2 W 358/08, zitiert nach juris), ist auch dies nicht geeignet, von einer Anrechnung absehen zu lassen.
  • OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 8 WF 211/08

    Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Diese Rechtsprechung wurde aber zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der später ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der Anrechnungsbestimmung in Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV (u. a. BGH NJW 2008, 1323; NJW-RR 2008, 1095; JurBüro 2008, 469; NJW 2008, 3641) und der hierauf getroffenen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. §§ 45 ff RVG (u. a. OLG Hamm FamRZ 2008, 1764; OLG Schleswig MDR 2008, 947; OLG Oldenburg MDR 2008, 1185; OLG Oldenburg FamRZ 2008, 1765; OLG Oldenburg MDR 2008, 1006; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; OLG Braunschweig AGS 2008, 606) überarbeitet.
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